Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Abbo!


    Hatte hier mal einen ähnlichen Fall, da ist die Tochter aus Aachen im Studium befindlich arbeitslos geworden und hat das Studium abgebrochen weil sie nichts zum Leben hatte.


    Die Tochter hat sich dann auf geheiß der Mutter beim Einwohnermeldeamt wieder unterm Wohnsitz der Mutter angemeldet und dies war bei der Agentur für Arbeit auch bekannt nur da hat ein Unwissender Sachbearbeiter der Tochter erklärt sie hätte eh keinen Anspruch auf ALG! Dies hat die Tochter und die Mutter so auch angenommen.


    Einige Zeit später forderte die ARGE von der Mutter 1000€ zurück und warum? Die Tochter hätte zur gemeinsamen Miete Ihren Anteil beisteuern können, zumal die Mutterfür die Tochter auch Leistungen bewilligt bekommen hat, die aber an die Tochter weitergeleitet wurden damit diese in Aachen wohnen konnte.


    Die Nichtmeldung bei der ARGE seitens der Mutter darüber das die Tochter wieder bei Ihr wohnte hat somit dazu geführt das die ARGE eine Rückforderung stellen konnte obwohl die Tochter keine Leistungen erhalten hatte.


    Das Einzigste was ich noch retten konnte war das die Tochter ab sofort eine eigene Wohnung und eigene Leistungen beziehen konnte ab dem Tag an dem der Antrag von uns abgegeben wurde.


    Die Mutter hatte einen Denkfehler hinsichtlich der Meldung beim Einwohnermeldeamt, denn die Datenschutzrichtlinien erlauben die Weitergabe zwar nicht aber es gibt vom Sozialgericht AC inzwischen ein Urteil das Denunziantentum schützt und damit braucht die ARGE den Informanten nicht nennen und somit umgeht man die Datenschutzrichtlinien wenn wie hier Hausintern disbezügliche Mitteilungen an die ARGE weitergeleitet werden oder Kollen im Rotationsprinzip diese kenntnisse nutzen um Leistungsbeziehern eine rein zu drücken!


    Gruß

    Hallo Sihu!


    Sicherlich hast Du einen oder mehrere gute Bekannte die Dir zum damaligen Zeitpunkt finanziell unter die Arme gegriffen haben und denen Du dieses Geld nun zurückgeben willst.


    So kannst Du bei eventuellen Ansprüchen der ARGE, z.B. wegen Zuflussprinzip-falls dies zum tragen käme- vielleicht ein wenig retten!


    Soviel meinerseits zu der Situation.


    Jeder vernünftige Mensch würde zwar denken das Dir das Geld zusteht abe rman weis nie und dann wäre mit dem Erhalt des Geldes plötzlich auch kein ALG II mehr nötig.


    Oder hast Du ein Auto käuflich von einem Verwandten bekommen damit Du mobil bist und die Bezahlung ist auf den Erhalt des Klagebetrages ausgelegt gewesen?


    Mensch lasst euch doch mal was einfallen!!!


    Gruß




    Ps.: Ich habe zwar auch eine Sache am Laufen, nur ist dies in der Zeit von ALG II Bezug eigentlich eine klare Angelegenheit wenn die "Alte" die Kohle mal endlich rüber wachsen lassen würde, aber trotz Gerichtsurteil kann ich nun über niederländische Gerichtsvollzieher noch mal 500€ dafür abdrücken das man mir 1200€ zahlt!

    Hallo Haus!


    Ich denke das die Verwaltungsüblichen Zeiten hierfür zum Tragen kommen.


    Mit einer Untätigkeitsbeschwerde macht man sich zwar keine Freunde aber gelegentlich führt dies dann doch zum gewünschten Erfolg. Zunächst, bis sich eventuell jemand deswegen auf den Schlips getreten fühlt und Dir die Retourekutsche einstiehlt.


    Letztlich alles eine Frage der Geduld und der Darlegung der Kritik an der Dauer!


    gruß

    § 25
    Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit


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    Text ab 01.01.2005


    Erkrankt ein Bezieher von Arbeitslosengeld II und hat er dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld, so wird Arbeitslosengeld II bis zur Dauer von sechs Wochen weiter gezahlt. Die Eingliederungsleistungen für den Erwerbsfähigen und die Ansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden durch den Bezug von Krankengeld nicht berührt.


    Sozialgesetzbuch Zweites Buch
    Grundsicherung für Arbeitsuchende
    In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)

    Auf "Gegen-HartzIV" habe ich ein Gerichtsurteil aus Chemnitz vom Landessozialgericht gefunden wonach die ARGE verpflichtet ist den Warmwasseranteil zu übernehmen. Er muss nicht aus dem Regelsatz bestritten werden.


    In meinem Fall hat die ARGE mir über Monate erklärt das warmes Wasser per Strom erzeugt würde und daher anteilig aus den Nebenkosten der Miete herausgerechnet würde.


    Ich hatte argumentiert das die Heizung das Warmwasser sowieso erzeugt (per Ölfeuerung) und somit eigentlich kein Strom dafür zusätzlich benötigt würde, jetzt bin ich auf den Bescheid gespannt!


    Gruß

    Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils aus dem Jahre 2001 habe ich bei der hiesigen ARGE um Regelsatzanhebung zwecks Versorgung meiner beiden, gemäß Umgangsrecht geregelten,
    besuchsberechtigten Söhne an 6 Tagen im Monat einen Antrag gestellt.


    Hat jemand darüber hinaus Informationen ob anderweitig nach dem Schleswiger Urteil bereits derartige Leistungen von 1/30 des Tagessatzes erbracht werden?

    Hallo Katzenmilch !


    Hast Du den Widerspruch formell eingelegt oder hast Du dies schon begründet?


    Du musst in dem Widerspruch erklären das Deine Post täglich nachgesehen wird und das Du ganz sicher bist das ein solcher Briefeingang nicht erfolgt ist, Dir somit das unterstellte Versäumnis nicht angelasste werden könnte andereseits möchte man sofern etwas anderes behauptet wird doch bitte schön den Beleg dafür vorweisen das ein solcher Akt von der verwaltung der ARGE überhaupt vollzogen wurde!


    Ordnungsgemässer Versand !


    Wird der Widerspruch abgewiesen, ist im Anhang eine Rechtsfolgebelehrung wonach Dir der Gang vor das Sozialgericht zugestanden wird.


    Damit geht man dann zum Amtsgericht und holt sich einen Beratungsgutschein bei einem Rechtsanwalt und reicht Klage beim Sozialgericht gegen die Maßregelung ein, ich denke das wird aber nicht nötig sein, vermutlich wird man vorher einlenken! Es kommt auf den Druck an den die ARGE aufbauen will, etliche Mitmenschen haben früher oder später die Schnauze voll und verzichten auf Ihre Rechte - soviel zu Demokratie in diesem Land!

    Hallo Katzenmilch!


    Ich bin seit 2003 arbeitslos und dann in HARTZ IV gerutscht. Als Dentalberater und Key Account Manager mehrerer Legierungsanbieter unter anderem ein Weltkonzern muss man schon etwas mehr wissen wie ein durchschnittlicher Vertreter, was es nicht unbedingt erleichtert hinterher auch wieder einen Job zu finden!
    Überqualifiziert heisst das Zauberwort und bedeutet in der Regel das man für das Unternehmen von vorn herein als zu teuer bewertet wird. Warum aber sollte ich für weniger arbeiten? Nur weil das Gesetz es so vorsieht?


    Uns Ulla (Gesundheitsministerin) hat die Kostendämpfung im Griff, macht arbeitsplätze kaputt und stürzt Mitmenschen ins Unglück bis in den Tod! - Habe einige Kollegen deswegen verloren, auch wenn es einen nicht unbedingt persönlich anspricht, eine Scheiß Politik wird in diesem land gemacht.


    Versuch mal Gold zu vermarkten wenn die Nachfrage der Labors sinkt weil der Zahnersatz aus China oder Tschechien importiert wird und so ist`s auch mit anderen Produkten wie dem US Konzern Henry Schein der immerhin eine, wenn nicht sogar die größte Depotkette in Deutschland für etlich Millionen gekauft hat.


    Vorher kriegste noch ein paar Juristenfrischlinge und Betreibswirstchaftsabsolventen vor die Nase gesetzt die die Mitarbeiter bluten lassen wo sie nur können und dann wirste einfach vor die Tür gesetzt, siehe Nokia nur da sind die Medien schneller zur Hand weil die eben bekannter sind.


    Ich finde den Tip von Joachim M auch klasse, hat nur einen kleinen Schönheitsfehler, nämlich das ein Mehr an ebenso vielen arbeitssuchenden Bürokaufleuten genau wie Du auf der Suche ist, was für den Unternehmer natürlich nur gut ist - Beste Qualifikation zu geringstem Lohn - Kfm. gesetz von Angebot und Nachfrage!


    Schau mal unter www.zuhausebleiben.de Stadt Hückelhoven da habe ich eine Initiativbewerbung für den Kreis Heinsberg und weiter reingestellt, damit die ARGE mich mal kann!


    Ich denke, wenn diese Regierung wirklich etwas für die Arbeitslosen tun wollte könnte sie es, aber das geht zu Lasten derer die Gewinne abschöpfen und Politiker unterstützen, soviel dazu das alle den Gürtel enger schnallen müssen.


    Warum ich mich zu vielem äußern kann hängt damit zusammen, das ich mich mit allem beschäftige, das ich mich noch nicht von der destruktiven Arbeitspolitik des Staates in Lithargie gebracht sehe!


    Ich mache meinen Mund auf, stecke dafür einiges ein, aber ich vertrete meine Meinung, notfalls alleine gegen alle und jeden!


    Wenn Du Anthonny Robins kennst, weist Du das er zu den besten Mentalcoaches in der Welt gehört, Andre Agassi, Lens Amstrong, und viele mehr wurden und werden von ihm gecoacht, ich bin auf seinem Seminar nur über etwas mikrige Glut gelaufen, das aber reicht um zu wissen das die Fallmanager auf den ARGE'n mir in keiner Weise das Wasser reichen können, abgesehen von einigen anderen Dingen!


    ich hoffe Dir reicht die Erklärung warum man von mir zu allem etwas lesen kann, wen es stört der kann sich ja selbst um die Beantwortung der hier gestellten Fragen bemühen. Besser wissen und besser können, da gibt es viele - es besser machen, da sehe ich hier im Forum nur 2, nämlich Nataly und Salle!


    Gruß

    Hallo Yvonne!


    Ich habe schon des öfteren den Tip gegeben, bei der Planung der Selbstständigkeit mit der Unternehmensberatung Douvos aus Jülich zusammen zu arbeiten.


    Ein Herr Seedorf, ebenfalls Unternehmensberater, hat sich im Grunde auf HARTZ IV Leute spezialisiert und arbeitet aus diesem Grund auch mit Herrn Douvos zusammen, der ebenfalls was Fördergelder der EU angeht bundesweit aktiv und sehr gut informiert ist.


    Anfragen kostet nichts und am einfachsten kommst Du über: www.zuhausebleiben.de und dann über die Stadt Jülich an weitere Informationen wie Telefon oder Fax-Nr.


    Ich habe Herrn Douvos im Praktikum beim Dentallabor Meyer kennen gelernt und Herrn Douvos als Referenten bei der Tertia, bei der er zum Jahresbeginn aufgehört hat weil er sich mehr auf die Arbeit bei Herrn Douvos konzentrieren wollte.


    Viel Glück mit Deinem Vorhaben!


    Ps.: Seit Jahresbeginn sind in den Kommunen sogenannte Existensgründungszentren in der Entstehung, deshalb auch wohl die Anfrage seitens der ARGE nach den Business-Plänen. Potenzialberatung wird nämlich zu 50% gefördert und bei 3000,-€ sind selbst 50% sehr interessante Einkünfte für die Kommunen, da kann man dann auf die anderen 50% durch den Gründer gut und gerne drauf verzichten, ich denke nur das die Qualität bei denen die ursprünglich in diesem Marktsegment tätig waren erheblich besser ist, wie bei den neu gegründeten Kommunalen Zentren, nur weil die über eventuelle Räumlichkeiten verfügen muss deren Beratung nicht automatisch besser sein.

    Hallo alle Miteinander!


    Eine Regel lautet, die Menschen zu brechen, so wie einen Hund auf dem Abrichtplatz und dann neu zu konditionieren - soll heissen das derejenige alles mit sich machen lässt!


    Selbstbewusstsein bekommt man wenn man weis was man sich selbst wert ist, ich habe das in 20 Jahren Sport immer und immer wieder Step-by-step mitbekommen.


    Aus Niederlagen lernt man und so ist das auch mit den ARGE`n und man muss seinen "Fuzzy" (Unterbewußtsein) ausschalten können. Wenn man sich ärgert hat der andere schon gewonnen, eiskalt muss man die Alternative erkennen und ebenso eiskalt den Weg beschreiten.


    Warum dem Arschloch gegenüber nicht mit übertriebener Freundlichkeit begegnen?


    "Herr vergib Ihnen, denn Sie wissen nicht was sie tun! - Und wenn sie's wissen verkneif Dir den negativen Gedanken, die Wut, seh das Positive - es muss ja schließlich auch dumme Menschen geben!


    Ich weis das alles ist nicht immer die Lösung aber die Typen in den ARGE'n versuchen auch nur auf einfache Art ihrem Sicherheitsbedürfnis gerecht zu werden und das heisst : Ich hab Arbeit und Du nicht!


    Und daraus ergibt sich das was Sie nie bekommen: Anerkennung!


    Gruß

    Hallo Katzenmilch!


    Umschulung aus einem Kaufm. Beruf - hallo?!


    Das ist nahezu unmöglich und mit den ganzen Möglichkeiten die man bis vor knapp einem 1/2 Jahr noch von Arbeitsagentur oder ARGE erwarten konnte ist es seit dem 01.10.2007 auch nichts mehr.


    Man spart nicht nur an Leistungen für die ALG II Empfänger, sondern auch an allem was tatsächlich in der Vergangenheit zumindest in kleinerem Umfang etwas gebracht hat.


    Verständlich wenn Unternehmerverbände nur noch auf Abzocken aus sind.


    Dann finde ich es teilweise sogar richtig das man da nicht mehr unnötig investiert.


    Die Handwerkskammer Aachen z.B. schreibt Vollzeitstellen aus, aber das erste wonach der liebe Herr Herzog grundsätzlich bei Bewerbern nachfragte waren Eingliederungsgutscheine. 2000€ für 6 Monate Beschäftigung und im 7. Monat haste dann die Kündigung auf dem Tisch und wenn nicht Du dann ein Kollege den Du aufgrund der besseren Qualifikation in die Arbeitslosigkeit gebracht hast.


    Außerdem gilt eine Kaufm. Ausbildung für soviele Bereiche als Ausweichmöglichkeit - vergiß es !



    Gruß

    Hallo Katzenmilch!


    Dann legt man zunächst einmal Widerspruch gegen den Bescheid der Kürzungen ein. Üblich ist zudem das eine Anhörung erfolgt.


    Wenn Du zudem in einer 1€ Maßnahme steckst, wäre für die ARGE doch eine Erreichbarkeit gegeben gewesen und dann wäre doch wichtig aus welchem grund die ARGE Dich sprechen wollte.


    Ich stelle gegenwärtig fest das die ARGE'n bundesweit zum Jahresanfang mit Kürzungen verfahren, eben wegen vieler angeblicher Versäumnisse.


    Für mich steckt dahinter System, man will die Kosten reduzieren, Erfolge vorweisen ect., - alles eine ganz miese Politik - aber wie man bei den Wahlen sehen konnte sind die Betroffenen leider in viel zu geringer Anzahl bereit daraus Konsequenzen zu ziehen.


    Ich bin zwar auch nicht für "Rechts" oder "Links" aber bei "Rechts" habe ich die Hoffnung das die Verantwortlichen für diese "Dritte Reich" ähnlichen Sanktionen und Schikanen gegen eine bestimmte Gruppe der Gesellschaft, zumindest von ein paar anderen Kriminellen in die Schranken verwiesen werden.


    Prinzipiell gilt auch für die ARGE die Beweispflicht das Du entsprechende Post bekommen haben musst, ich denke das ist auch für die ARGE nicht mal eben so mit einer entsprechenden Unterstellung getan.


    Gruß


    Ps.: Sasha - ich kann Salle verstehen, aus einem solchen Wortsalat wird keine Sau schlau - ein wenig Bemühung sollte man doch voraussetzen dürfen oder?

    Hallo Leute!


    Beim "Nehmen" sind alle Verantwortlichen in unserem Staat fit, nur beim "Geben" nicht!


    Aber man "gibt" den Abgeordneten im Bundestag ja auch von Volkesseite keine Diätenerhöhungen, sondern die "nehmen" sich was Ihnen Ihrer Ansicht nach zusteht!


    Das ist Demokratie : rund 700 Spitzenarsche der Republik machen was sie wollen und 82 Millionen tanzen nach deren Pfeife!


    gruß

    Hallo Julia Sark!


    Von den 400 € Nebenverdienst verbleiben Dir in der Regel 160€ - 240€ sind der Anteil den die ARGE mit Deinen Leistungen verrechnen darf. Das mit den Fahrkosten ist ntürlich ein Problem bei derartigen Entlohnungen, deshalb rate ich auch immer wieder dazu, solche Tätigkeiten nicht anzunehmen.


    Natürlich argumentieren die ARGE`n das man alles tun muss um in Arbeit zu kommen, stellt sich nur die Frage wie man den §1 SGB zu interpretieren hat.


    Zielsetzung soll sein das der Leistungsempfänger mit einer Arbeit seinen Lebensunterhalt selbstständig bestreiten kann, deshalb sehe ich im Vergleich zu den ARGE Sachbearbeitern mit Praktika und 400€ Jobs diese Vorgabe als nicht erfüllt und daher ablehnungsfähig. Die ARGE`n argumentieren besonders bei Mitmenschen denen entsprechende Qualifikationen fehlen das ein solches Arbeitsangebot eine Verbesserung der Qualifikationen darstellt, aber im Gesetz ist leider auch ein Passus enthalten der eine solche Auslegung, zumindest bei weniger qualifizierten Leistungsempfängern sogar als nachvollziehbar sinnvoll erscheinen läßt.


    Allerdings und damit argumentiere ich als älterer Jahrgang, ist es nicht die Aufgabe der ARGE´n das Lohnniveau in Deutschland mittels Zwangsmaßnahmen auf 400€ Jobs zu bringen oder gar gewerkschaftlich über Jahre geschaffene Tarifverträge mittels Zeitarbeitsfirmen ausser Kraft zu setzen.


    So kann man natürlich nur vorgehen wenn man weiss, das Sozialgerichte in der Regel die Gemeinschaft vor Nachteilen zu schützen haben. Wenn man nicht arbeiten will geht dies zu Lasten der sozialen Gemeinschaft und dann entscheiden die Gerichte gegen den Arbeitsverweigerer, anders aber wenn man die Interessen der sozialen Gemeinschaft argumentativ darüber ansiedeln kann, dann besteht durchaus die Möglichkeit das eben diese Sichtweisen der ARGE'n nicht zum Erfolg kommen.


    Ich habe eben just wegen dieser Haltung eine Kürzung um 104 € beschieden bekommen, wenn auch die Verhältnisse wie es dazu gekommen ist anders dargestellt werden, und natürlich wird das Ganze vermutlich bis zum Sozialgericht gehen, der ARGE Teamleiter hat mir im Beisein des Beigeordneten der Stadt ( immerhin ein Jurist) erklärt mich wegen dieser Einstellung auf "Null"-Leistungsanspruch zu bringen!


    Wir werden ja sehen!


    Also musst Du natürlich abwäagen ob die Arbeitsaufnahme einer solchen Tätigkeit dauerhaft was bringt, aschließlich wird man in Unternehmerkreisen auch ganz schnell mit dem Stempel versehen das man mit einem alles machen kann!


    Gruß

    Hallo Peter!


    Das mit dem Attest vom Arzt sehe ich wie "Salle"; auch das es eine Sache zwischen der ARGE und Dir ist wie groß die Wohnung tatsächlich werden kann.


    2 Tipps von mir dazu: über das Jugendamt eventuell Hilfe holen was die Unterbringung der Kinder betrifft.


    Zumal Du geschrieben hast das die Kinder krank sind erscheint mir dieser Weg am ehesten von Erfolg gekrönt.


    Punkt 2 : Der Sachbearbeiter ist nicht der absolute Entscheider, wende Dich mit der Problematik ruhig an den Teamleiter, dies sind meist die erfahrneren und älteren Kollegen und meist fragen die Fallmanager bei Problemen dort sowieso nach.


    Absolut falsch sehe ich die Aussage des Fallmanagers das bei einer Wohnung die aus seiner Sicht nicht den Status der Angemessenheit erfüllt überhaupt kein Anspruch bestehen soll!


    Zwar musst Du in jedem Fall vor dem Anmieten einer größeren Wohnung die Genehmigung einholen und da kann der SB Dir natürlich Schwierigkeiten machen, aber ich denke wenn mann mal freundlich darauf hinweist das dies doch wohl nicht die Zielsetzung der HARTZ IV Regelungen sein sollte sondern Problemlösung um die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, dann ist alles nur eine Frage mit welcher Intelligenz derjenige beschlagen ist der die Verantwortung für entsprechende Entscheidungen übernimmt.


    Einem Idioten kann man natürlich mit derartigen Mitteln nicht beikommen, aber zum Glück gibts ja auch genug anders Denkende in den ARGE`n.


    Entscheidend ist zum einen der Mietspiegel der Stadt und zum anderen die Wohnraumsituation vor Ort. Sind überhaupt keine Wohnungen in der von der ARGE vorgegebenen Größe zu Miete im Angebot, wird sich die ARGE damit konfrontiert sehen das Du eine großzügigere Zusage benötigst.


    Ausserdem gelten bei der Wohnungsgrößenfestlegung auch noch andere Kriterien, z.B. dass Du in Deinem sozialen Umfeld verbleiben darfst und keinesfalls schlechter gestellte Wohnsituationen akzeptieren musst in denen ein völlig anderes soziales Umfeld angesiedelt ist.


    Ich denke, jetzt hast Du ein paar ausführliere Informationen mit denen Du vielleicht etwas mehr erreichen kannst.


    Viel Erfolg !

    Hallo allerseits.



    Vielleicht darf ich erklärend ergänzen:


    Bezüglich einer persönlichen Anfrage meinerseits vor einigen Monaten in der hiesigen ARGE wurde mir erklärt das ein Nachmachen eines Schulabschlusses ( in meinem Fall Abitur) nicht der Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme entgegen stehen darf, also keinen Falls eine Tagesform in Betracht gezogen werden kann.


    In sofern wird HARTZ IV nur geleistet wenn es sich um eine Abendmaßnahme handelt damit der Betroffene zu relativ normalen Arbeitszeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.


    Die Frage von Alraune zielt wohl eher auf Zuschüsse hinsichtlich Fahrkosten oder Büchergeld ab, nur aus HARTZ IV werden dafür keine Gelder zu bekommen sein.


    Gruß

    Hallo Karsten 2808!


    Denke mal das Dir der Satz von nataly nicht groß weiter hilft!


    Wieso zahlst Du Deine gesamte Rückerstattung der Nebenkostenleistungen an die ARGE zurück?


    Deine ALG II Leistung setzt sich aus dem Regelsatz 347€ und den Mietkosten incl. der Heizungs und Nebenkosten zusammen.


    Wenn Du also die gesamten Nebenkosten zurück zahlst stimmt doch irgendetwas nicht.


    Angenommen Deine Kaltmiete beträgt 270€ für Strom allgemein sind 20€ vereinbar für Müllabfuhr ect. 25€ für Heizung Gas oder Wasser werden mtl. 35€ fällig dann würde Deine Gesamtmiete mtl. 350€ betragen.


    Da Warmwasser entweder über Strom, den Du ja sowieso aus dem Regelsatz bezahlen musst, Gas oder Öl erzeugt wird wird die ARGE, sofern nicht durch Strom erzeugt, von den Heizkosten einen Betrag abziehen - gut ist wenn der Vermieter diese Position gesondert auflistet - den Rest der Heizkosten egal in welcher Höhe muss die ARGE übernehmen, es sei den man kann Dir eine zu große Wohnfläche in Anrechnung bringen, den Betrag kann aber jedes Kind dann exakt errechnen.


    Die weiteren Nebenkosten wie Müllabfuhr, Fahrstuhl/Aufzugsinstandhaltung werden im Grunde auch voll übernommen, ebenso Gebäudereinigungskosten die auf alle Mietparteien umgelegt werden.


    Strom für allg. Beleuchtung, Türöffner ect. dürfte sowieso nicht sehr hoch sein muss aber, weil eben Strom auch selbst getragen werden. Das heißt nach meinem Beispiel: das Du von den 80€ Nebenkosten immer noch rund 50-60 durch die ARGE erhältst.


    Angenommen Du hast 12 x 80€ gezahlt dann war ja auch Dein Eigenanteil darin enthalten. Wenn Du nun 160€ zurück erstattet bekommst hast Du recht, dann zahlst Du einen Teil Deines Eigenanteils an die ARGE zurück.


    Ich sehe da keinen Denkfehler wenn Du der Auffassung bist das die ARGE irgendetwas zumindest nicht schlüssig aufgeklärt hat was deren Anspruch betrifft.


    Einfacher Dreisatz sollte enthalten die Gesamtnebenkosten, Deinen Eigenanteil und den Teil den die ARGE übernimmt. Wenn Du also von 80 € rund 20€ selbst trägst, stehen Dir auch 25% der Rückerstattung zu, so sehe ich das!


    Widerspruch einlegen kann manchmal Wunder bewirken und notfalls beim Sozialgericht Klage erheben, denn die Nebenkostenpauschalübernahmen die die ARGE'n betreiben sind sowieso deren Schwachstelle.


    Gruß




    Anmerkung zu "nataly's" Hinweis in den 347€ ist die Pauschale für Warmwasser enthalten, so gesehen ist Deine Schilderung nicht gut dargelegt!

    Hallo mandy k!


    WG ist in Deinem Fall sicherlich die beste weil auch sicherste Lösung! Ihr solltet aber zumindest jeder ein eigenes Zimmer bewohnen und ein Bett oder dergleichen sollte darin ebenfalls vorhanden sein, damit bei einer eventuellen Besichtigung erst gar keine Vermutungen aufkommen. Auch die Aussage mit meinem Freund sollte mit Vorsicht gesehen werden, auch im Haus sollte man von einer WG ausgehen, denn Nachfragen bei den Nachbarn werden oft genug herangezogen um vor Gericht den Sachverhalt einer eheähnlichen Gemeinschaft zu untermauern und die ARGE ist noch nicht einmal verpflichtet diese Zeugen namentlich zu nennen, dieser Hinweis hing in meiner ARGE am "schwarzen Brett"!


    Gut ist das er verheiratet ist und in Scheidung lebt, auch wenn dies nicht geplant ist, da brauchte er selbstverständlich eine Bleibe und Dir war die Wohnung allein zu teuer!


    Hinsichtlich der Verpflichtung des Ehepartners was die Versorgung als Bedarfsgemeinschaft betrifft solltest Du Dir dann keine Gedanken machen müssen, da kommt eher die Ehefrau in Betracht.


    Schlecht ist nur wenn ihr in der Öffentlichkeit quasi als Paargemeinschaft erkennbar seit!


    Gruß