Hallo Abbo!
Hatte hier mal einen ähnlichen Fall, da ist die Tochter aus Aachen im Studium befindlich arbeitslos geworden und hat das Studium abgebrochen weil sie nichts zum Leben hatte.
Die Tochter hat sich dann auf geheiß der Mutter beim Einwohnermeldeamt wieder unterm Wohnsitz der Mutter angemeldet und dies war bei der Agentur für Arbeit auch bekannt nur da hat ein Unwissender Sachbearbeiter der Tochter erklärt sie hätte eh keinen Anspruch auf ALG! Dies hat die Tochter und die Mutter so auch angenommen.
Einige Zeit später forderte die ARGE von der Mutter 1000€ zurück und warum? Die Tochter hätte zur gemeinsamen Miete Ihren Anteil beisteuern können, zumal die Mutterfür die Tochter auch Leistungen bewilligt bekommen hat, die aber an die Tochter weitergeleitet wurden damit diese in Aachen wohnen konnte.
Die Nichtmeldung bei der ARGE seitens der Mutter darüber das die Tochter wieder bei Ihr wohnte hat somit dazu geführt das die ARGE eine Rückforderung stellen konnte obwohl die Tochter keine Leistungen erhalten hatte.
Das Einzigste was ich noch retten konnte war das die Tochter ab sofort eine eigene Wohnung und eigene Leistungen beziehen konnte ab dem Tag an dem der Antrag von uns abgegeben wurde.
Die Mutter hatte einen Denkfehler hinsichtlich der Meldung beim Einwohnermeldeamt, denn die Datenschutzrichtlinien erlauben die Weitergabe zwar nicht aber es gibt vom Sozialgericht AC inzwischen ein Urteil das Denunziantentum schützt und damit braucht die ARGE den Informanten nicht nennen und somit umgeht man die Datenschutzrichtlinien wenn wie hier Hausintern disbezügliche Mitteilungen an die ARGE weitergeleitet werden oder Kollen im Rotationsprinzip diese kenntnisse nutzen um Leistungsbeziehern eine rein zu drücken!
Gruß