Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Turzel !


    salle hat Dir ja schon einen guten Tip gegeben, frag aber gleich mal nach dem Überbrückungsgeld bei Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, vielleicht lassen sich dadurch ein paar € zusätzlich rausschlagen, damit die Rückzahlung nicht so heftig wirkt.


    Gruß

    Hallo Peter-S !


    Was denkste ist der Datenschutz unter HARTZ IV wert ?


    Beispiele gefällig?


    Vermutlich weis eh schon im Ort jeder was läuft, nur Du bist der letzte der es erfährt - ist fast wie mit dem Fremdgehen, da weis auch jeder Bescheid nur der Partnermerkts zuletzt!


    Gruß

    Hallo Karsten 2008,
    bettina und nataly!


    Ich habe inzwischen ein Urteil aus Chemnitz und diesbezüglich gleich bei meiner ARGE um Erstattung des Warmwasseranteils gebeten!


    Bisher war ich auch der Meinung von nataly, Warmwasser wird aus der Regelsatzleistung 347€ bezahlt, denkste - denn nur der Strom dafür ist akzeptabel. Meine Ölheizung läuft zwar auf Strom aber der läuft in der Abrechnung auf "Allgemeinstrom" und nur dieser Anteil ist aus dem Regelsatz zu begleichen. Die Ölkosten sind aber auch Anteilig zu sehen und das Warmwasser wird bei mir durch Ölheizung erzeugt also habe ich die ARGE aufgefordert entsprechend dem Urteil die Kosten zu übernehmen. JHabe zwar noch keine Antwort, wollte euch aber nur mal auf das Urteil verweisen!


    Gruß


    zu finden unter :www.gegen-Hartz.de - Urteile-

    Hallo Hexchen HL!


    Kann ich verstehen den Frust! Mit anständigen Unternehmern ist die kapitalistiche Abzocke nicht zu machen gewesen aber je größer die Weltbevölkerung wird um so mehr werden alle Menschen versuchen auf die Plusseite des Lebens zu kommen, was sicherlich auch ohne Geld möglich, aber wesentlich schwerer zu bewältigen ist.


    Globalisierung heisst natürlich näher rücken! Arm an Reich und umgekehrt natürlich auch - selbstverständlcih darf sich Deutschland nicht beschweren, Jahrzehnte lang sind wir mit führend auf der Habenseite, jetzt kommen die Anderen und da triffts uns natürlich auch - als Volk meine ich!


    Enttäuschend ist nur das die Politiker nicht hinter dem Volk stehen, sie stehen hinter dem Kapital und da wir dieses in erster Linie den Amerikanern zu verdanken haben, werden auch deren Praktiken übernommen, dabei haben wir genügend Positives was die Ami's auch von uns gerne übernehmen würden, nur die schaffen es nicht, komisch nicht?


    Als Mutter mit Kind musst Du natürlich abwäagen zwischen Arbeitslos und HARTZ IV und der Hoffnung durch Leistung eventuell etwas mehr zu erreichen, aber glaube mir hier im Forum sind genug gute Leute die das auch alles mal geglaubt haben und keiner von denen ist schlecht!


    Ich hatte als Manager immer einen Spruch für Kunden, Kollegen und Vorgesetzte: "Es gibt immer einen der ist schneller, besser und billiger, nur möchte ich morgen nicht für 50 Cent Stundenlohn wie in China arbeiten!


    Trotzdem, schau mal im Fernsehen, da wird Zahnersatz aus China und dem Ostblock hoch gehalten und hier verrecken die Zahntechniker weil sie keine Arbeiten mehr bekommen und die Doc's gehen am Wochenende in England "Schwarzarbeiten" weil sie da am Wochenende soviel verdienen wie hier in 10 Tagen. Letzetens hatte sich ein Deutsch-Spanier beschwert weil die HARTZ IV Leute ihm jetzt den Arbeitsplatz in seinem Heimatland streitig machen, es ist überall die gleiche Scheiße!


    So war's schon mal 1926 und danach und wenn man die Reformen sieht und die Einschränkungen mit denen die ALG II Bezieher zutun haben ist's beinahe schon wie unter Adolf, ich sage soetwas auch auf der ARGE da geht dann immer gleich die Post ab, aber die Deutschen gucken solange weg bis es nicht merh möglich ist das Übel zu leugnen nur dann will's auch keiner gewesen sein! Was reimt sich auf Schröder und Merkel? Dumme Sau und blödes Ferkel!


    Schmeiss Deinen Job hin und kümmere Dich ums Kind, irgendwann ist groß und dann hört es auf Vorbilder weil die Eltern keine Zeit für es übrig hatten. Ich bin geschieden und vor lauter Wut hat meine Ex den Umgang mit meinen Söhnen beschränkt und behindert wo's nur ging - na und jetzt sind sie so alt das sie und Ihr Neuer nur noch Probleme haben wenn sie's versuchen, ich sehe die Jungs fast jeden Tag, HARTZ IV hat auch was Gutes, man muss es nur nutzen!


    Gruß

    Hallo Vissi 333!


    Sorry das ich Dir das sagen muss, aber die Sachlage ist schon schwer genug, da wäre ein wenig mehr Bemühen um die Verständlichkeit des Textes sehr hilfreich!


    Du bringst alle möglichen Institiutionen ins Spiel ohne das man einen Zusammmenhang erkennen kann.


    Ich habe Dich soweit verstanden das bei 2 Mitschülerinnen von Dir zugesagte Leistungen erbracht werden, in Deinem Fall dies aber nicht anerkannt werden.


    Sollte dies alles so richtig sein und keine weiteren Kriterien der Entscheidung unbekannt sein, müsstest Du auch diese Leistungen erhalten! Wie gesagt, sofern sich keine Unterschiede in der Sachlage ergeben.


    Frage mich wieso bei Deinen beiden Mitschülerinnen 700€ zur Anrechnung kommen und bei Dir nicht, hast Du diese Beträge denn auch erwirtschaftet oder sind dies Beträge die vor der Maßnahme der Umschulung herrühren?


    Vielleicht gibst Du nochmals den Sachverhalt im Forum ein sodass alle Ihn verstehen können, soll nicht böse gemeint sein, nur hat man es dann wesentlich einfacher !


    gruß

    Hallo Bierchen


    Nicht zu Kürzungen wegen einer Anrechnung, aber zu Sanktionen weil eventuell nicht gemeldet, man beruft sich dann immer auf § 16 SGB II Mitwirkungspflicht! Ist in der Regel eine ganz miese Nummer, also bitte Nachdenken ob dies nicht zumindest mündlich gegenüber dem Sachberarbeiter schon mal geäußert wurde, damit daraus kein Vorsatz abgeleitet werden kann.
    Wenn nichts passiert sei froh! Will Dir auch keine Angst machen, aber die suchen oft alle Möglichkeiten um den ärmsten der Armen noch eine einstielen zu können. Alles der pure Neid!


    Gruß

    Hallo dasroeder!


    Ich denke das die Aussage das nur 2 Personen den Wohnraum bewohnen definitv falsch bewertet wird!


    Wende Dich hier im Forum mal an salle, der hilft Dir bestimmt hinsichtlich einer klärenden Regelung was Dich und Deine Lebensgefährtin, und Deine beiden Kinder ob nun leiblich oder nicht, betrifft,


    Gruß

    Hallo siuha!


    Ich denke mal nein, aber das ist nur eine Vermutung!


    Definitiv keine aufschiebende Wirkung haben Bescheide der ARGE gegen Sanktionen, das ist auch so eine "Sauerei" die man sich im Zusammenhang mit der Reform ausgedacht hat!


    Wobei es sich in der einen Sache um Entscheidungen hinsichtlich zu zahlender Leistungen handelt und im anderen Fall um Rückforderungen von zuviel gezahlten Leistungen, was dann durchaus anders geregelt sein kann, habe ich bisher aber noch nicht eroiert!


    Gruß

    Hallo Aumaan!


    Will Dich nicht gleich schocken, aber in erster Linie sind mal Deine Eltern gefragt in wieweit es möglich ist Deine Planungen zu unterstützen und zu finanzieren!


    Sollte dies nicht möchlich sein, und Dein Einkommen würde nicht ausreichen diese selbst umzusetzen, stehen Dir staatliche Hilfen zu.


    Du kannst ja mal bei Deinem Wohnungsamt und der ARGE nachfragen in wieweit dort die Bereitschaft besteht Dir Deine Vorstellungen zu ermöglichen.


    Aber selbst wenn dies neagtiv beschieden wird solltest Du Dich weiter informieren, auch gerne hier im Forum!


    Was Ausbildungshilfen betrifft gebe ich Dir den Tip bei nataly Info zu holen, geht ganz einfach Du suchst einfach alle Beiträge von Ihr und verfasst dann Dein Problem, aber vielleicht liest sieh diesen Artikel auch und meldet sich sowieso.


    Gruß

    Hallo Ihr Beiden!


    Ich kann euch beide gut verstehen und jeder aht für sich sicherlich gute Argumente, aber was ist mit denen denen man das Leben dadurch erschwärt das man das lose Glied in einer Kette darstellt.


    Wenn man sich in Deutschland auf nichts verlassen kann, auf eines immer 2 Deutsche - 3 Meinungen!


    Das Problem ist das es keine klare Vorgabe gibt für wie wenig Geld man eigentlich noch arbeiten gehen sollte, auch der Mindestlohn wird daran nichts ändern, im Gegenteil viele die bisher mehr verdient haben werden dann mit Kündigungen zu rechnen haben und finden sich dann unter uns wieder. So erreicht man nur eines Lohndumping!


    Die Lüge unsere Politiker sich nicht in Lohnakämpfe einzumischen kann man ganz einfach widerlegen, alle aber auch wirklich alle haben im Bundestag die HARTZ IV Regelungen abgesegnet, niemand erhebt ein Wort gegen diese Reformen.


    Fakt ist aber wenn man HARTZ IV Bezieher ist, ist jede Art von Arbeit zumutbar, weil die Zumutbarkeit leider sehr schwer zu definieren ist, das haben die liebnen Politiker den Juristen überlassen, damit die aber schön konform entscheiden bindet man Diätenerhöhungen an die Gehälter von Richtern, soviel übrigens zur strickten Trennung von Judikative, Exikutive und Legislative oder für die nicht so Sprachgewandten, zur Unabhängigkeit von Gesetze gebenden und Gesetze ausführenden Organen in dieser Republik!


    Nur nach aussen waren unsere Politiker den Schein von Zurückhaltung bei den Lohngestaltungen, damit Sie nicht zu viel Feuer von den Gewerkschaftsbossen bekommen insbesondere vor der Wahl!


    Wir die ALGII Bezieher müssen dafür sorgen das nicht zuviel Neid bei denen entsteht die für wenig Kohle arbeiten gehen, wir müssen diese Leute mit ins Boot bekommen, sonst stehen nur knapp 10% der Bevölkerung bei der nächsten Wahl gegen das System und das ist definitiv zu wenig.


    Ich befürchte das die LINKS-Partei diese Erkenntnis nicht besitzt und die Menschen nicht überzeugen kann weil zu viel anderer Mist damit verbunden ist, trotz schöner Worte von Gysi und Lafontäne!


    Die Mitte ist etwas für "Luschen" Leute die kein Rückgrat haben und zu den Dingen stehen die Sie vertreten!


    Ein bischen hiervon und ein bischen davon, das ist die Mitte - weil sich da die Masse bewegt und die braucht man bei der nächsten Wahl !


    Gruß

    Hallo Miteinander!


    Nataly hat diesbezüglich eine klare Antwort gegeben, doch wie man sieht sind die Heizkosten immer wieder Streitpunkt zwischen ARGE und ALG II Empfänger!


    Denkt mal wie die Leute vom Amt, in erster Linie sind die durch Ihre Vorgesetzten zum "Sparen" verpflichtet, wie im übrigen auch jeder ALG II Bezieher und natürlich sind Umlagen ein Problem in den Köpfen der Verwaltung! Man stelle sich nur vor das Nicht-Leistungsbezieher auf Kosten der Allgemeinheit Ihre Wohnung nicht heizen! Durch die Umlage brauchten sie nur diese zu zahlen und die ALG II Empfänger heizen dann den ganzen Block auf Staatskosten! Hey, Leute das ist mal positiv gelebte Solidarität durch ALG II ! - Alles nur ein Scherz, Leute wollte nur mal zeigen wie dumm die auf der ARGE im Grunde schon denken! Die Umlage trifft alle und natürlich auch den ALG II Bezieher und deshalb gibt es überhaupt keinen Grund den Ausführungen von Nataly grundsätzlich auch den entsprechenden Nachdruck zu verleihen.


    Wir die ALG II Bezieher müssen täglich damit leben, ich selbst schreibe grad wieder an einem Widerspruch gegen Sanktionen. Gibt den Jungs das was sie brauchen, viel Arbeit - sonst lassen sich die Bürokraten bald noch andere Dinge einfallen um dem Volk noch mehr zu zumuten.


    Also Widerspruch, Widerspruch, Widerspruch !!!


    Gruß

    Hallo Yasmin 1302 !


    Sehe ich das richtig das Du zunächst eine eigene Wohnung suchen musstest ?


    Das Attest des Arztes bewirkt sicherlich nicht das meisste, besser wäre ein Schreiben vom Jugendamt insbesondere darüber das Du zunächst bei der Wohnungssuche auf Dich alleine gestellt warst und noch besser wäre gewesen Du hättest diese selbst angemietet und erst dananch eine WG gebildet.


    Ob dann Deine Mutter in die WG eingestiegen ist oder nicht wäre dann wesentlich besser darzulegen gewesen!


    Ich denke das es in Deinem Fall sehr hilfreich ist wenn Du Dich mit dem zuständigen Fallmanager auf der ARGE genau über diesen Punkt austauschen würdest, nicht jeder Fallmanager sieht nur die Paragraphen und für Dich und Deine Mutter ist es nicht unwichtig das die WG zum tragen kommt. Auch wenn Deine Eltern verpflichtet sind Dich entsprechend der 25-Regelung zu versorgen.


    Die Regelung trifft schließlich nicht nur für beide Elternteile gemeinsam zu sondern ebenso für jeden Elternteil ansich.


    Wird die WG nicht anerkannt, was ich befürchte, aber was unter den geschilderten Umständen eventuell auch anders entschieden werden könnte (Kann-Bestimmungen sind keine Muss-Bestimmungen) lebst Du im haushalt eines Elternteils und dementsprechend werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft behandelt.


    Frag doch mal höflich nach wie der Fallmanager entscheiden würde, wenn Deine Mutter sich eine andere Wohnugn suchen würde und ein anderer WG Bewohner bei Dir einsteigt. Soetwas verunsichert nicht nur sondern bringt den einen oder anderen auch zum nachdenken.


    Gruß

    Hallo HEXCHEN HL!


    ich denke mal das diese 2:1 Verhältnisrechnung der ARGE mehr als korrekt ist! Stell Dir vor jeder andere in Frage kommende Leistungsbezieher würde wie Du Dir das vorstellst, trotz doppelten Zeitraumes den Anspruch auf den Freibetrag auch in voller Höhe für diesen Zeitraum beanspruchen.


    Ist zwar clever gedacht aber dann würde ich den Zeitraum sogar gerne nochmals gegen eine Halbierung(im Grunde dann eine Viertelung) verlängern. Das bringt zusätzlich einiges an Freibetrags- Zugewinn!


    So gehts natürlich nicht! Aber trotzdem, gut mitgedacht!


    Gruß

    Hallo Adidas 84!


    Da sehe ich ehrlich gesagt schwarz für Dich! Das Beste was man Dir anraten konnte war eine Kaufm. Ausbildung da bist Du in allem und jedem Bereich einsetzbar, habe hier im Forum schon einiges dazu geschrieben.


    Selbst wenn Du 5 Jahre aus dem Beruf wärst hättest Du vernutlich keine Chance!


    Da Du Dir den Luxus einer 2. Ausbildung gönnst musste wohl oder übel in den sicherlich sehr sauren Apfel beissen und anderweitig die Sicherung Deiner Lebenssituation betreiben durch Job nach der Arbeit ect.


    Bafög und so sehe ich ähnlich, einzige Chance wären schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen aber im Kaufm. Bereich geht selbst das vermutlich nur über die Psyche!


    Sorry das ich Dir keine positivere Beantwortung geben kann.


    gruß

    Hallo yasmin 1302!


    ich denke mal das Ihr / Du Schwierigkeiten dahin gehend bekommt die WG anerkannt zu bekommen!


    Der Verwandtschaftsgrad und die Verpflichtung zur Versorgung der Kinder unter 25 werden wohl nicht ausreichend sein um der ARGE eine WG vortäuschen zu können nur weil eine eigene Küche und ein eigener Wohnbereich bestehen. Ich denke Ihr werdet nicht umher kommen als Bedarfsgemeinschaft bewertet zu werden und dann ist selbstverständlich das Einkommen Deiner Mutter mit in Betracht zu ziehen.


    Sorry, eigentlich eine gute Idee mit der WG und vielleicht findest Du ja auch Gründe dem Fallmanager / SB die Notwendigkeit oder den Unterschied so zu verkaufen, manchmal hat man ja Glück!


    Gruß

    Hallo Katzenmilch !


    unter www.zuhausebleiben kannst Du entweder die PLZ (41836) oder die Stadt (Hückelhoven) eingeben, man kann mich aber auch unter Magic und dann alle Artikel dieses Anbieters betrachten. Links ist zudem eine Kategorie "Jobsuche" es sind nur 3 Angebote enthalten!


    Qualifikation hin oder her, das ist doch der Knackpunkt - es gibt keine entsprechenden Arbeitsplätze mehr und ander Berufssparten scheinen davon auszugehen das man noch Geld mitbringt um arbeiten zu dürfen.


    Dieses allgemein unter etlichen ALG II Empfängern verbreitete Bedürfniss unbedingt auch für weniger Kohle arbeiten zu müssen verspüre und teile ich nicht. Hat vielleicht damit zu tun das ich mich neben diesem Forum auch noch anderweitig angagiere.


    Habe eigentlich vor mein Widerspruchs Schreiben gegen die erfolgte Kürzung hier im Orginal zu hinterlegen, damit ander auch mal etwas mutiger werden und sich nicht alles gefallen lassen, allerdings umfasst das ein paar Zeilen mehr wie die bisherigen Artikel und ist natürlich auch sehr persönlich im Angriff auf die Mitarbeiter der ARGE. Muss mal schauen wie ich es hier einrichten kann, das man einem nicht gleich wieder Dinge unterstellt gegen die man sich dann erneut wehren muss.


    Gruß