Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Leute !


    Gestern erhielt ich folgende Hinweis bezüglich Ansichten die bei der ARGE über bereits bestehende Bescheide und diesbezüglichen Widersprüchen die dort zu kursieren scheinen: In meinem Fall ging es um die Warmwasserkostenübernahme:


    Unter Bezug auf die Gerichtsentscheidung beantragen Sie erneut die Übernahme dieser Kosten.
    Hierzu weise ich darauf hin, dass die gesetzliche Regelung des § 20 Abs. 1 SGB II unverändert anzuwenden ist. (Nichts anderes erwarte ich ja auch nur!)Solange diese Norm fortbesteht und durch höchstrichterliche Rechtssprechung leine Rechts-oder Verfassungswidrigkeit festgestellt wird, sehe ich keine Veranlassung , von meiner seinerzeit getroffene Entscheidung abzuweichen. Insbesondere verweise ich auf das in der Angelegenheit durchegführte und mit Bescheid vom 14.02.2007 abgeschlosssene Widerspruchsverfahren. da hiergegen keine Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Sachentscheidung zwischenzeitlich bestandskräftig.


    Hinzu kommt noch : (weil auch noch falsch, da mit Folgeantrag auch eine Nebenkostenerhöhung erneut zur Entscheidung vorgelegt wurden) Da die meiner seinerzeit getroffene Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalte unverändert fortbestehen, lehne ich ab, eine neue Sachentscheidung zu treffen.


    Heisst das nicht für uns alle, zukünftig jeden Bescheid schon mal pauschal mit Widerspruch zu belegen, damit sich im Nachhinein herausstellende Fehlentscheidungen der ARGE'n nicht grundsätzlich mit einem Pasus wie oben geäußert belegen und abschmettern lassen?


    Ich sehe das so und werde vorsorglich jeden Entscheid mit Widerspruch belegen. Begründend das ansonsten mögliche Rechtsansprüche durch Nichteilegung verwirkt wären.

    Hallo Goezen !


    Zu wissen das man einer Meinung ist tut bekanntlich gut!


    Zu sehen wie andere denen man hilft, nicht erkennen wie wichtig es wäre etwas mehr über das Verhalten und mögliche Solidarität nachzudenken, ist ärgerlich!


    Einer meiner Grundsätze, die ich nach Schulungen durch Antony Robins für mich getroffen habe ist: das man sich nur durch das Unterbewusstsein bedingt über die Nichterwartungen ärgert.


    Lösung : einfach keine Erwartungen aufbauen - dann muss man auch nicht mit Magengeschwüren leben!


    Gruß

    Hallo Liesel !


    Alter hin - Alter her, alles Nebensache und nicht so wichtig!


    1. Dir ist nicht zu zumuten die Schulausbildung nur deswegen zu beenden damit die ARGE keine Leistungen an Euch zahlen muss, weil Du dann Ernährer bist!


    Es gibt klare Grundsätze und einer heißt da Zumutbarkeit, demnach ist es wohl nicht zumutbar seine langfristige Zukunftsperspektive zu verbauen um ein kurzfristiges Vorteilsdenken der ARGE umzusetzen.


    2. In erster Linie gilt Deine Mutter als Ernäherer der verbliebenen Familie, und sofern möglich Dein Vater wenn er Unterhalt leisten kann.


    3.Wovon lebt Ihr den die letzten 3 Jahre?


    HARTZ IV steht Euch zu, es sei denn Ihr verfügt über ein einbringbares Vermögen, das bei der Anrechnung keinen Bezug von ALG II mehr ergibt.


    4. Du, Deine Mutter und Deine Schwester biklden dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft und in dieser ist es möglich Geld zu verdienen, allerdings ist die Freigrenze dessen was aus dem Berdienst für Euch verbleibt nicht sehr hoch (160€) alles andere wird dann im Leistungsbezug angerechnet.


    5. Selbstverständlich ist es jedem von Euch zumutbar diesbezüglich und im zumutbarem Rahmen eine Nebentätigkeit auszuüben, bei der langen Arbeitslosigkeit Deiner Mutter gilt dies ausnahmslos, bei Dir und Deiner Schwester stehen aber auch Belange um Schulische Leistungen diesem Grundsatz entgegen.


    6. Zur Fahrkarten - Kosten - Übernahme kann ich Dir noch nichts mitteilen, denke mal das nataly was an Info diesbezüglich für Dich hat, bin mir nicht sicher aber irgendwo habe ich dazu was im Hinterkopf.


    Gruß

    Hallo Schlauschlumpf!


    Tolle Idee, ich denke es geht darum das Du als ALG II Bezieher eine zu große Wohnung besitzt und die ARGE Dir ein Zimmer abschließen will.


    Es dann Deinem Bruder kostenlos zur Verfügung zu stellen ist natürlich clever, weil man dadurch jederzeit den Zugang und die Nutzung hat!


    Allerdings wird die ARGE wohl nicht akzeptieren das man Leistungen vom Staat bezieht und dann einen Teil davon einer Dritten Person kostenlos zur Verfügung stellt. Auch wird es ein Problem wenn dieses Zimmer beheizt wird.


    Ich denke das Deinem Bruder, der ja in Arbeit steht auch zugemutet werden kann seinen Anteil an der Wohnung zu leisten und diese Auffassung wird Dir dann von der ARGE wohl auch so mitgeteilt werden.


    Gruß

    BESCHEID VOM 31:01:2008 - Absenkung des ALG II gem. §31 SGB II



    W I D E R S P R U C H


    W I D E R S P R U C H


    W I D E R S P R U C H



    Sehr geehrter Herr Houben,


    mit der von Ihnen als gerechtfertigt betriebenen Sanktion wegen angeblichen Fehlverhaltens meinerseits lege ich das Rechtsmittel des WIDERSPRUCHS ein.



    Widerspruch 1


    liegt demnach zu Grunde, weil die von Ihnen im Beisein des Zeugen BRUNEN, seines Amtes als Beigeordneter der Stadt Geilenkirchen tätig, gemachte Aussage; mich wegen angeblichen nicht Arbeiten wollen auf „Null-Leistungs-Anspruch“ nach ALG II zu bringen durchaus geeignet ist den Sachverhalt vorsätzlich anders zu interpretieren und dadurch zu einer nicht meiner Person gerecht werdenden Entscheidung auszulegen.



    Widerspruch 2


    besteht darin die Reformen nach HARTZ IV als zwar gesetzlich verabschiedet aber durchaus frag und entscheidungswürdig einzustufen. Wenn Menschen mit kriminellem Hintergrund maßgeblich an der Strukturierung solcher Reformen mitgewirkt haben, sollte man zwar nicht grundsätzlich von anderen Hintergrundgedanken ausgehen, darf aber nach den Urteilen der Gerichte zufolge in dem Fall HARTZ davon ausgehen, das eine Unternehmerische Lobby es sehr wohl verstanden hat in Ausschüssen und Beraterfunktionen, Arbeitsmarktpolitische Grundsätze so zu verändern das, anders wie von den Politkern in den Medien publiziert, ein Eingriff in den Arbeitmarktpolitischen Faktor Entlohnung, vorliegt. Dies begründet sich schon alleine aus der Regelung das man jede „zumutbare Arbeit“ annehmen muss, die bekanntlich von den umsetzenden Behörden ARGE und Bundesagentur für Arbeit anders interpretiert wird wie von den Sozialgerichten.


    Widerspruch 3


    ergibt sich aus den Faktoren, die Seitens des Maßnahme durchführenden Unternehmens zum eigenen Vorteilsschutz verhelfen.



    Begründung zu 1


    Als Entscheidungsträger, der den Fallmanager hinsichtlich der Unerfahrenheit im Umgang mit Personen meines Schlages entlastet, sich also mit den Belangen eines ALG II Beziehers seitens höherer Stellung persönlich beschäftigt, haben Sie Herr Houben leider die Problematik, das Ihnen meine Angriffe und Vergleiche gegen und um HARTZ IV, doch sehr gegen Ihre Persönlichkeit zu gehen scheinen. Auch wenn ich des Öfteren in Gesprächen mit Ihnen dies entsprechend klar zu stellen wusste, erkennt man dass es Sie im Ego trifft, einer Person wie mir mit Einschüchterungen und Nettigkeiten nicht beikommen zu können. Daraus ergibt sich, das eine neutrale Bewertung von Vorgängen im Grunde nicht möglich ist, allerdings wird es jedem so ergehen, der sich mit mir persönlich auseinandersetzen muss, weil die Nachhaltigkeit meiner Darlegungen in der Regel als Angriff verstanden wird, häufig ist es ja auch so angedacht, es stellt sich nur die Frage wo derjenige die Grenze zieht zwischen Kritik, Anregung und Angriff. Die Formulierung einer gewissen Aggressivität meiner Person durfte ich dem Schreiben entnehmen und eine Bewertung dieses Ausdrucks hängt sicherlich von der Größe des kommunikativen Wortschatzes ab.


    Vorurteile sind aber kein gutes Kriterium, ebenso wenig wie Zielvorgaben, wenn es um Sachverhaltseinschätzungen geht.




    Begründung zu 2


    Die Reformen machen die ALG II Bezieher zu Schuldigen Ihrer Arbeitslosigkeit und eines daraus resultierenden Leistungsanspruches. Nicht die mangelnde Bereitschaft der Wirtschaft Arbeitsplätze zu schaffen, sondern die Auswirkungen globaler marktwirtschaftlicher Interessen – im Übrigen sind auch hier drin die Vergleiche zur Weimarer Republik und der Weltwirtschaftskrise 1926 meinerseits begründet – sind die Ursache für die fehlenden Arbeitsplätze in Deutschland. Daher jedem Arbeitslosen zu erklären er sei zu faul zum Arbeiten und das auch noch unter dem Aspekt mangelnder Qualifikation, was auch immer im Nachhinein da hingehend hinein zu interpretieren ist, ist ein clevere Schachzug derer die, Verantwortung tragend keine Qualifikation besitzen, die Dinge für das Gemeinwohl sinnvoller zu lösen. Ausführungen hinsichtlich, wessen Interessen durch die Volks(ver)treter im Nachhinein wirklich vertreten werden, darf ich mir nach etlichen Schreiben und Stellungnahmen wohl ersparen, da alles fein säuberlich in meiner Akte enthalten sein sollte.


    Die Zielsetzungen der ARGE Heinsberg und anderen Orts sind vermutlich alle gleich, denn wie zu Jahresbeginn 2008 festzustellen ist, wurden verschärft Sanktionen ausgesprochen.
    Über Vergleiche zum Dritten Reich hinsichtlich der Sanktionierung oder Einschränkung von Schuldigen im Sinne der Staatsführung möchte ich mich eigentlich nicht immer wiederholen müssen, zumal mir bekannt ist das diese von Ihnen absolut Fehl interpretiert werden, warum auch immer! Vorsatz möchte ich da nicht unterstellen, aber wir haben vermutlich eine andere Basis des Grundwissens.




    Die Reformen sind von den Sozialgerichten oft genug als Grund gesehen worden, Auslegungen anders zu werten und hinsichtlich meines angeblichen Fehlverhaltens darf ich feststellen, das gegenwärtig in Deutschland noch Meinungsfreiheit besteht, obwohl nicht zuletzt Ämter und Politiker die Medien hinsichtlich dessen was berichtet wird sehr stark manipulieren.


    Ich lehne die HARTZ IV Reformen ab und daraus resultiert bereits der zweite unabhängige Widerspruch.



    Begründung zu 3


    für mich sind die Darlegungen der TERTIA Verantwortlichen, sollten sie so tatsächlich geäußert worden sein, völlig unverständlich.


    Hinsichtlicher Abmahnungen ist mir nichts bekannt was „Unterrichts störend“ und mehrmalig weder mündlich noch schriftlich an bzw. abgemahnt wurde. In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine persönliche Aussage des Herrn Henke Bundesagentur für Arbeit – Maßnahmeverantwortlicher, der mein Verhalten sogar als vorbildlich schilderte bis zu dem Tag der Praktikumsbeendigung durch die Entscheidung von Frau Troschke meiner eigentlichen Fallmanagerin.


    Schriftliche Abmahnungen hat es lediglich eine, auf persönliches Verlangen meinerseits gegeben weil ich damit provozieren wollte das die ARGE hinsichtlich gemachter Unterstellungen über „Schwarzarbeit“ Stellung bezieht, aber man hat ja gekniffen! Selbst ein Widerspruch gegen die Entscheidung wurde neutral dargelegt, da angeblich kein Verwaltungsakt vorliegt. Auch dieses Vorgehen, den Menschen etwas zu unterstellen, erinnert mich an gewisse Zeiten um 1930!


    Somit sind die von Ihnen erwähnten Abmahnungen in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der Entscheidung hinsichtlich meines Verhaltens um den 18.12.2007 zu sehen.


    Die Tatsache, dass die TERTIA nicht mehr in der Lage ist die Bahnkarten zu gleichen Konditionen wie 2007 zu besorgen und das durch die vermutliche Einstellung der Maßnahme zum Jahresende 2008 angekratzte Nervenkostüm einiger Mitarbeiter hat wohl eher den Neidfaktor ausgelöst, der meine Klarheit in den Vorstellungen von Zumutbarkeiten widerspiegelt.


    Ich denke, dass die Teilnehmer der Maßnahme allesamt bis auf eine Person, die dann auch ein Praktikum bei TERTIA gemacht hat und als Maulwurf verdächtigt wurde, da für mich sprechen werden.


    Das Wissen, das ich auf die vertraglichen Einhaltungen der Eingliederungsvereinbarung pochen werde ist sicherlich der tatsächliche Hintergrund das ich ohne jeglichen Vorwurf erklärt bekam, das für mich die Maßnahme beendet sei.







    Hinsichtlich der Störung von Unterricht und der Gefährdung von anderen Teilnehmern nur soviel, was als Unterricht, vermutlich sogar billigend von der ARGE gewollt, bezeichnet wird und was tatsächlich statt findet sind zwei paar Schuhe. Als der Eklat mit der Dozentin Schwegel statt fand befand sich unsere Dozentin auf Abwegen. Der Neid von Frau Schwegel ist ja verständlich hat sie doch erstmalig nach Scheidung die Situation für Ihr Hobby „Pferd“ Geld verdienen gehen zu müssen und der Frust bei Frau van Dorp ist nicht minder groß, wenn man des Nachts Kellnern gehen muss um mit dem Zweitjob halbwegs über die Runden zu kommen. Das man dann am nächsten Tag „…so eine Krawatte“ bekommt bei den Argumenten des Herr Grunert wurde mir von einem andern Teilnehmer gesteckt, als sich die Damen darüber auf dem Flur unterhielten! Das ist dann wohl korrektes Verhalten, ganz zu schweigen über die Qualität qualifizierender Inhaltsstoffe angeblicher Lern - und Fördervorgänge gegenüber den Teilnehmern.


    Einen Vermerk hinsichtlich meiner Fördervorstellungen dürfte es in einem der Gesprächsprotokolle, die ja auch erst kurz vor Weihnacht eingeführt wurden, geben – erfüllt werden konnten diese nicht einmal im Ansatz, soviel zu Qualifikation nach HARTZ IV



    Herr Houben, ich ahnte schon, das eine sachlich faire Beurteilung des Umstandes nicht aus Ihrem Denken zu erwarten ist, also bleibt nur der Weg vor das Sozialgericht, sollte sich im Hause der ARGE nicht noch über die Rechtsabteilung eine anders lautende Entscheidung ergeben.


    In diesem Sinne und bis auf neuerliche Versuche den o.g Umstand zu erfüllen, verbleibe ich


    Mit freundlichem Gruß

    Hallo Phillip !


    Ja, fällt schon wesentlich mehr auf, dennoch es geht nicht darum unter "auf Thema antworten" etwas Neues zu erstellen "Neues Thema erstellen" einen eigene Beitrag mit eigener Fragestellung, ist für einige und mich eingeschlossen nicht erkennbar. Wie der Weg dahin führt ist ja nicht ganz unerheblich und würde über "Neue Beiträge" am Logischsten sein, denke ich mal!


    Trotzdem Danke für die prompte Änderung!


    Gruß

    Hallo HaZe !


    Sorry nochmals!


    Normaler Lebensstandart? Hallo, HARTZ IV ist für viele Millionen Standart, ist das normal ?


    Deine Freundin bildet mit Ihrer Mutter eine Bedarfsgemeinschaft und dem Zufolge wird das gesamte Einkommen bewertet. Es gibt zwar einen Freibetrag, aber den wird die Mutter vermutlich mit der 1€ Maßnahme ausgereitz haben.


    Ich sehe da gelinde gesagt keine Chance etwas dazu zu verdienen ohne das dies berücksichtigt wird!


    Eine (nicht) legale Lösung wäre, wenn Du das Geld verdienst! ? Wie auch immer man das verstehen darf!


    Fakt ist, wirst Du dann nicht bezahlt - haste keine Chance und ausserdem muss man mit der Bewertung "Schwarzarbeit" aufpassen!


    Du kannst hinsichtlich der Kreditaufnahme und der Verschuldung nur mahnend einwirken, viele versuchen diesen oder jenen Strohhalm zu ergreifen, aber vielen gehts's danach noch beschissener!


    Das der Vater keinen Unterhalt zahlen kann, ist nicht so wichtig, die Leistungen bekommt die Mutter mit dem Bewilligungsbescheid gezahlt. Schau mal drauf, da steht 1 Erwachsener und 2 Kinder und Mietanteil.


    Und Kindergeld steht Ihr auch für beide Kinder zu. Man mag es mit HARTZ IV vielleicht schwer haben aber noch zusätzlich einen Kredit aufnehmen zu müssen, muss andere Gründe haben. Manchmal muss man seinen Lebensstil gewaltig reduzieren und Führerschein finanzieren ist dann sicherlich auch nicht, aber ganz so arg wie bei allein lebenden Personen trifft ALG II die Familien nicht. Bei den vorgetragenen Gründen
    sehe ich lediglich das Problem von Bekleidung - Markenklamotten kannste natürlich vergessen!


    Führerschein kann man auch späternoch machen!


    Hoffe konnte Dir etwas weiterhelfen!


    Gruß

    Hallo Stefanie !


    Zunächst einmal haste ja eine ganze Zeitlang wohl keine GEZ bezahlt, denn 1000 € ist mindestens 5-7 Jahre!


    Wenn Du damals Sozialhilfeanträge diesbezüglich gestellt hast muss sich das ja belegen lassen, dafür ist es ja ein AMT, die belegen alles doppelt und dreifach.


    Trotzdem, geht bei der GEZ der Folgeantrad nach dem letzten Tag des bis dahin bewilligten Freistellungszeitraumes ein, kriegste von denen eine Rechnung!


    Auch ist es schwer, Sachbearbeiter für Ihre mündlichen Aussagen zur Verantwortung zu ziehen, in der Regel werden entsprechende Vorgänge damit beantwortet das kein Verwaltungsakt vorliegt, wogegen Du mit Rechtsmitteln vorgehen könntest.


    Richtig ist das der GEZ-Antrag mit Hilfe eines Leistungsbescheid-Nachweises bewilligt wird. In der Vergangenheit, ich hatte dieses Problem auch schon, waren aber ALG II Bescheide erst nach dem letzten Tag des vorangegenagen Zeitraumes erstellt und diesen dann bei der GEZ einreichen bedeutete 1 Monat GEZ zahlen.


    Du kannst die GEZ Leistungen ( aufgelaufene Forderungen) von Deinem Fallmanager in Raten direkt an die GEZ überweisen lassen 30€ sind dabei ein guter Betrag, so habe ich das in der Vergangenheit z.B. auch geregelt. Damit hast Du die komplette Forderung zunächst mal aus den Füssen!


    Ich hoffe das hilft Dir weiter, sonst musste Dich hier noch mal melden!


    Gruß

    Hallo Peppermint !


    Ich denke nicht das die ARGE sich vertan hat. Dies gehört zu den üblichen Maßnahmen Gelder einzusparen, weil es sicherlich eine Menge Leute gibt die das nicht so schnell bemerken wie Du und bei verspäteter Leistung spart der Staat Geld!


    Ganz schön pervers, dieses Vorgehen!


    Teil uns mal mit wie die ARGE reagiert hat wenn Du auf den Sachverhalt aufmerksam mahst und die monatlichen Abschlagsleistungen forderst!


    Gruß

    Vollstreckung ausländischer Titel !


    Im grenznahen Arbeitsmarkt kommt es nicht selten vor das man als Arbeitnehmer auf der Entlohnung der Arbeitsleistung sitzen bleibt.


    Erschwert wird die Durchsetzung meist dadurch das der Arbeitgeber zudem eine im Ausland befindliche Niederlassung betreibt bei der man dann angeblich beschäftigt war.


    Für die durch niederlandischen Arbeitgeber geschädigten Arbeitnehmer bietet sich die Lösung indem ,man vor einem Deutschen Arbeitsgericht klagt und mittels eines vollstreckbaren Urteils nach Verordnung (EG) Nr. 805/2004 können die in einem anderen Mitgliedsstaat ergangenen Urteile per Titel " Europäischer Vollstreckungstitel" erwirkt werden und z.B. über die Vermittlung der Deutsch-Niederländischen Handelskammer per Gerichtsvollzieher vollzogen werden.

    Hallo Telekom-Richter!


    ist echt klasse was Du da an Urteilen zusammengetragen hast. Denke das eine ganze Menge an ALG II Bezieher mehr über die Thematik wissen wollen, schließlich steht man an Geburtstagen oder Festtagen immer vor dem Problem neben den sonst üblichen Kosten noch tiefer in die Tasche packen zu müssen.
    Insbesondere alle Väter sind nach der Emanzipationswelle ja eh die gebutelten der Gesellschaft, abgesehen das die Ex-Frauen in der Regel ja nicht begreifen das man mit Ego-Denken auch den Kindern schadet, wird man von den Ämtern gleich ein zweites Mal verarscht!


    Ich danke Dir für die reichlichen Urteile, werde mir diese in absehbarere Zeit verinnerlichen!


    Gruß

    Hallo Katzenmilch!


    Du bist ein Glied in der unentlichen Kette der Arbeitslosigkeit und weil Du den Rettungsanker ARGE gewählt hast hast Du es gelegentlich mit Fallmanagern und nicht Sachberarbeitern zu tun, und wenn man den Alten Sachen einen neuen Anstrich verleit erscheint der laden doch gleich viel freundlicher.


    Weil Du aber als ein Glied der Gesellschaft auch ein Glied des Arbeitsmarktes bist und Du Dich nicht von selbst einbringen konntest hat man sich zur Aufgabe gemacht Dich wieder einzugliedern, wobei man Dir damit sogar unterstellt das Du ein Defizit hast hinsichtlich Deiner Möglichkeiten! Also im Grunde bedeutet eingliedern das nicht zu wenig Arbeitsplätze die Marktsituation auf dem Arbeitsmarkt erschweren, sondern Deine Grundeinstellung - auch für erheblich weniger Entlohnung und möglicher weise viel schlechtere Arbeitsbedingungen - tätig werden zu wollen. Deshalb ist es Aufgabe der ARGE mittels der geschaffenen Reformen Dich umzuerziehen, sodass Dein Defizit diesbezüglich zu einer erfolgreichen Eingliederung zurück in die Kette des Arbeitsmarktes führt.


    Es ist, wie ich der ARGE immer Vorhalte, wie unter Adolf - der hat auch die Juden für alles Verantwortlich gemacht und so macht es diese Regierung auch! Nicht die Arbeitgeber und Unternehmerriege die den Hals nicht voll kriegt sind schuld, nein die Arbeits(un-)willigen sind es!


    Wer mich so beurteilt, wie zuletzt geschehen durch den Teamleiter der ARGE ist im Grunde ein Mensch dem der Blick für "Global Thinking" einfach nur fehlt. Da spricht dann purer Neid, weil man es schaft mit den paar Kröten so viel auf die Beine zu stellen wie ich, als muss gekürzt werden!


    Soviel zu "Eingliederung", denke mal das es nicht nur Dich amüsieren wird, wie ich darüber schreibe!


    Gruß

    Hallo Phillip !


    Schön mal von einem Administrator zu lesen!


    Habe da einen kleinen Hinweis, da mich schon mal die eine oder andere Mail erreicht wie man überhaupt einen Artikel ins Forum stellen kann!


    Ich habe auch erst rumgerätselt, obwohl oder weil es so einfach ist, aber die Zeile die man anklicken muss ist aus meiner Sicht alles andere als übersichtlich weil einfach zu klein. Vielleicht hilft es den Leuten wenn Ihr die Schrift etwas größer einstellt.


    Ansonsten ist das Forum klasse!


    Gruß

    Hallo vergissmeinnicht!


    Sorry, aber auch das muss mal gesagt werden dürfen: alle hier im Forum bemühen sich den Anderen weiter zu helfen. Wer aber am 11.02.08 mittags 11:26 eine Frage stellt sollte mal darüber nachdenken das man als ALG II Bezieher nicht unbedingt über Internet als Hausanschluss verfügt, ich persönlich latsche dafür jedes Mal fasst 1 km zum Jugendzentrum in dem es für mich auch noch andere Dinge gibt wie HARTZ IV und darüber hinaus zahle ich pro Stunde auch noch 1€ und falls Du meinst Du hättest es mit einem Jugendlichen zu tun, Irrtum bin 48 !


    So nataly hat Dir ja schon weiter geholfen und ich sehe es ähnlich wie sie, vermutlich sind Deine Angabe ja auch auf Jahresbeiträge zurück zu führen. Erst einaml wird man Dich mit 6 Kindern nicht unbedingt auf die Straße setzen und mit dem Unterhalt wird es auch so sein, das sicherlich ein Anspruch besteht, grundsätzlich zunächst einmal.
    Wie sich das dann weiter gestaltet hängt von den Möglichkeiten Deines Mannes ab, wenn er arbeitslos wird wird sicherlich das Sozialgesetz greifen aber auch dadurch wirst Du nicht direkt auf der Straße sitzen.


    Ist der Wohnraum z.B. nicht angemessen wird Dir zunächst mindestens für 6 Monate sowieso die Mietleistung gezahlt unter der Auflage Dir eine kleinere Bleibe zu suchen. Bei 6 Kindern hilft es auch mal die Presse zu informieren wenn jemand meint die Gesetze allzu besonders genau auslegen zu müssen.


    Also es gibt Möglichkeiten genug und auch wenn der Frust den Stresspegel schneller nach oben steigen lässt, die Leute hier im Forum bemühen sich, soviel zunächst einmal dazu!


    Gruß

    Hallo Meli!


    Ganz wichtig ! WG mit Schwester und Freund ist Bedarfsgemeinschaft. Dein Freund sollte von Dir in einem Antrag lediglich als WG Mitbewohner deklariert werden, jeder mit eigenem Zimmer! Ist im ersten Moment vielleicht nicht nachvollziehbar aber stell Dir vor einer von Euch verdient richtig Geld und die anderen bleiben in HARTZ IV dann wird das Einkommen desjenigen voll in Anrechnung gebracht wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Als WG kann demjenigen keiner was, es kann also sein das Dein (Freund) Mitbewohner sein Einkommen hat und Ihr HARTZ IV und damit hat wenigstens einer mehr geld zur Verfügung!


    Gruß

    Hallo didimausi 29!


    Umzugspauschale gibt es, ist aber nicht sehr hoch!


    in Absprache mit der ARGE werden aber auch schon mal 3 Kostenvoranschläge verlangt wobei Umzugsunternehmen auch schon 25€ dafür verlangen das man einen Kostenvoranschlag erstellen muss.


    Somit sind 50€ zum Fenster raus und 25€ werden eventuell verrechnet, es gibt aber auch die Möglichkeit einen privaten Umzug mit Km-Pauschale abzurechnen, wenn der Fallmanager mitspielt. Rechnet sich in der Regel aber alles nicht, ist höchstens ein kleiner Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten.


    Für den Umzug muss aber in jedem Fall vorher die Genehmigung des Fallmangers eingeholt werden, sonst droht, sofern es mit dem Job dann doch nichts wird der Ausfall von Leistungen durch die neue zuständige ARGE! Achtung: Arbeit finden heisst micht das man die Probezeit auch übersteht!


    Frag mal bei nataly an wie die Leistungen für Dich in Baden - Würtenberg ausfallen, soviel ich weis sind die Mieten da wesentlich höher! Nataly hat, wenn Du weist wo Du wohnen wirst, immer aktuelle Zahlen und Tips!


    Gruß

    Hallo nataly!


    Was ist, wenn die ARGE die Nebenkostenabrechnung sehen will um festzustellen ob es Rückzahlungen gibt?


    Und kann es nicht sein das "lillymaus" ohne diese Abrechnung zukünftig den Nebenkostenanteil reduziert geazhlt bekommt, weil man sich auf der ARGE sagt das der Vermieter die Erstellung nur nicht vornimmt weil dies für Ihn einen finanziellen Zugewinn bedeutet und daher die im Mietvertrag enthaltenen Nebenkosten als nicht angemessen beurteilt? Sind die bisherigen Leistungen eine generelle oder vorläufige Leistungzusage?


    Gruß

    Hallo Salle, nataly und Michi!


    Kurzer Einwand! Michi schreibt das er zum 27.03. ALG II bezieht, mir sagt das, das er einen Antrag gestellt hat und das bedeutet für mich das er bei der ARGE nachfragen muss mit Mietangebot und so ?


    Seht Ihr das nicht so?


    Also ich bin skeptisch in der Sache hinsichtlich Anmietung vor ALG II Bezug, immerhin sind die Umstände bekannt und daraus resultieren aufgrund der Bestimmungen sicherlich auch entsprechende Bestimmungen die erfüllt sein müssen, etwa Meldepflicht, Mitwirkungspflicht und das mit Datum des Bescheides und nicht des Inkrafttreten des Leistungsbezuges.


    Aber wie gesagt, wissen tue ich's auch nicht - aber Vorsicht scheint mir schon gebotenoder wie seht Ihr das?


    Gruß