Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Kim!


    Ich kann ja die jungen Leute verstehen, schnell spricht man von Freund und zusammenziehen.


    Warum macht Ihr soetwas nicht als WG ? Warum muss immer gleich eine Bedarfsgemeinschaft gebildet werden?


    In welchem Bett man nächtigt ist im Grunde doch egal, aber wenn dadurch das 2 Betten, zwei eigene Wohnbereiche existieren die Anwendungen einer Bedarfsgemeinschaft erst überhaupt nicht ins Gespräch bringt muss man später auch nix belegen!


    Gruß

    Hallo Sternenhaus, hallo Salle


    danke wegen dem Hinweis auf Antrag zum Umzug, hatte ich nicht geschrieben, manchmal ist das alles schon viel zu logisch und man denkt einfach nicht dran.


    Halte schriftlich fest und lass es Dir vom Sachbearbeiter unterschreiben an welchem Datum Du den Antrag eingereicht hast. Von diesem Zeitpunkt an wird nämlich der Anspruch abgerechnet.


    Da Du noch einige Tage Bäfög erhältst tritt dann automatisch der Anspruch ab dem ersten Tag der Bedürftigkeit ein, ansonsten verlierst Du eventuell Geld durch einige Tage Verspätung bei der Abgabe.


    Auch an Umzugskosten und gegebenefalls Renovierungszuschuss denken, ist zwar nicht sonderlich viel aber hier und da ein paar Euro sind auch ganz hilfreich.


    Gruß

    Hallo marylin 74 !


    Dein ALG I wird durch ALG II auch als HARTZ IV bekannt auf Antrag aufgestockt.


    Bei der Größe der Wohnung musst Du vorher schon darauf hinweisen das Dein Kind entsprechend der Umgangsregelung auch bei Dir einige Zeit verbringt und da wäre ein eigenes Zimmer schon wichtig, allerdings darf die Größe der Wohnung nicht viel mehr als die üblich zustehenden 40 - 45 qm² betragen es sei denn es gäbe in dieser Größenordnung keine verfügbaren Objekte dann kommt in der Regel die nächst höhere Stufe zum Tragen.


    Regelsatz-Mehrbedarf nicht vergessen, steht laut Gesetz jedem Elternteil zusätzlich mit 1/30 pro Tag an dem das Kind bei Dir untergebracht ist dem Hilfebedürftigen Elternteil zu. Dies wird aber immer wieder unterschlagen bzw. sieht die ARGE dies anders, notfalls Antrag stellen - Widerspruch - Klage!


    Du kannst die Wohnung schon zuvor suchen aber erst muss der Fallmanager einer Wohnung zustimmen, dann musst Du ein Mietangebot vorlegen und dazu reichst Du am besten den Mietvertrag vom vermieter bereits unterschrieben ein, nur Du darfst noch nicht unterschreiben, ansonsten sagt der Sachbearbeiter "Nein" und dann sitzte auf dem Mietvertrag fest.


    Ausserdem stehen Dir Umzugskosten und gegebenenfalls auch Renovierungskosten zu!"


    Gruß

    Hallo ines 35!


    Der Amtsarzt ist dazu da dem Sachbearbeiter der ARGE die Absicherung zu verschaffen die er benötigt die Anträge zu bewilligen, man muss nicht immer davon ausgehen das nur ablehnende Bescheide erstellt werden, es geht auch anders herum, also erst mal hin zum Amtsarzt, der ist nämlich im Gegensatz zum Fallmanager/Sachbearbeiter nicht in erster Linie seinem Dienstherrn verpflichtet sondern hat auch meistens den Dr. Titel und damit den Eid des Hypokrates geleistet, was Ihn verpflichtet in erster Linie der Gesundheit zu dienen.


    Gruß

    Hallo Europa!


    Keine Panik! Sollten Sanktionen erfolgen leg einfach Widerspruch ein und lass Dir von der ARGE erläutern mit welchem Recht Sie Zugang zu Deinen Räumlichkeiten wünscht.


    Nur weil man Hausbesuche durchführt, führt dies noch lange nicht dazu das diese rechtlich als einwandtfrei zu betrachten sind.


    Gruß

    Hallo Sternenhaus!


    Sehe ich das richtig, Du ziehst in die Wohnung deines Vaters und der in die Wohnung Deiner Oma?


    Das ist doch eine klasse Lösung und warum sollte Dein Vater keine Miete von Dir verlangen dürfen die er als angemessen betrachtet sofern dies auch im Rahmen der ALG II Leistungen für die Wohnfläche liegt dürfte es für Dich doch eine gutte Lösung sein.


    Auf dem Amt kannst Du argumentieren das somit sogar eine weitere Person für die Betreuung der Kinder da ist wenn Du wieder einmal zum Amt musst oder ins Krankenhaus, zum Arzt ect.!


    Gruß


    ps.: Natürlich must Du vorher den Fallmanager / Sachbearbeiter der ARGE dazu fragen und einen Antrag ausfüllen!

    Hallo Butterfly!


    Für Dich trifft natürlich auch das zu was für alle die erst noch 58 werden zutrifft. Die CDU brauchte zum Jahresende doch etwas länger mit der Entscheidung gilt aber ab 01.01.2008, so ist es in den Medien jedenfalls berichtet worden.


    Ich warne aber davor dies locker zu sehen, denn wenn Du 60 bist und immer noch keine Arbeit hats passiert das was sonst jetzt zum Tragen gekommen wäre, Du wirst in Frührente geschickt, mit Einbussen bei der Rentenleistung. Wie gesagt ich sehe das als Mogelpackung, einzig das die bisher im Raum stehende Zeitspanne 58-60 jetzt geregelt ist.


    Gruß

    Hallo Janosh!


    Bürokraten müssen alles doppelt und dreifach absichern!


    Aber unter den Amtsärzten gibt's Gott sei dank genügend vernünftige Menschen, die längst erkannt haben welcher Schwachsinn durch HARTZ IV auf Sie abgewälzt wird.


    Also positivv, hin und dem Sesselpupser seine Absicherung verschaffen!


    Gruß

    hallo Hekra 50 !


    Vor der nächsten Wahl muss man diese Lügen aufdecken und den Wählern klar machen warum die Lösung bis nach der Wahl datiert im Moment vom Tisch ist.


    Ich glaube nicht das überhaupt zur Wahl darüber gesprochen wird! Simpler Kommentar der Politiker wird sein : Da haben wir doch zunächst für eine Lösung gesorgt und alles weitere wird sich dann nach der Wahl ergeben, weil gegenwärtig mit dem anderen Partner in der Koalition dieses Thema nicht zur Zufriedenheit für die Menschen zu regeln ist!


    Einzigste Chance etwas zu bewirken ist das die kompletten Reformen rückgangig gemacht werden sollen, aber finde mal eine Partei die dafür steht!


    Gruß

    Hallo Chris 1806 !


    Mach Dir erst mal keinen Kopp, das ist typisch aber leider auch schwer beweisbar das hinter allem Methode steckt. Ich bin mir 100% sicher das all diese Abläufe die sich bei der einen wie der anderen ARGE ja manchmal bis auf's i-Tüpfelchen gleichen sogar auf hausinternen Schulungen publiziert werden. Der Normalbürger denkt ja immer das die auf'm Amt ja nur doof sind, aber das sollte man nie annehmen, Dumm ist wer das glaubt!


    Zu Deinen E-mails kann ich Dir sagen, hast Du alles richtig gemacht! Meine Fallmanagerin wollte mir auch mal erzählen, weil die angeblich an Ihr persönliches Fach gingen und wenn Sie dann in Urlaub sei, Verzögerungen zu meinen Lasten gingen. Enthält die E-Mail Adresse allerdings einen Teil der Arge-SGBII aufweist handelt es sich da nicht mehr um eine persönliche Adresse.


    Vor Gericht sind E-Mails durchaus beweiskräftig und bei Widersprüchen nutze ich diese Vorgehensweise ebenso ohne einen Hinweis das dadurch rechtliche Nachteile entstünden.
    Wenn zudem Bürgercenter sogar E-Mail vorbereitete Anträge anbieten, stellt sich mir die Frage in welchem hinterwäldlerischen Städtchen Deine Fallmanagerin agiert.


    Fakt ist, das Du dadurch belegen kannst ab wann Deine Antragsstellung zu bewiliigen ist.


    Notfalls musst Du noch mal hin und das Formular ausfüllen aber auf den Termin Deiner Anfrage würde ich in jedem Fall wegen der Bewilligung bestehen bleiben, oder aber Du legst diesbezüglich auf den erfolgenden Bescheid umgehend Widerspruch ein!


    Ich denke, Du hast alles richtig gemacht, es ist nur eine Frage des Wollens und da sind manche auf den Ämtern scheinbar nicht bereit zu erkennen was in Deutschland in "Reality" läuft.


    Gruß

    Hallo sabrinam und nataly!


    mit dem Leistungsbescheid ALG II zu Gericht und beim Rechtspfleger einen Beratungsgutschein für den Anwalt holen, das kostet dann nur noch max. 10€ und dies ist für die weitere Klärung sicherlich sehr hilfreich eingesetztes Geld!


    Gruß


    Ps.: Auch der Rechtspfleger fragt nach einer Rechtschutzversicherung doch die hat man bekanntlich als ALG II Bezieher nicht sehr häufig!

    Hallo Horatio!


    Die Taschengeldregel ist mir nicht bekannt, sicher bin ich mir das, sofern dieser nicht existiert auch das Geld der Tochter eingerechnet wird.


    Lösung: einfach mal hinsichtlich der Taschengeldregel und des möglichen Zuverdienstes den Falllmanager / Sachbearbeiter fragen, oder noch bessere eine schriftliche Anfrage gestalten. Eine schriftliche Antwort ist dann nämlich verbindlich!


    Gruß

    Hallo Wilhelm1!


    Was Du möchtetst oder nicht, so hart es auch klingt, interessiert den Staat nicht! Fakt ist das Du Dich strafbar machst wenn Du nachweislich Angaben nicht machst und das hast Du in Deiner Anfrage auch eingeräumt! Versuch versuch mal den Teil des Artikels zu löschen, das geht über "ändern"!


    Du solltest Dich einfach mal über die Höhe der Freigrenze für euer Vermögen schlau machen, wenn Du die genauen Zahlen weisst kannst Du entscheiden!


    Berücksichtige dabei das man vom Staat auch Rückforderungen gegen Dich stellen kann.


    Bei einer Meldung Deiner Immobilie solltest Du so vorgehen das Dir erst jetzt bewusst geworden ist das die Frage seinerszeit von Dir vermutlich nicht oder falsch beantwortet worden ist weil Du andere kenntnisse hinsichtlich des Freibetrages hattest. Du weisst aber überhaupt nicht ob Du deshalb damals etwas angekreutzt hast.


    Gruß

    Hallo Miteinander!


    Ich lese hier immer "Freundin", eine eheähnliche Zweckgemeinschaft muss das unter jungen Leuten noch längst nicht bedeuten! Ich frage mich da immer wieso man keine Wohngemeinschaften bilden kann, inzwischen müsste die Thematik um Bedarfsgemeinschaften doch in der Gesellschaft hinreichen bekannt sein!


    Gruß

    Hallo Butterfly58!


    Vom Tisch ist da gar nichts, denn die Politik betreibt hier wieder einmal Augenwischerei!


    Frag doch mal auf dem Amt nach was in 2 Jahren passiert und Du wirst feststellen das dann eben die gleichen Dinge zum Tragen kommen wie dies gegenwärtig bei der 58 -er Regelung der Fall ist.


    Was man mit der jetztigen Regelung gemacht hat ist das Thema aus dem Wahlkämpf für die nächste Bundestagswahl heraus zu ziehen und 2010 stehen die Betroffenen wieder da und bemerken das die Politik sie nur verarscht hat!


    Gruß

    Hallo nicole 200!


    Dazu vermutlich ja, allerdings bist Du verpflichtet zu sparen und günstig den Strom zu beziehen, der Nachteil von Nachtstromspeicherheizungen ist das oft am Tag der Strombezug erfolgt wenn die Geräte zeitlich schlecht eingestellt sind , dann kann die ARGE die Unverhältnismässigkeit feststellen und zahlt weniger.


    Auf jeden Fall kannst Du wegen der Heizkosten einen Anteil geltend machen.


    Gruß

    Sehr geehrter Herr Houben,


    mit Datum v.12.02.2008 teilen Sie mir mir das Sie die gesetzliche Regelung des § 20 Abs. 1 SGB II unverändert zur Anwendung angedacht betrachten:


    Sehr schön, denn etwas anderes will ich ja auch gar nicht!


    Absatz 1 besagt doch, das Warmwasserkosten der Miete und nicht dem Regelsatz zugeordnet werden soll. Schön das wir uns da einig sind!


    Leider vermag ich Ihrer Auffassung nicht Folge zu leisten mit der Sie es ablehnen eine neue Sachentscheidung zu treffen!


    Ich denke das in meiner Akte ein entsprechender Antrag enthalten ist der dies für sie unumgänglich erscheinen lassen wird, denn anders wie in Ihrer Annahme geschilder gibt es sehr wohl einen zwischenzeitlich neuen Bescheid weil sich die Nebenkostenvorausleistung zum 01.01.2008 geändert hat und im Antragsverfahren zur Weiterbewilligung von ALG mit eingebracht und auch beschieden wurde. Der Faktor "Warmwasser" hat sich dabei um einige (5) Euro erhöht und dadurch kann ich sehr wohl eine Berufung auf das o.g. Gerichtsurteil zur Geltung bringen, über die Sie dann neu zu Entscheiden haben! Darüber hinaus werde ich aufgrund Ihres Vorgehens zukünftig alle bescheide mit einem Grundsätzlichen Widerspruch belegen, damit man sich nicht bei derartigen Urteile gegen die ALG II Entscheider ohne rechtliche Handhabe sehen muss.


    Mit freundlichem Gruß

    Hallo Marlies!


    Nach den Reformen gilt, das Bekleidung aus dem Regelsatz bestritten werden muss.


    Vielleicht gibts eine andere Lösung bei Schwangerschaft!"


    Es gibt ja noch die Kleiderkammern, der AWO, der Kirche ect.


    Gruss