Hallo Chris 1806 !
Mach Dir erst mal keinen Kopp, das ist typisch aber leider auch schwer beweisbar das hinter allem Methode steckt. Ich bin mir 100% sicher das all diese Abläufe die sich bei der einen wie der anderen ARGE ja manchmal bis auf's i-Tüpfelchen gleichen sogar auf hausinternen Schulungen publiziert werden. Der Normalbürger denkt ja immer das die auf'm Amt ja nur doof sind, aber das sollte man nie annehmen, Dumm ist wer das glaubt!
Zu Deinen E-mails kann ich Dir sagen, hast Du alles richtig gemacht! Meine Fallmanagerin wollte mir auch mal erzählen, weil die angeblich an Ihr persönliches Fach gingen und wenn Sie dann in Urlaub sei, Verzögerungen zu meinen Lasten gingen. Enthält die E-Mail Adresse allerdings einen Teil der Arge-SGBII aufweist handelt es sich da nicht mehr um eine persönliche Adresse.
Vor Gericht sind E-Mails durchaus beweiskräftig und bei Widersprüchen nutze ich diese Vorgehensweise ebenso ohne einen Hinweis das dadurch rechtliche Nachteile entstünden.
Wenn zudem Bürgercenter sogar E-Mail vorbereitete Anträge anbieten, stellt sich mir die Frage in welchem hinterwäldlerischen Städtchen Deine Fallmanagerin agiert.
Fakt ist, das Du dadurch belegen kannst ab wann Deine Antragsstellung zu bewiliigen ist.
Notfalls musst Du noch mal hin und das Formular ausfüllen aber auf den Termin Deiner Anfrage würde ich in jedem Fall wegen der Bewilligung bestehen bleiben, oder aber Du legst diesbezüglich auf den erfolgenden Bescheid umgehend Widerspruch ein!
Ich denke, Du hast alles richtig gemacht, es ist nur eine Frage des Wollens und da sind manche auf den Ämtern scheinbar nicht bereit zu erkennen was in Deutschland in "Reality" läuft.
Gruß