Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Tatjana 11 !


    ich denke das man Dich auf der ARGE nicht korrekt behandelt. Im SGB III § 1 ist eindeutig vermerkt das Personen die Kinder haben die Aussage des Fallmanagers entgegen stehend nicht so zu verfahren sein sollte, das man Dir zunächst einmal eine entlohnende Arbeit auf 400 € zumutet. Ich sehe das gezeigte verhalten sogar als Ausländerfreindliches Fehlinterpretieren der bestehenden Sozialgesetze an.


    Dir stünde schon längst HARTZ IV zu und dies muss dem Sachberarbeiter in deutlicher Form gesagt werden.


    Da Du in Bielefeld wohnst hier eine e-Mail: Adresse: [email protected] - Du solltest diese Dame kontaktieren. Sie ist von der Linkspartei und wird sicherlich eine Hilfe in Bielefeld organisieren können.


    Wie gesagt: Es steht Dir eindeutig HARTZ IV zu, denn über andere Mittel die dem entgegen stehen wirst Du sicher nicht verfügen.


    Übrigends : HARTZ IV und ALG II ist das gleiche!


    Da Du einen 400 € Job hast und Netto nicht genug dabei herum kommt stehen Dir aufstockende Mittel wie Mietkostenübernahme ect. zu.


    Im Sinne der Kinder solltest Du zudem einfach mal auf dem Jugendamt vorsprechen! Vielleicht ist auch dort jemand bereit Dir behilflich zu sein.


    So jedenfalls geht es nicht in Deutschland, auch wenn der eine oder andere Verwaltungsangestellte glaubt auf diese Weise eine Rückführung von Zugewanderten zu erreichen!


    Wenn Dein Fallmanager Dich nicht verstehen will wende Dich an seinen Vorgesetzten, den es auf jeder ARGE gibt - nennt sich manchmal Teamleiter !


    Gruß

    Hallo Tufan!


    Also national und sozial Denken bedeutet in Deutschland das man ein "Nazi" ist, schön dann bin ich stolz einer zu sein und Du solltest es dann auch sein, dann bist Du ein "Türkischer Nazi" und alle anderen Ausländer die so eingestellt sind sind dann entsprechend der Nationalität eben dort auch "Nazis".


    Was ja zeigt das es zwischen nationalem Denken und sozialer Einstellung und der Auslegung was ein "Nazi" ist scheinbar keinerlei Unterschiede zu geben scheint.


    Man muss die Menschen nur verkriminalisieren, dann ist man im Recht!


    Gruß

    Hallo aristarch!


    Wie Du darfts lt. Amt keine Auskunft darüber geben?


    Was ist denn das für ein Abkommen - Datenschutzrichtlinien oder was!


    Demnächst bekommt man noch Kürzungen wenn man anderen Leute Hilfestellungen gibt, oder wie soll ich das verstehen?


    Hier im Kaff regiert die CDU und laut Presse dürfen die auch nicht über Einzelschiksale von HARTZ IV schreiben weil man dann keine Artikel und Informationen mehr aus dem Rathaus bekäme.


    Ich dachte es gäbe soetwas wie Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Demokratie hier in Deutschland?!


    Sehe ich das etwa falsch (: ???


    Gruß

    Hallo europa!


    Wie wäre es wenn die Mitbewohnerin mal Strafanzeige wegen Verleumdnung stellt, das Nahe liegendste vergessen die Betroffenen immer. Also ich würde es mir verbieten wenn jemand behauptet es liege ein eheänliches Verhältnis vor ohne mich diesbezüglich gesprochen zu haben und nur aufgrund, das durch den anderen Mitbewohner der Zugang zu den Wohnbereichen versagt wurde dies unterstellt wird.


    Genau da liegt nämlich der Hase im Pfeffer! Das machen die Betroffenen Mitbewohner nicht, wenn dies nämlich häufig genug geschieht sind Hausbesuche bald klar definiert.


    Ich hätte als Mitbewohner auch etwas dagegen das bei Besuchen der ARGE auch meine Räume begutachtet werden, schließlich bin ich kein Leistungsbezieher und daher darf sich jemand der meine Räumlichkeiten besichtigen möchte sich auch anmelden!


    Baut die Dinge mal anders auf, nicht immer aus der Verteidigung heraus!


    Gruß

    Hallo lilli 160705!


    Eines ist immer ganz wichtig bei Bescheiden, pauschal Widerspruch einlegen damit bei späterem Bekanntwerden neuer Sachverhalte Ansprüche aufrecht erhalten werden können.


    Hinsichtlich Ebay, versucht man natürlich den Menschen noch mehr Lesitungen vorzuenthalten, seit dem 01.01.2008 bestehen zudem verschärfte bestimmungen was den Bezug von ALG II für Selbstständige angeht.


    Ganz ehrlich meine Meinung dazu: Meldet die Scheisse ab, mehr als sich einigermassen damit über Wasser halten zu können kommt da doch sowieso nicht bei rum und der ganze Papierkram und die Bestimmungen kosten Euch letzlich nur den Anspruch auf die staatlichen Leistungen. Wenn's noch was abzustossen gibt schenkts einem der nicht ALG I oder II bezieht.


    Mit dem "ebay" musste jetzt schon gucken wie Ihr die Kosten die nicht berücksichtigt werden abdeckt.


    Der liebe Helmut Kohl hat vielen Bundesbürgern geraten mit mehr Mut die Selbstständigkeit zu wagen, schaut euch mal die Staistik hinsichtlicher Insolvenzen in den Monaten danach an!


    Gruß

    Hallo Centman!


    Danke für den sehr guten Beitrag! Ich praktiziere es ja schon einige Zeit, setze meine Auseinandersetzungen mit der ARGE hier ins Forum , damit alle merken was Fakt ist.


    Zu Jahresbeginn gab es so viele Sanktionen gegen Leistungsbezieher das dies niemals auf der Tatsache von Fehlverhalten basieren kann.


    Ich vergleiche dieses Vorgehen mit den Zeiten von Adolf Hitler wo dem Judentum auch alles mögliche unterstellt wurde, jetzt sieht man mal was für eine kriminelle Energie in deutschen Verwaltungen schlummert.


    Das Recht wird mit Füssen getreten und die Menschen gebrochen so wie es die Hundetrainer auf dem Abrichtplatz praktizieren, einen anderen Vergleich gibt es dafür nicht. Und schlimmer ist noch das genau dieses Verhalten von Leitenden Angestellten der ARGE auch noch als sinnvoll und gerechtfertigt betrachtet wird.


    Dies zeigt das es in Deutschland zwar eine angebliche Demokratie gibt, diese letztlich aber auf einer Diktatorischen Führungsschiene abläuft.


    Das Denken über die kleinen Lichtensteiner z.B. ist ja wohl das Grauen schlecht hin.


    Deutschlands Mutter Merkel meint ähnlich wie Amerikas Papa Bush anderen Nationen vorhalten zu können wie sich die vom Volk gewählten Politker nach aussen zu verkaufen haben, ich glaube der ist der Posten zu Kopf gestiegen. Sie sollte zunächst einmal vor Ihrer eigenen Tür kehren! Wer "Global Thinking" einfordert sollte dieses auch beherrschen und nicht mit globalen Interessen verwechseln.


    Zu den Aktionen gegegn die ARGE'n kann ich nur sagen, lasst Euch was einfallen! Ich z.B. habe gestern der pressetante von der LINKEN mal geschrieben was ich von der Scheiße in Hamburg halte, da steckt doch nichts professionelles hinter. Was man könnte und müsste, alles Schwachsinn, machen muss man, einfach machen nur so bewegt sich was .


    Ich teile dem Teamleiter der ARGE heute noch mit was in den nächsten 3 Monaten auf die Jungs zukommt.


    Öffentliche Blossstellung, passend zur Mittagspause 1 Stunde jeden Tag aktiv vor dem Eingang auf Ihre Dreckigkeiten hinweisen. Macht im übrigen einen Stundenlohn von 3,47€ gerundet den ich der Allgemeinheit täglich auf diese Wiese zurück schenke!


    Nur das SGB II anzuwenden zeigt wie man die Situation in Deutschland verstehen will! Man sollte auch mal das SGBIII lesen! Da stehen auch noch ein paar andere wichtige Formulierungen, die man leider all zu gerne ignoriert.!


    Wenn einer einen Draht zum Fernsehen hat, insbesondere wenn politische Themen die uns betreffen besprochen werden, dann sorgt dafür das die mich einladen! Ich schwöre Euch da raucht der Schornstein!


    Ansonsten gilt jeder muss den Mund aufmachen; ABER AUCH WIRKLICH JEDER UND SICH NICHT IN DIE HOSE SCHEISSSEN VOR DENEN, die glauben das wir da nicht mitreden können.!


    Gruß

    Hekra 50!


    Die nun beschlossene Schutzklausel begrenzt die Rentenabschläge auf vorerst 7,2 Prozent.


    ?!? - Rentenabschläge ?!?


    Also ich lese da aus Deinem Text doch die Mogelpackung heraus, Ihr nicht ?!


    Die neue «63er-Regelung» verhindert, dass die arbeitslosen Bezieher von ALG II bereits mit 60 Jahren in Frührente mit lebenslangen Abschlägen geschickt werden können.


    Ich habe genau das Vorhergesehen!


    Gruß

    Inge HÖGER MdB 33602 Bielefeld



    Guten Tag Frau Höger,


    zunächst noch einmal vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 22.01.2008


    Entschuldigen Sie das ich dies einfach mal unter der Kategorie "positive Darstellung" ablege.


    gegenwärtig frage ich mich was "die LINKE" denn wirklich drauf hat!


    Es ist Wahlkampf in Hamburg und vor wenigen Minuten durfte ich im Fernsehen die Wahlkampf-Mannschaft und das Führungs-Duo betrachten!


    Bestellen Sie es ruhig einmal den Damen und Herren, mein Eindruck ist der auf den anderen Kandidaten herumhacken und auch auf alles was sonst so kreucht und fleucht, und mit Verlaub, die Argumente und Darlegungen sind ja oft genug auch zutreffend aber wissen Sie was fehlt?


    Ich vermisse das man mehr will, mehr als das Zünglein an der Waage zu sein.


    Hamburg hat so schätze ich mal, weil ich mich nicht genauer informiert habe ca. 3,5 Mio. Einwohner!


    Die Arbeitslosenquote wird zwischen 10 und 15 % liegen!


    Niedersachsen hat gezeigt das "die LINKE" zwar gewinnen kann aber wieviel Prozent der Arbeitslosen haben dennoch CDU oder SPD gewählt?


    Warum ?! Vielleicht weil "die LINKE" nicht deutlich macht das sie regieren kann.


    Einer in Ihrer Mannschaft in Hamburg ist ein ALG II Bezieher und seine Zielsetzung lautete mindestens 500€ an Regelsatzleistungen.


    Was würde wohl passieren, gäbe "die LINKE" zu verstehen, dass sollte man in die Regierungsverantwortung kommen diese Leistung automatisch für Hamburg zum tragen käme!


    Es mag vieleicht populistisch sein, doch letztlich zählt immer nur der Erfolg!


    In Hamburg hätte man beweisen können das die Ideen der "Linken" machbar sind, oder glauben "die da Oben etwa selbst nicht an ihre eigenen Visionen?


    Ich denke mal das diese Kritik nicht unberechtigt ist, für mich stellt "die Linke" keine Alternative dar, da mag Oskar noch so glaubwürdig argumentieren - irgendetwas stimmt dann wohl doch nicht?!


    mit freundlichen Grüßen


    Horst Grunert

    Wer hat Informationen darüber wie lange in der Regel eine Eingliederungsvereinbarung zeitlich geschlossen werden darf.


    Müssen Eingliederungsvereinbarung vor einer Qualifizierungsmaßnahme erneuert werden?


    Welche Gültigkeit besteht nach dem Ende einer Maßnahme, vorzeitig oder auch fristgerecht, hinsichtlich der EV?


    Würde gerne mehr aus anderen Regionen und der dortigen Auslegung erfahren.


    Gruß

    Hallo jenny - melly!


    das mit der wirtschaftlichen Vorteilnahme ist totaler Blödsinn! Erstens ist es ein Hobby was enstprechend der Sozialgesetze in punkto Aufrechterhaltung sozialer Kontakte erlaubt ist und Zweitens ist Reiten sogar eine anerkannte Therapieform bei Kindern, förderlich hinsichtlich des Gleichgewichtssinnes und damit der Sprachentwicklung dienlich. Sollten die idioten auf dem Amt noch irgenwelche fragen haben las Dir einen termin beim Amtsarzt machen der wird denen das dann schriftlich geben! Totaler Quark, aber die gucken nur wo man den Menschen in die Tasche packen kann.


    Was die Leistungseinstellung der ARGE betrifft muss dies erst einmal begründet sein, selbstverständlich kann Deine Vermieterin Dich auf der ARGE denunnciert haben, aber auch Du musst dazu gehört werden.


    In jedem Fall Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und darauf hinweisen das Du 2 Kinder zu versorgen hast. Umgehend dazu das Jugenamt informieren und um Hilfe ersuchen.


    Die Miete kann die ARGE direkt an den Vermieter überweisen, auch diese Problem wäre für Dich dann aus den Füssen, ausserdem kämst Du bei Engpässen nicht in Versuchung diese nicht an die Vermieterin zu leisten.


    Unter den Umständen einen Antrag auf Umzug / Wohnsitzwechsel stellen - mit Nachdruck über das Jugendamt versuchen!


    Sind die Vermieter zufällig Deine Schwiegereltern ?


    Ich kenne das, da muss sich eine elterliche Person echouvieren, das Sie das früher alles bewältigt hätte - denk Dir Deinen Teil, immer nett und freundlich Lächeln und bestimmt das Gespräch beenden, die Kinder sind wichtiger!


    gruß



    Ps.: Die ARGE kann Dich nicht gänzlich ohne Leistungen belassen, bestehe darauf dies mit dem obersten Chef zu besprechen!

    Hallo Lika !


    Es wird viel geredet wenn der Tag lang ist ! Und selbstverständlich ist nicht alles richtig was man durch hören sagen erfährt.
    Fälle wie Deiner sind ja auch nicht gerade alltäglich, ich denke aber das Du hier im Forum einige Hilfe erhalten wirst.


    Zu dem Vorwurf der Mutwilligkeit möchte ich mal folgendes bemerken: jeder Sucht obliegt die Einstufung "Krankheit" . Wie will da jemand guten Gewissens noch einen Vorsatz aufrecht erhalten?


    Also mach Dir diesbezüglich keinen Kopf, und auch wenn man Dir diesen Vorwurf von Amtseite machen sollte: es wird längst nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wurde!


    Eine Zielsetzung der ARGE'n ist es unter anderem die Statistiken zu verbessern, soll heißen Menschen die man in andere bereiche abschieben kann, wie 1€ Job, 58-er Regelung, Qualifizierungsmaßnahmen und selbstverständlich auch "Früh-Verrentung" werden zusehends ausgeschöpft. Wer nicht über Vor-und Nachteile aufgeklärt wird, wird im Grunde betrogen, insbesondere dann wenn wie bei einer Sucht häufig der Fall überhaupt keine Chance besteht die Zusammenhänge zu beurteilen. Das Gesetz erlaubt quasi die legale Entmündigung, natürlich mit der vorgehaltenen Argumentation das man ja selbst an den Umständen eine gewisse Mitschuld trägt.


    Wie gesagt, bei Krankheit von einer Mitschuld zu sprechen ist ja wohl nur dann ziemlich unstrittig wenn man sich bei vollem Bewusstsein der Gefahr aussetzt sich anzustecken oder sonst wie irgendwie abhängig zu werden und ehrlich gesagt ausser Medizinern und Seelsorgern kenne ich keine Menschen die sich dieser Gefahr bewußt aussetzen.


    Damit dürfte dieser für Dich beunruhigende Punkt schon mal beantwortet sein.


    Mit dem Anspruch auf HARTZ IV sehe ich das so, durch die Frühverrentung könnte die Situation so sein das die Sozialhilfe die Ergänzungen erfüllen müsste.


    Da Du aber von einer Reha schreibst, und gegenwärtig ALG I beziehst sehe ich das so, das eine Frühverrentung vom Rentenversicherungsträger anders bewertet wird wie von der ARGE und Du im Anschluss nach ALG I in den Bezug von ALG II über gehst.


    Erst wenn die Entscheidung steht das Du in Frührente gehen musst, darfst oder kannst kommen die anderen Dinge zum Tragen.


    Wie gesagt: "von Mutwilligkeit und Vorsatz lässt sich immer was erzählen, die Fakten zählen und dazu müssen Beweise vorlegbar sein!


    Gruß

    Hallo Tufan!


    Das die ARGE mögliche Arbeitsplätze sogar vernichtet kann ich bestätigen und wenn man die dann diesbezüglich zur Verantwortung ziehen will, sind mündliche Aussagen plötzlich kein Verwaltungsakt was einem die Dingfestmachung und öffentliche Anprangerung fast unmöglich macht.


    Aber wir sind es auch selbst schuld ! Wer für einen Tag vorzeitigen Ausscheidens aus einer Qualifizierungsmassnahme wegen Arbeitsaufnahme auch noch unterschreibt, das die Vermittlung durch die Maßnahmeleitung erfolgt ist, und damit Gelder der Allgemeinheit diesen Geiern ( meist ehemalige Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder der Telekom) zukommen lässt, darf sich nicht beklagen. Wir Deutschen kuschen, vor jedem Türken der fanatisch den Islam propagiert, vor jedem Russland-Deutschen der eigentlich nur nach Adolf ruft, und vor jedem Bürokraten der uns die Kohle bewilligt.


    Auge um Auge - Zahn um Zahn, und mir ist es egal ob man mich Rechts einstuft oder Links oder als Kriminell oder auf einem schlechten Weg.


    Gestern war es im Fernsehen zu hören, vom zweithöchsten man im Staate Lichtenstein. Das Demokratische Verständnis unser Bundesdeutschen Politiker. Das war einfach nur geil wie dieser Mann uns Deutschen gesagt hat das das was wir als Demokratie betrachten wohl von vielen anderen Europäern auch anders bewertet wird. Ich war richtig stolz einmal für ein dort ansässiges Welt - Unternehmen tätig gewesen zu sein, nicht zuletzt weil mein damaliger Chef mir erklärte, so zu bleiben wie ich bin und mich nicht verbiegen zu lassen.


    Da scheinen wohl Menschen zu leben die soetwas wie Rückrat besitzen!


    Hier wird gejammert und dann hauen andere Mitbürger die sich als etwas Besseres sehen, weil vielleicht noch - und die Betonung liegt auf "noch" - in Arbeit stehen auf die vermeintlich unter Ihnen stehenden drauf.


    Armes Deutschland! Reich, Geizig und Schön, /schön dumm)!!!

    Hallo Tufan


    bevor Du Fehler über Fehler machst!


    Zuerst muss der Fallmanager auf der ARGE wissen das Dir die Wohnung gekündigt wurde!


    Dann musst Du einen Antrag stellen das Du Dir eine neue Wohnung suchen darfst. ( Die Du ja schon gefunden hast, solltest Du aber nicht unbedingt sofort auch sagen)


    Dann lässt Du den Mietvertag vom Vermieter ausstellen und unterschreiben, diesen legst Du dann der ARGE vor, so schnell wie eben möglich.!


    Dann fragts Du nach Renovierungsbeihilfe sofern die neue Wohnung noch nicht renoviert ist und um Umzugskostenübernahme. (Kann sein das Du einige Angebote diesbezüglich vorlegen sollst, oder aber Du machst das privat - bekommt man auch etwas für).


    Da Du mit den Mietzahlungen durch Sanktionen von der ARGE immer wieder Probleme hast, bitte die ARGE die Miete an den Vermieter direkt zu leisten. A) kommst Du nicht in Versuchung das Geld vorher auszugeben und B) ist dieser Weg bei Vermietern gern gesehen - man bekommt schon mal dadurch eine Wohnung!


    Wenn Du schon 3 mal das Geld komplett gestrichen bekommen hast liegen mindestens 5 Vergehen vor die dazu geführt haben müssen, denn erst mit der 3 Sanktion entsteht ein totaler Verlust der Leistungen.


    Natürlich ist es dumm Unterlagen nicht vorzulegen, wenn dieses verschulden aber nicht auf Deinem Verhalten basiert darf man Dich auch nicht dafür verantwortlich machen oder sanktionieren, dies kann man mit Hilfe von Widersprüchen verhindern, wobei diese zwar keine aufschiebende Wirkung haben aber immerhin kann man den Leistungsanspruch aufrechterhalten und gegebenfalls Vorgänge beschleunigen mittels weitergehender Verfügungen.


    Wenn Du nicht alleine klar kommst teil das hier im Forum mit, vielleicht wohnt jemand in Deiner Nähe der Dich von Fall zu Fall unterstützen kann. Ich z.B. habe in meiner Heimatstadt einen HARTZ IV Stammtisch (1x wöchentlich) gegründet und werde dann auch schon mal am Sonntag angerufen und um Rat gefragt.


    Nicht jeder Mensch ist ordnungsliebend und das ist der Grund warum die Ämter so erfolgreich Ihre Fehlverhaltens-Unterstellungen durchgesetzt bekommen.


    Die Verantwortlichen wollen nicht verstehen das es Menschen mit anderen Vorstellungen und Kriterien gibt und glauben immer alles aufgrund von sozialer Gemeinschaft argumentativ zu Ihren Gunsten bestimmen zu können.


    Vielleicht ändert sich das mal!


    Und jetzt viel Spaß bei der Abarbeitung der Punkte.


    Gruß

    Hallo Diana 34!


    Es ist hier im Forum immer das Gleiche, die Zusammenhänge sind einfach nicht erkennbar, wieviel Geld hast Du bekommen, von wem und wodurch, wäre schon irgendwie sinnvoll wenn man soetwas erkennen könnte.


    Nichts desto trotz, Du solltest bei der gegenwärtigen finanziellen Miseree mit dem Fallmanager / Sachbearbeiter bei der ARGE reden und erklären wodurch der Engpass entsteht, vermutlich hast Du ja auch Kosten im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle.


    Selbst eine Abschlagszahlung wird wohl nach einem halben Monat nicht derart üppig ausfallen das gänzlich ein Anspruch auf ALG II erlischt.


    In jedem Fall solltest Du den Fallmanager darauf festnageln das gegebenenfalls der neue Arbeitsplatz gefährdet ist, da Dir die Versorgung der Kinder wichtiger ist wie das Geld die Fahrkostenaufwendungen zu verwenden.


    Gruß

    Hallo Miteinander!


    Die ARGE'n berufen sich stetig auf die § des SGB II es gibt aber auch noch weitere Gesetzesbücher z.B. das SGB III und unter § 1 finden wir doch schon genügend Argumente warum manche Dinge nicht zur Anwendung kommen sollten.


    Gruß

    Hallo Joachim M!


    Ich sehe das nicht so, adidas 84 beginnt eine zweite nicht förderungsfähig Ausbildung. Ich denke das die ARGE die Leistungen genau aus diesem Grund ablehnen wird.
    Jetzt könnte man der Ansicht sein das dann ja grundsätzlich ALG II beantragt und genehmigt werden müsste und wieder irrt der Betrachter, da durch die zweite Ausbildung der Hilfesuchende nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht wird die ARGE aus diesem Grund die Leistung versagen!


    Adidas 84 bénötigt schon sehr triftige Gründe die eine weitere Ausbildung erforderlich machen würden, dies ist aus meiner Sicht nicht gegeben!


    Gruß

    Hallo Lilli 0702!


    Hast Du in der Schule das Unterrichtsfach "BeamtenDeutsch" gehabt?


    Ich denke "nein"! Also hin zu dem Sachbearbeiter und wenn der zu blöd ist sein dummes Gewäsch zu rechtfertigen auf zum Teamleiter und notfalls den ganzen Laden mal Lauthals aufmischen.


    Du hast um Hilfe gebeten und sei es nur eine Erläuterung wie die Berechnung zustande kommt und diese Hilfe hat man Dir zu geben, ich denke es wird mal Zeit das Dein Sachbearbeiter begreift was seine Tätigkeit noch beinhaltet. Es gilt nicht nur die Vorgaben des Dienstherrn zu erfüllen sondern auch dem Bürger der um Hilfe ersucht diese zukommen zu lassen, denn dazu ist er auch verpflichtet.



    Gruß