Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Tila!


    Widerspruch einlegen und den Antrag aufrecht erhalten.


    Es ist für jeden Menschen nachvollziehbar das, wenn einen der verantwortliche staatliche Träger mutwillig die Hilfe versagt, und eine 5-wöchige Bearbeitungszeit bewerte ich als solche Mutwilligkeit, das man bevor man straffällig wird um sein Lebensunterhalt zu sichern, zunächst mal in näherem Umfeld und später bei anderen Institutionen um Hilfe ersucht.


    Sofern Dein Vater nicht dazu verpflichtet ist (z.B. aufgrund des Alters) Dich mitzuversorgen besteht die Verpflichtung des Staates Dir auf Nachfrage die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Dies sollte auch in einem Zeitnahen Rahmen geschehen, darüber hinaus ist der Kredit un ddie Bereitschaft Deines Vaters zu dieser Dir gewährten Hilfe ja auch nicht als dauerhafte Möglichkeit von Dir dargelegt worden. Der Sachbearbeiter sollte sich mal Gedanken machen, ob er andern Menschen eine stehte Aufstockung zur verfügung gestellten Kreditrahmens wohl möglich bis in die Unendlichkeit zumuten kann, was mancher "Dummkopf" von Sachbearbeiter wohlmöglich auch noch bejaht.


    Die ARGE sehe ich absolut nicht im Recht und wenn Du den Satz liest bezieht sich das auch nur auf die bisherige Situation, die Dein Vater sicherlich nicht weiter führen will. Man spricht von Dir zur Verfügung stehenden Mitteln, wenn nicht einmal Selbstständigen die Kreditaufnahme zwecks Überbrückung langfristig zugemutet werden kann, sollte Dein Sachbearbeiter schleunigst mal Umdenken lernen.


    Gruß

    Hallo Jens!


    Hatte gerade die private e-Mail auch beantwortet!


    Der Bescheid ist von 2005, das Gesetz wurde aber erst am 16.01.2008 verabscheidet was die Regelungen betrifft hinsichtlich der vorrangigen Nutzund der Altersrente vorrangig dem Anspruch auf ALG II, aber wie gesagt die Frage ist welche Leistungen Du beanspruchst, wobei auch bei ALG I sicherlich Sanktionen möglich sind wenn die angebotene Arbeit angemessen und berufsnah ist.


    Gruß

    Hallo JDRK!


    Ich denke mal, das Du da irrst. Die Ablehnung des Arbeitsangebotes wird auch dann sicherlich mit Sanktionen zu behaften sein. Oder man versucht es zumindest! Dies natürlich nur wenn Du ALG II beziehst, bei ALG I könntest Du richtig liegen!


    Wenn Du genaueres weist, setze es doch bitte hier ins Forum!


    Gruß

    Hallo Angel 77!


    (... man kann nichts dagegen machen!) - Wieso nicht?
    Ich vertrete inzwischen ja die Ansicht das uns den ALG II Beziehern in ähnlicher Form das widerfährt was die Juden unter Adolf Hitler über sich haben ergehen lassen müssen.


    Zwar sagt Mann (Joschka Fischer) das sich die Geschichte nicht wiederholt, aber die schikanöse Weise mit der man eine Gruppierung in Abseits drängt ist frappierend. Wir werden zwar noch nicht geprügelt, und in Lager verschoben, aber Gettorisierung und Schuldzuweisung zeigen das der Deutsche Staat mittels seiner Herrscharen an Verwaltungsbediensteten nichts, aber auch gar nichts begriffen hat!


    Nur das Etikett "Demokratie" über alles zu hängen macht die Sachlage noch lange nicht seriöser!


    Reiche eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, mit der Begründung das die Fehleinschätzungen Deines Fallmanagers, Dich zutiefst in der Psyche verletzen und das Praktiken wie auf dem Hundeabrichtplatz gegenüber Menschen nicht nur verächtlich sondern auch asozial sind.


    Nur wenn man ein solches Verhalten, das vom Staat ja gedeckt wird anprangert wird man früher oder später auch denen beikommen die es sich selbst zuzuschreiben haben. Denn wie war es nach dem 2. Weltkrieg noch gleich?


    Keiner war dabei, keiner war maßgeblich beteiligt, alle waren unschuldig und mit der Stasi ist es doch auch so gewesen, es waren immer die Anderen!


    Heute sitzen die selben Typen als Staatsanwälte und Richter in Amt und Würden.


    Dreist ist z.B. wie man 19 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch die Abgeordneten "der LINKEN" als Kommunisten und dergleichen bezeichnet, darüber urteilt das diese nicht zu Wahlversprechen stehen und das wo einer der ersten Bundeskanzler doch selbst öffentlich propagierte ".. was interessiert mich mein Geschwätz von gestern"


    Ich bin kein Partei-Anhänger aber so mmancher Abgeordnete der in den Medien das Wort ergreift solltet doch zunächst einmal vor seiner eigenen Tür kehren!


    HARTZ IV muss weg, das ist meine Zielsetzung, nicht weil wir mehr Geld brauchen - nein, weil die Art und Weise wie man von Staatsseite mit den Menschen umgeht die Ganze Verächtlichkeit gegenüber jedem niedriggestellteren Mitmenschen hervorbringt.


    Alles zielt auf Verletzung der Persönlichkeit ab und das wo die Würde des Menschen unantastbar im Grundgesetz verankert ist!


    Also liebe Angel 77 !


    Wehrt euch!!!!!!

    Hallo JDRK!


    Wäre nett wenn Du hier im Forum mal ein etwas ausführlicheres Thema einbringen könntest.


    Ich habe in meine Region nämlich ganz andere Erfahrungen mit Menschen gemacht, denen von der ARGE angeraten wurde sich doch "selbstständig" zu machen.


    Angefangen von durch die ARGE vorgegebene Unternehmensberater, die keine Ahnung von EU -Fördermitteln und der Kfw Bank haben, bis hin zu Bestimmungen was alles als anrechenbares Einkommen gewertet wird, z.B. Rein der Bruttoumsatz ohne Abzug der Kosten ( selbst der Einkauf ) was ja kfm. totaler Irrsinn ist, aber so ist das in anderen Regionen und da wären Deine Informationen sicherlich sehr hilfreich!


    Gruß

    Hallo Winding Road!


    Der Tip von JDRK ziehlt schon auf das Richtige ab, und jetzt meine Standardfrage hier im Forum: Warum macht Ihr zunächst einmal nicht den Versuch es auf der Basis einer WG zu praktizieren.


    WG ist unkompliziert und wenn es mit der Freundschaft mal vorbei ist, was man zwar keinem wünscht, aber in 50% aller Fälle doch passiert, hat man keine Probleme.


    Bei Zusammenziehen muss man schon wie JDRK schrieb auf nichteheänliches Verhältnis hinweisen, eventuell sogar noch Hausbesuche erdulden ect.!


    Also nachdenken!


    Gruß

    Hallo shinoi!


    Nun, Deine Bilanz ist ja nicht gerade positiv zu sehen, ich únterstelle Dir mal da Image "von Beruf Sohn"!


    Aber auch das respektiere ich! Es gibt genügend andere die den Staat abzocken und die ALG II Bezieher sind da letztlich das Kleinste Übel, zumal viele davon arbeiten wollen, aber keine Stelle finden, weil es einfach nicht genügend Arbeitsstellen gibt die einen vom Leistungsbezug unaabhängig machen.


    Was Deinen Vater betrifft gebe ich Ihm Recht! Bis 26 kannst Du ja den Eltern auf der Tasche liegen, aber dann ist es auch mal Sense. Ich kann das gut verstehen, dein Vater rackert und der Sohn macht keine erkennbaren Anstalten sich um sein Leben eigenverantwortlich zu bemühen.


    Du solltest Deinem Vater dies vielleicht einmal belegen und sei es nur sich hinsichtlich ALG II zumindest zu bemühen.


    Im Grunde könnte Dein Vater Dich auch auf die Straße setzen, denn selbst das Dich noch Zuhause wohnen lassen muss er nicht akzeptieren.


    Dir stehen auf jeden Fall der Regelsatz in Höhe von 347 € zu sofern Du überhaupt beabsichtigst irgendwann einmal eigenständig Deinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten, bei Verweigerung gibt
    es selbstverständlich nix vom Staat. Hinsichtlich des Wohnens bei den Eltern sollte Dein Vater einen Mietvertrag mit Dir schließen, er kann von Dir durchaus verlangen einen Anteil an Heizung und Nutzung zu leisten und ich gehe mal davon aus das Du sowieso einen eigenen Bereich für Dich hast.


    Zur Anrechnung als Bedarfsgemeinschaft braucht Dein Vater sich keine Gedanken zu machen, ab dem 27. Lebensjahr gilt der Einbezug der Eltern nicht mehr.


    Alles in allem ist es unter den Umständen doch mehr als gerechtfertigt das Dein Vater diese Entscheidung getroffen hat, denn das Geld was er seinem Sohn sicherlich auch gerne in den Allerwertesten gesteckt hat und steckt muss er nicht dafür aufwenden, sondern könnte sein Leben damit bereichern.


    Durch die Anmeldung von ALG II wärst Du auch wieder Pflichtversichert.


    Über die letzten Jahre würde ich an Deiner Stelle offen bei der ARGE sprechen, zwar wird man da eine entsprechende Denke zu Deiner Arbeitseinstellung haben, aber man kann Dich ja entsprechend bearbeiten wenn Deine Bereitschaft zum Arbeiten nicht gegebn sein sollte.


    Hoffe die Antwort enstpricht Deinen Vorstellungen und einen schönen Gruß unbekannter Weise an den Vater, recht hat er!


    gruß

    hallo pestrie!


    versuch mal etwas Struktur ins Ganze zu bringen damit "Salle" oder andere Dir besser helfen können!


    Für Dich mögen die Zusammenhänge ja eine Logik besitzen, für Dritte hingegen ist längst nicht alles nachvollziehbar.


    Zu den Rücknahmen von Widersprüchen, soetwas macht man nicht! Wie sonst kann man willkürliche Aktionen der ARGE publik machen oder anprangern. Wenn das jeder machen würde, könnten die ARGE eine ganze Zeit lang die Leute transalieren und dann auf Rücknahme bestehen wenn Sie doch Leistungen erbringen.


    Ich lege gegen jeden Bescheid Widerspruch ein, damit bei späteren Rechtsentscheidungen immer noch ein Anspruch geltend gemacht werden kann, der mir bisher vielleicht gänzlich unbekannt ist.


    Hinsichtlich der Stromsperrung sehe ich es ähnlich wie "salle", der liebe SB wird wohl nicht gänzlich dagegen entscheiden können und der Teamleiter ist letztlich auch nicht der absolut letzte Entscheider.


    Gruß

    hallo Miteinander!


    ...und jetzt wieder meine allseits beliebte Frage, warum dann keine WG bilden?


    Das mit mein Freund, mein Lebenspartner, mein Mann sind alles Formulierungen die man sich doch unter diesen Umständen sparen kann. Mitbewohner, Zweckgemeinschaft und trotzdem kann man doch gelegentlich miteinander, von einem eheähnlichen Verhältnis spricht die Rechtssprechung doch erst nach mehreren Monaten, warum muss man dann bei Zusammenzug gleich diese Option für die ARGE aufmachen?


    Gruß

    Hallo mysti 201!


    wer fordert das Weihnachtsgeld zurück? Dein Arbeitgeber ?
    oder meintest Du, die ARGE will es Dir anrechnen?


    Füllst Du für die Nebentätigkeit zufällig das Formular 2.2 aus?


    Bitte um genauere Angaben!


    Gruß

    Widerspruchsstelle der ARGE Kreis Heinsberg



    Sehr geehrte Frau SCHULZE,


    wohl wissend das es nicht in Ihren Händen liegt Dinge zu ändern, darf ich Ihnen aber trotzdem mitteilen, das Ihr Antwortschreiben vom 22.02.2008 auf meinen Widerspruch vom 14.02.2008 Anlass ist dies einmal unsere Volksvertretern in Berlin und anderen Orts zu fragen, ob so die Reformen aussehen die man umzusetzen gedenkt.


    Vor allem den ALG II Beziehern gegenüber wird oft genug erklärt das man mit der Zeit gehen muss, da wird älteren Mitbürgern quasi aufgezwungen sich mit dem Medium PC auseinander zu setzen obwohl diese dies überhaupt nicht wünschen und in einer gleichwertigen Arbeit auch am Arbeitsplatz nicht benötigen.


    Wenn dann aber Menschen wie ich, ebenfalls ALG II Bezieher, ein solches Medium beherrschen und den Datenaustausch mit der Verwaltung per Internet erledigen, dann geht dies selbstverständlich nur bei vorbereitenden Dingen wie einer Kfz-Zulassung oder einer stinknormalen Korrespondenz. Ein Widerspruch ist lt. Ihrem Schreiben dann allerdings aufgrund von Paragraphen und Gesetzen nicht zulässig, obwohl doch im Grunde möglich.


    Man fragt sich als Normalsterblicher was denn bitte schön der Grund dafür sein sollte das ein nachgewiesen sicherer Weg von Datenübermittlung nicht gewünscht ist!


    Als ALG II Empfänger besitzen etliche Mitmenschen keinen eigenen PC oder eine
    Schreibmaschine, somit kommt oft genug das Mittel der kaligraphischen Übermittlung zum
    Tragen und wie unterschiedlich diese sein kann und in einigen Fällen sicherlich auch schwer
    zu bearbeiten, ist doch kein Geheimnis.


    Versucht der Staat da etwa in Kenntnis der nicht vorhandenen Mittel bei diesem
    Personenkreis die möglichen und sicherlich auch berechtigten Ein -und Widersprüche
    einzudämmen, wohl wissend, dass dem einen oder anderen es peinlich sein könnte wenn sein
    Gegenüber diese Schwierigkeiten erkennen würde?


    Ich finde es absolut nicht Zeitgemäß und vor allem den Reformen nicht gerecht werdend
    wenn sich unsere Verwaltungsbediensteten auf sicherlich bewerte aber damit auch
    altmodische Praktiken berufen.


    Selbst bei Gerichten hat das Mittel der „E-Mail“ den Status von „Sicherheit“!


    Mein erster Gedanke war der, ob es der Verwaltung tatsächlich unmöglich ist auf den Button „Drucken“ zu drücken, damit der Vorgang in schriftlicher Form vorliegt!



    Ich denke, Sie wissen was ich damit meine, es ist wohl mehr eine Frage des „wollens“ als des „nicht zulässig seins“!


    Darüber hinaus sehe ich ja was die Reformen bewirken, welche Effizienz oftmals zu Fragen
    beim Betrachter führt.




    Sinnvoll ist ja auch Daten zur Dokumentationszwecken auszudrucken, aber warum kann dies
    nicht über Scanner und Drucker am Arbeitsplatz geschehen, warum müssen alle
    Verwaltungsangestellten zu einem Hightech-Kopierer eine „ Hausbesichtigung“ durchführen?


    Sicher doch nicht um der Fitness willen, oder?! Kosten können es jedenfalls nicht sein den ein Scanner und Drucker am Arbeitsplatz ist alle mal effizienter wie ein High Tech Kopierer der ausfällt.


    Selbstverständlich habe ich den Widerspruch wunschgemäß in schriftlicher Form für die ARGE nochmals gefertigt.


    Ich Verbleibe mit dem Hinweis das die Reformen nicht nur für die Bezieher von Leistungen angedacht sind,



    mit freundlichem Gruß

    Hallo Parasol,


    Mario, nutze die Möglichkeit vor das Sozialgericht zu ziehen. Es hilft auch vielen anderen Mitbürgern weil dann immer klarer wird was die ARGE darf und was nicht.


    Der Weg für Dich sollte so laufen, nimm den alten ALG II Bescheid und gehe damit zum Amtsgericht und bitte um Rechtsbeihilfe. Als ALGII Bezieher bekommt man dann einen Gutschein für einen Rechtsanwalt der dem ALG II Bezieher nur noch 10€ Kosten beim Rechtsanwalt und dessen Leistungen zumutet.


    Da Du inzwischen wieder arbeitest, kann es sein das deine Kosten anders gelagert sind, der Rechtspfleger im Amtsgericht gibt Dir diesbezüglich sicherlich weitere Auskunft.


    Natürlich musst Du Dich spurten, 10 Tage sind nicht viel Zeit!


    Hoffe konnte Dir helfen!


    Gruß

    Hallo Sihu!


    Mach's doch mal so, die ARGE darf das Geld gerne vereinnahmen, sollte sich aber dann auch dazu hinreissen lassen die für diese Zeiträume auch nachträglich ALG II zu bewilligen, vielleicht wird denen dann klar das ein hypothetischer Anspruch auch gerechtfertig sein muss.


    Gruß


    Es ist unglaublich was sich unsere Bürokraten so einfallen lassen!


    Man sollte nicht nur lesen können, sondern auch die Zusammenhänge verstehen - ich denke, da ist es manchmal sogar von Nachteil wenn mann für die Laufbahn bei der ARGE ein Abitur besitzt.

    Hallo Telekom Richter!


    Inzwischen hat sich was getan, die ARGE Fallmanagerin hat um einen Nachweis bezüglich der Zeiten gebeten die meine Jungs bei mir verbringen oder verbringen dürfen. Habe ejtzt erst mal des Gerichtsurteil zum Umgangsrecht mit den zugestandenen Zeiten übersandt.
    Schreibe hier aber noch wie es weiter läuft.


    Danke nochmals!


    Gruß

    Hallo Königskinder!


    Michaela, als "Freiberufliche" fällst Du unter Selbstständig und daher bist Du direkt in ALG II Bezug gerutscht, richtig!


    Zunächst einmal denke ich das Sozialrichter nicht so dumm sind und die Zusammenhänge aus 1 mach 2 und die Rechtmässigkeit der Angaben so bewerten wie es die ARGE gerne macht um aus der Verantwortung zu kommen.


    Du hast ja den Darlehnsvertrag angegeben und das Du das gegenwärtige Objekt bewohnst ist doch auch beweisbar. Solange keine Vorteilsnahme dadurch entsteht das Dein gegenwärtiges Objekt preiswerter ist und die Leistungen für Miete zu einer Überzahlung geführt haben sehe ich das Vorgehen der ARGE so das man sich einfach der Kosten entledigt bis ein Urteil etwas anderes besagt. Problematisch sind natürlich die Angaben die in den Antragen gemacht wurden und nicht zutreffen, dies ist immer ein Grund dem ALG II Bezieher vorzuhalten das es wohlmöglich vorsätzlich geschehen ist.


    In Deinem Fall würde ich einen hohen Kommunalpolitker ansprechen und auf die Problematik insbesondere um die Kinder verweisen und das Du psychisch diesen Belastungen einfach nicht mehr gewachsen bist, selbiges solltest Du auch vor Gericht praktizieren, schließlich hat niemand von uns Bürokratismus in der Schule als Fach belegt.


    Hinsichtlich Umzug gilt, das Du sobald Du einen Antarg auf HARTZ IV gestellt hast auch alle Punkte einhalten musst, was bedeutet das Du Deine Umzugsabsicht mitteilen musst, und eine Genehmigung der ARGE für einen Umzug beantragen solltest.


    Vielleicht kocht diese Mehrarbeit ja beim zuständigen Fallmanager oder dem Teamleiter hoch und man bietet Dir Hilfestellung hinsichtlich Deiner Problematik, auch über das Jugendamt kann man zusätzlichen Druck aufbauen.


    Alles in allem kann man festhalten, die beschissenste Situation zum ALG II Bezieher zu werden besteht für die Kleinselbstständigen, Freiberufler und Subunternehmer!


    gruß

    Hallo Winnymaus!


    Nicht jeder der hier hilft besitzt auch einen eigenen PC, ich latsche dafür jeden Tag und zahle auch noch dafür! Etwas mehr Geduld tät einigen sicherlich auch ganz gut.


    Bei Dir ist es doch relativ einfach!


    Ab 26 kannst Du eigentlich immer eine eigene Wohnung beziehen, da gibt es seitens der ARGE keine Vorschriften mehr das man bei den Eltern unterkommen muss.


    Hinsichtlich der Ertsausstattung sehe ich auch keine Probleme!


    Die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete sind eigentlich auch klar geregelt können aber von dem einen oder anderen Sachbearbeiter auch zu Deinen Gunsten nach oben angehoben werden, z.B. wenn Wohnungen in der vorgegebene Größe nicht mehr im Mietspiegel der Stadt verfügbar sind, dann gilt meist die nächst höhere Stufe. Dies erfährst Du auf dem Wohnungsamt und beim zuständigen Fallmanager!


    Wichtig: Strom ist vom Regelsatz zu zahlen! Heizkosten wenn Du nachweislich zuviel heizt auch zum Teil von Dir selbst. Warmwasser ist nicht aus dem Regelsatz zu bestreiten, wird aber gerne und oft so dargestellt.


    Damit müsstest Du ejtzt eigentlich klar kommen.


    Ps.: Renovierungszuschuss und Umzugskostenerstattung sind auch möglich!

    Hallo Micho !


    Die entwendeten Gegenstände die Dir von der Versicherung ersetzt werden, sind Vermögenswerte um die Du zunächst einmal reduziert wurdest, gerne kann ja auch die ARGE den Ausgleich betreiben um wieder in den Ist - Zustand zu gelangen, der Ihr ja bekannt ist.


    Da die ARGE dies sicherlich nicht möchte, wird Sie sich wohl oder übel damit abpfinden müssen das Du diesen Ausgleich zu dem was Ihr ja schon bekannt ist von der Versicherung erhältst. Zudem wird die versicherung diesen Ausgleich ja auch noch nicht einmal zu 100% erfüllen, sodas Du im Grunde gegenwärtig weniger als den Ist-Zustand bei Antragsstellung besitzt. Was will die ARGE dann noch beanspruchen?!


    Gruß

    Hallo muenchner !


    Das ist etwas, was ich schon häufiger feststellen musste, die Bewilligung einer anderen in frage kommenden Leistung wird vorsätzlich verschwiegen um auf diesem Weg Kosten / Ausgaben so lange wie eben möglich zu verhindern.


    Aus diesem Grund ist die Veränderung hinsichtlich der Zuständigkeiten durch die Reformen auch sehr zu kritisieren. Der Bund hat sich aus der Verantwortung gestohlen, wohl wissend das die finanzielle Situation in den Ländern gravierend ist und diese alles tun werden um Gelder zu sparen. Von einer Neustrückturierung der Ämter Sozialamt und Agentur für Arbeit kann man daher eigentlich nicht sprechen, ebenso wenig wie davon das Kreativität und Ideenreichtum in die Verwaltungen Einzug hält, dies alles beschränkt sich nur auf die Notwendigkeit Gelder einsparen zu müssen.


    Du solltest aus diesem Grund auch das Widerspruchsverfahren einleiten und es bis zum Sozialgericht durchziehen, denn einige Richter haben bezüglich dieser Vorgehensweisen etwas andere Ansichten wie die Kommunalbeschäftigten!


    Ausserdem würde ich genau mit der Begründung auf die Festhaltung des Termins zur ALG II Stellung bestehen.


    Gruß