Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Hoppel !


    Die Rechtswidrigkeit geht doch nicht von Kugery aus, und wenn er in gutem Glauben davon ausgeht das die "Überzahlung" lediglich eine "Nachzahlung" für zuvor nicht berücksichtigte Leistungen darstellt sosieht das nicht nach einer Rechtswidrigkeit durch seine Person aus.


    Das ein "Falsch" erstellter Leistungbescheid rechtswidrig sein soll kann ich ja noch verstehen, aber die Rechtswidrigkeit wird nicht von Ihm begangen sondern vom Sachbearbeiter.


    Wir müssen in solchen Dingen von 4 Wochen Frist einhalten um überhaupt einen Anspruch auf Änderung zu bewirken und ich denke dies gilt auch für den Staat.


    Wenn Kugery dies nicht bemerkt, oder anders beurteilt, ist der Staat derjenige der für Korrekturausgleich sorgen sollte.


    Ich habe allerdings auch schon erlebt das bei ALG I Bezug eben diese Forderungen von Amtswegen gestellt wurden, dagegen kann man sogar Widerspruch erheben, also warum sollte kugery schlauer sein wie Du und ich?


    Ich würde die Klappe ahlten und wenns auffällt mit erstaunen reagieren und in Widerspruch gehen!


    Gruß

    Hallo !


    Ich habe kein eigenes sondern ein fremdes Konto, eine Bekannte hat es auf Ihren Namen eingerichtet und es mir für die Zahlungseingänge der ARGE zur Verfügung gestellt, ich kann somit jeder Zeit Geld abheben und überweisen könnte ich auch was ich aber tunlichst unterlasse.


    Die ARGE hatte die Bekannte um Kontoeinsicht gebeten, - gab es aber nicht da Sie keine Leistungen bezieht.


    Dann hat man mir eine Beziehung andichten wollen, war nur peinlich weil meine bekannte gerade geheiratet hatte.


    Seither ist Ruhe auch bei Verlängerungsanträgen und auf Mitwirkungspflicht klappts auch nicht!


    That's real life!


    Gruß

    Hallo Hoppel !


    Seit wann sind fehlerhaft erstellte Leistungsbescheide "Rechtswidrig"?


    Wenn dies vom zuständigen Sachbearbeiter vorsätzlich gemacht wird, dann aber nur dann sehe ich ein Rechtswidrges Verhalten!


    Außerdem muss man kugery erst einmal beweisen das er den Sachverhalt durchblickt hat!


    Gruß

    Hallo Dori !
    Bedarfsgemeinschaft, ich sage nur Bedarfsgemeinschaft!


    Du wirst definitiv mit der Argumentation zu Deinem Freund ziehen zu wollen keine Leistungen mehr erhalten, da Du (Argument Freund) von ihm in der Bedarfsgemeinschaft voll mitfinanziert werden könntest!


    Gut für den Staat, schlecht für Euch!


    Gruß

    Hallo frey!


    Hinsichtlich der Frage : Rückzug in die alte Gegend.


    Hinsichtlich der Problematik Wohnungssuche gilt ja unter anderem das die ARGE einen zwar auffordern kann sich nach einer preiswerteren Wohnung umzuschauen, das aber seitens des Betroffenen auch eingeworfen werden darf das er in der gegenwärtigen Wohnung auch sein soziales Umfeld sieht.


    Da Du Dein soziales Umfeld nach der Trennung Deines Lebenspartners mehr in der Nähe Deiner Eltern siehst, sollte demnach gleichgewichtet zu betrachten sein, heisst: Für mich ist der Grund Deines Umzugswunsches demnach anzuerkennen. Da die ARGE darüber aber nicht sehr erfreut sein wird, musst Du vielleicht einfach mal darauf verzichten entsprechende Umzugskosten zu stellen, den Geld ist bekanntlich ein Gutes Argument Dinge zu zulassen.


    Natürlich kannst Du in 2 Monaten nicht wieder andackeln und wieder woanders hinziehen wollen weil Du dort plötzlich bessere Arbeitsmöglichkeiten siehst.


    Da aber Eltern und Verwandte auch ein Anrecht haben das Enkelkind zu sehen besteht z.B. auch die Möglichkeit wegen des Mehraufwandes dafür Hilfe zu beantragen und das wäre der ARGE sowieso nicht recht.


    versuch daher einfach mal mit den Argumenten die ich Dir geschrieben habe ein Einsehen zu bewirken!


    gruß

    Hallo Miteinander!


    Mir hat am Freitag ein Student erzählt das die Bestimmungen unter welchen Vorraussetzungen Baöfg geleistet wird von den Hochschulen selbst festgelegt werden. Weil er die erforderlichen Scheine nicht erworben hatte, gehe ich mal davon aus das es sich um Sonderregelungen für eine Weiterbewilligung unter aussergewöhlichen Umständen handelt, weil er seinen rechtlichen Anspruch verwirkt hat! odder sehe ich das falsch?


    Gruß

    Hallo Mystic C
    hallo Hoppel !


    natürlich hat Hoppel recht, aber die ARGE hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten!


    Eine beliebte Praxis ist die, zunächst den Leistungsbezieher unter Druck zu setzen, also von seinen Pflichten als ARGE abzulenken! Klappt ja auch immer wieder hervorragend, wie hier im Forum stehts zu sehen!


    Gelten demnach die Reformen nur für die Bedürftigen?


    An Mystic C!


    setz Dich doch mal hin und warte was passiert wenn es auf den Feierabend zugeht, plötzlich kommst Du dann doch dran, kannst ja mal damit drohen das Du auch gerne dort übernachtest!


    vergiss nicht, wenn die Berechnung Deines Anspruches erst mit dem Tag der Antragstellung beginnt sind solche Verzögerungen bares Geld für den Träger! Hinterher will sich nämlich niemand mehr an Deinen Besuch erinnern und das kostet Dein Geld!



    Gruß

    Hallo Doriel !


    Musst Du der ARGE noch etwas melden?


    Ich denke Du hast der ARGE alles gemeldet was Deine Pflicht ist!


    Dein Freund müsste der ARGE höchstens melden das sich da etwas verändert hat.


    Die Frage ist die: was soll er der ARGE melden, wenn Du in nicht informierst?


    Hab Ihr der ARGE gegenüber ein ehehänliches Verhältnis bekundet?


    oder ist es nur so das die ARGE euch dies unterstellt hat und das ihr dem Grunde nach nicht die Kriterien erfüllt die diesbezüglich zum tragen kämen, wie z.B. gemeinsame Kontenverfügungen ect. auch dazu gibt es hier im Forum schon eine Menge an Info's sodass ich Dir/Euch nur anraten kann einfach mal darüber nachzudenken in wieweit das Zusammenleben die Kriterien einer Bedarfsgemeinschaft erfüllt!


    Ich denke, wenn Du diese genauer kennst wirst Du Deinem Freund die Informationen hinsichtlich der Nachzahlung oder auch einer Anrechnungsberechtigung seitens der ARGE nicht mitteilen!


    Gruß

    Hallo Hoppel!


    Du schreibst "Alleinerziehend"!


    ich kann mich hier im Forum an einen Artikel von "Salle" erinnern, der besagt das Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest wenn Du auf ALG II Leistungen angewiesen bist, ich weis nicht in wieweit es Dir nützlich sein könnte darüber nachzudenken, das Bafög anrechnen zu lassen und ALG II zu beziehen!


    Wollte Dich nur mal diesbezüglich in Kenntnis setzen!


    Gruß


    Ps. Du bildest mit Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft, Deine Eltern bleiben bei der berechnung aussen vor!

    Hallo Leute !


    Vielleicht interessiert es euch ja!


    Hier hat die ARGE eine Qualifizierungsmaßnahme mit der Tertia zum 30.09.2008 beendet! Grund: Die Teilnehmer sind durch die Länge der Maßnahme zu lange vom Arbeitsmarkt!


    Das kann man laut ARGE besser und schneller ( Frage ist was: Die Leute aus der Stqatistik bekommen oder mit Sanktionen belegen) Ich vermute das dies der einzige Grund ist!


    Die Förderung kostete - die Sanktionierung schreckt ab, sich zu wehren!


    Mir erzählte heute eine Dame die Sprachintegration betreibt, das die ARGE eine Schülerin mit Abitur und sozialem Angagement tatsächlich eine Stelle als Bäckereifachverkäuferin angedreht hat!


    Das und nichts anderes ist die ware Realität die hinter den Praktiken der ARGE steckt!


    Assoziales Pack! Da sieht man wie man Integration zu verstehen hat, nämlich gebt denen die billigen Jobs!

    Hallo Mystic C!


    Du bist ein Lügner!


    Na, jetzt bist Du geschockt, richtig? Das was ich da gemacht habe ist nichts anderes wie die Dame am Empfang bei der ARGE!


    Sie ist weder berechtigt zu dieser Aussage noch entspricht diese Aussage der Wahrheit, sicherlich hat zwar jeder schon mal gelogen aber mehr auch nicht. Es wird also pauschal derjenige der um Leistungen anfragt mit unsachlichen Bemerkungen irritiert.


    Hast Du darum gebeten das Sie es Dir schriftlich gibt?


    Da sollste mal sehen wie schnell ein Sachberarbeiter für Dich zuständig ist. Denn nur der kann feststellen ob die Gegebenheiten vorhanden sind Dir Leistungen zu verweigern! Es kann ja durchaus sein das Du noch keinerlei Ansprüche erarbeitet hast, aber vielleicht haben Deine Eltern dann einen Anspruch auf Leistungen weil sie Dich mitversorgen müssen.


    Das alles kann die Dame am Empfang doch überhaupt nicht beurteilen, genau so wenig wie ich, also sprich da nochmals vor. Alleine die Hilfe Dich in ein Ausbildungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zu bringen ist ein Anspruch dessen Förderung im SGB festgehalten ist.


    Gruß


    Ps.: Natürlich ist der erste Satz nur zu Lehrzwecken gedacht!

    Hallo,


    jetzt ist es soweit, am Freitag erhielt ich meine ALG II Leistungen und die waren um 104 € sanktioniert.


    Also habe ich heute, wenige Minuten vor der Mittagspause die Räumlichkeiten der ARGE betreten.


    Auf 2 umghängten Plakaten hatte ich vermerkt : " Fehlverhalten - von Wem? - Sanktionierung trotz Widerspruch - Fragwürdige Auffassung von Rechtssprechung" - und auf dem Rücken stand " Wer selbst keine Chance auf dem freien Arbeitsmarkt hätte, sollte andere nicht sanktionieren dürfen!"


    Passend zu meinem Eintreten traf ich auch gleich auf den Teamleiter der nach kurzem Wortwechsel in die oberen Etagen des Rathauses verschwand. In der Zwischenzeit traf ich auf fast jeden Fallmanager der im Hause tätig ist, jeder musste mal auf den Flur und schauen was der Grunert da wieder veranstaltet.


    Dann kam auch der Teamleiter mit dem Beigeordneten der Stadt zurück und dieser stellte zunächst einmal fest das der Text ja doch nichts besonderes sei, wobei ich natürlich ein wenig provozierend ihn mit den Worten begrüßte ob er seinen schönen Sessel extra wegen mir verlassen habe. Er bejahte dies mit der Bemerkung der letzten 5 Stunden doch ausreichenden Dienstschlaf absolviert zu haben und meinte dann mir erklären zu müssen das die Aktion jetzt beendet sei. Da die ARGE sowieso um 12:30 Mittagspause hat und die Räumlichkeiten dann abgeschlossen werden hätte ich mit den 2 Minuten auch kein Problem, worauf hin die Bemerkung fiel ob ich wüsste wer das Hausrecht besitzt. Ich hab dann noch ein wenig provoziert und auf Sekurity und ARGE Räumlichkeiten hingewiesen und das ich mich auch in der folgenden Stunde vor dem Rathaus platzieren würde. Nett verwies der Teamleiter das ich meine Aktionen doch mal bei der ARGE in Heinsberg vor Ort praktizieren sollte, ich habe Ihn vertröstet das dies zur angemessenen Zeit geschehen würde, jetzt erst einmal würde ich die 3 Monate Sanktion mit einer täglich 1 -stündigen Wiederholung fortsetzen.


    Der Beigeordnete wollte mich noch über Rechte und Pflichten von Demonstrationen beraten, was ich aber durch die Bemerkung ob er wisse ab vieviel Personen man von einer Demo-Veranstaltung spricht nicht mehr ausführte.


    Ich habe dann 1 geschlagene Stunde vor dem Rathaus ruhig und freundlich gesonnen verbracht und bei Rückkehr des Teamleiters die Aktion mit der Bemerkung jetzt wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen beendet, natürlich nicht ohne auf mein morgiges erneutes Erscheinen zu verweisen.


    Vielleicht ist dies für andere auch mal eine Anregung sich nicht alles gefallen zu lassen!


    Gruß

    Hallo Jennie 81!


    Du solltest mit Deinem Fallmanager zunächst einmal Dein Vorhaben besprechen, dazu ist er auch da, er soll Hilfestellungen leisten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, zur Arbeitsaufnahme oder bei der Ausbildungsplatzsuche.


    Natürlich brauchst Du stichhaltige Argumente warum Deiner Meinung nach ein Umzug nach Köln für Dich die Chnacen erhöht. Geh aber davon aus das die Argumente warum das nichts bringt von Seiten des Fallmanagers sicherlich nicht einfach zu entkräften sind.


    Einerseits entlastest Du die Kommune Deines Heimatortes, andereseits wird man in Köln nicht erfreut sein für einen weiteren Fall von ALG II aufkommen zu müssen, Du solltest also auch konkrete Bewerbungsangebote vorlegen können oder noch besser eine Zusage besitzen.


    Ich denke das man Dir raten wird Dich zunächst zu bewerben und bei einer konkreten zusage wirst Du dann die Zustimmung erhalten. Für Bewerbungen und Vorstellungen musst Du jeweils im Vorfeld die Genehmigungen und die Kostenübernahme durch die ARGE erwirken, ansonsten zahlst Du dies selbst von deinem Regelsatz.


    Gruß

    Hallo Tatjana 11!


    Nur nicht die Nerven verlieren!


    Gibt es, soetwas wie eine Tagesküche, Krippe ect., man weis meist bei der AWO oder Caritas wo diese Stellen sind, da bekommst Du zunächst für Dich und die Kinder etwas zum Überleben, Essen, Kleidung evtl. auch Unterkunft.


    Bezüglich der anderen Teamleiter bitte nicht zu negativ herangehen!


    Du hast geschrieben, das Dein Mann Dich verlassen hat, zurück nach Litauen ist. Erklär dem Beamten das Du da deswegen schon nicht hin zurück möchtest.


    Was ist mit den Kindern, gehen die hier zur Schule?


    Du arbeitest gegenwärtig doch, so wie ich es verstanden habe, aber Deine finanziellen Mittel reichen nicht aus um den Lebensunterhalt und ie Miete zu begleichen.


    Frag nach den aufstockenden Mitteln wenn Du das Gespräch hast. Vielleicht kann Dein Chef Dich auch dorthin nochmals begleiten, zu zweit ist immer besser!


    Oder aber jemand von der AWO oder Caritas, den Maltesern oder Johanitern hilft Dir weiter!


    Eine Möglichkeit sehe ich auch in einem Frauenhaus, das es sicherlich auch in Bielefeld gibt, versuche es bitte auch dort.


    gruß

    Hallo Edmund Kreisel !


    Sofern es sich um Nebentätigkeiten handelt gibt es ein Formblatt 2.2 auf dem die Einkünfte anzugeben sind, geht es um selbstständige Einkünfte (wenn Gewerbeanmldung vorliegt) muss man Formblatt 2.1 ausfüllen.


    Begreift die ARGE nicht, das keine Einnahmen mehr bestehen würde ich jeden Monat dieses Formblatt abfordern ( hingehen zum Fallmanager und abholen) und mit dem Verdienst / Einkommen 0 € ausgefüllt und unterschrieben wieder zurückreichen!


    Bürokraten stehen auf Papier!


    Gruß

    Hallo Steffi!


    Alles was Du schreibst ist ja richtig und ich sehe das ebenso, nur Deine Meinung wer 1€ Jobs ablehnt wäre eine Coutch-Potatoe die teile ich nicht!


    1 € Jobs tragen doch ebenso wie die bisherigen 400€ Jobs einen Großteil zu der Situation bei das es eben Organisationen und Unternehmen gibt die dies Ausnutzen! Und wie Du schreibst machst Du das jetzt schon das 2te Jahr!!! Mit welcher Zielsetzung denn? Es noch ein paar Jahre zu machen? Du redest bzw. schreibst von ausweglosen Kreisläufen und befürwortest die Teilnahme an solchen, das ist für mich Inkonsequenz.


    Ablehnen darf man die 1 - Jobs nicht, aber die Politik mischt sich ja bekanntlich nicht in die Verhandlungen von AG und AN ein, das ich nicht lache!!


    Ich hatte hier eine Frage ins Forum gesetzt um mal zu sehen wie anderen Orts die ARGE das mit der Dauer der Ausübung der 1 € Jobs sieht, lt. Regierung soll man nämlich nur 6 Monate im Jahr dazu verpflichtet sein.


    Da stimmt dann wohl etwas nicht, wenn Du von bereits 2 Jahren schreibst!?


    Ich sehe keineswegs jemanden, der einen 1 € Job ablehnt als "Drückeberger" und diesen Schwachsinn in den Talkshows, die die da angeblich den Staat bescheissen verschweigen doch das Sie schon lange keine Kohle mehr bekommen weil sie Sanktioniert wurden! Denn wäre es so würden Ihnen die Kohle für die Auftritte angerechnet, hast Du schon mal von einem gehört das es so ist?



    Dafür kenne ich genügend Typen die bei RTL sitzten und "scheiße" erzählen und vor Ort bei Kumpels schnorren damit sie nicht unter der Brücke pennen müssen!


    Ich presse niemanden eine Meinung auf, aber ich vertrete meine Meinungen und zwar ziemlich konsequent und das ist das womit soviele Leute Probleme haben, aber das ist nicht mein Problem!


    Gruß

    Hallo Windingroad!


    Also wenn ich Dir was am Zeug flicken wollte würde ich Dich beobachten und so feststellen wo Du Dich Nachts aufhältst. Das mit der Schwester vom freund ist zwar ganz klug allerdings besteht ja auch da die Gefahr wie oben beschrieben, und was ist mit der Post? Wenn die Schwester nah bei wohnt ist vieles möglich, denn bei einer Ummeldung wird auch die Post der ARGE an Dich nach dort geschickt, dran gedacht?


    Außerdem schreibst Du das Dein Freund bereits ALG I bezieht, da wirds langsam Zeit mit der anderen Wohnung, ich denke die offizielle Trennung ist da der einfachste Weg.

    Hallo Windingroad!


    Andere Wohnung!? Vorsicht! Du beziehst ALG II musst also einen Grund angeben warum Du eine andere Wohnung suchen musst.!


    Hat die ARGE angaben hinsichtlich Deines Freundes? Wenn nein, erklär dem Fallmanager das dieser sich von Dir getrennt hat und ausziehen wird und Du die Wohnung nicht alleine halten kannst.


    Die dann gefundene neue Wohnung wirst Du ebenfalls mit einem Bekannten zusammen anmieten, Du hast keine entsprechenden Objekte für Dich allein auftun können und siehst Dich genötigt in eine WG einzuziehen.


    Mit wem wohl?!


    Gruß



    Ps. Dann dürfte es mit einem Zimmer mehr doch durchaus machbar sein die WG darzustellen.