Hallo Hoppel !
Die Rechtswidrigkeit geht doch nicht von Kugery aus, und wenn er in gutem Glauben davon ausgeht das die "Überzahlung" lediglich eine "Nachzahlung" für zuvor nicht berücksichtigte Leistungen darstellt sosieht das nicht nach einer Rechtswidrigkeit durch seine Person aus.
Das ein "Falsch" erstellter Leistungbescheid rechtswidrig sein soll kann ich ja noch verstehen, aber die Rechtswidrigkeit wird nicht von Ihm begangen sondern vom Sachbearbeiter.
Wir müssen in solchen Dingen von 4 Wochen Frist einhalten um überhaupt einen Anspruch auf Änderung zu bewirken und ich denke dies gilt auch für den Staat.
Wenn Kugery dies nicht bemerkt, oder anders beurteilt, ist der Staat derjenige der für Korrekturausgleich sorgen sollte.
Ich habe allerdings auch schon erlebt das bei ALG I Bezug eben diese Forderungen von Amtswegen gestellt wurden, dagegen kann man sogar Widerspruch erheben, also warum sollte kugery schlauer sein wie Du und ich?
Ich würde die Klappe ahlten und wenns auffällt mit erstaunen reagieren und in Widerspruch gehen!
Gruß