Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Kugery!


    Nimm Hoppel die Nachfrage nicht übel, aber irgendwie muss sich der Betrag ja schließlich zusammensetzen!


    Was dabei eventuell gerechtfertigt und was mit Sicherheit auszuschließen ist kann man nur mit Kenntnis dieser Zahlen beantworten, und das nur halbwegs:


    Aber wie schon gesagt, die Sache ist beim Anwalt sicherlich gegenwärtig am Besten aufgehoben!


    Gruß

    Hallo sweet skibby!


    Verträge sind dazu da das sie eingehalten werden! Wer also einen Mietvertrag für die Dauer von 3 Jahren unterschreibt sollte auch sicherstellen können das er die Leistungen für diese Zeit zur Verfügung hat.


    Ohne wenn und aber könnte der Vermieter darauf bestehen das diese Leistungen zunächst einmal erbracht werden.


    Ich denke allerdings das Ihr auch eine Kaution erbracht habt und das im Vertrag auch soetwas wie Nachfolgeschaft geregelt ist.


    Ich denke bevor ein Vermieter überhaupt kein Geld sieht, gibt er den Vertrag vielleicht gegen die Einbehaltung einer Kaution ect. frei. Müssen tut er das jedenfalls nicht und wenn er weis das Ihr ALG II bekommt ist ihm auch klar das Ihr einen Mietanteil erhaltet.



    Dies ist das eine Problem und das andere ist die ARGE, wo die Fallmanager auch lesen können und eine Kopie des Mietvertrages besitzen die doch sicherlich auch.


    Also ich denke es wird sehr schwer gegen beide Seiten zu Felde zu ziehen und erfolgreich zu sein!


    gruß

    Hallo tatjan 11 !


    Wozu sollst Du die Eidesstattliche denn abgeben?


    Soetwas kenne ich nur unter der Premisse das jemand von Dir Geld zu bekommen hat und Du nicht zahlen kannst. Was sollte es also in Verbindung mit ALG II bringen?


    In Punkto Unterhaltseinrechnung gibt es hier etliches an Info im Forum, aktuell war gestern wieder eine ähnliche Frage drin!


    Gruß

    Hallo sweet skippy!


    Es gibt die Möglichkeit des aufstockenden ALG II - im Grunde ist es kein richtiges ALG II sondern zusätzliches Geld das euch zum Überleben fehlt.


    Ich denke das Ihr Anspruch habt, was aber von weiteren Kriterien abhängt, dies solltet Ihr auf der ARGE mal vortragen und prüfen lassen.


    In den Reformgesetzen steht zudem das Leistungsempfänger z.B. von 1 € Jobs in der Berücksichtigung aussen vor bleiben sollen sofern sie in Ihrer Funktion als Elternteil mit der Kindererziehung betarut sind.


    Hier im Forum lese ich es oft genug das dieser Grundsatz oft genug bei den ARGE'n mit Bemerkungen wie " warum gehen sie denn nicht auch arbeiten" quasi überhaupt keine Berücksichtigung findet.


    Ebenso steht es mit den Verpflichtungen der Arbeitgeberseite, aber das scheint noch keiner begriffen zu haben! Sollen doch mal mit NOKIA, BMW oder SIEMENS Eingliederungsvereinbarungen treffen und dann wegen Fehlverhaltens versuchen Sanktionen auszusprechen, da haben die Jungs dann keine Lösung parat!


    Nur bei den Menschen denen das Wasser eh wschon bis zum Hals steht, da hauen sie drauf!



    Gruß

    Hallo Parasol,
    hallo Hoppel!


    Womit wir wieder bei der allzeit beliebten Frage sind: Gilt die Praxis wie beim Finanzamt oder sind wir, weil mit der ARGE verbunden dann auf den tatsächlichen Zufluss zur Berechnung im richtigen Anrechnungssystem.


    Ich meine das Finanzamt mag Jahreseinkommen zu berücksichtigen haben, die ARGE ist nchdem was vor allem oft genug von nataly zu vernehmen ist, da aber vielleicht doch einer anderen Praktik unterlegen.


    Viel Spass bei der Diskussion wie, wo, wer, was entscheidet!


    Gruß

    Hallo st 75!


    Angeben solltet Ihr das und Euch dann nach der besagten, seit dem 16.01.2008 beschlossenen und zum 01.01.2008 rückwirkend in Kraft getreten 58 - Regelung ausführlich beraten lassen.


    Seit Ihr sicher das ihr nicht weiter Anspruch auf ALG I habt? Wollte das nur mal anmerken und vielleicht drauf aufmerksam machen!


    Gruß

    Hallo Leute!


    Humor ist wenn man trotzdem lacht! Wusste ja schon länger das es den meisten Frauen nicht nur ums Gefühl geht, sondern auch um Absicherung, also ich finde nataly triffts genau auf den Nagel!


    Ist wohl eine Erfahrungssache, aber kann mir dann mal einer erklären warum die Scheidungsquote in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen hat?


    Gruß

    Hallo kugery!


    Tja, da ist dann wohl die Strafe dafür drin enthalten das Du hier im Forum den Sachverhalt öffentlich gemacht hast (Ironie des Schicksals!!!)


    War also ganz gut die Idee mit dem Anwalt!


    gruß

    hallo Steffi 1979 !


    Welche Vereinbarung zwischen Maßnahmeträger und euch gibt es? Erhaltet Ihr 1,05€ die Stunde und ein halbes Jahr Fortbildung bei einem anderen Träger zwecks Qualifizierung?


    Ich denke, das ich in den Sozialgesetzen etwas über die max. Dauer finden werde, demnach heisst es so wie ich mich erinnere, das höchstens 6 Monate ein Leistungsempfänger vepflichtet werden kann eine 1 € Job Massnahme zu leisten und das dies nur in Bereichen zulässig ist, die ansonsten auch nicht von Wirtschaftsunternehmen erfüllt werden können. Ich sehe da aber das Bild des Landschaftsgärtners oder - Pflegers in euren Aktionen als durchaus alternativ und praktikabel.


    Dananch müsste mit der Maßnahem für die nächsten 6 Monate schluss sein, da die Leute dann aber wieder auf der Strasse liegen bietet der Träger ( hier die AWO) Qualifizierungsmassnahmen die sie ebenfalls mit 1,05 € auf 6 Monate vergütet. Danach kann man natürlich wieder in einen 1€ Job einsteigen. Ausserdem zahlt die AWO auch die Fahrkosten (Bus -oder Bahnkarte) oder einen Benzinausgleich. Pauschal 96€ mtl.


    Man kommt so auf knapp 250 € zusätzlich zu ALG II


    Wenn wie hier geschehen dann z.B. auch Alkoholiker in die Maßnahme gebracht werden, verfährt die ARGE vor Ort sogar recht sinnvoll, denn Sie teilt die täglichen 8 Stunden Massnahme über das halbe Jahr auf 4 Stunden für das ganze Jahr auf, was den Leuten zumindest eine Trockenphase von 4 Stunden abverlangt! Das kann man so auch voll und ganz unterstützen, oder sogar als sehr vernünftig ansehen!


    Ich hoffe, ich habe Dir etwas weiter helfen können.



    Ps.: Ich z.B. wurde sogar von der Arbeit in Tischlerei, Kleiderkammer und Schlosserei befreit und habe quasi die volle Zeit in der Quali-Maßnahme verbringen sollen, bis auf den Eklat mit der dusseligen Referentin!

    Hallo Oliver!


    Es ist schon komisch, wer andern in diesem Lande hilft kriegt vom Staat eine rein! Siehe meine Sanktion!


    Ich schlage vor, gegen den Bescheid der Anrechnung bis vor das oberste Sozialgericht zu ziehen!


    Erst musst Du den Widerspruchsweg gehen und dann solltest Du Klage beim Sozialgericht erheben!


    Rechtsmittel erhälst Du in Form von Beratungshilfe auf dem Amtsgericht beim Rechtspfleger der Dir die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zur Unterstützung eröffnet!


    Viel Erfolg!

    Hallo Mami ²!


    Sorry das ich das mal so sage: Blöde Frage, und sorry Hoppel auch Deine Antwort muss nicht richtig sein!


    Warum?


    Weil, wenn Du heiratets bildest Du mit Deinem Gatten eine Bedarfsgemeinschaft und es stellt sich dann die grundsätzliche Frage ob überhaupt noch ein Anspruch auf ALG II besteht!


    Und wenn kein Anspruch besteht, kann auch nichts angerechnet werden! (schon mal daran gedacht?)


    Also (das ist im Spass gemeint ) immer erst Gehirn einschalten und dann antworten!


    Vorausgesetzt, so wird Hoppel ja auch gedacht haben, Ihr hättet als Bedarfsgemeinschaft noch einen Leistungsanspruch dann, trifft das zu was Hoppel geantwortet hat.


    Denk auch bitte daran das Du die "Heirat" der ARGE meldest, wenn Du dies nicht tust und später einmal Leistungen beziehen müsstest, könnte dies durchaus dazu führen das Sanktionen gegen Euch wegen eines zurückliegenden Fehlverhaltens ausgesprochen werden, das wäre dann ein schlechter Einstieg!


    Gruß und viel Glück

    Hallo Luise 1607!


    Sprich nochmals beim Sachbearbeiter vor und erläutere ihm das Du ja durch die ARGE gezwungen warst umzuziehen und das es zu dem Zeitpunkt für Dich die einzigste Möglichkeit war. Inzwischen hast Du Alternativen ausfindig machen können, weil Du mehr Zeit zur Verfügung hattest und aufgrund der gesundheitlich schädigenden Mängel würdest Du mit den Kindern auch gerne mal beim Amtsarzt vorstellig werden, da dieser vviel besser wie der Sachbearbeiter beurteilen kann ob es weiterhin zumutbar ist die Wohnung zu belegen. Eine weitere Möglichkeit ist es auch mal den Teamleiter anzusprechen.!


    Gruß

    Hallo Tatjana 11!


    Mach Dich blos nicht verrückt!


    Das mit der Verlängerugn der Arbeitserlaubnis ist sicherlich genau so zu klären wie all das was Du jetzt schon erreicht hast.


    Da Du bisher die Arbeitserlaubnis hattest musst Du um Verlängerung ersuchen und erklären das Du die Zeiten vertauscht hast.


    Was glaubst Du wie viele tausend Deutsche durch Deutschland laufen und der Personalausweis ist abgelaufen, also ruhig bleiben.


    Dein Chef wird sich aufgrund der geschäftlichen Beanspruchung sicherlich auch leicht aus der Sache raus bringen können, denn er hat in der Vergangenheit Dich angemeldet und Abgaben geleistet und wenn er die fortgeführt hat kann man erkennen das keine betrügerische Absicht bestanden hat.


    Geh mit dem Antrag auf ALG II notfalls wieder zur Rechtsanwältin und sollte man Dir wegen der Verlängerung Schwierigkeiten machen gehst Du den gleichen weg, holtst Dir wieder einen Beratungsschein in anderer Sache und dann kann Deine Rechtsanwältin Dir auch in der Angelegenheit weiterhelfen.


    Ganz einfach - Neue Frage - gleich neuer Gutschein - gleich neue Hilfe!


    Und siehst Du, plötzlich geht's doch bei der ARGE, klasse ich freu mich für euch!


    Gruß

    Hallo alle Miteinander!


    Beatrix hat da ja sicherlich recht mit Ihren Ausführungen, Ihr vergesst nur eines:


    Der Sachbearbeiter mag sich verrechnet haben oder die ARGE einfach nur ein Konto verwechselt haben, um Kugery aber zu unterstellen das er diesen Sachverhalt erkannt haben muss, fehlt der Rechtstelle der ARGE jedes aber auch jedes Argument, wenn es nicht grade in Dimensionen geht die absolut nicht sein können.


    Eine Rechtswidrigkeit daraus abzuleiten, das unterschreibe ich sofort wenn die ARGE feststellt das diese in Ihrem Hause ergangen ist, Kugery kann man dies erst dann unterstellen wenn er sicher davon ausgehen kann, das er wusste das diese Beträge fehlerhaft sind.


    Daher gebe ich ihm Recht wenn er argumentiert das Ihr Ihn da nicht verstanden hat, allerdings hat Hoppel das auch richtig erkannt, alleine der Austausch hier im Forum weist Ihm jetzt genau das nach, wenn hier einer vom Amt die Sachverhalte nachliest, allerdings auch wieder mit Einschränkungen, er kann sich immer noch darauf berufen das wir alle keine verbindliche Rechtsberatung abgeben dürfen. Übrigends die vielen Hinweise die einige so unter die Antworten schreiben, das man keine Rechtsberatung daraus ableiten kann, sind völliger Blödsinn, denn seit 01.01.2008 darf jeder jeden beraten!


    Die Frage ist die ob kugery sich mit der Feststellung auf der ARGE melden muss und da sehe ich den Sachverhalt so das er nicht wissen muss das er dies sollte.


    Selbstverständlcih kann und wird die ARGE die Überzahlung zuzrückfordern - wenn sie es denn bemerkt!


    Ich habe bei einer ALG I Überzahlung den ganzen Schmuh mitgemacht, es waren nur 145 € und ein paar Cent die ich wie schon von Beatrice beschrieben dann in kleinen Raten zurückzahlen konnte.


    Niemand hat mir allerdings unterstellt ich hätte den Fehler bemerken müssen und ihn melden müssen und nur um diese Frage geht es hier, wenn ich kugery richtig verstehe!


    Also kommt alle wieder auf den Teppich zurück und versetzt euch mal in seine Situation in der man ihn einer Rechtswidrigen Handlung durch Unterlassung bezichtigt, das würde ja noch nicht einmal der ARGE über die Lippen kommen. Es war vielleicht auch einfach nur so unglücklich von Hoppel formuliert, das man als Lesender dies daraus ableiten konnte, aber gedanklich hat hoppel das sicherlich schon richtig bewertet, allerdings nicht unterstellt, das nehme ich zumindest einmal so an.


    Wenn ich schreibe ein Hund hat mich gebissen, denkt vermutlich auch jeder an ein anderes Tier nur nicht an einen Bobtail, sondern vielleicht an einen Dackel oder einen Terrier oder ein Vieh in seiner näheren Umgebung dem er soetwas auch zutraut.


    Also, kugery ich denke Du verfährst nach eigenem Ermessen ob Du die ARGE informierst oder dies unterlässt. Berücksichtige nur das dies ein offenes Forum ist und Dein Fallmanager hier auch Zugang hat und zufällig diesen Fall mit eienr tatsächlich in seinem Amt betreuten Person in Zusammenhang setzen könnte. Aber deswegen benutzen die Menschen ja in der Regel ein Pseudonym!


    Gruß

    Hallo quenni!


    Sehe es so wie Hoppel, es besteht nach meiner Auffassung sehr wohl ein Anspruch auf ALG II wobei ein Kriterium nicht ausser acht gelassen werden sollte. Grundsätzlich besteht nach einer Ausbildung kein Anspruch auf förderung einer weiteren Ausbildung, abgesehen von Ausnahmen.


    Da diese Frage des öfteren im Forum aufgetauch ist wäre es nett wenn Du Dein Wissen diesbezüglich, den anderen mitteilen könntest, das könnte sehr hilfreich sein!


    Ansonsten sehe ich das wie bereits dargelegt!


    Gruß