Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Mami² !


    Wenn Du durch die Heirat sowieso keinen Anspruch mehr auf ALG II hast, kann Dich höchstens für die verbleibende Zeit eine Leistungsstreichung treffen, weil Du ohne Zustimmung handelst!


    Für den Falll das nach der Heirat von euch trotzdem ALG II bezogen werden müsste sieht es dann allerdings sehr schlecht aus!


    Die neue ARGE wird Dir mit Sicherhit und auch zu recht Probleme machen, denn alle anderen müssen auch, ob sie wollen oder nicht, den bestehenden Regelungen Folge leisten.


    Ob Du noch ALG II bekommst hatte ich Dir bei einer anderen ANfrage schon beantwortet.


    Natürlich steht es Dir frei so oft wie Du willst diese Frage zu stellen, aber ich denke Sie wird dadurch nicht anders ausfallen!


    Gruß

    Hallo !


    Da kann ich Salle nur zustimmen, denn auch die Zumutbarkeit der Wegstrecke wird von Faktoren abhängig gemacht, z.B. wenn eine Gehbehinderung vorliegt!


    gruß



    Ps.: Ausserdem sehe ich den Vorwurf der Mitwirkungspflicht entkräftet, da sich der Betroffene a) bereits rechtszeitig Telefonisch mit mit der ARGE in Verbindung gesetzt hat und b) auch den Bediensteten der ARGE durch Medienberichte die Problematik bekannt sein dürfte, ausserdem ist die ARGE kein Arbeitgeber und selbst die zeigen Verständnis für viele betroffene Beschäftigte!


    Aber ARGE ist halt Asoziales Richten Gegen Erwerbslose!

    Hallo Mrpardiman!


    Wie lange wohnt Deine Bekannte denn schon alleine!


    Nicht nur die o.angeführten Antworten besitzen Gültigkeit. Insbesonder gilt nämlich auch ob der Jugendliche bisher auch schon eine eigene Wohnung besessen hat und wann dies überhaupt zum ersten mal der Fall war.


    Die oft gemachte Aussage, leider auch bei der ARGE, das der Betroffene dann wieder bei seinen Eltern einziehen muss ist schlichtweg nicht zutreffend!


    Es ist daher auch nicht immer erforderlich, quasi per Psycho Gutachten zu belegen das ein zusammenleben nicht mehr möglich ist!


    Ich frage nur: "Was ist wenn die Eltern ALG II beziehen und die angemessene Wohnung nicht ausreicht den Familienrückkehrer wieder aufzunehmen?"


    Auch wenn der Wohnsitz der Eltern dazu führt, das der Betroffene z.B. nicht mehr den Arbeitsplatz in zumutbarer Zeit erreicht, ist einer dieser Faktoren!


    Gruß

    Hallo !


    Einer möglichen Aufforderung zum Umzug kann man z.B. mit der Begründung des sozialen Umfeldes und dem daraus zu schlussfolgerndem Lebens in der Gemeinschaft begegnen. Es sind einige Punkte in den Reform Gesetzen bei denen es gilt mit mehr Beachtung bei derartigen Aufforderungen zu kontern!


    Gruß

    Hallo Meela !


    Ist das immer so gewesen das Dein Lohn erst im Folgemonat eingegangen ist? Wenn nicht dann schau nach was im Januar 08 zur Anrechnung gekommen ist. War es der volle Regelsatz oder hat die ARGE automatisch den Betrag aus dem Vormonat eventuell als Bezugsgröße mitangerechnet?


    Es ist sicherlich schwer zu verstehen aber ALG II ist eine Vorauszahlung das Krankengeld und die Lesitungen Deines alten Arbeitgebers plus die ALG II Leistung sind dann natürlich viel zuviel um den Lebensunterhalt sicher zu stellen und daher erfolgt eine Rückzahlungsaufforderung, die Ihr aber nicht sofort sondern in angepassten Raten leisten könnt.


    Erkundige Dich auch danach, das alles ist zwar nicht die großartigste Lösung aber es belastet natürlich nicht in dem Masse wie die volle Kürzung bei den Leistugnen Deines Mannes.


    Und wenn man in Arbeit gelangt sollte amn immer auf mögliche Eingliederungshilfe für Fahrkosten, Berufskleidung ect. argumentieren!


    Gruß

    Hallo Hoppel !


    Im gesamten Austausch der Gedanken, vergiist Du nur eines, als junger Mensch überblickt man nicht die Trageweite die eine eheänliche Beziehung mit sich bringt. Schnell, allzu schnell sind junge Menschen bereit für einander einzustehen! Es ist doch auch wohl nicht rechtens das sich der Staat diese Situation zu nutze macht und daraus dann die Verpflichtungen füreinander ableitet, die einem verheirateten Paar gleich kommen oder wie ist es dann mit der steuerlichen Anerkennung solche Beziehungen?


    Ich empfehle jedem hier im Forum sich mit der Idee der WG auseinander zu setzen, über gelegentlich darüber hinaus gehende Aktivitäten zweier Menschen steht es mir nicht zu zu urteilen, wenn die ARGE dies möchte ist das deren Sache, es zeigt dann im Grunde nur wie entrechtet Menschen behandelt werden die sich auf der untersten Stufe der Sozialgemeinschaft befinden.!


    Nataly's Ausführugnen besagen zudem das die ARGE hier erst einmal den Status ermitteln muss, der eine eheänliche Beziehung belegt. Deswegen finde ich Deine Bemerkung hinsichtlichem StGB auch ein wenig überzogen, aber Du hast dies ja auch schon eingeräumt indem Du es als mIssverständlich abgemildert hast.


    Wir die ALG II Bezieher sollten versuchen unsere Flexibilität unter Beweis zu stellen, natürlich und da gebe ich Hoppel recht, immer mit einem Auge uaf das was uns erwarten könnte!


    Gruß

    Tja Leute das ist Demokratisches Verständnis!


    Damit man das Forum nicht mit Kritik vollmüllt gibts die Zulassung nur mit Mitgliedsnummer!


    Abe ich will ja in keiner politischen Partei als Mitglied geführt werden und schon gar nicht bei der CDU,


    aber was sichder Presse Fuzzi- gestern Abend wieder bei Phönix erlaubt hat wollte ich dann doch mal anregend zur Sprache bringen.


    Den WASG Chef in Verbindung mit 40 Jahre Kommunismus zu bringen ist schön eine ungeheure Frechheit und das wo doch bekannter Massen genut Alt-Nazis auch in den sogenannten Regierungsparteien noch Jahre nach dem Krieg nicht einmal Ihre Zugehörigkeit vertuschen konnten.


    Selbst als politisch neutrale Person fällt mir dazu nur eines ein "Sauerei" ganz große "Sauerei"!

    Hallo nataly!


    war das jetzt das neue Thema?


    Dann las mal die Korken knallen!



    Jubel !!!!!!!!!! Eine unserer erfahrensten User hat's, ab jetzt gehts rund !



    Gruß und schönes Wochenende!



    Aber trotzdem ein guter Hinweis, ansonsten sässen wir demnächst dann alle in Schleswig - Holstein oder Mecklenburg - Vorpommern weil da die billigsten Klitschen zu mieten sind!

    Danke Tinsche 87!


    Ist schon lange her das ich mich ummelden musste und wie das so ist, solche Dinge überfliegt man dazu noch, weil man sie ja eh nicht ausklammern kann.


    Aber das bestätigt dann ja nur meine Antwort!


    Trotzdem Danke für den Hinweis!

    Hallo Hoppel!


    Ich verstehe Dich ja und das mit dem Anwalt ist sicherlich der bessere Weg, aber es hilft keinem wenn Du Dein Wissen dann nicht weiter gibst, so wie Du es begründet hast ist es doch nachvollziehbar warum Du diese Auffassung vertritts, Resigniere nicht gleich wenn Menschen den gut gemeinten Rat nicht unbedingt sofort annehmen, versuche zu überzeugen. Du hast Doch ein enormes wissen und wenn wir uns nicht einig sind ist das doch auch nicht negativ. Es heisst zwar viele Köche verderben den Brei aber ebenso heißt es viele Weg führen nach Rom!


    Ich denke Du verstehst was ich damit sagen will. Jedes Hinterfragen, jede andere Rechtsauffassung ist doch letztlich ein Gewinn für alle die sich hier angagieren!


    Schau mal wie oft ich hier schon Leuten die mich gefragt oder auch nicht gefragt haben Hinweise auf Salle oder nataly gegeben habe, weil die einfach aus meiner Sicht besser in der Materie bewandert sind und wenn ich dann andere Ansichten oder Auffassungen zum Besten geben will, steht es ja auch jedem frei diese zu berichtigen, ergänzen oder in Frage zu stellen.


    Also mein Freund, bitte niemanden Fallen lassen weil aus Deiner Sicht die Einsicht nicht gegeben ist!


    Bist Du zufällig Steinbock? Wenn ja frag Dich nicht wie ich darauf komme!


    Gruß

    Hallo Melanie 86 !


    Ich denke Du hast Hoppel irritiert. Du schreibst das Du ein Auto brauchts und Dein Freund eines besitzt und das er zur Arbeit laufen könnte. das heißt doch das Dir dann dieses Auto zur Verfügung steht.


    Also kannst Du damit doch zur Arbeit fahren.


    Die ARGE bietet sogar die Möglichkeit eines Darlehns wenn definitiv ein Arbeitsplatz an dem Umstand hängt, das Du dies für den Weg zur Arbeit und zurück benötigst weil z.B. keine anderen Verkehrsmittel diese Möglichkeit bieten. z.B. Bei Schichtarbeit Arbeitsbeginn um 04.00 Morgens oder Feierabend nach 24.00 wo ja nicht unbedingt aller Orts noch Bus oder Bahnverbindungen bestehen.


    Und wenn man dort sogar bereit ist ein Auto vorzufinanzieren, wieso sollte dies ein Problem bei der Versicherung oder der Steuer sein, die ausserdem sowieso zeitversetzt etwas später die Rechnung stellen ?


    Die ARGE zahlt natürlich diese Dinge nicht den eine Fahrkarte müsstest Du auch selbst bezahlen.


    Sie finanziert vor oder aber, wenn Du gut argumentierst bezuschusst man dies auf dem Weg der Einarbeitung was bei jedem ALG II Empfänger allerdings begrenzt auf 3000 € ist und mehr für die Selbstständigkeit angedacht ist.


    ich weis das z.B. durchaus 10 x 300 € Eingliederungshilfe geleistet werden, dies ist aber eine kann -Bestimmung und man kann keinen verbindlichen Anspruch darauf stellen! Man kann aber nachfragen!


    Nur wer fragt kann auch eine Antwort bekommen!


    Wird schon klappen, nur Mut!

    Hallo nataly !


    jetzt bin ich aber erstaunt! mehr gesagt verwundert, aber über genau das Thema hatten mich bereits einige E-Mails errreicht und ich habe sie an den Administrator weiter geleitet.


    Unter dem Begriff Forum öffnen sich ja diverse Themenbereiche, klick auf eines ( Quadratisches Feld, mal heller mal dunkler ) und dann findest Du im linken Bereich den Button ein "neues Thema erstellen"
    Dann öffnet sich ein Feld wie bei "auf Thema antworten".


    Wundert mich, weil der Button vorher sehr klein war, aber man hat innerhalb von 24 Stunden auf mein Anliegen reagiert und das geändert, sodas ich angenommen habe das es allen auffällt!



    Gruß


    Ps. Korrektur : Funktioniert nicht über das Quadrat mit dem Pfeil sondern über die Textzeile rechts daneben, diese anklicken und dann wie bereits beschrieben verfahren!

    Hallo Aquilone !


    Habe diesbezüglich auch erfahren, das es einem Selbstständigen sogar zugemutet werden kann über einen Kredit eine gewisse Durststrecke selbst zu überbrücken, daher kann es für Dich nur von Vorteil sein wenn das bisherige Kreditvolumen dies nicht mehr zulässt, vielleicht ist das ja ein weiterer Grund neben dem bereits von nataly genannten!


    Gruß

    Hallo Dori!


    neben der Tatsache das es eine Meldepflicht gibt, Du als Dich bei Umzug grundsätzlich beim Einwohneramt ab-bzw. anzumelden hast, musst Du der ARGE dies auch mitteilen.


    Aus Datenschutzrechtlichen Gründen geht man als Bürger zwar davon aus das Daten nicht unter den Ämtern ausgetauscht werden aber zu Zwecken der Prüfung des Missbrauches ist dies wohl doch die Regel. Ich habe jedenfalls mit solchen Informationsweitergaben in der Hilfestellung für ALG II Bezieher oft genug diese Erfahrungen gemacht.


    Wenn Du der ARGE also keine Mitteilung machst, dann könnten Sanktionen bei einer späteren, möglichen Antragstellung aufgrund dieses versäumnisses gegen Dich ergehen.


    Es ist ja nicht gesagt das Du Dich nicht doch irgendwann von Deinem Freund trennst (was ich euch nicht wünsche) ALG II beantragen musst und dann damit konfrontierst wirst.


    Also so bescheuert und überflüssig es sich anhört melde Dich auf der ARGE direkt und schriftlich ab!


    Gruß

    Hallo nataly !


    Ja was denn nun? Ja oder nein? Wie wird das Einkommen berücksichtigt?


    Die Leute hier im Forum wollen einfache Antworten!


    Gruß


    Trifft Punkt 2 jetzt zu oder nicht - für mich trifft er zu und damit ist die Anrechnung in den anderen Monaten hinfällig ! oder etwa doch nicht?