Hallo dely !
Mich interessiert auf welcher Grundlage dies basiert, da hier oft genug entsprechende Nachfrage besteht.
Gruß
Hallo dely !
Mich interessiert auf welcher Grundlage dies basiert, da hier oft genug entsprechende Nachfrage besteht.
Gruß
Hallo deci 2001!
Richtig es ist immer abhängig von der eigenen Lebenseinstellung wie eine Denkhaltung herüber kommt.
Wer in der Vergangenheit viel verwöhnt wurde, hat vermutlich auch mehr Schwierigkeiten an den ach so schlechten Dingen des Lebens das Positive zu sehen.
Wir kennen das doch von unseren Eltern, die teilweise die Kriegsjahre und die Zeit danach erlebt haben, da hört man oft genug das es uns doch richtig gut geht und daran gemessen stimmt das doch auch.
Deswegen habe ich mit den HARTZ IV Leistungen auch kein Problem, ebensowenig mit der nicht vorhandenen Arbeit, aber mit denen, die meinen mir Vorwürfe und Vorhaltungen hinsichtlich meiner Leichtigkeit in der Denkhaltung machen zu müssen! Obwohl mich das auch nicht sonderlich tangiert, weis ich doch woraus das meistens resultiert, nämlich aus einer anderen Auffassungsgabe und den vernetzten Strukturen im Gehirn!
Gruß
Hallo Blattlaus!
Wie wäre es denn mit Tips geben, in Form von "Neuen Themen"?
Ich gebe Dir voll und ganz recht, jammern hilft nicht! Ich stehe die 2.Woche vor der ARGE immer um 12.30-13.30 Mittagspause, da kommen Sie alle raus aus dem Rathaus.
"Nun wissen wir's langsam" und ähnliche Bemerkungen kommen dann, da musste nur drauf reagieren und sagen: " Na klasse, hoffentlich hats dann eine prägende Wirkung" !
Die einen akzeptieren mich, die anderen zeigen Respekt und ein paar ganz anders denkende kommen einem natürlich auch blöd, na und ? Wer will kann mich ja da weg haben, kann sich ja beim Kreis beschweren oder mir einen tollen Job vermitteln, also ich hab da überhaupt kein Problem mit den vielen Kindern und Jugendlichen über die Rechtsauffassungen unseres Staates zu diskutieren, hat schon Kreise bis in den Schulunterricht gezogen. Nur die örtliche Presse reagiert mal wieder mit Ignoranz weil sie vom CDU Rathaus dann mit Info Boykot belegt wird wenn man über meine Aktionen berichtet.
Dafür pranger ich die nächste Woche genau diese Passivität an!
Wir sind doch eh die Arschlöcher der Nation, also was kann noch schlechteres über uns ergehen!
Ich gebe Dir uneingeschränkte Zustimmung, aber nicht jeder ist beim "Googeln" so erfolgreich wie Du, also üebrleg mal ob Du die Menschen hier im Forum nicht doch etwas unterstützt.
Gruß
Hallo !
Und ausserdem nutzen etliche Unternehmer dies skrupellos aus! Für mich gilt, Arbeit nur gegen Lohn!
Was ich da schon alles erlebt habe: mal eben einen Container (Neuware ins Lager räumen) leer machen und dann steht die unverschämte Chefin hinter den Leuten und treib sie an weil Zeit Geld ist, tja wenn ein Unternehmer so dreist denkt, dreht man sich um und geht, dann kann er ja selbst für seinen Betrieb die Leistung erbringen die er nicht bereit ist zu bezahlen! Dies ich auch so eine Auffassung in den HARTZ Reformen "umsonst" arbeiten.
Jeder der in Arbeit kommt hat eine Probezeit, wenn er sich da nicht bewährt kann das Unternehmen ihn entlassen, soviel zu meiner Denkhaltung!
In der Zahntechnik war es zuletzt so übel das die Leute mit Ihrer Arbeit die für einen Kunden Zahnarzt / Patient bestimmt war zum Chef mussten und von diesem runter gemacht wurden, wie scheisse diese Arbeit sei und als Beweis dafür schmiss dieser die Arbeit in die Mülltonne, dann schickte man den Techniker nach Hause und erklärte ihm wenn er morgen auch noch so einen Mist abliefern würde brauche er überhaupt nicht mehr wieder zu kommen, was für die Person fatal wäre wegen der Sanktionen. Im Anschluss wurde die Arbeit aus dem Müll geholt, überpoliert und an den Zahnarzt ausgeliefert.
Für mich kommt Probearbeiten nur gegen Entlohnung in Frage, alles ander ist Ausnutzung und damit konfrontiere ich den neuen Arbeitgeber, dann sind zumindest die Verhältnisse klargestellt. Niemand zwingt Ihn mich einzustellen, aber ebenso zwingt mich niemand umsonst zu arbeiten!
Soviel zu diesem Thema!
Zur Frage von Mäuschen 33
Natürlich hast Du einen Anspruch auf Entlohnung für Deine Leistung, das Argument das Du ja auch staatliche Leistungen erhältst wird oft von der ARGE vorgebracht damit wirst Du unter moralischen Zwang gesetzt.
Aber das ist längst kein Grund, denn ebenso könnte die ARGE den Unternehmer mit der Forderung auf Entlohnung begegnen, nur das tun sie nicht !
Aber was steht noch mal in den Reformen? Welche Verpflichtungen gelten da für die Unternehmer? Hört sich dann alles gut an, aber die Praktibilität fehlt!
Gruß
Lana 75 !
Ich kann Deine Argumente gut verstehen, wie oft hast Du dennn schon in Deinem leben Deien Situation besser dargestellt wie sie in Wirklichkeit ist?
Siehst Du, Notlügen brauch das gehirn um sich nicht mit der Wahrheit auseinander setzen zu müssen.
Man kann das auch als Verdrängung bezeichen. Egal es hilft dem einen oder anderen zumendest Dir gegenüber nicht sein Gesicht zu verlieren und so geht das auch bei den Jobs die keiner so richtig gerne macht. Ist letztlich aber alles eine Frage des Selbstbewusstseins.
Hinsichtlich meiner Denkweise warum Ihr anderen einen Arbeitsplatz weg nehm hab ich heute morgen unter einem anderen Thema schon mal etwas geschrieben. Der Kuchen "Arbeit" wird nicht größer eher kleiner und da schadet es wenn es Menschen gibt die nur des Überlebens wegen alles, aber auch alles an sich reissen was zum Erhalt der gegenwärtigen Situation beiträgt. Aber verstehen kann ich das auch, denn und das ist das Verrückte fast jeder würde so handeln!
Ich bewerte Euer Angagement nicht negativ, aber man sollte auch die Menschen nicht negativ bewerten die eine andere Einstellung zu diesen Faktoren haben.
gruß
Ich lese immer und immer wieder "Überstunden", das sind Stunden die Du und Dein Mann definitiv anderen Menschen wegnehmen, zwar macht das keine 4 Arbeitsplätze aus aber wenn Du 55 Std. in der Woche arbeitest ist da auch ein Minijob für 15 Wochenstunden für eine weitere Person drin. Wende Dich doch mal mit diesem Zusatzangebot an die ARGE! Bist Du in Deinem Bereich selbstständig, müsste es doch machbar sein eine Person einzustellen auf der o.g. Basis, ausserdem gibt's Fördermittel ob nun für Dich oder für die Arbeitlosen, wenn man es richtig anstellt möglicher Weise aus EU Fördertöpfen!
Hallo Nicola 28 !
Alles kann man bekanntlich nicht haben aber einen kleinen Hinweis habe ich und vielleicht hilft der etwas weiter.
Ich habe einen Antrag auf Regelsatzergänzug gestellt weil ich meine beiden Söhne als ALG II Bezieher natürlich auch versorgen muss und daher einen Anspruch auf 1/30 des Regelsatzes pro Tag - pro Kind beantragen kann. Maximal ist dies aber auf 12/30 des Regelsatzes begrenzt, wobei Ferien und die vereinabrten Tage in dieser Rechnung eingehen.
Damit könntest Du bei einer eventuellen Anrechnung sicherlcih auch für Deinen Ex diesen Freibetrag geltend machen, soll heissen diese Summe dürfte die ARGE nicht berücksichtigen!
Vielleicht hilfts ja !
gruß
Hallo Kais 139 !
Hört sich vielleicht hart an, aber von Deinem Regelsatz der für Dich gedacht ist die im Ausland lebenden Kinder mitzuversorgen ist zwar lobenswert aber nicht notwendig! Denn zum Unterhalt bist Du angesichts Deiner persönlichen Notlage nicht verpflichtet. Wenn Du es doch tust, was ich durchaus verstehen kann, dann ist dies Deine ganz persönliche Entscheidung.
Da Du ja nicht geschieden bist unterhälst Du demnach einen 2. Wohnsitz an dem sich Deine Kinder befinden, aus welchem grund auch immer.
Vielleicht besteht über diesen Weg ein Anspruch auf Kindergeld und Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft, aber das müsstest Du wirklich mal auf der ARGE hinterfragen, dafür ist der Sachbearbeiter mit Sicherheit nicht geschult und daher stelle den Antrag schriftlich und an die Geschäftsleitung!
Mehr kann ich Dir zu dieser Besonderheit auch nicht raten!
Gruß
Hallo Anne 08!
Ja! Ich praktiziere dies schon länger, auch damit mir die ARGE wie schon so oft geschehen keine Arbeitsunwilligkeit unterstellen kann.
Um ganz sicher zu gehen solltet Ihr euch einfach zum Fallmanager begeben und den Sachverhalt vortragen, Du kannst ja auch mithelfen, falls der blöd fragt warum Du nicht auch eine Job auf der Basis aus übst.
Dann erfährst Du wie die ARGE dies in Deinem Fall abrechnet, aber im Grunde besteht kein Anlass anders zu verfahren.
Dein Sohn bekommt so einen Einblick in die wirklichen Marktgegebenheiten ect.!
Bitte das Formblatt immer persönlich abgeben nicht schicken und darauf aufmerksam machen das das Einkommen variieren kann, eventuell wird es dadurch erst im nächsten Monat berücksichtigt. Und durch die Angabe "Unregelmässig" vermeidest Du eine Anrechnung auch in den Monaten in denen Dein Sohn nichts verdient, obwohl dies nur bei Beträgen über den von Dir genannten Zahlen der Fall ist.
Gruß
Hallo!
Leider nataly, zeigt genau diese Vermutung von Deci 2001 das in der Realität nichts anderes praktiziert wird.
Das öffentliche Interesse ist immer dann angeführt wenn der Staat Leistungen erbringt, also hilft nur per Antwalt zu versuchen dieses öffentliche Interesse als nicht gegeben darzustellen, ohne Anwalt sehe ich da keine Chance!
Gruß
Hallo Anne 08 !
Dein Sohn zählt doch auch zur Bedarfsgemeinschaft, oder etwa nicht?
Und damit gilt was für die Bedarfsgemeinschaft gilt, aber Achtung der Freibetrag des Zuverdienstes gilt für die Bedarfsgemeinschaft nicht für jede Person einzeln!
Gruß
Rate euch das Formblatt 2.2 zu benutzen, damit dokumentiert man z.B. unregelmässige Zuverdienste!
Hallo Miteinander!
Das hier ist doch ein Forum, oder?
Und Meiningsfreiheit haben wir in diesem Land doch auch noch, oder ist das jetzt abgeschafft ?
Ob Scherz oder Ironie, ob Realismus oder Fiction - was Ihr zu dem was Ihr lest denkt, ist das Produkt der Erfahrungen die das Gehirn im Laufe des Lebens gemacht hat. Oft genug interpretiert man in Dinge etwas was völlig anderes als angedacht war, aber das ist trotzdem das Recht jedes Einzelnen.
Wenn man also Frust oder ein Endstadium daraus ableitet, immer erst die Frage stellen warum man das macht!
Gruß
Hallo Leeloo!
Du hast eine eigene Wohnung ? Seit wann?
Gruß
Hallo Lana 75!
Also das Land ( Hessen, NRW, Bayern ) ist natürlich daran interessiert das die Arbeitslosenquote so niedrig wie eben möglich dargestellt wird, auch der Bund und insbesondere die gegenwärtige Regierung müssen der Öffentlichkeit Erfolge verkaufen. Ein Rückgang der Arbeitslosenzahlen ist einer der wichtigsten Parameter in diesem Bereich.
Alle Arbeitslosen also ALG I und ALG II sollten erfasst werden aber wer sich in Eingliederugnsmaßnahmen befindet gilt nicht als Arbeitslos, dazu gehören auch Menschen die in den sogenannten Vorruhestand gehen also 58 Jahre oder älter sind und auf dem Arbeitsamt hat man früher auch noch die Langzeitarbeitslosen gesondert aus der Statistik heraus betrachtet.
Heute erfasst man die die wirklich keine Arbeit haben, wer in Maßnahmen ((zu Deiner Frage: hierzu zählen Umschulen, Qualifizierungsmaßnahmen und 1€ Jobs) steht wird in dieser Statistik nicht aufgeführt.
Man täuscht also eine wesentlich kleinere Arbeitslosenzahl vor!
Zu der Frage "man macht aus Vollzeit - 4oo€ Jobs" eine persönliche Erfahrung aus meinem Bekanntenkreis!
Ein Unternehmer, hatte mehrere Angestellte Mitarbeiterinnen, weil alle anderen es ja auch machen hat er die Festangestellten gekündigt und Ihnen 400€ Jobs angeboten wegen der geringeren Lohnnebenkosten.
Fazit für eine Vollzeitkraft kann er jetzt 3 Leute beschäftigen, damit länger Ladenöffnungszeiten ermöglichen.
Was also in einem Kleinstunternehmen schon lohnt, wird in größeren Betrieben sicherlich noch besser zu nutzen sein! Wenn also jetzt 3 Menschen die Arbeit verrichten die zuvor eine Vollzeitkraft ( und dabei sollte man mal sehen das dieses Arbeitsverhältnis die Sozialkassen aufgefüllt hat) erledigt hat, dann gibt es zwar für 2 Menschen mehr Arbeit, aber für diese 3 Menschen reicht das Geld (400€ brutto) nicht um selbst über die Runden zu kommen, führt aber durchaus dazu, das einer Bedarfsgemeinschaft keine weitere Hilfe zusteht und die Arbeitslosenstatistik bereinigt wird um 2 bis dato Arbeit Suchende.
Was freundlicher für die Menschen ist hängt von den Begleitumständen ab, solange in der Gesellschaft ein Bild von Faulenzern und Schmarotzern über die Betroffenen geworfen wird, wir die große Maße es als besser erachten lieber nicht zu diesem Kreis zugehörig zu sein. Ich höre es doch täglich, vom dummen Sohn eines Unternehmers der studiert und glaubt, daß das bischen Arbeit was er zur Finanzierung seines Studiums auch noch in der Regel steuerfrei dazu verdient ihm ein Urteilrecht über andere Menschen erlaubt nur weil der Papi als selbständiger Unternehmer ihm erzählt das er mindestens 10.000€ Mehrumsatz machen muss um überhaupt darüber nachdenken zu können einen zusätzliche Menschen einstellen zu können, bis hin zum Leiter des Sozialamtes der sich überhaupt nicht in die Not von anderen Menschen Versetzen kann, sich aber Urteile über deren Leben erlaubt.
Dabei ist vieles so einfach, einfache Mathematik mit der man schon in der ersten Klasse zu tun bekommt.
Wenn der Kuchen nur 16 Stücke hat dann kann man daraus nur 20 machen wenn alle etwas weniger bekommen, unsere Unternehmer fordern aber oft genug noch mehr durch zusätzliche Arbeitsstunden, oder aber für 4 Leute gibts nichts und wenn die dann ein Wurstbrot essen gönne die Kuchenfresser Ihnen dies noch nicht einmal!
Jetzt darfs Du Dir gerne die Frage selbst beantworten was Arbeitnehmer freundlicher ist!
Gruß
So Propagiert die CDU gegenwärtig die angeblich erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik !
Natürlich verschweigt man das tatsächlich ganze 600.000 zusätzliche Arbeitsplätze enstanden sind!
Was ist denn mit den restlichen 1,0 Mio. Arbeitslosen geworden ?
Ach ja die sind ja jetzt in Maßnahmen und gelten daher nicht mehr als Arbeitslose und darin ist ja uach ein Teil derer enthalten die keinen Anspruch auf ALG I oder II haben weil Sie jetzt einer Bedarfsgemeinschaft angehören!
Sage ich doch, Statistiken sind zum "Fälschen" da!
Und erst die Mähr vom Aufschwung - wir können dankbar sein das die Mitbewerber in USA und China gegenwärtig innenpolitische Probleme haben die den Fokus auf Exportaufträge ein wenig zurück genommen haben. Dadurch hat unsere Wirtschaft tatsächlich und spürbar einen kleinen Aufschwung erleben dürfen, wie lange wohl?
Und wer aus Vollzeit Arbeit mehrer Mini Jobs macht bringt natürlich auch mehr Arbeitslose in Arbeit, die Bedürftigkeit derer die dann Unterstützung brauchen tritt ja erst zu einem späteren Zeitpunkt in Aktion!
Lana 75 !
Hallo, zunächst einmal. Ich bin echt stolz auf Euch! Wirklich - da gibt's Menschen die den Sozialstaat nicht belasten und die in 3 Schichten an der Tanke rakern und 55 Std. in der Woche Tagesmutti sind, klasse!
Schön das soviel Energie in euch ist das ihr die Hilfe des Staates nicht braucht!
Vermutlich aber wird irgendwann einmal Dein Mann oder Du feststellen das der Akku leerer wird, das die Energie die Ihr investiert plötzlich nicht mehr reicht um auch dieses Niveau erfüllen zu können!
Erst dann, und nur dann werden Menschen wie Ihr begreifen das es auch noch etwas anderes im Leben gibt als rund um die Uhr zu Arbeiten!
Aber bis dahin habt Ihr meinen Respekt und Dank, denn auch für mich ist es nicht selbstverständlich Leistungen ohne eine Gegenleistung zu erbringen, einzusacken. Deshalb angagiere ich mich immer schon in Jugendarbeit und um betroffene Mitmenschen, denen die Argumnete fehlen, sich gegen staatliche Ungerechtigkeit zu wehren.
Also vom Prinzip her tue ich etwas und das völlig umsonst und erhalte dafür sanktioniertes ALG II.
Und da ich gegen eine derartg pauschale Bewertungen wie Ihr sie abgegeben habt etwas habe, mal eine Frage?
Tut es nötig das Dein Gatte und Du mindestens 4 Menschen einen Arbeitsplatz kaputt machen?
Oh Gott, was für eine freche Unterstellung nicht wahr! Vor lauter Egoismus blos nicht zu diesem abtrünnigen Verein von Arbeitsfaulen und Verweigerern gehören zu wollen, rafft Ihr alles an Arbeit was geht, damit Ihr Euch hinstellen könnt und sagen dürft: die sind es selber schuld!
Weisst Du was: es gibt immer einen, der ist schneller, besser und billiger!
Frage mich wann der Chef Deines Mannes das nutzt um Ihn zu ersetzen!
Auch wenn Ihr jetzt verärgert seid, genau diese Denkweise führt zu keiner Solidarität oder würdest Du einer ALG II Bezieherin ein paar Stunden gegen gleiches Endgeld überlassen?
Ganz sicher nicht, weil Ihr nämlich auch ums Überleben kämpfen müsst!
Denkt mal drüber nach!
gruß
Hallo!
Bitte klärt doch mal, in wieweit der Papa des Vaters des Kindes, also der Schwiegervater von Meli 90 noch Unterhaltspflichtig ist wenn der sohn selbst Vater ist und damit auch Anspruch über die eigenen Bedarfsgemeinschaft geltend machen kann!
Wenn das Geld des Opas dann nicht mehr fällig ist sieht der Anspruch doch wieder etwas anders aus, oder?
Was der Opa mit dem dann zur Verfügung stehendem Geld macht, er muss es ja nicht dem Sohn zukommen lassen ist dann doch seine Sache.
Großletern sind ja schon mal was großzügiger und die beiden müssen dann ja nur schauen das daraus keine Zugewinne abgeleitet werden können.
Gruß
Hallo tammy!
Du musstets aus der Wohnung raus weil der Mietvertrag auf Deinen Mann lief!
da kenne ich aber andere Varianten, Du und die Kinder (Tochter ) hätten trotzdem in der Wohnung verbleiben dürfen und Dein Mann hätte eine andere Wohnung suchen müssen, das ist nach meinem Wissenstand Gesetz und nicht wer den Mietvertrag unterschrieben hat, denn Dein Mann hat eine Fürsorge bzw. Unterhaltspflicht zunächst einmal für die Kinder aber auch für eine gewisse Zeit gegenüber der Ehefrau die Zuhause geblieben ist um die Kinder zu versorgen!
Gruß
Hallo Arno!
Du bekommst zwar kein ALG II aber, und das sehen die meisten hier eben nicht gilt die Möglichkeit der Eingleiderungsbeihilfe auch für Dich und diese beträgt bis zu 3000€ - ist allerdings eine Kann-Bestimmung!
Alles was aber abgelehnt werden kann, kann auch bewilligt werden und da sehe ich durchaus das Anrecht bie Dir diese Hilfe zu beantragen und sei es zur Nutzung als Umzugsbeihilfe!
Notfalls musst Du Deinen Fallmanager ein wenig anstossen und auf den richtigen Weg bringen oder aber Du spricht beim Teamleiter vor. Und stelle in jedem Fall einen schriftlichen Antrag.!
gruß
Hallo Pat !
Bei 104 € höre ich die Nachtigall trapsen!
Warum ? 104 € sind genau der Betrag der Dir bei einer Sanktion von 30 % abgezogen wird!
Also unterliegst Du einer Sanktion ?!
Gruß
Hallo deci 2001!
Entschuldige das ich mich einmische, auf meine Frage bezüglich der hohen Scheidungsquote hat mir keiner eine Antwort gegeben. Nun habe ich auch die Erfahrung gemacht durch meine Ex-frau das Geld wichtiger ist wie Gefühle, also kann ich nataly da nur recht geben!
Und ich gehöre sicherlich zu den Menschen die viele Lösungen parat haben, aber auch ich war nicht davor gefeiht und stelle darüber hinaus fest das immer mehr das Geld im Vordergrund steht!
Was also ist daran so falsch mal die Wahrheit zu Papier zu bringen! Heisst es nicht: Liebe macht blind?
Und dann einfach die Frage als neues Thema nochmals zu formulieren zeigt doch nur das dieser Bereich unangenehme Bereiche berührt hat, und ? Andert das was am Resultat?
Gruß