Beiträge von Horst GRUNERT

    Ja und deswegen ist der Fall ja auch so geheimnisvoll !


    Also ich hab keinen Bedarf! Da verschwende ich lieber meine Zeit für Menschen denen zu helfen ist, Du brauchst sicherlich nicht die Hilfe die wir hier im Forum geben können, weil wir nämlich Amateure sind!


    Gruß

    Toll jetzt wissen wir es alle !


    Wir sind zu doof zum Googeln und lügen uns gegenseitig hier nur die Hucke voll.


    Na und ? Wenn's schön macht!


    Das sich hier nicht jeder so verständlich machen kann wie Du, ist Dir aber noch nicht in den Sinn gekommen, oder?


    Ach sorry, wir sind ja auch zu blöd zum Googeln, aber die Kommunikation zwischen uns läuft dafür um so besser!

    Hallo Blattlaus !


    Und das ist jetzt alles was Du erkämpft hast?


    Einen von der ARGE erstellten Leistungsbescheid zur Auszahlung zu bekommen?


    Sorry aber dafür hätte ich noch nicht einmal einen Rechtsanwalt gebraucht!


    Hoffentlich stellt die ARGE in Deinem Fall nicht nachträglich noch eine Falschberechnung hinsichtlich Deines Anspruches fest, das könnte nämlich auch noch zu Verzögerungen führen!


    Ansonsten Glückwunsch zu diesem Erfolg!!!

    Hallo Melanie 86 !


    Also erst einmal muss ja geklärt werden was Dein Freund mit Deinem ALG II zu tun hat!


    Wenn ihr nicht zusammen wohnt, sind die ganzen bisherigen Antworten nämlich für die Katz und selbst wenn Ihr zusammen wohnt stellt sich die Frage ob man daraus ein Verhältnis ableiten kann, das dazu führt das Du und Dein Freund als Bedarfsgemeinschaft bewertet würden.


    Blattlaus: erklär mir mal den Unterschied zwischen Freund und Ehemann und das im Zusammenhang mit den Steuerklassen, bist Du hier im Forum um uns zu verarschen?

    Nochmal an Blattlaus!


    Befugt durch Selbstauskunft beim Arbeitgeber Auskünfte einzuholen!


    Bei welchem Arbeitgeber denn bitte schön, Tinka schreibt das sie ALG II bezieht!


    Bin ich hier in einem anderen Film ?



    Ich denke, das ich meine Beiträge in diesem Forum auch auf andere Art und Weise erhöhen kann, als auf diese Art!

    Hallo Blattlaus!


    langsam wird's vernünftig, das mit dem Googeln mag ja alles richtig sein, und das man sich eine einfängt wenn man anderen hilft ist sicherlich auch richtig!


    Ich stehe genau aus diesem Grund, weil meine Unterstützung zu einer Sanktion geführt hat gegenwärtig jeden Tag vorm Rathaus/ ARGE und tue meine Meinung darüber kund. Heute war einer da der fragte mich ob ich Hilfe brauchte und erwähnte diesbezüglich einen RA der in der Aachener Zeitung des öfteren genannt wird und das wir uns die Nazis selbst ranerziehen und dies auch wohl so gewollt sei. Das alles hilft im Grunde keinem, auf der ARGE argumentiert der Teamleiter dann wieder damit das ich die aufgewendete Energie doch besser für etwas anderes genutzt hätte, ist ja klar was er meint. Die meisten lächeln, wohl wissend wie recht ich habe und das ist es dann auch mit der angesagten Solidarität. Und so sehe ich das auch in Deinem Fall, sorry - manchmal muss man seine Existenz auf's Spiel setzen um was zu bewirken! Wer dazu nicht bereit ist wird früher oder später nur als Mitläufer gesehen! Schau tinka 12 - zu Recht regt sie sich auf, aber wie sagte der Passant heute noch gleich, solange der im Rollstuhl da ist wirds nur noch schlimmer und das wir mal wieder einen mit so einem kleinen Bärtchen brauchen! Das Problem dabei ist nur, da muss erst mal einer kommen der das machen will und ob ich den brauche bezweifel ich.


    Ich verstecke mich hier im Forum auch nicht hinter einem Pseudonym, ich stehe zu dem was ich schreibe und wenn mich jemand zu verklagen beabsichtigt, kann er ja mal schauen was er bei mir holen kann!


    Also ich denke das was der ein oder andere User mir auch schon geschrieben hat, in diesem Forum gibts leider auch Leute die sich wichtig machen müssen!


    Selbst das ist mir egal, wenn ich dadurch lernen kann nehme ich das in kauf, denn wenns zu schlimm wird reagiere ich wie bei Dir und das öffentlich!


    Du schreibst von 900€ Erfolg vor Gericht - ich beurteile das mal so: 1x 3 Monate Sanktion a' 104€ 1x 3 Monate Sanktion a' 208€ - und wenn die Sanktionen als nicht berechtigt bei Gericht Ihre Anerkennung erhalten haben sind das die über 900€ Erfolg!


    Und der Rest war dann eben doch nur Blabla!


    Gruß


    und nimms nicht übel, Offenheit ist aus meiner Sicht besser wie Heuchelei!

    Hallo Blattlaus!


    Definier mal Egoismus und quatsch hier nicht so einen Blödsinn von man hat Dich hier bezeichnet als:


    Alles was Du bisher zum Besten gegeben hast war Selbstbeweihräucherung und hohle Phrasen, nichts konkretes.


    Genau wie die Aussage das man wenn man längere Zeit ALG II bezieht der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen muss!


    Beweise und nicht Dummlaberei, so punktest Du zumindest bei mir nicht!


    Schön was Du alles drauf hast, nur ausser Dir hilfts ja keinem! Ich sage nur wenn der liebe Gott gewollt hätte das wir nicht zuhören und Scheisse labern hätte jeder von uns nur 1 Ohr und 2 Münder!


    Das ist echt zum kotzen, solche Idioten ! Wohlmöglich bist Du sogar so ein Sesselpupser der hier nur rumafft!

    Hallo nine!


    Argumentiere mit dem Sozialen Umfeld, auch die Großeltern haben ein Anrecht das Enkelkind zu sehen und für Dich ist dadurch die Möglichkeit eher mal gegeben auch kurzfristig auf Stellenangebote zu reagieren.
    Das ist aus meiner Sicht der wichtigste Faktor, die Zielsetzung wieder in Arbeit zu gelangen!


    Gruß

    Hallo JoJo 27!


    AC ist ja nicht weit weg und in Heinsberg, dort gibt es Schöne & Schöne und dort werden über Maßnahmen Studierte in Praktika gebracht mit einem Stundenlohn von 7,50€ also mach Dich mal schlau, ist doch besseres Geld als es Normalsterblichen zuteil wird. Weis das weil ich mich ohne Studium ziemlich mit der 1€ Maßnahme über den Leisten gezogen fühlte und durch den Bekannten klare Zahlen auf dem Tisch bekommen hatte. Also es gibt doch Klassenunterschiede in Deutschland auchbei ARTZ IV.


    Gruß

    Hallo Taschi!


    Mensch müsst Ihr kleine Häuser in eurer Gegend haben! Ähnlich wie es Hoppel sieht kann ich nur sagen esgibt Familien mit mehr Kindern, wir waren z.B. 5 Kinder und 2 Erwachsen und haben immer zur Miete gewohnt und zwar nie in einem eigenen Haus!


    Du schreibst weiter das eine Schwester ein Kind hat, ups, damit hätten wir dann doch eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft, Sie kann ausziehen und Ihren eigenen Hausstand gründen und Eutre Familie ist um 2 Personen geschrumpft!


    Ist bestimmt nicht die Lösung die Dir vorschwebt, aber auch dazu gäbe es natürlich Lösungsmöglichkeiten, aber als ARGE FAllmanager würde ich die solange nicht ins Auge fassen bis sich auf euere Seite etwas bewegt, soll heißen Wohnungssuche-nicht Haussuche und Trennung der Bedarfsgemeinschaften!


    Gruß

    Hallo fffrank !


    Die Jungs vom Arbeitsamt verstehen Ihr Geschäft, soll heissen die Aussage das Dein Freund keinen Anspruch hat ist wahr und nicht wahr!


    Er selbst kann keinen Antrag auf ALG II steleln weil der Vater zunächst für Ihn mit aufkommen muss. Wenn es aber so ist wie Du sagst, kann der Vater ja abklopfen in wieweit der Bedarfsgemeinschaft mit dem Sohn ihm Leistungen nach ALG II zustehen. 1000€ sind vermutlich sogar zuviel, aber wer keinen Antrag stellt kriegt auch keine Antwort, vielleicht kommt ja was hinsichtlich Kindergeld, Mietzuschuss ect. dabei rum!


    Gruß

    Hallo Sagajera!


    Zunächst einmal musst Du bei der alten ARGE den Umzug begründen und natürlich einen Antrag einreichen.


    Schwierig wird dies wiel Dein Mann in den Untermietervertrag eingestiegen ist, damit hab Ihr jetzt nämlich getrennte Lebensbereiche und das was man bei Trennung/Scheidung ja of anführt das ein gemeinsames Leben in den Räumen nicht mehr möglich ist besteht vom Grundsatz her nicht mehr, Du kannst also nur hoffen das dies der ARGE nicht auffällt.


    Da Du allerdings eine Kündigung durch den Vermieter erhalten hast kann Dir der Verbleib nur bis zum Kündigungstermin auferlegt werden.


    Ich denke mit einem vernünftigen Gespräch lässt sich die Genehmigung zum Umzug erfolgreich gestalten.
    Du siehst mit Deinen Eltern und Bekannten das gesamte soziale Umfeld in Rostock und das soziale Umfeld ist ein Kriterium für die Befürwortung.


    Also versuchs in der alten ARGE schriftlich zu bekommen und dann nichts wie ab nach Rostock. Frag in der alten ARGE wegen Umzugskostenerstattung nach und in der neuen wegen Renovierungskostenzuschuss falls dies notwendig ist, Kaution auch in der neuen ARGE erfragen!


    Gruß

    Hallo Tinka 12,


    wenns Dich ärgert gib doch keinen ab, dann erhälst Du auch kein Geld, das ist ARGE pur!


    Hey, mit 5 Wochen bist Du doch gut dran ander müssen das letzt 1/2 Jahr vorlegen!


    Privatspähre ? Das ich nicht lache! Das gab's mal vor etlichen Jahren, das ist schon lange out!


    Gruß

    Hallo Viktoriya!


    Zunächst einmal gesetzlicher Anspruch:


    derbesteht zwar nicht, aber unter www.sozialgesetzbücher.de SGBIII nicht II findest Du etwas darüber das erziehende Elternteile von bestimmten Aktionen (Maßnahmen) wenn eben möglich nicht betroffen werden sollen. Ich habe da vor einiger Zeit mal länger recherchiert habe aber im Moment nicht die Zeit das für Euch zu erledigen, aber das dürfte sicher auch von jemanden der studiert selbst zu bewältigen sein.


    Ansonsten würde ich mal darüber nachdenken ob eine Vollzeit-Tätigkeit nicht doch etwas höher in der heutigen Marktsituation zu bewerten ist, es gibt ja auch noch so etwas wie Tagesmütter!


    Und wenn die ARGE nach einer solchen Tätigkeit sucht, kommt da zu 90 % doch nichts raus, also auch nicht gleich verrückt machen !


    Gruß

    Hallo Leeloo!


    Solange Du keine ALG II Leistungen beziehst kannst Du tun und lassen was Du willst, also auch eine Wohnung anmieten, einen eigenen Hausstand gründen ect.!


    Das mit dem "Du musst wieder bei den Eltern einziehen wenn Du arbeitslos wirst" ist typisches Hören-Sagen, denn da gibt es genügend Gründe warum das dann nicht der Fall sein muss, nur man kann die jungen Leute ja so schön einschüchtern!


    Dein Vater wohn also 50 km entfernt und bis zu Deiner Arbeit dürften da noch ein paar Kilometer zukommen, dann stellt sich die Frage der Größe der Wohnung Deines Vater, ob da überhaupt noch für Dich Platz ist und dann die Möglichkeiten des Arbeistmarktes, sowie das soziale Umfeld und und und, also schau erst mal wegen der Arbeit das Du sie möglichst 1 Jahr behalten kannst, dann ist das o.g. nämlich auch hinfällig, also nicht verrückt machen lassen!


    Gruß

    Hallo Nicola 28 !


    Genau das!


    Habe hier im Forum erst zu der Sachlage nach mehr als 2 Jahren die rechtliche Grundlage erhalten! Noch ist die Kuh nicht vom Eis aber nach 22 Gerichtsurteilen aus ganz Deutschland hat mich die ARGE aufgefordert den Nachweis zu erbringen, das und wie oft für meine Kinder die Möglichkeit des Aufenthaltes beim Vater gegebn ist. Da nimmste dann ganz einfach den gerichtsbeschluss der Umgangsregelung. Aber mit der Antwort dauerts noch! Ich schau nachher mal nach von wem diese Hinweise kommen und setze es in Ergänzung drunter!


    Das gilt dann ja auch für Deinen Mann, auch wenn er kein ALG II beziehen sollte, den Mehrbedarf kann man aber bei der Berechnung geltend machen.


    Gruß



    Suche unter : Telekom-Richter auf dieser Seite

    Hallo Kasi 139
    Hallo deci 2001!


    Der 1. Wohnsitz ist definitiv der von Kasi, ob er die Kinder unter dem 2. Wohnsitz durchbekommt hängt von Gesetzen und Abkommen ab, über die ich zu wenig weis.


    Man müsste mal Info's bekommen wie das zunächst in Deutschland ist wenn der Mann z.B. auf 400€ in Brandenburg gearbeitet hat und die Familie in Baden-Würtenberg lebt, ob da ein 2.Wohnsitz in der Berechnung mit einfließt oder ob die ARGE Ihn auffordern würde sich nur noch an einem Wohnsitz aufzuhalten.


    Wenn Die Frau unbedingt in Ihrer Heimat weiter leben möchte fällt sie mit den Kindern da ja im Grunde unter das Gastrecht, weil Kasi ja die Deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat und diese damit auch der Ehefrau zuteil wird. Ehrlich gesagt, sehe ich da nur eine Chance, nämlich juristischen Rat zu holen.


    Dazu hat Kasi die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe! ...und das ist in diesem Fall auch wohl das Beste.


    Gruß

    Hallo deci 2001 !


    Gute Frage ! Nächste Frage, ne.... ist nur ein Scherz! Also eine Sammlung von Links habe ich auf der Sozialleistungsseite noch nicht gefunden!


    Ist allerdings eine gute Idee die der Administrator sicherlich auch gerne beantwortet, es geht meist immer um rechtliche Absicherung und da es immer auch ein paar Juristen gibt die diese Seiten nicht so toll finden, kann sowas auch nur zu zusätzlichen Problemen führen und ich denke mal das dies der Grund ist warum diese Links nicht unter einem eigenen Button aufgeführt werden. Bei meiner Internetseitengestaltung für ein Dentallabor habe ich zudem von jedem Verlinkten Unternehmen erst einmal das Einverständnis eingeholt, obwohl dies eigentlich sogar zusätzliche Werbung bedeutete.


    Zú Blattlaus: Ich stelle Deine Ausführungen hier nicht in Frage, ich habe aber auch keine Lust mich mit dummen Blabla auseinander zu setzen. Du hast sicherlich Deine Gründe für Deine Haltung aber dann mach den Einzelkämpfer auch wenn es um Antworten auf Deine Fragen geht, ich habe für soviel Egoismus nichts übrig!


    Hoppel: haben wir eine Verschwörung nötig ?


    Ich glaube in dieser Woche werden die Wartezimmer wieder etwas voller !?!


    gruß

    Liebe melanie!


    Wenn man sich von vorn herein klarer ausdrückt, müssen die anderen hier im Forum nicht Rätsel raten!


    Du brauchst also eine Umzugskostenübernahme!?


    Versicherung und Steuer zu übernehmen ist doch im Moment nicht erforderlich weil dies doch Deinem Freund noch obliegt und wenn dieser dies nicht kann wird er um Hilfe ersuchen müssen. Wieso sollte Deine ARGE Dir dfafür Gelder auszahlen?


    Für den Umzug stehen Dir im Grunde auch Gelder zu, allerdings nicht wenn Du eigenmächtig entscheidest!


    Gruß