Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo!


    SGB II Leistungen gem. Info Broschüre der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg - Marketing vom 06/2007


    Seite 16 - 3.4 welche Leistungen gibt es:


    neben Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Regelsatz+Mietleistungen) werden insbesondere folgende Dienstleistungen angeboten:


    - Vermittlung und Beratung
    - durchgehende Einzelfallbetreuung ( Fallmanagment)
    - Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen
    - Teilnahme an Trainingsmaßnahmen
    - Hilfe die Ihre Mobilität unterstützen
    - Förderung der beruflichen Weiterbildung
    - Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
    - Eingliederugnszuschüsse an Arbeitgeber (nach meinem Kenntnisstand seit 10/2007 hinfällig)
    - Beschäftigung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
    - Schaffen einer Arbeitsgelegenheit, bei der Sie zusätzlich zum ALG II für Ihre Mehraufwendungen eine
    Entschädigung erhalten können(!) (Hinzuverdienst ohne Anrechnung, Ein-Euro-Job)
    - Fördern von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
    - Vermittlungsgutscheine


    Darüber hinaus können weitere Leistungen erbracht werden, wenn sie zu Ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind, auf die man aber keinen Rechtsanspruch hat!



    3.5 sagt ausserdem etwas zum Einstiegsgeld!

    Hallo Susi 2103 und Blattlaus!


    Bildzeitung ?!? Sorry Susi und Kind sind in jedem Fall eine BG und wenn der Vater hinzukommt bleibt es bei der BG! Was sollte bitte schön dagegen sprechen das beide Elternteile für sich und das Kind einstehen?


    Etwa die Kosten, die die ARGE spart durch den Wegfall einer Miete plus Nebenkosten? Die ARGE ist darüber hinaus verpflichtet sorgsam mit den Mitteln umzugehen, warum wohl sonst sind hier soviele Nachfragen nach rechtlichen Ansprüchen? Vielleicht weil man das Geld so gerne zum Fenster raus schmeisst?


    Natürlich sollte der zuziehende Elternteil hierfür vorher die Genehmigung einholen, also einen Antrag auf Umzug stellen und erklären warum dieser Umzug nötig ist!


    Gruß

    Hallo User 0815!


    ich denke ich weis was Dir vorschwebt, allerdings sind die Verdienste aus Selbstständiger Tätigkeit mit Formblatt 2.1 und aus nichtselbstständiger Tätigkeit mit Formblatt 2.2 einzureichen, dies geht schlecht im nachhinein und denke das ist Dein Problem!


    Ansonsten wirst Du belegen müssen das Du ein Gewerbe angemeldet hast und dann gilt Formblatt 2.1 und Das musst Du vorher beim Amt angeben, schätze da ist Dein Problem?!


    Gruß

    Matthias 77 Hallo!


    Chancen gibt es immer, z.B. schon dadurch das ihr den darüber liegenden Anteil aus dem Regelsatz betreitet oder wenn man nachweisen kann das keine anderen Wohnungen in der Größe mietbar sind.


    Allerdings ist das wie mit Krediten, manchmal überblickt man die Tragweite nicht und bringt sich dann dadurch selbst in Schwierigkeiten.


    Das könnte z.B. durch Sanktionen der Fall sein, wenn Euch plötzlich 30% vom Regelsatz gekürzt werden.


    Das müsst Ihr aber selbst abwäagen, was Ihr euch zumutet, es kann aber auch sein das der Fallmanager eure Vorstellungen nicht mitträgt.


    Gruß

    Hallo !


    ich denke das zunächst eine Anfrage beim Jugendamt am sinnvollsten wäre und wer Problem mit der Zahlung des Vaters hat sollte per Gerichtsbeschluss erwirken das entweder das Jugendamt pünktlich in Vorleistung geht oder der säumige Unterhaltsleistende. Frage mich sowieso was eigentlich passiert wenn der Vater mal nicht zahlen kann, dann brennt die Bude nämlich richtig, also Vorsorge betreiben!


    Das mit der pfandleihe, sorry das ist doch etwas daneben, auch wenn es natürlich machbar wäre, aber dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteeil ist es ebenso zuzumuten die leistungen am Anfang des Monats zu erbringen, oder zahlt er die Miete und den Strom auch erst am Ende des Monats, ich glaube dann kriegen die verantwortlichen auch schnell mit den entsprechenden Anspruchsstellern ärger, aber mit den eigenen Kindern darf man das, oder?


    Gruß

    Hallo Mami²!


    Füreinander einstehen! Bei Heirat dürfte das zutreffen!


    Vater des 2.(noch kommenden) Kindes, super ! Erklärt das der ARGE und er gehört der Bedarfsgemeinschaft von Dir an!


    Ansonsten unter 25 wieder zu den Eltern ziehen müssen ? Im Grunde ja, aber es gibt genügend andere Faktoren mit denen das nich nötig sein muss!


    Hoffe es hilft weiter, muss jetzt schluss machen !


    Gruß

    Hallo Miteinander !


    Jetzt wird es lustig!


    Stehe wie jeden Mittag vorm Rathaus und demonstriere gegen die Sanktion! Da tauch ein ALG II Bezieher auf und noch einer und noch einer! Wundere mich und höre das um 14.00 Uhr die ZAG (Zeitarbeitsfirma) zu einem Info-Gespräch mit Bewerbungsmöglichkeit in den großen Sitzungssaal gebeten hat. Einladung durch Arbeitsagentur.


    Da ich ja verpflichtet bin mich um Arbeit zu bemühen, und dieser Verpflichtung selbstverständlich nachkomme entschliesse ich mich kurzer Hand daran teil zunehmen, bekannter Weise fallen ja immer ein paar Leute raus, also Platz müsste dem Zufolge ja da sein.


    Hatte mich auch schon eingetragen aber eine Fallmanagerin der ARGE war zugegen und bemerkte meine Anwesenheit. Und dann, man glaubt es kaum erscheint der Beigeordnete der Stadt und bittet mich den Raum zu verlassen.


    Ich mache auf meine Verpflichtung zur Initiativ-Bewerbung aufmerksam, ja aber ....... bitte gehen Sie, für Sie besteht keine Einladung.


    Vor der Tür auf der Straße, ups wer kommt mir da welch Zufall entgegen? Der Teamleiter, wink Ihn ran und erklär was gerade passiert ist. Tja sie sollen ja auch das machen was wir Ihnen sagen! Und dann folgte eine Bemerkung hinsichtlich meiner mittäglichen Demo!


    Das also ist die reale Umsetzung der Reformen !

    Hallo Starburst!


    Und vergiss nicht uns Ulla im Bundestag mal von dieser Sauerei zu berichten!


    Die hat sich hier vor ein paar Monaten im Nachbarort in Goldene Buch eingetragen und lügt auf Wahlkundgebungen den Leuten besseren Wissens die Hucke voll!


    Leider war ich der einzigste Demonstrant bei der Ehrung unser Superministerin !


    Aber bei der Altersversorgung von mehr als mtl. 7000€ hat die zukünftig auch keine Probleme zu erwarten!


    Gruß

    Hallo bertholo!


    Im Grunde halte ich nichts von Versicherungen, aber eine Chance sehe ich wenn Du den Betrag als Einmaleinzahlung in eine Riesterente pakst, das ist relativ sicher !


    Da Du die anstehende Arbeitslosigkeit bereits jetzt dem Arbeitsamt mitteilen musst, wird man Dir vielleicht ein Arbeitsangebot unterbreiten, welches Du aus zweierlei Gründen annehmen solltest. 1. Bekommst Du vielleicht dadurch später ALG I und 2. vermeidest Du die Anrechnung bei ALG II.


    Ist alles nur ein anraten, weis selbst das es schwierig sein wird eine nachfolgende Arbeitsstelle zu bekommen!


    Such Dir den besten Tip raus!


    Gruss

    Hallo Mami²


    Das mit dem Aufhebungsvertrag hatte ich schon vermutet! Naja, und zu dem Prüfungstermin habe ich auch so meine Einstellung!


    Um die Prüfung bei der HWK machen zu können, muss eigentlich ein Ausbildungsbetrieb gemeldet sein!?


    Ich denke das er nichts von der ARGE bekommen wird weil er mit einer Sanktion hinsichtlich des Aufhebungsvertrages rechnen darf, es sei denn es lag vom Arbeitsamt ein Einverständnis zu diesem Handeln vor.


    So wie Du es darstellst, müsste er zudem noch bei den Eltern unterkommen, wenn er nicht über eine eigene Wohnung verfügt hat.


    Hatte er eine eigene Wohnung hätte er den Umzug erfragen und melden müssen!


    Du schreibst zwar von einem Kind, aber nicht ob der Lebenspartner auch der Vater ist!


    Wäre er der Vater dann ist alles o.g. hinfällig was den Einzug bei Dir betrifft!


    Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören - eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, das nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, füreinander einzustehen!


    Er könnte somit zur Bedarfsgemeinschaft gehören!


    Aber die o.g. Punkte lassen auch den Spielraum von Sanktionen die Dich in der BG mitbetreffen würden!


    gruß

    Hallo Anne 08


    Um Dein Recht zu waren solltest Du innerhalb der Frist den Widerspruch einlegen, zunächst rein formal!


    Zinsbeträge in der Höhe lassen ja auf erhebliche Rücklagen schließen und die wird die ARGE versuchen soweit wie nur möglich euch anzurechnen.


    Mein Rat nimm Dir eine Rechtsanwalt den bekommst Du quasi fast kostenlos wenn Du beim Rechtspfleger im Amtsgericht den Leistungsbescheid der ARGE vorlegst. Der Rechtsanwalt wird gegenüber der ARGE am ehesten darlegen können was als Vermögen zu berücksichtigen ist und was nicht!


    Gruß

    Hallo Mami²


    hat sich da soviel in den Ausbildungsverträgen inzwischen geändert?
    Er hat die praktische Prüfung nicht bestanden! Damit ist doch das Ausbildungsverhältnis nicht beendet!
    Nach meinem Grundwissen kann der Ausbildungsbetrieb ihn nicht aus dem Ausbildungsvertrag heraus lassen, sondern muss ihm noch zwei weitere Prüfungstermine ermöglichen und ihn auch in dieser Zeit weiter qualifizieren!


    Irgend etwas ist da meiner Meinung nach nicht korrekt!


    Gruß

    Hallo Melanie 86 !


    Mit dem Schmarn gebe ich Dir recht. Im SGB II ist festgehalten was die ARGE unter einer Bedarfsgemeinschaft versteht. Unter anderem schreibt die Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing Ausgabe 6/2007 das nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen!


    Dagegen heisst es: keine gemeinsam angeschafften Möbel oder Hausratsgegenstände vorhanden sind und jeder sein Leben im Wesentlichen ohne Rücksicht auf den Anderen gestalten! Also kann man trotzdem miteinander mal ins Bett gehen!


    Außeredem habe ich eine Passus gefunden der Inhaltlich besagt: das der ALG II Bezieher auch dafür garantieren müsste, das der Partner alle Angaben die für die ARGE von Bedeutung sind auch preis gibt.


    Wer kann das schon in einer nichtehelichen Beziehung garantieren! Da sehe ich ein Riesen - Problem der ARGE'n wenn sich die Betroffenen ALG II Bezieher dieser Notwendigkeit bewusst werden und eben dies nicht garantieren können, denn damit könnte das Thema "Bedarfsgemeinschaft" für viele, viele gegenwärtig bestehende Leistungsbescheide in einem völlig neuen Bezug geraten!


    Denn der Leistungsbezieher haftet im Grunde dafür das der Partner diese Angaben auch wirklich macht und nur eine Ehe garantiert ihm dann das dem Partner die Tragweite eines möglichen Unterlassens zum Verhängnis wird!


    Ich finde das dies ein guter Grund ist die Anerkennung des Partners in Einbezug zur Bedarfsgemeinschaft in Frage zu stellen.


    Gruß

    Hallo Mami² !


    Was heisst ausgelernt? Studium oder Berufsausbildung ?


    Ich denke das Dir nataly am Ehesten weiterhelfen kann, sie beschäftigt sich sehr viel mit Bafög und Kindergeld Info's !


    Sprech sie doch einfach mal an!


    Gruß

    Hallo deci 2001!


    Also so eine Liste wäre sicherlich schön, aber hilfreich ? Ich weis nicht! Wenn Du z.B. in München sitzt und der Spezi sitzt in Düsseldorf was bringts dann ?


    Ich würde mir einen Ortsnahen RA suchen der sich mit Sozialrecht und Familienrecht beschäftigt dann hat man am Ehesten jemanden der sich mit der Materie wenigstens einiger Maßen auseinanderzusetzen weis.


    Gruß