Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo May 31!


    Scheint schwer verständlich zu sein, das mit den SGB Bestimmungen!


    Wenn Du denkst das es der ARGE egal zu sein hat wieviel Vermögen jemand hat und wofür er es einsetzt, dann viel Spaß bei Deiner Argumentation! Ich denke, da befindest Du Dich auf dem Holzweg, und zwar ganz gewaltig!


    Aber bekanntlich macht Versuch ja klug!!


    Viel Spass!

    Hallo Jarani !


    Es gibt kein HARTZ IV - nur ALG II und das solltest Du umgehend beantragen für genau diesen Zeitraum, danach besteht vermutlich Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe oder Bafög je nach Einrichtung an der Du die Ausbildung machst. wende Dich dafür einfach mal an nataly, die hat darüber schon eine ganze Menge Wissenswertes!


    Gruß


    Ps.: Die Arbeitsamt - Tante kann Dir aber schon sagen wo Deine Anlaufstelle für ALG II ist, wenn Du Glück hast sogar im Haus - ansonsten meist bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung !

    Hallo Kathrin!


    Dann solltest Du mit dem Ablehnungsbescheid zum Sachbearbeiter auf dem Arbeitsamt gehen und ihm klar machen das Du Deine Rentenanwartschaft gesichert sehen möchtest.
    Selbstverständlich ist für Dich ein Vollzeitjob diesbezüglich das Non-Plus Ultra, aber es nütze niemanden wenn man Initiativ-Bewerbungen in den Arbeitsmarkt streut, die letztlich nur dazu führen das die Arbeitgeber den Eindruck gewinnen es mit einem Überangebot von Bewerbern zu tun zu haben und daraus dann resultierend eben keine Vollzeitstellen im Markt offerieren!


    Genau das ist nämlich das Ergebnis unsäglicher ALG II Bewerbungsverpflichtungen!


    Er/Sie als Arbeitsvermittler seinen doch im Grunde auch verpflichtet, Dich mit Informationen zu Vollzeittätigkeiten und nicht zu Praktika und 400€ Jobs zu versorgen und dies geschied wenn überhaupt doch höchstens 1 Mal im Halbjahr eines Jahres.


    Du würdest aus diesen Gründen die vielen Bewerbungsanforderungen, die ja bisher auch keinen Erfolg gebracht haben, lediglich als Beschäftigungstherapie betrachten. Du wärst aber gegenwärtig auf dem Arbeitsamt und nicht beim Psychologen und er solle Dir nun mal erklären wie er sich das weitere Vorgehen für eine erfolgreiche Arbeitsplatzvermittlung entsprechend den Bestimmungen nach §1 SGB III (3) vorstellt!



    Zielsetzung soll entsprechend den HARTZ IV Reformen nämlich sein, Leistungsbezieher mit entsprechenden Maßnahmen und Beratung gänzlich aus dem Bezug von Leistungen nach SGB in den Arbeitsmarkt zu integrieren!


    Diese konkrete Erfüllung spreche ich allerdings allen ARGE'n ab, die sind nur auf Statistik - Verbesserung bedacht, was aber nicht zu Verbesserung in den einzelnen Sozialkassen führt.


    Ich hoffe, es hilft Dir weiter!


    Gruß

    Hallo Heike T!


    ALG II ist gedacht für Menschen die zuwenig Geld haben um den Lebensunterhalt zu bestreiten!


    Dazu gehört selbstverständlich auch die Wohnung!


    Nun ist es ja Lobenswert wenn man sich Gedanken macht die Kosten zu senken und dadurch vielleicht ganz aus dem Bezug fallen zu können und vom Prinzip her ist der Gedanke sich für wenig Geld Eigentum zuzulegen und dann ( sogesehen später ) dem Staat Kosten zu ersparen, aber darauf ist die Hilfe im SGB nicht ausgelegt.


    Da ich aber weis das auf Ämtern sogar Bedienstete mit gutem Gehalt Mietzuschuss fürs Eigenheim bekommen, was mich im ersten Moment ziemlich verwunderte, sehe ich auch bei Dir Chancen.


    Darüber kannst Du dann aber mit Fallmanagern nicht sprechen, die begreifen das einfach nicht, eventuell hast Du eine Chance beim Teamleiter!


    Ein Problem sehe ich darin das es sich um die Haushälfte Deiner Eltern handelt für die Du doch gegenwärtig wohl Miete zahlst.


    Wenn Die Finanzierungsrate nicht höher ist wie die mtl. Miete macht das Ganze fürs Amt sicherlich einen Sinn, aber da solche Finanzierungen längerfristig 10-30 Jahre angelegt sind, ist dies auch nicht unbedingt im Interesse der ARGE!


    Selbst wenn diese Dir dazu rät besteht die Gefahr das ab Erwerb Dir der Wert der Immobilie vorgehalten wird und in die Berechnung einfließt was dann wieder durch etliche Widerspruchsverfahren rechtlich richtig gestellt werden müsste.


    So ein Vorhaben, würde ich bei der ARGE Geschäftsführung des Kreises vortragen und absegnen lassen!


    Mehr kann ich Dir dazu nicht raten.


    Gruß

    Hallo Frauke -M.


    Mal abgesehen das Dein Vorgehen nach Faulheit und Abzocke müffelt, hier meine Info's:


    Eine weitere Berufsausbildung ist schlicht weg Deine Sache, der Sozialstaat ist nicht verpflichtet Dir diesbezüglich weitere Gelder zu gewähren.


    Dem Grunde nach hast Du jetzt eine Ausbildung und wärst in der Lage dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen!


    Wenn Du eine aufstockende Ausbildung angibst, wird Dir der Leistungsbezug von ALG II verweigert mit der Begründung das Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst - hier gelten die Regelarbeitszeiten - Du kannst also nicht damit argumentieren das Du ja Nachtschichten arbeiten könntetst, denn jeder Arbeitgeber lehnt Dich als Bewerber ab wenn Du in der Restzeit des Tages nicht regenerierst.


    Also um ALG II Bezieher werden zu können musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.


    Wie es mit Leistungen wegen der Fachschule aussieht fragst Du am Besten bei nataly oder Salle nach, die haben diesbezüglich immer noch ein Trumpf im Ärmel!


    Klasse finde ich es nicht, trotzdem viel Erfolg Deutschland braucht ja hochqualifizierte Facharbeiter!


    Gruß

    Hallo Schalli !


    Erkläre Deinem Fallmanager das Du diese Sache gerne vom mTisch hättest weil Sie Dich doch ziemlich belastete und das Du aus dem Forum von mir den Tip erhalten hast das die ARGE in Ausnahmefällen auch diesen Betrag ausgleichen kann, dafür aber von Dir erwartet wird das Du eine Rückzahlungsvereinabrung mit der ARGE triffst die Du nicht widerrufst.


    Ansonsten drohe Dir wohlmöglich eine Pfändung oder Schufa Einträge die bei der Findung neuer Arbeit durchaus zu Problemen führen könnten.


    In der Regel läst sich die ARGE auf Ratenzahlung um die 50€ ein ich habe so Stromnachzahlungen und GEZ Gebühren aus ALG I Zeiten von der Backe bekommen!


    Es geht in der Regel so das die Leistungen von der ARGE sogar direkt mtl. an den Gläubiger gezahlt/überwiesen werden!


    Gruß



    Ps.: Vorteil - Zinslosere Darlehn bekommst Du nirgends!

    Hallo Licht !


    Wenn Du allein lebst, kann das wie nataly schon schreib absolut nicht sein!


    Ein 400€ führt nicht zum Herausfall aus ALG II Leistungen ! Dir können allerdings 240€ als Eigeneinkünfte angerechnet werden und wenn Du ein entsprechendes Vermögen besitzt das bisher Berücksichtigung fand kann es natürlich sein das die Obergrenze dessen unter was man fallen muss um Hilfe zum Lebensunterhalt nach ALG II zu bekommen, überschritten ist!


    Letztlich kommst Du uns mit zu wenig Informationen so das wir Dir nur mit Mutmassungen etwas raten können!



    Gruß

    Hallo elieli!


    Das sieht nach zerrüttetem Verhältnis zu den Eltern (sprich Mutter ) aus. Denke mal Du bist die ältere Schwester oder Bruder und kannst dies daher beim örtlichen Jugendamt glaubhaft untermauern.


    Also dort vorstellig werden und diesen Sachverhalt feststellen lassen und erklären das die Notwendigkeit der Unterstützung nach ALG II für Deine Schwester nötig ist da bei Dir die Situation dauerhaft nicht ohne eigene Probleme im familiären Bereich verlaufen würde.


    Dann zur ARGE und ALG II Antrag stellen, am Besten die Erklärung beim Jugendamt dort vorlegen.


    Die anderen Gelder durch den Fallmanager anfordern lassen, dann hat Deine Mutter keine Chance, wenn Sie nicht zahlt oder der Umleitung zustimmt hat sie jede Menge Papierkram am Hals!



    Gruß




    Ps.: Sicherheitshalber bei der ARGE in Bayern abmelden, denn während der ALG II Meldung auch wenn dies durch Deine/Eure Mutter geschehen ist drohen Sanktionen weil Ihr eurer Mitwirkungspflicht ansonsten nicht nachgekommen seit ( Meldepflicht, Verlassen des Einzugsbereiches der ARGE, ect .)

    Hallo mozius!


    Wie Du siehst, nataly vertritt die gleiche Auffassung!


    Mach doch einfach einen WG Mietvertrag, Du vermietest beide Wohnungsteile, einmal an Deine Mieterin und einmal an Dich und das legste dem Blödmann auf dem Amt vor - mal schauen was er dann sagt !


    Sorry über die Bezeichnungnen, aber manche Bediensteten der ARGE sind einfach nur Volttrottel!


    Gruß


    Ps. Küchen und Badnutzung gemeinsam ! Und am Besten gleich noch eine Erklärung das Ihr ansonsten keine gemeinsame Beziehung führt!

    Hallo Andre 1985!


    Ich habe das hier schon etliche Male erklärt, der einzige Weg um nicht in Anrechnung irgendwelcher Leistungen des Partners zu kommen ist eine strikte Trennung der Lebensräume, auch in einer Wohnung!


    Gerade die Unerfahrenheit der jungen Menschen und das Gottvertrauen das man mit der einzig richtigen Person sein Leben bestreiten will führt dazu das ein gegenseitiges Einvernehmen entsteht und der Partner plötzlich in der Haftung hängt. Leider, und das ist meine persönliche Erfahrung sind 90 % aller Frauen Materiell eingestellt, mag unglaublich klingen ist aber so, ich bezeichne das immer als (Nestbauersyndrom) da zeigen sich dann wieder die Urinstinkte!


    Macht eine WG auf, zwei Mietverträge getrennte Zimmer mit Bett ( wo man dann nächtig ergibt sich doch oft genung auch von selbst ) so hat Deine Freundin nach wie vor Anspruch auf ALG II und zahlt einen Teil der Miete.


    Manch einer im Forum wird mich dafür wieder lynchen, aber Du musst die Sozialgemeinschaft ja nicht als Einzelperson vertreten und später der Dumme sein!


    Nur auf dem Amt sollte man Begriffe wie Freund, Lebenspartner ect. vermeiden, denn dort ist man nur alllzugerne bereit Leistungsansprüche abzuleiten, wohin auch immer!



    Gruß

    Hallo CALOSLO !


    Du willst doch sicherlich eine ehrliche Antwort! Abmelden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Der Staat (damals unter Helmut Kohl großkotzig propagiert) will die Selbstständigkeit, weil Selbstständige direkt in HARTZ IV fallen, wenn nichts mehr läuft!


    Das Schulterzucken zeigt doch wie wenig die ARGE Fallmanager vom wirklichen Berufsalltag verstehen oder wissen!


    Es kostet Dich nur unnötige Energie und letztlich bist Du noch mehr gefrustet wie zuvor!


    Also so hart es klingen mag, schmeiss den Scheiss hin denn als nächstes machen Dir Finanzamt und die Banken die Hölle heiss. Das ist Deutschland - nicht Du bist Deutschland , muss es richtig heissen!


    Gruß

    Hallo Mikki!


    ja, da siehst Du etwas falsch !


    Von den 880 € geht die Stromleistung ab und auch die Heizkosten sollten in angemessenem Rahmen bleiben sonst kannst Du auch dabei eine böse Überraschung erleben!


    Ansonsten stehen sich alleinlebende Personen erheblich schlechter wie Du, auch wenn es für Dich im ersten Moment den Anschein hat, das man mit dem Geld ja nicht gerade gut über die Runden kommt.


    Gruß

    Hallo Skylight !


    Was man überall gesagt bekommt muss bekanntlich noch lange nicht stimmen, denn so wie ich den Sachverhalt sehe lebt Deine Bekannte doch schon in einer eigenen Wohnung und das vermutlich auch schon eine ganze Weile!


    Daher ist, wie immer von Vielen behauptet wird, der Rückzug in die elterliche Obhut bei Erwerbslosigkeit nicht mehr zutreffend. Ohne eigenen Hausstand wird Deine Nachbarin wohl nicht sein und es ist auch für die Eltern oft genug nicht akzeptabel immer damit rechnen zu müssen das die Kinder wieder ins Haus kommen.


    Allerdings wird Deine Bekannte, wenn sie sich arbeitslos gemeldet hat oder bereits ALG II bezieht bei der ARGE eine Genehmigung zum Umzug einholen müssen, ebenso müsste sofern noch nicht geschehen der grundsätzliche Anspruch auf ALG II Leistungen geprüft werden was wieder von Unterhaltsverpflichtung der Eltern dem Vermögen und dem Gesamteinkommen abhängigi ist.


    Gruß

    Hallo May 31!


    Dir steht kein ALG II zu !!!!! Jetzt bist Du platt !???


    Wieso? Weil Du selbst von Vermögen schreibst! Mit dieser Argumentation erhälst Du genau diese Auskunft°!


    Entscheidend wird sein wie hoch dieses Vermögen ist und in wie weit es angerechnet werden muss/darf!


    Zu der Wohnungsgröße gilt nicht immer die Regel nur billiger dann ist das o.k.!


    Größere Wohnfläche bedeutet höhere Nebenkosten im Winter und deshalb kann man nicht pauschal davon ausgehen das ein niedriger Grundmietpreis automatisch die qm² Zahl nach oben anheben lässt.


    Wenn Du ALG II erhälst oder erhalten könntest, muss bei einem Umzugsvorhaben immer das Einverständnis der ARGE vorher eingeholt werden!


    Ich denke das wirft neue Fragen auf! Auch das Vermögen für die späteren Kosten verwenden zu wollen kann die ARGE nicht gelten lassen - diese kannst Du später beantragen! Zunächst musst Du aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt bestreiten!


    Gruß

    Hallo Linda 123!


    Ich sehe es ähnlich, die Kinderzimmer - Einrichtung wird Dein Mann ja nicht auch mit in die Ehe gebracht haben! Und wenn uns das hier im Forum schon auffällt kannst Du Dir denken wie die auf der ARGE zu solchen Aussagen stehen, das riecht nach Abzocke!


    Des weiteren gilt z.B. das der der die Kinder behält auch in der Wohnung verbleibt, alos müsste Dein Mann ausziehen oder die Kinder behalten.


    Da Kindeswohl vor geht wird dies auch mit Küche (Herd+Kühlschrank) und der Waschmaschine der Fall sein, war bei mir auch so! Es ist unerheblich, selbst bei Gütertrennung gehen die Pflichten gegenüber den Kinder vor!


    In den Sozialgesetzen ist unter SGB III (nicht II) vermerkt das Elternteile von Maßnahmen wie 1€ Job Arbeitsaufnahme 400€ Jobs ect. hinsichtlich bestehender Erziehnungsverpflichtungen von derartigen Maßnahmen verschont bleiben sollten ( soviel zu der Frage der nächsten 2 Jahre)


    Und daraus ergibt sich dann eine Unterhaltspflicht des Noch-Ehegatten gegenüber der Noch-Ehefrau!?


    Ich denke das alles hilft Dir etwas weiter und wenn noch fragen sind, wir antworten Dir!


    Gruß

    Hallo Mikki!


    Die Frage ist doch wie hoch die Miete und die Nebenkosten sind und was dann zum Leben noch verbleibt!


    Wenn dies 347€ + (2x) Kinderanteil unterschreitet besteht wohl möglich Anspruch auf Leistungen nach ALG II!


    Gruß

    Hallo Lonewolf !


    Wie würdest Du denn denken wenn Du den Job auf dem Amt machen müsstest? Siehste, und das denekn die dann auch in eurem Fall, sicherlich wird da irgenwie getrickst!?


    Warum solltes Du eine größere Wohnung mieten und diese als Nebenwohnsitz deklarieren? Als zuständiger Fallmanager würde ich denken das Du sowieso nicht häufig dort ansässig bist, weil Zweitwohnsitz und Deine Mutter einen Großteil Deines Wohnraumes auch nutzt. Dann fängt das Gezerrre um Nebenkosten ect. an.


    Natürlich kannst Du einen Untermietvertrag machen, aber die ganze Situation lässt vermuten das hier eine Vorteilsnahme entsteht und man wird an allen Ecken und Kanten mögliche Ansprüche in Frage stellen.


    Ihr macht euch eine Menge Probleme selbst!


    Machbar ist es dennoch, aber wie gesagt!


    Gruß

    Hallo Mozius!


    ich gehe mal davon aus das Du kein ALG II Bezieher bist, sondern lediglich der Eigentümer des Hauses!


    Frag mal den zuständigen Fallmanager ob er noch weis was er Dir da verklickern wollte und seit wann Hauseigentümer Ihre freien Wohnungen nicht zur Miete anbieten dürften!


    Davon ausgehend das es sich ja nur um eine Bekannte handelt der Du die Wohnung vermietet hast und nicht um Deine Lebensgefährtin, liegt auf Seiten des Fallmanagers wohl ein Denkfehler vor weil Du die Interessen Deiner Mieterin vertreten hast.


    Wenn der weiter so Begriffsstutzig ist wie bisher frag einfach nach dem Teamleiter, es ist einfach lästig mit derartigen Dumpfnasen über Problemstellungen reden zu müssen die im Grunde völlig klar sind!


    So wie Nataly schon geschrieben hat, gibt es für die ARGE überhaupt keinen Grund Unterlagen von Dir anzufordern, denn Du beziehst ja vermutlich kein ALG I oder II!


    gruß