Hallo Heike T!
ALG II ist gedacht für Menschen die zuwenig Geld haben um den Lebensunterhalt zu bestreiten!
Dazu gehört selbstverständlich auch die Wohnung!
Nun ist es ja Lobenswert wenn man sich Gedanken macht die Kosten zu senken und dadurch vielleicht ganz aus dem Bezug fallen zu können und vom Prinzip her ist der Gedanke sich für wenig Geld Eigentum zuzulegen und dann ( sogesehen später ) dem Staat Kosten zu ersparen, aber darauf ist die Hilfe im SGB nicht ausgelegt.
Da ich aber weis das auf Ämtern sogar Bedienstete mit gutem Gehalt Mietzuschuss fürs Eigenheim bekommen, was mich im ersten Moment ziemlich verwunderte, sehe ich auch bei Dir Chancen.
Darüber kannst Du dann aber mit Fallmanagern nicht sprechen, die begreifen das einfach nicht, eventuell hast Du eine Chance beim Teamleiter!
Ein Problem sehe ich darin das es sich um die Haushälfte Deiner Eltern handelt für die Du doch gegenwärtig wohl Miete zahlst.
Wenn Die Finanzierungsrate nicht höher ist wie die mtl. Miete macht das Ganze fürs Amt sicherlich einen Sinn, aber da solche Finanzierungen längerfristig 10-30 Jahre angelegt sind, ist dies auch nicht unbedingt im Interesse der ARGE!
Selbst wenn diese Dir dazu rät besteht die Gefahr das ab Erwerb Dir der Wert der Immobilie vorgehalten wird und in die Berechnung einfließt was dann wieder durch etliche Widerspruchsverfahren rechtlich richtig gestellt werden müsste.
So ein Vorhaben, würde ich bei der ARGE Geschäftsführung des Kreises vortragen und absegnen lassen!
Mehr kann ich Dir dazu nicht raten.
Gruß