Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Bina 79!


    Der Abbruch einer vereinbarten Massnahme führt zu Sanktionen!


    Ich würde beim Teamleiter vorstellig werden und den Sachverhalt mit Berufung auf den §8a SGB III darlegen und um einen Lösungsvorschlag bitten!


    Gruß



    Den Vortrag notfalls schriftlich fixieren lassen!

    Hallo Mama Schlumpf!


    Da sind so einige Punkte in Deinen Darlegungen wo ich doch stutzen musste.


    Ist der Unterhalt des Ex und der Nebenverdienst denn so hoch gewesen das Du keinen berechtigten Anspruch mehr hattest?


    Jetzt wo der Unterhalt vorläufig eingestellt wurde, Warum? Wegen der Aussicht auf die Erbschaft?
    Was denkt Dein Ex? das er dadurch nicht mehr zu zahlen braucht?


    Das ich das Erbe melden muss und dadurch kein Hartz IV (ALG II) mehr bekomme - ist eine Falschaussage!


    Die Aussicht auf ein Erbe entbindet die ARGE nicht von der Fortführung der Leistung bis zu dem Zeitpunkt über den Du über das Erbe tatsächlich verfügen kannst. Auch die oft dadurch getroffene Vereinbarung einer Weiterzahlung mit einer beinhaltenden Rückforderung ist nach meiner Rechtsauffassung nicht legitim.


    Ich hatte gerade gesteren den Fall das eine Dame auf der ARGE von meinem speziellen Freund "Fallmanager" auch eine Leistungsverweigerung aufgrund einer Erbschaft eines 6-Familienhauses ausgesprochen hat. der Teamleiter musste anders entscheiden, weil das Erbe erst noch angetreten werden muss und die Ehe der beiden nur 6 Tage Bestand und auf dem Sterbebett vollzogen wird.


    Es besteht zwar angeblich kein Anspruch auf Witwenrente aber der Leistungsbezug bis zum Erhalt der Erbschaft ist gerechtfertigt, das hat der Teamleiter bestätigt.


    Man kann alles sagen, es muss aber auch wahrheitsgemäß sein. Das Geld unters Kopfkissen zu legen wäre klarer Betrug! Vorsätzlich zudem!


    Wenn Du gefragt wirst musst Du glaubhaft machen das Du das Geld ausgegeben hast. Wie und Wofür sind dann weitere Fragen, antwortest Du mit Anschaffungen die sich in Deinem Besitz befinden könnte es sein das Du diese als verwendbare Vermögenswerte zu Geld machen musst.


    Ein Auto wäre dabei die sinnvollste Investition, eine weitere eine Anlage in Riester-Vorsorge!


    Gut ist wenn Du belegen kannst das Bekannte das Geld von Dir erhalten haben weil Sie Dir in der Vergangenheit Geld geliehen haben damit Du über die Runden kommst, dies ist aber auch nur bis zu einer gewissen Höhe glaubwürdig!


    Den letzten Absatz in Deinen Ausführungen finde ich zudem Scheisse, es spiegelt die typische Einstellung von Abzocke wieder, wofür ich einerseits Verständnis habe, andereseits aber auch wieder nicht! Denn wenn das jeder macht zeigt es nur das wir auch nicht besser sind wie die da oben!


    Gruß

    Hallo Wolfsmother 89!


    Tips wie die von Teufelsweib finde ich zum Kotzen un dauch Deine Anfrage stinkt mir gewaltig. Es zeigt welche Respektlosigkeit in der heutigen Jugend vorherrscht.
    Mag sein das Dein Vater Fehler hat und Probleme die er mit Dir hat auf die Art zu lösen Dir stetig mit Rauswurf zu drohen sind sicherlich auch für Dich nicht das was man sich als Heranwachsender aus dem familiären Umfeld wünscht.


    Fakt ist das die Reaktionen Deines Vaters Gründe haben, in wieweit Du dazu Anlass gibst kann und mag ich nicht beurteilen, aber Du sprichst hier von Deinem Vater.


    Der Wunsch nach Eigenständigkeit und Selbstbestimmung führt im gesamten Leben zu Konflikten, ein Beispiel dafür ist diese Seite, aber die Konsequenzen die daraus erwachsen vermag man längst nicht zu überblicken.


    Ich lese hier immer wieder wie junge Menschen gradezu nach Gründen schreiend versuchen auf Kosten der Allgemeinheit ein eigenständiges Leben zu beginnen und damit das Ansehen Ihrer Eltern in aller Öffentlichkeit beschmutzen, klar gesagt und vielleicht fragt Ihr euch das alle mal! Wer hat euch eigentlich so groß werden lassen? Doch die Fürsorge eurer Eltern, angefangen vom Arsch abwischen bis hin zu der Tatsache das Du ein Gymnasium besuchen darfst!


    Ausserdem ist das was Teufelsweib da schreib der reine Schwachsinn, "dann dürfte es keine Probleme mehr geben" ! Das Leben besteht nur aus Problemen zu denen Du die entsprechenden Lösungen treffen musst!


    Wer sagt eigentlich das Du Dir dann eine eigen Wohnung suchen darfst? Wie wäre es mit der Unterbringung in einem betreuten Wohnen mit Gleichaltrigen? Schon mal darüber nach gedacht wie "geil" das ist wenn da Konflikte entstehen? Geh mal in solche Einrichtungen, ich sage Dir dann ziehst Du ganz schnell wieder Zuhause ein!


    Jeder sollte ein Recht auf Eigenständigkeit haben, aber das was einige Jugendliche sich hier im Forum herausnehmen, kann man sich nur erlauben wenn man nicht weis was Anstand ist!


    Das ist meine Antwort zu Deiner Frage!


    Gruß

    Hallo Jack!


    Das hatte ich auch schon, im letzten Jahr ist das nur 4 mal vorgekommen, immer mit anderen Begründungen!


    Ich habe dann nur mal den Satz fallen lassen, wenn Ihnen das in der freien Wirtschaft passiert wäre hätten Sie sich vermutlich hier in der Schlange einreihen dürfen, aber mit den keleinen Leuten kann man es ja machen!


    Ausserdem habe ich das dem Teamleiter brühwarm auf's Brot geschmiert, weil die doch so klasse Arebiten bei der hiesigen ARGE!



    gruß

    HALLO Waldi 007!


    Mit der Aussage ist doch eigentlich alles klar, Du bekommst entweder regelmässig mtl. einen Auftrag und damit ein Honrorar und gelegentlich sagen wir alle 3 Monate eine Zahlung dann werden die Beiträge je Monat ermittelt und zwar im Durchschnitt, weil Du ja jeden Monat gearbeitet hast aber nur 1 x in 3 Monaten Geld geflossen ist, oder Du hast unregelmässige Aufträge als in einem Monat mal 5 und dann wieder nix, dann gild er Zufluss in dem Monat in dem die Arbeit erbracht wurde bzw. für den gezahlt wird und wenn dies der Folgemonat ist wird die Anrechnung in diesem vorgenommen. So verstehe ich das!


    Der Staat wird vermutlich versuchen jemanden den er 10 Monate unterstützt hat in den 2 gezahlten Monaten aber eine wesentlich höheres Einkommen erhält nicht gegenüber anderen ALG II Beziehern zu übervorteilen.


    Im Grunde ist dies gegenüber anderen ALGII Beziehern dann ja auch nur gerecht!


    Gruß

    Hallo mittendrin!


    Zunächst einmal zur Sicht der ARGE, das dort einige Fallmanager, Teamleiter und Geschäftsstellen den Bogen überspannen ist ja hinlänglich bekannt. Ziel ist den Willen der Menschen zu brechen und sie quasi um zu dressieren. Diese Ansicht von Abrichtplatz propagiere ich grade vor meiner ARGE und zwar täglich und auch die Tatsache das viele Menschen Angst haben vor noch mehr Einflussnahme in die Persönlichen Angelegenheiten!


    Bei Dir ist es sehr problematisch, auch wenn Du um den einen oder anderen Einwand nicht unbegründet Argumente zu Deinen Gunsten einbringen kannst, so ist doch letztlich eine gewisse Schlamperei bei der Wahrung der Termine die Ursache dass man Dir Leistungen kürzt.


    Ich denke Du solltest eine Organisation der Kirche oder Pro Familia aufsuchen, und zwar umgehend und mit denen einen Besuch beim Jugendamt machen, schnellstens - denn die nächste Sanktion bedeutet 60% vom Regelsatz! Ich kann mir soetwas erlauben, Du leider nicht - weil Du damit Deiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommst.


    Die Umstände sind sicherlich begründet und als weitere Begründung solltest Du die ARGE mal auf den § 8a des SGB III (nicht II) aufmerksam machen. Dieses Gesetzbuch will die ARGE nur ungern zur Kenntnis nehmen aber auch diese Paragraphen gelten, nicht nur die aus dem SGB II.



    Darauf solltest Du auch Deinen Widerspruch begründen, und auch den Widerspruch eiskalt bis zum Sozialgericht durchziehen, auch nichts beschönigen, warum weshalb usw. sondern so ist Dein Leben eben, anstrengend und Du fühlst Dich diesen Umständen entsprechend oft überfordert!


    Richter beurteilen das anders wie Fallmanager oder Rechtsabteilungen der ARGE!



    Ich denke die Tips sollten Dir weiterhelfen! Sieht der Fallmanager dies anders gehe umgehend zum Teamleiter und Unstimmigkeiten bitte dann schriftlich fixieren lassen, dazu sind die Leute im Amt verpflichtet.


    Gruß und viel Erfolg!


    Ps.: Unter www.sozialgesetzbücher.de findest Du den genauen Wortlaut des § 8a

    Hallo Shannar!


    Das Kind ist sicherlich nicht von Dir und daher solltest Du darauf bestehen das Du zunächst nur eine Wohngemeinschaft mit der kürzlich kennen gelernten Freundin eingehen möchtest. Dies solltest Du auch schriftlich bei der ARGE festhalten lassen. Wichtig das Ihr auch getrennte Zimmer bewohnt und jeder ein eigenes Bett hat und zudem für die tägliche Versorgung selbst einsteht.


    Bis zu einem Jahr ist dieses Zusammenleben grundsätzlich kein Problem aber dananch wird von der ARGE grundsätzlich ein ehehähnliches Verhältnis unterstellt und wenn dies im Nach hinein geschied wäre die schriftliche Niederlegung zu Deinen Gunsten was eine Rückforderung von Seiten der ARGE betreffen könnte, die in diesem Zusammenhang nämlich nicht selten mit erheblichen Rückforderungen einher geht!


    Vielleicht kannst Du mit dem Vermieter auch einen für Dich geltenden Mietvertrag oder Untermietvertrag abschließen, damit grenzt man das für die ARGE nämlich noch etwas deutlicher ab.


    Keinesfalls auf mündliche Zusagen der Fallmanager bauen, hier wird gelogen was das Zeug hält nur um erfolgreich die Zahlen zu Gunsten der Statistiken zu verbessern!


    Dies ist zwar nicht überall der Fall, aber grade da wo man denkt das dies nicht der Fall ist, kotzt Dir der Hahn in die Suppe!


    Gruß

    Hallo Ryhman!


    Diese Frage hättet Ihr euch vielleicht mal vorher stellen sollen, aber was soll's!


    Die Problematik bei Euch liegt darin das Ihr beide noch nicht volljährig seit und für sowas in der Regel die Zustimmung eurer Eltern benötigt!


    Mit 18 wäre die Situation wie folgt: Deine Freundin und Dein zukunftiges Kind würden eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden und hätten Anspruch auf eine eigene Wohnung es besteht darüber hinaus auch Anspruch auf Kindergeld für beide Elternteile bei entsprechenden Gegebenheiten!


    Ebenso wäre es sicherlich möglich auch Dich in die Bedarfsgemeinschaft mit aufzunehmen sofern Du Dich der Vaterschaft und damit der Verpflichtungen stellst.


    Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB entsteht aber nicht einfach durch Eltern werden, wenn Ihr entsprechende Mittel habt den Lebensunterhalt aus eigenen Leistungen zu bestreiten (z.B. dickes Sparbuch, reiche Eltern) kann es sein das der Staat zu keinerlei Hilfe verpflichtet ist, ich gehe mal davon aus das dies in Eurem Fall nicht so ist!


    Auf jeden Fall, so denke ich werdet Ihr die Zustimmung eurer Eltern benötigen und damit könnte es sein das der Staat die Verpflichtungen auch auf diese ableitet!


    Vielleicht erhaltet Ihr ja noch ein paar erfreulichere Antworten hier im Forum!


    Gruß

    Hallo Lana 75!


    Groß ist der Brief und klein der Schein - vielleicht hilft Dir diese Eselsbrücke den Unterschied zukünftig besser zu finden. den Brief darfst Du niemals aus der Hand geben er steht für das Eigentum, der Schein ist das was im Auto verbleiben sollte damit jeder der damit fährt bei einer Überprüfung (Polizeikontrolle) den Eigentümer des Fahrzeuges ausweisen kann.


    Nun ist es in eurem Fall ja auch so das der Kaufvertrag auf Raten ja zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat als sich die Situation die derzeitig besteht noch nicht abgezeichnet hat, daher denke ich würde ich im Antrag nur ein Sternchen machen und bei der Abgabe die persönliche Erklärung abgeben, wenn dies als relevant für die Zahlung vom Sachbearbeiter herausgestellt wird, besteh auf die schriftliche Protokollierung Deiner Angaben, so kann man Dir daraus später keinen Strick drehen.


    Gruß

    Demokratie oder Diktatur ?!


    In was für einem Land leben wir hier eigentlich?


    Da regen sich die Menschen über über die Missachtung der Menschenrechte in Tibet auf , unsere Politiker schicken Soldaten nach Afghanistan, den Kongo und die Medien prangern die Regime im Iran oder in Tibet an und vor unserer eigenen Haustür liegt derartig viel Dreck, das man da eigentlich zuerst kehren sollte.


    Die Unterstützung hinsichtlichen moralischen Druckes auf eine Komolitonin brachte mir eine Sanktion von ALG II Leistungen um 104 €.
    Ein Widerspruch dagegen lässt inzwischen mehr als 6 Wochen auf eine Eingangsbestätigung warten und auch bei 2 weiteren Anträgen vermisse ich die entsprechende Aktivität.


    Dafür hat man mich, nach meiner Protesthaltung jetzt auch gänzlich aus der Arbeitsvermittlung genommen, weil mein in der Öffentlichkeit gezeigtes Verhalten eine Zumutung für jeden hiesigen Arbeitgeber bedeutet, zumindest in den Augen des zuständigen Teamleiters!


    Vortreten, Klappe halten, und machen was einem die Leistungsbewilliger auftragen - das nenne ich Abrichtplatz ARGE !


    Wer schaut da nach den Menschenrechten?


    Unsere Gesellschaft wird geführt von einem verlogenen Haufen von Arschkriechern und Selbstbeweihräucherern!


    Ich warte ja nur auf die Anzeige wegen Volksverhetzung - sonst haben die Jungs ja nix drauf!

    Hallo allerseits!


    Frage: Ab wann gehört Euch das Auto dann? Doch eigentlich erst wenn der Kaufvertrag erfüllt ist und dies wäre doch erst mit dem Zeitpunkt der letzten Rate der Fall, oder sehe ich das Falsch? Alles andere sehe ich unter dem Begriff "Anzahlung". !


    Gruß

    Hallo Schmusemaus357!


    Schätze, da die Wohnung lt. ARGE sowieso zu groß ist, werden auch die Leistungen für die Miete nur in entsprechender Höhe übernommen und der Rest muss von Euch selbst getragen werden.


    So schwer es auch ist, ich würde dem vermieter mitteilen das die ARGE erhebliche Probleme bereitet und Ihr daher vom Mietvertrag Abstand nehmen müsst. Da Ihr ja noch keine Kautionsleistung erbracht habt, kommt der Miedtvertrag sowieso nicht zustande, obwohl euch der Vermieter schon für die Unannehmlichkeiten in Regress nehmen könnte, wird dies in der Regel nicht gemacht!


    Dann könntet Ihr euch eine den ARGE Vorgaben angemessene Wohnung zulegen!


    Aber von vorn herein mit der Genehmigung dazu und der Übernahme einer möglichen Kaution für diese eine schriftliche Zusage einholen!


    Gruß

    Hallo Adolf !


    Und was machst Du mit dem Kaufvertrag ? Das ist ja wohl völliger Quatsch das Auto anders anzumelden, die Raten müssen trotzdem gezahlt werden?


    Ich denke, so hart es klingt Salle hat recht in seinen Ausführungen, zumal nicht der Allgemeinheit zuzumuten ist einen Neuwagen zu finanzieren. Die Mehrkosten dafür müssten dann sowieso von Euch getragen werden und das geht nur wenn Ihr von den anderen Leistungen etwas abknapst, doch das kann nicht imm Sinne der SG sein.


    Gruß

    Hallo katharina 4506!


    Du bringst in Deiner Begründung die Problematik auf das die Nähe des Kindesvaters gegeben sei und Du Dich ausspioniert fühlst durch gemeinsame Bekannte.


    Das reicht aber nicht für eine sachbezogene Begründung, objektiv betrachtet sind das nur subjektive Gründe aufgrund der Verletztheit durch die Trennung!


    Ich rate da immer "Fuzzy" ausschalten, Fuzzy ist das Unterbewusstsein, Dein Ego das sich verletzt fühlt!


    Dann wirst Du vielleicht schnell erkennen das die Wohnung im Grunde auch mehr Vorteile für Dich hat!


    Gruß

    Hallo mikki!


    Hass ist ein schlechter Weg mit den Problemen umzugehen!


    Ich verfahre ganz normal, Sie ist einfach nicht existent für mich, so als hätte es sie nie gegeben.
    Meine Frau wollte unbedingt ein Haus und das hat sie jetzt und aus lauter Frust über meine Haltung hat sei versucht meinen Ruf zu schädigen, na und? Irgendwann fällt der größte Vorhang auch für sie und hinsichtlich der Kinder habe ich der Richterin prophezeit was aufgrund Ihrer dummen Entscheidung noch auf sie zukommen wird.
    Ich sehe meine Kinder inzwischen so regelmässig, eigentlich jeden Tag, so wie es ursprünglich auch im Gerichtsverfahren vereinbart war.


    Und Mikki, dazu kann ich Dir nur raten, behandel Deine Kinder fair, frag sie nicht aus oder wirf Ihnen vor sie seien wie Ihre Mutter, das alles führt dazu das Sie Dich als Vater eines Tages richtig beurteilen können, auch wenn Die Zeit dazwischen vielleicht sehr hart erscheinen mag.


    Auf meine beiden Söhne bin ich stolz und sei es Ex-Frau oder Stiefvater oder die reichen Großeltern, ich weis was ich an beiden habe und das sie mit nichten mindestens genau so zu Ihrem Vater stehen wie der zu Ihnen.


    Die Fehler in der Erziehung macht meine Ex grade wieder bei den beiden Mädchen (Zwillinge) und selbst das erkennen meine beiden Söhne inzwischen selbst. Und wenn der Friede da Zuhause gestört ist, macht sich das in Besuchen beim Vater bemerkbar und die finden fast täglch statt, auch wenn die Mutter glaubt das die Kinder bei Freunden sind, sind diese dann auch bei mir Zuhause!


    Mach es wie ich, denk Dir Deinen Teil und pass nur auf das der gleiche Fehler nicht noch mal gemacht wird!


    "Ladykracher" schreibt zwar das man mit ausländischen Frauen negative Erfahrungen macht, nur das kann man auch mit Deutschen ebenso haben. Nur in dem Fall war ich nicht verheiratet und hatte keine Kinder aber im Grunde läuft das ebenso enttäuschend ab.


    Man sollte nur nicht in Extreme verfallen und den Fehler nur beim anderen suchen, Dein Fehler war doch das zu große Vertrauen, das im nach hinien enttäuscht wurde.


    Gruß

    Hallo Vomi!


    Da scheinst Du was falsch zu verstehen, Freibetrag 165€ bedeutet das dieser Betrag bei der Berechnung der Leistungen aussen vor bleibt, er ist so gesagt anrechnungsfrei wo hingegen der Rest des Verdienstes vom Amt so gesehen auf der Einnahmeseite verbucht wird.


    von den 800 € werden demnach 635€ voll als Verdienst bei der Berechnung vereinnahmt!


    Gruß

    Hallo Donna !


    Grundsätzlich hat man Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt wenn der Betrag den das Gesetz vorsieht durch den Verdienst nicht erreicht wird und kein weiteres Vermögen vorhanden ist, das über die Freigrenze hinaus anzurechnen wäre!


    Also selbst wenn Du 200 Stunden arbeitest und mt dem Gehalt des Ehepartners und anderer zur Bedarfsgemeinschaft zählender Personen (Kinder) der gesamte zum Lebensunterhalt notwendige Betrag nicht erwirtschaftet wird besteht ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach ALG II.



    Gruß



    Ps.: Nicht Arbeitsagentur - sondern ARGE ist aber im Grunde schon der richtige Gedanke nur das mit der ARGE die Kommune zuständig ist und mit der Arbeitsagentur der Bund!

    Hallo Miki !


    Na da hat jemand die gleichen Erfahrungen wie ich gemacht°! Na und, scheiss was drauf, die Kinder sind wichtig und da habe ich ich die ganze Palette durchmachen dürfen, von Anzeige wegen Körperverletzung bis hin zu Einhaltungen des Umgangsrechtes! Ich gebe Dir da voll und ganz Recht, werde in 2 Jahren sogar die Richterin die die erste Umgangsregelung gekippt hat anzeigen, wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt - aufgrund seelischer Grausamkeit gegenüber Vater und Kindern! habe sogar ein positives Familienpsychologisches Gutachten zu meinen Gunsten und des Kindeswohles wegen! Aber da sitzt dann ne Emanze als Richterin die meint das Sie die Welt für die Frauen etwas verbessern muss und der passen dann die klaren Worte meiner Person nicht und dann steht Sei vor Dir und erklärt über Ihr ist der Blaue Himmel und sie enscheidet und begründet das dann mit dem Kindeswohl, was für eine Ironie!


    Und daher muss mir kein Sesselpuppser mehr sagen wie ich zu leben habe!


    Ich verstehe Dich voll und ganz, aber die Anfragen sind trotzdem scheiße!


    Gruss




    Ps.: meine kam aus Polen mit Deutscher Großmutter

    Hallo herzchen 84!


    Nein, nein und nochmal nein!


    Da Du ein eigenes Kind hast bildest Du mit diesem eine eigene Bedarfsgemeinschaft und bist somit nicht mehr verpflichtet bei Deinen Eltern unter zu kommen. Und selbst wenn, wie jetzt Du Not gedrungen dort zunächst Deinen Lebensmittelpunkt hast, brauchen diese keine Angaben machen. Du bildest mit Ihnen keine Bedarfsgemeinschaft, egal was Dir die ARGE Fallmanager verklickern wollen!


    Meldee Dich bei der ARGE an und suche Dir eine Wohnung, diese musst Du allerdings vor Anmietung der ARGE zur Prüfung vorlegen und genehmigen lassen!


    Gruß