Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Ginger !


    Aus eigener Erfahrung weiss ich das es einen Renovierungszuschuss bei Einzug in eine neue Wohnung gibt. Also versuche mit dem Fallmanager einfach mal über die entsprechende Notwendigkeit zu verhandeln!


    Gruß


    Ps.: Alleinstehend waren es ca. 160 €, das ist nicht viel aber für PVC reichts vielleicht.

    Hallo Werner 30!


    Dürfen wirst Du es wohl, aber daraus lässt sich dann folgende Problematik ableiten:


    Woher kommt das Geld für diesen Erwerb, hast Du dieses Geld zuvor ordnungsgemäss angegeben?


    Wenn dies nicht der Fall ist wirst Du ein Problem bekommen, welches Du zu erklären hast ! Das ableiten eines Fehlverhaltens daraus führt unweigerlich zu Sanktionen!


    Also wenn Du diesbezüglich antworten willst dann bitte nicht öffentlich übers Forum, schick mir eine mail!


    gruß

    Hallo delphin 1604!


    Richtig erkannt, der Anspruch für den Monat April kann Dir auch im Nachhinein aberkannt werden, damit und da bin ich mir fast 100% kommt eine Rückforderung der ARGE auf Dich zu. Die beabsichtichte Sanktion würde demnach bei einer eventuellen Kündigung Dir dann angelastet. Ob das Rechtens ist bezweifel ich zwar, aber man muss sich erst einemal gegen die Willkür der ARGE und der dort implizierten Widerspruchsstelle durchzusetzen wissen.


    Dir hätte allerdings ein Überbrückungsgeld zugestanden, welches im Nachhinein aber wohl auch nicht gewährt wird. Sorry, aber so liegen die Dinge nach ALG II Reform nun einmal, man muss alles selbst erfragen und diese rechtzeitig. Die Anrechnung Deines Verdienstes ist rechtens, da eine Vorschusszahlung Deines Arbeitgeber zumutbar gewesen wäre, nur wenn dieser dies verweigert hätte wäre die ARGE verpflichtet gewesen Dich zu unterstützen, das ist die grundsätzliche Problematik wenn zu Monatsbeginn ein Arbeitsverhältnis zustande kommt.


    Vielleicht kann Dir Dein Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung erstellen was die Ablehnung einer Vorschusszahlung für besagten Zeitraum betrifft.


    Die Mitwirkungspflicht besteht weil die ARGE vom rechtmässigen Bezug der Leistungen ausgehen muss! Somit bist Du auch verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen.


    Gruß

    Hallo ANDREAS 69!


    Du weist wie hoch der Freibetrag bei der Zuverdienstbemessung ist ?


    Genau 160 € und das resultiert nicht zuletzt daraus, das 4 x 40 Wochenstunden auf 1€ Basis genau den Betrag ergeben den Du hinzu verdienen darfst.


    Also erklärt es sich dann doch wohl von selbst wieviel Stunden Du unter 1€ Tätigkeit akzeptieren musst. Nur die Tätigkeit in der 1€ Job Regelung ist auf max. 6 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten festgelegt!


    Ich hoffe die Angaben helfen Dir!


    Gruß

    Hallo miki!


    Habe nicht viel Zeit um 20.00 ist hier zu! Las uns am Montag mal nicht übers Forum mailen, dann schreib ich Dir ein paar Punkte die Dir vielleicht helfen beide Kinder zu Dir zu holen! das machen wir aber nur über die Private Schiene, denke mal Montag ab 11.00Uhr


    Schönes Wochenende!


    Gruss

    Hallo sachse 1980!


    Entscheidend für den Mehrbedarf ist der % Satz der Behinderung und das dieser auch beantragt wurde.


    Nur anzugeben das jemand "behindert " ist setzt nicht voraus das man auch den Mehrbedarf beantragt!


    Unbedingt widerspruch einlegen und erklären das der Mehrbedarf scheinbar nicht Berücksichtigung gefunden hat, dann zeigt sich sehr schnell wie die ARGE vor Ort bzw. der Fallmanager verfährt!


    Gruß

    Hallo Mama Schlumpf!


    Forum anklicken, Kategorie auswählen und anklicken und dann steht im Kopf der Text "Neues Thema erstellen" Mit der maus drauf ziehen und dann unterlegt der Balken den Text, dann anklicken und schon kannst Du ein neues Thema erstellen!


    Immer dran denken, ohne Überschrift geht nichts!


    Gruss

    Lieb Tina 969 !


    So wie Du das darstellst steht als jedem ALGII Bezieher mit betreuungswürdigem Hintergrund der Betreuungssatz zu?!
    Das müsste dann ja auch für die Bezieher gelten die in keiner Massnahme stecken?


    Also ehrlich, das bezweifel ich doch ganz stark!



    Gruß

    Hallo gacki !


    ALG II Leistungen werden immer im voraus geleistet. in dem Monat als Du aus dem ALG II Bezug gefallen bist durch Deine Arbeitsaufnahme war die ARGE ja auch noch in Vorleistung, solltest Du aber Leistungen zurück gezahlt haben was ja von eineigen ARGE'n so gehandhabt wird, oder überhaupt kein Geld von der ARGE erhalten haben, weil die Begründung der Vorschussleistung durch den Arbeitgeber von der arge als Argument kam, dann solltest Du darauf bestehen das für April das eingehende Gehalt zum Rückstandsausgleich des Vormates gedient hat. Notfalls muss man dan einen Widerspruch einlegen und vor das Sozialgericht klagen gehen, weil dann die Praktik des Zuflussprinzipes zu einer klaren Benachteiligung geführt hat.


    Gruß

    Hallo Sandra 84!


    Ich würde noch eher nachfragen, weil wir ja alle nur auf Deine Frage warten ! Sorry aber so ein Getue nervt mich ziemlich, und dann ist der Sachverhalt total klar dargestellt!


    ALG mit Aufstockung von HARTZ IV ! Es gibt kein HARTZ IV nur ALG I und ALG II und alles was Dir sonst jemand diesbezüglich erzählt ist Schwachsinn.


    Bei ALG II Bezug denke ich, egal ob Aufstockung oder nicht gelten die entsprechenden Anrechnungsfreibeträge und die sind und bleiben bei 160 €.


    Damit sind 400 € Jobs für mich eine illegale Praktik der 1€ Tätigkeit sobald man auf 160 Monatsstunden kommt.


    Der Dir zustehende Betrag setzt sich somit aus ALGI +ALG II Aufstockung zusammen von welchem die ARGE den Restbetrag über 160€ mit den Leistungen verrechnet. Man zieht Dir damit 240 € ab und Du kannst selbst errechnen was die ARGE dann noch zahlt , wie auch immer als ALG + ALG II Aufstockung oder anders formuliert!


    Gruß

    Hallo Tina!


    Unrichtig ist Deine Aussage: "Sollten diese über dem Durchschnitt liegen, dann ist eine Übernahme unwahrscheinlich." Die Nebenkosten müssen nur dann nicht in voller Höhe übernommen werden wenn ersichtlich ist, und das muss die ARGE nachweisen, das der Leistungsempfänger quasi schon vorsätzlich unwirtschaftlich diese Kosten produziert hat, also z.B. im Sommer bei 30° C Aussentemperatur quasi die Heizung unnötig betrieben hat, also nicht dem Grundsatz zur "Sparsamkeit" nachgekommen ist!


    Selbst wenn in einem Nebenhaus bei gleichgroßer Wohnung ein Leistungsbezieher gegenüber einem anderen Leistungsbezieher deutliche unterschiede im Verbrauch und somit in den Kosten hat, entscheiden Sozialgerichte zu Gunsten der Leistungsbezieher weil immer vom Wohnobjekt abhängig auch gleiche Gegebenheiten bewertet werden müssen, der Endbetrag ist nur ein Faktor!


    In Reihenhaussiedlungen gilt z.B. das der Durchschnitt der mittleren Gebäude gegenüber den Endhäusern immer günstiger ist, aber Wärmeverlust entsteht z.B. auch durch häufiges Verlassen der Wohnung!


    Also viele Vorstellungsgespräche, Bewerbungsaktivitäten führen zu einem höheren Wärmeverbrauch!


    Aber auch Isolierungen und das alter der Anlage sind bewertbare Kriterien!


    Die ARGE versucht immer die Durchschnittswerte als das Mass aller Dinge zur Berechnung anzuführen, man muss es sich nur gefallen lassen und dann zahlt man natürlich selber!


    Gruß

    Hallo Sandy BS!


    Hätte, wenn und aber - wer sagt Dir das Du nicht vor Deinem Opa stirbst?


    In ein paar Jahren, - denkt der alte Herr vielleicht das er einem würdigeren Menschen wie Dich sein Lebenswerk anvertraut, wenn Du weiter so lange erwerbslos bleiben möchtets, wirst oder willst!


    Solche Fragen sollte man eigentlich nicht beantworten, denn Deine Frage steht für die Haltung - das sich an der Situation hinsichtlich Arbeit bei Dir nichst tun wird.


    Vorschlag von mir, frag Opa mal ob er das vermeintliche Erbe nicht schon gegenwärtig an Dich überschreiben möchte, dann kann sich die ARGE über einen Leistungsbezieher weniger freuen und macht nicht Menschen die es nötiger zu haben scheinen dafür die Hölle heiss!



    Gruß


    Ps.: wenn's soweit ist frag doch einfach hier noch mal nach, dann brauchste Dich vermutlich auch nicht über meine doofe Antwort ärgern, weil ich nämlich bis dahin ganz gerne wieder in Arbeit wäre!

    Hallo Gerad B!


    dürfen darf Deine Firma alles, Ebenso darfst Du aber auch gegen derartig Praktiken vorgehen!


    Ich habe ja ganz ähnliche Erfahrungen gemacht wie Du, war zur Weiterbildung und dieser Organisation sind ide Verträge zum 30.09.2008 aufgekündigt, weil die ARGE Erfolge präsentieren muss und es natürlich besser kann, Hausintern die Leute zu verarschen!


    Punktum, gegen die Sanktion umgehend Widerspruch einlegen und zwar Fristgerecht und Klartext schreiben welche Schweinereien da ablaufen nur weil die ARGE die Quoten erfüllen muss.


    Zeit dem Tag 01.03.2008 stehe ich täglich vor dem Rathaus weil in der Verwaltung auch der ARGE Leistungsbereich untergebracht ist.


    Da kommen noch ganz andere Sachen auf euch zu wenn ihr dagegen vorgeht aber nur so können wir in Deutschland was bewirken in knapp einem Jahr sind Wahlen und dann kacke ich die Politiker sowas von zusammen das sie ihre Stände freiwillig abbauen, das könnt ihr mir glauben!


    Das macht unheimlich Spass zu sehen wie die jetzt schon routieren, heute morgen auf der ARGE wieder mein alter Sachbearbeiter von der Bundesagentur für Arbeit eigentlich für den Buchstaben H- zuständig, neuer Ansprechpartner in Standardangelegenheiten!


    Dem Teamleiter werde ich langsam auch wohl zu lästig!


    Tatsächlich mit Datum vom 08.04.08 wird der Widerspruchseingang am 29.02.2008 (ja Leute ihr lest richtig)
    mit meinem Datum vom 26.02.08 bestätigt.


    Aber kein Wort von den Anträgen und dem Widerspruch in punkto Warmwasser!


    Also Widerspruch, Widerspruch, Widerspruch - wird Zeit das die langsam mal merken das es so mit uns nicht zu machen ist.


    leute was glaubt Ihr wieviele Bürger mir inzwischen offen sagen klasse, was sie da machen, mir die Hand schütteln oder soviel Selbstvertrauen gewonnen haben das sie aus dem Büro kommen und klar und deutlich dem Fallmanager zu verstehen geben das sie sich diesen Ton nicht bieten lassen müssen! Aber leider sind das immer noch viel zu wenige, die Hütten müssen rauchen und zwar richtig, die haben Ihre Kohle ja wieder im Sack mit den Gehaltserhöhungen und der 0,5 Std Mehrarbeit werden die Öffnungszeiten bestimmt nicht verlängert, der Normalbürger kann sowas dann auch nicht überprüfen!


    Es gibt unter www. Sozialgesetzbücher.de etliche Paragraphen die das angeblich "sie müssen alle tun..." einschränken, es wird Zeit das die ARGE'n lernen was sie dürfen und wo Grenzen gesetzt werden und diese grenzen bestimmen bestimmt nicht die ARGE'n sonder notfalls die Sozialgerichte!



    Viel Erfolg

    Hallo Tina 969!


    Wo bitte steht das der Lesitungsanspruch ab dem 11.02. zurückzuzahlen ist?


    das sehe ich doch etwas anderes! Bei einem angebrochenen Monat besteht konkreter Betrag für die Vorausleistung von ALG II; nirgends ist zu lesen das dieser dann nur bis zum 10.02.berechtigt ist!


    Es ist zwar logisch wenn man so denkt, aber wenn die Notwendigkeit nicht gegeben ist würde ich eine Rückforderung erst einmal verweigern!


    Könnte doch sein das ich bis zu diesem tag den kompletten Regelsatz verbrauche und dann immer 20 Tage Diät betreibe!?


    Gruß

    Hallo Freydis!


    ich denke mal genau das ist der Knackpunkt, die Bedarfsgemeinschaft mit Deinem Freund würde ja dazu führen das keine Notwendigkleit besteht von Seiten Dritter Hilfe zu bekommen gegen Bezahlung! Damit könnte man erklären das die Kinder sehr wohl im eigenen Haushalt betreut sind und dieser Mehrbedarf nicht besteht!


    Ausserdem kann durch Deine Angaben geprüft werden ob ide beziehende Person Leistungsmissbrauch betreibt; wäre nicht der erste ALG II Bezieher der somit Einnahmen verschweigt!


    Gruß

    Hallo butters!


    Gibt es denn eine Vereinbarung zwischen Dir und der ARGE? (Eingliederungsvereinbarung)


    Auch muss bei einer Sanktion klar der Grund angegeben werden sowie der Zeitraum der Dauer der Sanktion und dies ist mit 1.Fehlverhalten auf max. 30% zulässig, kann aber auch sein das 1. Sanktionen nur bis zur Höhe von 10% ausgesprochen werden dürfen, je nach Sachlage.


    Hingehen, erklären das 100 % unzulässig sind und Scheck fordern!


    Gruß

    Hallo Shannar!


    Die Frage ist warum Dir Dein Chef den Arbeitslohn vor enthält. Sofern die Auftragslage so schlecht ist das er die gehälter der Mitarbeiter nicht weiter zahlen kann steht ihm z.B. die Möglichkeit zur Verfügung das vom Arbeitsamt soetwas wie Überbrückungsgeld für eine gewisse Zeit gezahlt wird. Geht er in konkurs gibt es auch da eine Möglichkeit über Konkursausfallsgeld die Mitarbeiter zu entschädigen, passiert meist wenn die banken das Konto dicht machen.


    Blos nicht selbst kündigen! Selbst wenn ihm Deine Arbeitsleistung nicht passt muss der Chef zahlen oder die Entscheidung treffen sich von Dir zu trennen!


    Damit bist Du auf der sicheren Seite.


    In punkto Nichtleistung von Arbeitslohn muss Dir die ARGE hilfe leisten, allerdings musst Du auchmeist belegen das Du einen Rechtsanwalt in der Sache eingeschaltet hast. Prozesskostenhilfe wird meist auf den Leistungsbescheid hin bewilligt, sofern keine entsprechende Rechtschutzversicherung für das Arbeitsrecht Deinerseits besteht!


    Gruß

    Hallo Zebulon!


    ich zahle für 58 qm 390€ und habe gegenwärtig einen Widerspruch am laufen weil die ARGE 30€ wegen Warmwasser aus der Zentralheizung nicht akzeptieren will. 360 € werden akzeptiert und dafür wohne ich auf dem ehemaligen Schwimmbecken eines Flachdachbungalows und die Wohnlage ist sicherlich auch eine sehr hochwertige.


    Wegen 15 € würde ich erst einmal keinen Umzug ins Auge fassen und bezüglich der Nebenkosten stellt sich mir die Frage was von den 110€ sind Heizungs - und was Stromkosten?


    Der Stromanteil ist sowieso aus dem Regelsatz zu bestreiten und der Rest wird vielleicht auch von der ARGE übernommen. Im SGB ist zudem geregelt was Zumutbarkeiten betrifft und darunter fällt z.B. auch das man aus dem sozialen Umfeld nicht ohne weiteres weggenötigt werden kann nur weil die Kosten oder die Größe einer Wohnung nicht dem Grundrahmen entsprechen.


    Wie lange wohnst Du schon dort?


    Es gibt sicherlich genug Punkte die Dir den Verbleib in der jetzigen Wohnung sichern können, man muss sich derer nur bewusst werden.


    Gruß