Hallo Wutzeline!
Das mit dem verdacht der Abschiebung steht nicht im Zusammenhang mit dem Sozialhilfe-Begehren.
Aufgrund Deiner Krankhiet kann der Amtsarzt feststellen das Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und zwar dauerhaft. Damit fällst Du aus der Staistik der Arbeitsuchenden. Mich hat mein Fallmanager heute Morgen auch so doof angequatscht ob ich denn täglich noch 3 Stunden arbeiten könnte? Grund durch meine Behinderung im Fußgelenk kann man mich nicht in Lagerjobs stecken und wenn ich nicht mindestens 15 Std. in der Woche in der Lage bin in Arbeit zu gehen wirst Du aus dem Anspruch von ALG herausbefördert, dann gibts entweder nichts oder nur noch den Weg von Sozialhilfe oder Frührente!
Das mit der Abschiebung habe ich nerst gestern auch von jüngeren Menschen vernommen. War ehrlich überrascht aber bei genauerer Betrachtung könnte das sogar stimmen.Mir droht man gegenwärtig mit einer weitern Sanktion, aber dann zieh ich hier blank vorm Rathaus, jeden Tag - Jesus hatte auch nicht mehr!
Hier soll das auf Veranlassung diverser CDU Kommunalpolitiker so über die Verwaltung an die ARGE herangetragen worden sein, werde ich morgen mal bei allen Parteien erfragen, ob es sein kann das man so in dieser CDU lastigen Stadt denkt? Da werden Arbeitslose klar missbraucht um den Haushalt der Stadt reine zu halten, das wäre ein Hammer!
Hoffe aber das Dir die Anwort etwas weiter hilft!
Gruß