Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Wutzeline!


    Das mit dem verdacht der Abschiebung steht nicht im Zusammenhang mit dem Sozialhilfe-Begehren.


    Aufgrund Deiner Krankhiet kann der Amtsarzt feststellen das Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und zwar dauerhaft. Damit fällst Du aus der Staistik der Arbeitsuchenden. Mich hat mein Fallmanager heute Morgen auch so doof angequatscht ob ich denn täglich noch 3 Stunden arbeiten könnte? Grund durch meine Behinderung im Fußgelenk kann man mich nicht in Lagerjobs stecken und wenn ich nicht mindestens 15 Std. in der Woche in der Lage bin in Arbeit zu gehen wirst Du aus dem Anspruch von ALG herausbefördert, dann gibts entweder nichts oder nur noch den Weg von Sozialhilfe oder Frührente!


    Das mit der Abschiebung habe ich nerst gestern auch von jüngeren Menschen vernommen. War ehrlich überrascht aber bei genauerer Betrachtung könnte das sogar stimmen.Mir droht man gegenwärtig mit einer weitern Sanktion, aber dann zieh ich hier blank vorm Rathaus, jeden Tag - Jesus hatte auch nicht mehr!


    Hier soll das auf Veranlassung diverser CDU Kommunalpolitiker so über die Verwaltung an die ARGE herangetragen worden sein, werde ich morgen mal bei allen Parteien erfragen, ob es sein kann das man so in dieser CDU lastigen Stadt denkt? Da werden Arbeitslose klar missbraucht um den Haushalt der Stadt reine zu halten, das wäre ein Hammer!


    Hoffe aber das Dir die Anwort etwas weiter hilft!


    Gruß

    Hallo nataly!


    Ich denke so falsch war die Anregung von Niceboy nun auch nicht, insbesonder wenn es darum geht nämlich auch in Tätigkeiten die schlechter bezahlt werden vermitelt zu werden hast Du dann nämlich noch schlechtere Karten, wie sonst schon! Dann hilft Dir auch das SGB III § 1 Abs. 4 nix mehr! Wonach man sonst schon mal eine schlechter bezahlte Tätigkeit ablehnen könnte!


    Grß

    Hallo Silvermoon!


    Wenn man nicht arbeiten will NA UND...jedem dem das sein... ! Ist ja Dein gutes Recht, nicht arbeiten zu wollen, genau wie Manager und Politiker den Staat abzocken!


    Treffen tuts dann die, die bemüht sind für Ihr Leben einzustehen!


    Das was Du schreibst, ist eine Frechheit, denn genau das macht den Ruf über alle Arbeitslosen kaputt!


    Die Schnorrermentalität!


    Ich wünsche Dir was!?

    Hallo Niceboy!


    Klasse Info: Versteife dich aber nicht auf die Insolvenz, denn da musst du dich verpflichten schnellstmöglich deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Das kannst du ja wohl aufgrund deiner Erkrankung nicht. Welche Möglichkeiten es gibt, weiß der Schuldnerberater.


    War mir auch noch nicht bekannt!


    Gruß

    mit dem Rauswurf aus der Massnahme steht für mich ausser Frage das keine gültige Eingliederungsmassnahme mehr besteht. Offizielles Ende 14.03.2008, vorzeitiges Ende 18.12.2007 - bin darauf hin heute mal beim fallmanager und darauf hin beim Teamleiter vorstellig geworden!


    Besonderheit in meinem Fall, ich unterschreibe die EV zwar, alelrdings grundsätzlich mit dem Vermerk * (absolut nicht einverstanden) was ja in der EV nicht vorgesehen ist. Darauf hin bekomme ich diese dann immer vom Bürgemeister als Verwaltungsakt zugestellt.


    Zur Massnahme hin musste dem Zufolge für die Massnmahme auch eine neue EV geschlossen werden, ich habe der ARGE erklärt das damit die erste Vereinbarung hinfällig wird, so ist es im Vertragsrecht in Deutschland vorgesehen, dies wird vom Teamleiter und der Geschäftsleitung bestritten aber man hat darauf hin dann doch die Vereinbarung zum Massnahmebeginn mit mir neu getroffen.


    Mit dem Abruch, aber spätestens mit dem Erreichen des offiziellen Endtermins stehe ich aus meiner Sicht somit ohne gültige EV. Im Grunde ist da nur gut, da ich aber eine Mitwirkungspflicht habe, habe ich die Jungs von der ARGE mal damit konfrontiert.


    Wie gesagt ich soll da eine Ausnahme darstellen, alle anderen bekommen scheinbar einen Pasusu im Text mitverkauft der besagt das die EV eine auch über die Massnahme hinaus dauernde Verlängerung beinhaltet.


    Ich bezweifle auch das weil, dem Gesetz nach klare Verlängerungsvorgaben bestehen!


    Welche Erfahrungen habt Ihr

    Hallo Silvermoon!


    Gründe findet man immer wenn es um Rechtfertigungen geht. Selbstverständlcih stimme ich Dir zu das auch die Tier (Haustiere) ein Recht zu Leben haben. Man muss sie aber versorgen können, und auch wenn dies gegenwärtig kein Problem darstellt, könnte dies Dauerhaft dazu kommen.


    Hier im Forum hatte letztens jemand wegen Katzen und der Finazierung von Katzenfutter um Mehrbedarf angefragt!


    Wenn man jetzt die Tierversorgung mit berücksichtigen würde ginge dies auch zu Lasten der Sozialgemeinschaft, sicherlich tun auch andere Dinge Ihres dazu aber wie weit würdest Du denn persönlich gehen wenn Menschen bei Dir um Hilfe ersuchen und dann am Wochenende oder nach Feierabend an Dir vorbei reiten.


    Die Arbeitslosen werden schon oft genug als faule Schweine in unserer Gesellschaft betitelt, als Schmarotzer und sonst was. Erst neulich war bei RTL ein Bericht über einen Arbeitslosengeld I Bezieher der es sich in Thailand gut gehen lässt, (Sextourismus Du verstehst) die Sauerei im Bericht war nur das man die ganze Zeit nur von einem HARTZ IV Betrüger sprach, mit all den altbekannten Tricks der damaligen Arbeitslosen nach im Sinne des Arbeistlosengeldbezuges!


    Stell Dir vor wie das in der Öffentlichkeit abgeht wenn Deine Bekannte damit durchkommt, trotz ALG II Bezug Pferde besitzen zu dürfen, z.B. zu Therapiezwecken für das eigene Kind ect. da fragt dann keiner mehr nach, hauptsache man kann die Arbeitslosen denuncieren!


    Ich finde es nicht in Ordnung und dazu stehe ich, mag sein das dies an der doofen Dozentin bei Tertia liegt die nämlich auch Pferde besitzt und angeblich auf 400 €-Basis beschäftigt ist.


    Gruß

    Hallo Silvermoon!


    Ich denke das Pferde einen gewissen Wert darstellen und auch der Unterhalt der Tiere irgendwie finanziert werden muss! Wenn dies mit HARTZ IV Mitteln geschieht, dann würde ich als ARGE den Tierschutzverein einschalten, weil die Tiere vermutlich nicht genügend versorgt werden.


    Also ob man mir nun Neid oder sonst was wieder vor wirft, da sehe ich wieder sen Sozialmissbrauch bestätigt! ich finde das nicht in Ordnung das man sich zwar 2 Pferde leistet aber dem Staat auf der Tasche liegt!


    Da kann ich nur sagen "richtig" auch wenn ich Denuncierer gleich setze mit Stasi-Spitzeln!


    So manch anderer ALG II Bezieher muss sich auch von liebgewordenen Dingen trennen und im Sinne der Tiere ist es bestimmt auch nicht wenn die Versorgung nicht sicher gestellt ist, was wenn ein Tier krank wird?


    Gruß

    Hallo Arivle!


    Dann würde es sich ja um eine Rückwanderung handeln, wobei es bestimmt gesetzliche Zeitrahmen dafür gibt.


    Ich denke aber das es zwischen Deutschland und den USA entsprechende Abkommen gibt die eigentlich alles ermöglichen, Du kannst ja auch in USA oder anders herum etwas Erben, also warum nicht einwandern, zuwandern oder zurückwandern! Im Rahmender EU gibt es ja auch entsprechende Abkommen !


    Gruß

    Hallo Andreas 69 !


    ich denke da stehst Du nicht allein hier im Forum nur schreiben tut's keiner! Bin in den letzten beiden Tagen für einen Mitbürger auch 2 bis Nachts 01.00 am PC aktiv gewesen, wegen Schulden hier und Schulden da!


    Es gibt 2 Wege, man versuchts zu lösen wenn Die Beträge nicht zu hoch sind oder man blockts ab, wenn die Summe zu hoch ist!


    Bei Stromrückständen, Internet und Telefonkosten, hatte ich dem bekannten geraten sich mit dem ARGE Fallmanager diesbezüglich zu arrangieren und der hat sich um 14.00 mit dem Kollegen hingesetzt und die Stadtwerke und die Stromgesellschaft angerufen. Jetzt muss der Kollege zwar ungefair 125€ jeden Monat vom Regelsatz an die Gläübiger überweisen, geht von der ARGE direkt an die Stellen, aber er hat dieses Problem aus dem Kopf.In einer weiteren Sache habe ich den zuständigen RA jetzt erst mal auf den Umstand verwiesen und eine Rückzahlungsbereitschaft mitgeteilt. Rückzahlung erst nach der erfolgten Ratenzahlungsgeschichte, aber besser wie nichts, spart nämlich Gerichtskosten und Anwaltshonorare!


    Wenn das alles aber zu hoch ist, ist es vielleicht besser den Weg der Privatinsolvenz zu gehen! Hängt aber auch davon ab welche Perspektive man für sich selbst in der Zukunft sieht.


    Gruß

    Hallo Mel!


    ich denke das Dir hinsichtlich eines Formulars niemand weiterhelfen kann. Bei den Widersprüchen handelt es sich immer um individuelle Begründungen.


    Du siehst das viel zu ernst, denn die Widerspruchsstelle bestätigt eigentlich immer die Vorgänge um den Sachverhalt und grenzt im Grunde nur den Bereich ein mit dem Sie sich Dir in einem Gerichtsverfahren zuwendet.


    Also setze einfach ein Schreiben auf in dem Du Deine Ansichten darlegts "Widerspruch" muss drüber stehen und warte ab was Dir die Widerspruchsstelle für eine Antwort präsentiert, dann solltest Du vor das Sozialgericht ziehen, denn das was die Widerspruchsstelle bescheidet muss längst nicht richtig sein, es legt nur da aus welcher Sicht die Behörde an die Sachlage herangeht!


    Gruß

    Hallo Morazio,


    nach Auskunft meiner ARGE stünde ich dem Arbeitsmarkt nur zur Verfügung wenn dies in Abendfrom geschieht, bei Tagesformprojekten hätte ich demnach keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II.


    Stell die Frage doch bitte mal direkt an nataly, die kennt sich mit Bafög hervorragend aus und in eurem Alter sehe ich da gute Möglichkeiten über diesen Weg voran zu kommen!


    Wie gesagt, direkt an nataly wenden!


    Gruß

    hALLO andreas 69!


    Einen Fernseher darf der GV z.B. nicht pfänden, oft wird, wenn es sich um ein Luxusgerät handelt angedroht diesen gegen ein Schwarz-Weiss Kleingerät auszutauschen, auch das ist im Grunde nicht zulässig und auch ein PC ob nun mit Internetzugang oder nicht gerhört zu den Gerätschaften die Dir die Kommunikation mit Deinem sozialen Umfeld aufrecht erhalten. Auch da darf man den Power- Rechner nicht gegen eine lahme Möhre ersetzen was schon mal der ein oder andere GV androht.


    Du liegst mit dem ALG II-Bescheid sowieso unter der Pfändungsfreigrenze, also im Grunde ist bei Dir dann nur die Abgabe der EV möglich und dann dackeln die Jungs wieder ab, hatte bisher nur einmal ne ganz nette die mich für 5 Tage einbuchten lies weil ich die Abgabe der EV verweigert habe und durch die Verzögerung hat sie Ihren Urlaubsflieger verpasst, die Arme. Das war's mir aber wert.


    Gruß

    Hallo Werner 30!


    Ist doch klasse, würde ich dem Fallmanager auch genau so mitteilen, es spricht ja nichts dagegen auf eienr solchen Basisi für zukünftige Zeiten vorzusorgen!


    Gruß

    Hallo Ihr beiden Emanzen!


    ich gebe euch natürlich recht, aber den Sachverhalt den Sandy mit Ihrer Antwort auf meine Stellungnahme dargelegt hat, hat Sie in der Anfrage undeutlich gelassen, sodas man sicherlich nicht von den später geschilderten Umständen ausgehen konnte. Aber wenn es Euch gut tut, nach der entsprechenden Darlegung hätte ich eine solche Vermutung auch nicht angestellt, - habe ich aber weil diese gefehlt hat und deshalb stehe ich nach wie vor zu dieser Aussage, auch wenn ich Sandy jetzt andere Dinge raten würde!


    Gruß

    Richtig Angel 77!


    Und was in der Maßnahme passiert ist das man die Leute ausspioniert, ich habe grade diese Auseinandersetzung mit der ARGE und der Widerspruchsstelle und gehe jetzt vor das Sozialgericht!


    Da wird Dir unterstellt den PC für private Zwecke verwendet zu haben, obwohl die Dozenten Dir erklären das zum besseren Erlernen dies sogar gewünscht ist. Da wird dein Verhalten in Diskussionen als störend und lautstark dargestellt, obwohl es ja im Grunde die Sache der Dozenten ist, die Termine für Diskussionen so zu legen das sie andere Kursteilnehmer nicht stören und es ist ja auch wohl zu erwarten das ein Dozent die Lautstärke regulieren kann. Ebenso dürfen die Dozenten Dich beleidigen, aber wehren darfast Du Dich nicht verbal, dann hats Du sie beleidigt, oder aber Du hast durch dein Verhalten den Erfolg der Maßnahme (vermutlich die Leute Mundtot zu machen) gefährdet, also bist Du vielleicht sogar für das nichterreichen der Zielsetzung der Maßnahme verantwortlich!


    Als mein Liebe, ganz vorsichtig, nix sagen immer schön aktiv den Anweisungen der Dozenten folgen und blos nicht auffallen!


    Gruß


    Ach ja, über die Menschenrechtsverletzungen in Tibet / China, Iran oder Zimbabwe da regt sich die Politikeretage auf , aber das was auf der ARGE abgeht ist scheinbar nicht von Bedeutung!

    Hallo Damja!


    Die ARGE kann jederzeit die Kontoauszüge verlangen, im Grunde täglich, wenn der Verdacht besteht das Du Leistungen zu Unrecht beantragst.


    In der Regel wird dies 1/2 jährlich vollzogen und mit jedem Folgeantrag kann dies wieder geschehen.


    Es gibt aber auch Fälle wo dies mtl. oder quartalsweise erbeten ist, je nach gut dünken der Fallmanger!


    Gruß

    Hallo Selial!


    Der Denkfehler der in Deiner Rechnung zum Tragen kommt ist der das auch der Betrag für die Umschulung in die Gesamtberechnung mit einfließt. Ohne den 400 € Job wird die Berücksichtigung des Freibetrages vermutlich nicht erreicht und Dir wird nichts abgezogen. Bei einem reinen 400 € Job ohne Umschulung werden meist 240 € in die Leistungsberechnung einfleißen hier sind dann 160 € Freibetrag zu Deinen Gunsten beinhaltet. In Deinem Fall kommt aber das Fahrgeld und der Umschulungsbeitrag mit in die Berechnung!


    Ich denke das diese daher richtig ist, auch ohne die genauen Zahlen zu kennen.


    Gruß


    Ps. Das muss Dir der Fallmanager aber eigentölich genau so erklären!

    Hallo Tricorderkatze!


    wenn Du einen Mietvertrag mit dem ALGII Bezieher eingehst und dieser sich Dir gegenüber als berechtigt erklärt hat, warum sollte es dann Schwierigkeiten geben!


    Selbst wenn er das Haus verkaufen müsste, was nicht unbedingt der Fall sein muss, besteht für Dich doch der Mietvertrag, den der Nachfolger nicht ohne weiteres unbeachtet lassen kann, er kann noch nicht einmal unbedingt mit der Eiogenbedarfsregelung durchkommen, denn er hätte diesbezüglich mit dem Wissen um den Mietvertrag von diesem Objekt auch Abstand nehmen können.


    Gruß

    Hallo Erkusandor!


    Machbar ist die Bearbeitung sicherlich in dieser Zeit, aber ob der Wille dazu besteht, das bezweifel ich!


    Die ARGE ist aber in jedem Fall verpflichtet Dir weiter zu helfen, hier kommt es auf Deine Hartnäckigkeit an.


    Alles Schriftlich fixieren dann bist Du halbwegs auf der sicheren Seite was deinen Leistungsanspruch betrifft, auch wenn der Fallmanager Dir erklärt das er gegenwärtig für Dich nicht zuständig sein, las Dir dies schriftlich geben das Du um Hilfe ersucht hast!


    Gruß