Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Chip 84 !


    In einem Bett schlafen ist sicherlich nicht das Problem! Nur ein Bett zu haben allerdings schon denn dann kann einem eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt werden. Zwar müssen noch andere Kriterien erfüllt sein aber Ihr macht es dadurch nur einfacher für die ARGE also sollte jeder seinen eigenen Bereich nachweisen können.


    Miete Teilen ist dann normal, aber man kann auch einen größeren oder kleineren Anteil der Wohnung in der Miete darlegen, je nachdem ob Deine Eltern Deine Freundin diesbezüglich unterstützen werden oder dies nicht der Fall ist und evtl. staatl. Leistiungen beantragt werden.


    Gruß

    Hallo Petri 75!


    Das ist totaler Blödsinn, mach das so, erkläre zur Verhandlungsniederschrift Deinen Vorschlag und was Dir der Fallmanager daraufhin erklärt hat, dies machst Du bitte beim Teamleiter der ARGE!


    Der Rest regelt sich dann, denn nirgends steht das die Wohnung nur 45 qm² unddie Nebenkosten nur diese oder jene Höhe haben dürfen. Die ARGE macht dies alles absichtlich, damit ide Leute einen Hals bekommen und sich Ihrem Schicksal ergeben. Recht wird dann beim Sozialgericht gesprochen!


    Also nicht verunsichern lassen!


    Hatte heute ein Plakat umhängen, auf dem stand: "Da sagte mirgestern ein kluger Mann, das man Gespräche auch aufnehmen kann!


    Empört meinte der Teamleiter hier im Haus das ich wenn er dahinter käme mit einer Anzeige rechnen müsste wegen Aufforderung! Da habe ich in angelacht und erklärt was ich gerstern von einem Menschen zur Kenntnis genommen habe und das ich selbstverständlich den Gesprächspartner auf diesen Umstand hinweisen würde. Problem ist nur wenn die Aufforderung zum Eintritt schon in rotziger Manier statt findet und das Gerät schon eingeschaltet ist.


    Gruß

    Hallo Rebecca!


    Ich denke nicht das Dir heri eine Sperrfrist droht auch wenn das bei eigener Kündigung in Deutschland inzwischen so ist.


    Für das Ausland und dort geltende Arbeitsverträge gibt es meiner Mienung nach keine Eingriffsmöglichkeit, ausserdem müsste eine Stellungnahme vom Arbeitgeber eingeholt werden, sofern Du einen Kündigungsgrund angibst der sanktionierbar ist besteht natürlich durch Deine Aussage die Gefahr der Sanktionierung!


    Erklär das Du aus psychischen und Physischen Problemen Dich zur Rückkehr nach Deutschland entschieden hast. Ausserdem war dies von dringender Notwendigkeit, weil über 30 Monate hinaus der ALG I Anspruch erlöschen könnte!


    Gruß


    Ps.: Die Frist von 30 Monaten ist ganz wichtig! Schau das Du vorher zurück bist, sonst hast Du keinerlei Anrechte, nach meinem Kenntnisstand!

    Hallo Streifenhörnchen 1108!


    347 € Regelsatz pro Erwachsener + Regelsatz Kind + Mietekosten für angemessene Wohnung!


    Ich denek das dies aus den 1200 € Zahlbar ist, dann ist auch nichts mehr mit ALG II und Mietzuschuss!


    Gruss

    hallo chip 84!


    Da Du ein Kind hast bildest Du eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn Deine Freundin mit Euch Zusammenziehen möchte solltet Ihr eiene Wohngemeinschaft bilden, denn eine Bedarfsgemeinschaf t würde bedeuten das das Einkommen Deiner Freundin ansonsten mit eingerechnet wird. Sofern Deine Freundin kein ALG II bezieht und ebenfalls nicht Zuhause wohnen muss, wäre das der beste Weg. Auch was die Größe der Wohnung angeht, kann durch die Freundin bestimmt werden wie viel der Wohnung Ihr zugemessen wird, es muss nur Vertraglich klar sein wie groß Dein Bereich davon ist, mit Kind sind das 60qm²


    gruß


    Nochmals , dies gilt wenn Deine Freundin keine Hilfe vom Staat beansprucht. Ansonsten gelten die Bestimmungen entsprechend BAB, ALGII oder Bafög"

    Hallo sepia!


    Die Frage kannst Du Dir selbst beantworten!


    Denkst Du das Sozialleistungen, die ein Überleben sicherstellen sollen dazu da sind ein Gewerbe zu finanzieren?


    Der Gedqanke von Dir ist zwar gut und auch nachvollziehbar nur die Grundsicherung heisst nicht umsonst Grundsicherung.


    Förderungen hinsichtlich der Selbstständigkeit sind daher für ALG II Bezieher nur in begrenztem Umfang möchlich, Brutto 3000€ stehen zur Verfügung und sind zudem als Kann-Bestimmung ausgelegt.



    Gruß

    Hallo Streifenhörnchen!


    Das Geld mag ja knapp sein, aber der Staat ist ja auch nicht dazu da den Lebensunterhalt durch zusätzliche Leistungen über ein Grundmass hinaus, den Mensachen ein gutes Leben zu finanzieren.


    Wenn Dein Freund, Vater des Kindes und Deine Schwester und Du alle in eine größere Wohnung zusammen ziehen, bildet ihr vermutlich eine oder mehrer Bedarfsgemeinschaften. Ist das gesamte Einkommen darüber hinaus ausreichend den Lebensunterhalt zu sichern, ist es nur rechtens wenn kein ALG II mehr geleistet wird, wie gesagt es steht die frage wer zur BG gehört und was jeder einzelne mit einbringt und was dann letztlich nötig wäre den Lebensunterhalt zu sichern.


    Gruß

    Hallo minime 0809!


    Ja diese Möglichkeit besteht, weil Ihr bei Zusammenzug eine Bedarfsgemeinschaft bildet und Dein Freund dann sein Einkommen mit einbringt. Da er gegenwärtig davon ohne ALG Bezug zurecht kommt, denke ich wird dies auch der Fall sein wenn Ihr die Bedarfsgemeinschaft bildet. Soll heissen Ihr bekommt vermutlich kein ALG II mehr und damit steht es euch frei eine Wohnung in jeder Größenordnung zu suchen und zu mieten!


    Ich denke das diese Antwort euch zwar nicht zusagt, aber so ist es nun mal!


    Gruß

    Hallo Marc B!


    Es ist definitiv zu einer Überzahlung gekommen, so sieht es die ARGE! Grund : Du hättest den ARbeitgeber um einen Vorschuss bitten können, hast Du natürlich nicht in der Annahme das Du ja irgendwie den Monat überbrücken musst.


    Im Deutschen Rechtssystem besteht folgende Praktik, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und dies macht sich die ARGE zu nutze indem man Dich erst nach der Gehaltleistung des Arbeitgebers zur Rückzahlung auffordert, denn in der Phase der Überbrückung hattest Du eine Eingliederungsbeihilfe beantragen können, aber das verschweigt die ARGE vorsätzlich!


    Nur wenn Du diesen Vorsatz beweisen könntest, hättest Du gerichtlich gesehen eine Chance!


    Ich würde dies auch dem Fallmanager knallhart vorwerfen, das haben die in der Vergangenheit ja mit Dir und anderen auch oft genu so gemacht, einfach Vorsatz unterstellt. Das macht zwar keine Freunde, aber nur so kommt man derart dreckigen Praktiken bei.


    Lege Widerspruch gegen die Rückforderung ein wenn diese in voller Höhe erhoben wird und dann musste "Pokern", und zu einer Kompromisslösung anregen, dann hat nämlich die ARGE wieder etwas schlechtere Karten wenns doch vors Sozialgericht geht.


    Aber allein im Interesse aller anderen ALG II Bezieher sollten dies alle Betroffenen machen, nur massenweiser Druck ändert an den Praktiken etwas!



    Gruß und viel Erfolg

    Hallo Sterni,


    Eigenkapital ist immer gut wenn man eine Existenzgründung vornimmt.


    Neuerdings und das ist erst seit 01.01.2008 wohl der Fall bieten die Kommunen, also meist die Kreisverwaltungen die Leistungen ebenfalls an die ansonsten von freien Unternehmensberatern bisher angeboten wurde.


    Die sogenannte Potentialberatung auf die es alle abgesehen haben wird nämlich zu 50 % aus Mitteln der KFW Bank die diese aus einem europäischen Fonds erhält übernommen, der Unternehmer zahlte dann die anderen 50%. Dies war für die Kommunen der Anlas diese Beratungsleistung selbst zu erbringen, denn eine Potentialberatung kostet 3000 €, richtig Kohle und eine Garantie das die Fördermittel und Möglichkeiten dann tatsächlich bewilligt werden gibt keiner!


    Bei ALG II Beziehern gilt das auch eine Förderung im Rahmen dieser 3000€ möglich ist und 1500 € schöpfen die Kommunen natürlich gerne ab und der ALG II Bezieher entlastet zudem die Statistik, etwas Überbrückungsgeld gibts dann noch und das wars meist schon, weil viele ARGE'n schon nach 2 Wochen die Zahlen sehen wollen und dann entscheiden das keine Leistugnen mehr notwendig sind.


    Hinsichtlich der Qualifikation zum Job-Coach denke ich mal, das entsprechende Ausbildungen sicher ganz nützlich sind, aber nur dann erforderlich wenn die ARGE oder eine andere beauftragende Institution nachweisliche Erfolge dokumentieren muss, dann sollte das Unternehmen zumindest nach entsprechender Iso oder Din Norm certifiziert sein, sonst gibs keine Aufträge.


    Zu günstigen Zertifizierungsunternehmen solltest Du ein Unternehmen nutzen das mit Handwerkskammern oder Verbänden schon erfolgreich zusammenarbeitet.


    Gruß

    Hi Papi 1988!


    Ja! Ganz klar ja!


    Ich denke Du hats eine Eingliederungsvereinbarung mit der ARGE getroffen. In einigen Ausführungen wird sogar vorgeschrieben, dass wenn Du den Einzugsbereich der Arge ohne die Zustimmung Deines Fallmanagers verlässt dies unweigerlich zur Sanktion führt! 30 % machen bei einem alleinstehenden 104€ aus, wenn Du mit Freundin und Kind eine Bedarfsgemeinschaft bildest darfs Du die 30% aus dem Regelsatz selbts errechnen, das ist es ja wohl nicht wert, oder?


    Gruß

    Hallo Silbermoon!


    dafür bewege ich etwas in Richtung etwas mehr Gerechtigkeit. Ich denke Du regst Dich sowieso etwas viel darüber auf, da es nur die Pferde einer Freundin sind!
    Vermutlich kriegst Du deswegen keine Antwort weil viele meiner Meinung sind und es sich blos nicht trauen auch mal was in die andere Richtung zu sagen!


    Gruß

    Hallo Behn!


    Abgesehen davon das Du Dich Deinem Kind gegenüber aus rein menschlichen und natürlichen Gründen verantwortlich fühlts, denke ich ist Deine in Verpflichtungnahme so seit 20 Jahren beendet, was die gesetzlichen Bestimmungen nach Bezug von Sozialleistungen nach ALG I oder ALG II angeht.


    Gruß

    1. Türkischstämmiger Mitbürger ! Wenn Sie als deutschstämmige Ehefrau unterschreiben, das Ihr Mann zukünftig kein ALG II beantragt stimmen wir dem Heiratsantrag zu!
    2. Arbeitsfähigkeit! Sind Sie denn in der Lage täglich noch 3 Stunden zu arbeiten?

    Hallo Leute!


    Wir alle haben ja schon so manche Unverschämtheiten der ARGE MItarbeiter erlebt, niemand von denen steht dann dazu wenns drauf ankommt, also sollte wir eine Sammlung von Fragen und Aussagenhier in einer Seite des Forums präsentieren! Für alle die das nicht gleuben können!


    Ihr könnt ja als Antwort jedes Mal euren Beitrag dadrunetr setzen, mal sehen wie schnell dieser Bericht dann anwächst und was da alles zusammen kommt, das konnte man dann vielleicht sogar per E-Mail dem Petitionsausschuss im Bundestag mal zusenden!


    Ich hoffe die Idee findet eure Zustimmung!


    Bitte immer nur den wesentlichen Satz mit fortlaufender Nummerierung und Initialien versehen!


    Gruß

    Hallo Gänsefeder!


    Am sichersten ist Altersvorsorge in Richtung Riesterrente. Kann Dir aber nicht sagen ob da wie bei anderen Kapitalversicherungen eine Einmal-Vorableistung in Höhe besagter 10.000 € möglich ist, denke aber schon !
    Die Frage solltest Du von Deinem Versicherungsvertreter beantworten lassen in der Regel bietet der Dir ja auch die Riester-Vorsorge auch an.


    Denke Mal das die ARGE niemandenVorschreiben kann noch schnell etwas zur Altersabsicherung auszuhandeln bevor er in ALG II Bezug fällt, sofern die Freigrenze nicht überschritten wird.


    Du musst aber die Höhe der Riestervorsorge angeben und wenn dann noch was übrig bleibt solltest Du dies jetzt vor investieren, z.B. Reparatur des Autos oder der Wohnung oder des Hauses.



    Gruß

    Hallo Pippi,


    hat die ARGHE tatsächlich wegen dem 1 qm² einen Abzug vorgenommen?


    das kann ich fats nicht glauben! Das würde ja bedeuten das dem Bürokratismus in punkto Reformen überhaupt nichts vernünftiges mehr bei gemessen werden kann! So ein Schwachsinn!


    Gruß