Hallo Marc B!
Es ist definitiv zu einer Überzahlung gekommen, so sieht es die ARGE! Grund : Du hättest den ARbeitgeber um einen Vorschuss bitten können, hast Du natürlich nicht in der Annahme das Du ja irgendwie den Monat überbrücken musst.
Im Deutschen Rechtssystem besteht folgende Praktik, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und dies macht sich die ARGE zu nutze indem man Dich erst nach der Gehaltleistung des Arbeitgebers zur Rückzahlung auffordert, denn in der Phase der Überbrückung hattest Du eine Eingliederungsbeihilfe beantragen können, aber das verschweigt die ARGE vorsätzlich!
Nur wenn Du diesen Vorsatz beweisen könntest, hättest Du gerichtlich gesehen eine Chance!
Ich würde dies auch dem Fallmanager knallhart vorwerfen, das haben die in der Vergangenheit ja mit Dir und anderen auch oft genu so gemacht, einfach Vorsatz unterstellt. Das macht zwar keine Freunde, aber nur so kommt man derart dreckigen Praktiken bei.
Lege Widerspruch gegen die Rückforderung ein wenn diese in voller Höhe erhoben wird und dann musste "Pokern", und zu einer Kompromisslösung anregen, dann hat nämlich die ARGE wieder etwas schlechtere Karten wenns doch vors Sozialgericht geht.
Aber allein im Interesse aller anderen ALG II Bezieher sollten dies alle Betroffenen machen, nur massenweiser Druck ändert an den Praktiken etwas!
Gruß und viel Erfolg