Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Hoppelfritze,


    auch wenn es "diablo" stören wird wie ich über die Massnahmen der ARGE denke, Bewerbungstrainings und angebliche Qualifizierung stehen hierbei wie ich selbts erfahren durfte absolut nicht im Vordergrund !


    Tenor auf diesen Veranstaltungen ist a) Kohle vom Staat für diese Maßnahmen zu kassieren und darüber hinaus auch noch ein wenig an der Provision bei erfolgreicher Vermittlung zu partizipieren. Praktika und Zeitarbeit werden dort ganz groß geschrieben und die allseits betriebene Argumnetation von Qualifizeirungsnotwendigkeiten sieht man ja an Deinem und meinem ganz persönlichen Fähigkeiten!


    Schnauze halten ist dort pflicht und ausspioniert wird man mittels der Vertragspartner der ARGE und wenn Du Dich in deren System nicht einfügst biste nicht nur , nicht mehr vermittelbar, sondern man Sanktioniert Dich wohlmöglich auch noch weil Du deren Ziele gefährdest, wie gesagt Zielsetzung ist abkassieren aber nicht die Erfüllung der im SGB festgehaltenen Zweckmäßigkeiten zu Gunsten der Allgemeinheit, indem Leistungen erfolgreich dazu führen die Sozialkassen in der Folge zu stärken.


    Gruß

    Hallo qnta!


    Auf der Bundesagentur gibt es soetwas wie eine Ausbildungsberater, den würde ich mal aufsuchen und die Problematik darlegen und auch die Frage stellen in wieweit die ARGE den Erfolg dieser Ausbildung gefähden will. Ich denke das mit einem solchen Gespräche mehr und qualifizierter Einfluss auf die Argumente des Fallmanagers genommen werden kann. Es gibt genügend andere im SGB II und III aufgeführte § die dazu führen das man auf der ARGE vielelicht nochmals so eine Entscheidung üebrdenkt udn es gibt überall auch Vorgesetzte! Deshalb auch auf der ARGE mit dem ´Sachverhalt mal beim Teamleiter vorsprechen!


    Hier im Forum gibts einen von der ARGE "Diabolo" frag den doch mal was er Dir diesbezüglich rät!


    Gruß

    Hallo Ginger!


    Ich denke das ist sehr schwierig! Zunächst darf ein Großteil der ALG II Bezieher doch lt. Eingliederungsvereinbarung den Einzugsbereich der ARGE nicht verlassen! Wie legal oder assozial solche Auflagen sind will ich mal dahingestellt lassen, Fakt ist das demjenigen der ohne Abmeldung diesen verlässt mit Sanktionen zu rechnen hat, die ebenso unberechtigt wie vom Gesetz her in dieser Form nicht angedacht sind, aber Fakt ist, es wird so von der ARGE praktiziert im Wissen darum das Sozialgerichtsverfahren inzwischen mit Vorlaufzeiten von bis zu 11 Monaten belastet sind.


    Darüber hinaus habe ich selbst aber allzu oft die Schwerfälligkeit von ALG II Beziehern kennen gelernt!


    Beim Umtrunk oder an der Theke reissen alle das Maul weit auf und wenn es dann mal drauf ankommt siehste keine Sau die mitzieht, gelinde gesagt ist ein großer wenn nicht sogar der große Teil der ALG II Bezieher daran schuld das wenige mit dem System so in Klinsch geraten wie ich, weil man sich viel zu sehr aus Idealismus für manchen der es wirklich nicht verdient hat, mit einsetzt.


    Finde Dein Vorhaben mehr als positiv, aber wenn ich Dir einen Rat geben darf vergiss es, wirst nur enttäuscht und damit muss man umgehen können oder man geht dran kaputt!



    Gruß

    Hallo Diabolo!


    Oh, da habe ich wohl einen Nerv getroffen? Wie!


    Schön mal zu sehen wer sich hier im Forum so betätigt!


    Dann wirst Du mir ja sicherlich die Frage beantworten können, was mit einem ALG II Bezieher passiert, bei dem die Krankmeldung/Gesundmeldung verloren gegangen ist? Passiert ja nicht all zu oft auf der ARGE, aber es passiert eben!


    Nun ja wenn man auf eurer ARGE 4 Stunden warten muss, verstehe ich das ! Du bist dann vielleicht etwas zu lange hier im Forum; sorry könntest ja auch Urlaub haben?!


    Und warum nur als Synonym? Hier meine komplette Adresse: Horst Grunert, Dahlienweg 1 52511 Geilenkirchen - Hey wenn Du nen vernünftig bezahlten Job für mich hast! Tel.: 0174-1404571


    Kannst aber auch gerne persönlich vorbei kommen und mir erklären was für ein "faules Schwein" ich bin, Dein Text sagt ja im Grunde nix anderes!


    Gruß

    Hallo HeikeT.


    Auf meinen früheren Gehaltsabrechnungen wurden die VWL + die Zulagen aufgeführt und ebenso der Abzug der Leistung hinsichtlich der Überweisung, am Ende stand dann der tatsächliche Nettolohn von dem bereits die VWL komplett abgezogen waren, dies müsste der ARGE genügen um die Berechnungen durchführen zu können und zu erkennen welche dieser Leistungen dem gesetzlichen Zweck unterliegen.


    Gruß

    Hallo Angel 77 !


    So ganz stimme ich den Ausführungen von Diabolo nicht zu!


    Wenn die Zahlung des Lohnes erst im Folgemonat erfolgt bestand der Anspruch auf ALG II im Beispiel im Monat Mai doch nicht, denn Du befindest Dich zu diesem Zeitpunkt eindeutig in Arbeit und könntest nach Auffassung der ARGE eine Vorschusszahlung auf den Verdienst beim Arbeitgeber erfragen, auch die unpünktliche Zahlung des Lohnes ist für mich kein Grund das Zuflussprinzip geltend zu machen, dafür habe ich ein ganz persönliches Beispiel!


    Ein früherer Arbeitgeber schuldet mir noch 1200 € netto, die ARGE ist 3 Monate in Leistung gegangen und seit mehr als 1 1/2 Jahre steht die Pfändung an. Der verdienst muss mit den 3 Monaten verrechnet werden, sonnst bekäme ich in dem Monat der Leistung nämlich kein ALG II, die ARGE aber auch nicht die Rückerstattung der Vorleistung! Also, so ganz kann ich die Info nicht gut heissen!


    Ausserdem besteht ein Anspruch hinsichtlich des Eingliederungszuschusses, auch wenn dieser in Form einer Kann - Bestimmung gewährt werden oder abgelehnt werden kann.


    Frag doch einfach mal den Fallmanager, der muss Dir eine verbindliche ANtwort erteilen, nur die solltest Du Dir sicherheitshalber schriftlich geben lassen!


    Gruß

    Hallo Pauline68!


    Können kann man alles, sofern man es macht!


    Da Dein Sohn wegen der Arbeit ausgezogen ist und bereits im Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE wohnt, und Du zudem in absehbarer Zeit auch in eine andere Stadt umziehen wirst dürfte es für Ihn keine Probleme mit der Beantragung geben. Du wirst Ihn ja finanziell nicht versorgen können und deshalb werden Ihm auch wohl Leistungen zustehen und bewilligt werden.


    Du musst Deinen Wegzug allerdings vorher mit der ARGE absprechen, machst Du das nicht drohen auch Sanktionen im Nach hinein und treffen Dich dann wohlmöglich in einer Phase wo Du auf Leistungen wieder angewiesen sein könntest.


    Gruß

    Hallo Hoppelfritze!


    Habt Ihr eigentlich alle Angst vor den Fallmanagern?


    Anrufen!!! Klasse etwas unverbindlicheres und unpersönlicheres gibt es doch nicht, kein Wunder wenn die immer irgendetwas hinter dem Verhalten vermuten.


    Ihr solltet euch mal angewöhnen, von Angesicht zu Angesicht dem Übel ins Gesicht zu schauen! Nur so wir man auf Dauer etwas bewirken! Wer nicht kämpft hat schon verloren!


    Was hat die ARGE was euch allen soviel Angst macht?



    Gruß

    Hallo patin 86!


    Einmal ausgezogen, weil dies aus beruflichen Gründen einer gewissen Notwendigkeit unterliegt, (z.B. schlechte Verbindungen mit Bus und Bahn zu einem weiter entfernten Arbeitsplatz, oder ungünstige Arbeitszeiten mit dem Effekt das diese Verbindungen nicht genutzt werden können) wirst Du nach eintretender Arbeitslosigkeit nicht wieder gezwungen werden können Zuhause unterkommen zu müssen. Dieser Irrglaube wird nicht häufig genug aber genau von der ARGE geschürrt, weils Kosten spart.


    Problematisch ist für Dich daher nur der Auszug wenn Du auch weiterhin zum Verdienst ALG II Leistungen als Aufstockung beziehen müsstest.


    Ìst Dein Verdienst hoch genug eine eigene Wohnung zu finanzieren, dann kannst Du jeder Zeit ausziehen!


    Auch die Tatsache das der Arbeitsvertrag nur 9 Monate läuft, darf von der ARGE nicht als Grund genommen werden immer ein diesbezüglich ominöses Jahr Auszug aus der elterlichen Wohnung belegen zu müssen.


    Für den Fall der Fälle kannst Du ja 3 Monatsmieten vorsorglich beiseite legen, dann ist auch diese Klausel aussen vor, wenn es nach 9 Monaten dann doch so kommen sollte.


    Gruß

    Hallo Hallo Hallo,


    da macht Ihr es euch aber sehr einfach mit der Beantwortung der Frage!


    Bin zuhause ausgezogen weil es familiäre Probleme gibt ?! ...... und das berechtigt dann ALG II zu beziehen oder was?


    Leute im Gesetz steht das, wer unter 26 ist bei den Eltern in der Obhut verbleiben darf, es sei den das eine öffentliche Institution darüber anders entscheidet, mit nichten ist dies der Betroffene selbst, auch wenn im SGB II § 38 diesbezüglich jemand seine Eigenverantwortung aus der Bedarfsgemeinschaft (in diesem Fall der Elterlichen) selbst regeln könnte.


    Wenn Dein Freund (dero3) wohlmöglich auch noch Leistungen nach ALG II bezieht , drückst Du Ihm mit der Aussage die hier im Netz steht gleich die erste Sanktion rein. Weil er dies aufgrund der Mitwirkungspflicht hätte melden müssen, denn Du müsstet somit einen Anteil an der Wohnung mit aufbringen, ob Du nun was hast oder nicht!


    Auch sind Hausbesuche bei einer WG nicht die Regel, diese sind zudem nur zulässig wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht!



    Gruß

    Hallo Stefsa und alle Anderen!


    Widerspruch wurde abgelehnt ! ???????


    Wann begreift Ihr endlich das die Widerspruchsstelle keine unabhängige Institution ist?


    Die Widersrpuchsstelle befindet sich wo ? Richtig im Hause der jeweiligen Institution und ist lediglich dazu da, grobe Fehler und Auffassungen der einzelnen Sachbearbeiter zu vermeiden, keinesfalls die Interessen des Widersprechenden sicher zu stellen!


    Eine unabhängige Stelle kann daher nur ein Gericht sein!


    Gruß

    hALLO Gudrun,


    Geilenkirchen ist leider etwas weit weg von Minden, habe hier vor Ort ein Treffen für ALG II Bezieher aufgebaut in einer eigentlich gut situierten Gaststätte mit eigenem zweiten Raum. Treffen finden jeden Donnerstag von 20.00-21.00 Uhr statt zwecks Austausch von Info's und Verzehr oder trinken muss hier auch keiner, ist mit dem Wirt so besprochen, weil er selbst mal die Situation kennen gelernt hat und zudem noch recht jung ist findet er meinen Einsatz so positiv, das er diese Zusage gerne gemacht hat. Das traurige ist nur, obwohl ich nun auch schon fast 6 Wochen jeden Tag vor dem Rathaus/ARGE protestiere, interessiert es die Betroffenen nur sehr wenig. Hier und da schauen mal welche vorbei, mesit zu Zeiten an denen klar ist das kein Treffen ist - um irgendwelche Ausreden zu haben - und manchmal denkste dann wozu man sich für diese Leute überhaupt einsetzt. Habe vor wenigen Tagen diesbezüglich ein Gespräch vorm Rathaus mit einem geführt der auf den letzten 5 Minuten mal vorbei kam. Tenor des Besuches: "ich habe schon genug Schwierigkeiten mit denen von der ARGE! Darauf fällt mir nur eines ein: es sind noch nicht genug Schwierigkeiten, die die Leute mit der ARGE haben, viel zu wenige! Das siehste auch hier im Forum immer wieder, Solidarität steht hinter den eigenen Interessen.


    Hoffe Du verlierts nicht den Mut, soll ja ein paar unverbesserliche geben die dies alles machen, auch in dem Wissen das es eher was auf's Maul gibt, denn Anerkennung!


    Wenn ich sehe das ich meine Sanktion eigentlich nur der Tatsache zu verdanken habe das ich mich angagiere und dann drüber nachdenken würde ob es das wert ist, müsste ich es eigentlich lassen, aber man hat ja noch einen gewissen Idealismus.


    Gruß und viel Erfolg!

    Hallo Leute!


    Wer ist zuständig ? Das ist ja wohl die Frage! Die Arge bei der Du gemeldet bist entscheidet und da hat der Fallmanager eigentlich korrekt entschieden. "Soziales Umfeld" ist hier das Stichwort und durch das kleine Kind (Kindeswohl) ist auch den nGroßeltern der Umgang zu ermöglichen. Der Umzug zu den Großeltern bedeutet zum einen mehr soziale Sicherheit und zum anderen Reduzierung der Kosten wenn die ALG II Bezieherin nämlich zu diesem Zweck zu den Eltern fahren will steht ihr diesbezüglioch bsogar die Übernahme der Kosten zu!


    Ich würde da beim Fallmanager die Möglichkeit gemeldet wurde einen Antrag auf Umzug stellen, mit der Vorlage auf eine mögliche neue Bleibe - Mietvertrag darf nur noch nicht vom ALG II unterschrieben sein und dann auf der zuständigen, gegenwärtigen ARGE vorlegen. Wir der dort genehmigt stellt sich mir die Frage was die neue zuständige ARGE dann verweigern will!?


    Gruß

    Hallo Angel 77!


    Frag doch mal nach Überbrückungsgeld ausserdem gibt es eine Eingliederungsbeihilfe bis zu 3000€ die allerdings in einer "Kann"-Bestimmung besteht. Von Rückzahlungspflicht ist in diesen Dinegn keine Rede weil ja der Zeitraum der Überbrückung abgesichert sein soll, oder wie willst Du sonst zur Arbeit kommen?


    Fast 100 % aller in Arbeit gehenden ALG II Bezieher werden auf diesen Umstand bewusst nicht hingewiesen und wer nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht selbst fragt bekommt auch nichts und rückwirkend schon gar nicht.


    Damit ist man dann nicht mehr auf die ALG II Leistungen angewiesen und somit muss man diese auch nicht zurück zahlen, andernfalls aber schon weil man seiner Meldepflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist!


    Gruß

    Hallo Betonjonny!


    Wer hat Dir denn diese Auskunft erteilt?


    Wer hat den Wert des Hauses denn festgesetzt?


    Mit welchem Recht würde die ARGE denn gegen den geringwärtig erzielten Erlös denn vorgehen wollen?


    Welchen tatsächlichen Wert hat das renovierungsbedürftige Haus denn tatsächlich?


    Aber eine ganz andere Frage dazu!


    Erhält der Vater der Freundin Mietleistungen und wenn ja in welcher Höhe oder warum kann er die Raten nicht mehr zurückführen? Auch da gibt es Hilfen die die ARGE erbringen muss!


    das Eigentum dient der Altersvorsorge über das Rentenalter hinaus, die anrechnung als Vermögen ist daher nur begrenzt von der ARGE vorzunehmen.


    Wenn Ihr das Haus erworben habt, steht ausser Frage das der Vater wohl auch weiter einen Anspruch auf ALG II haben wird, sogar inclusive Mietekostenübernahme. Wer ihm das Objekt dann vermietet ist im Grunde unerheblich, solange Ihr einen Mietvertrag und nicht lebenslanges Kostenfreies Wohnrecht vereinbart. Dies gilt als zusätzlicher Erlös und muss von der ARGE mit berücksichtigt werden. Die Grundsicherung hinsichtlich des Regelsatzes ist aber auch dann nur gefährdet wenn noch mehr Kapital zur Verfügung steht und damit die Selbstversorgung gegeben ist.


    Gruß