Hallo Diablo!
Danke für die Info! Ich habe auch den Forumsteilnehmer , der hinsichtlich eines entsprechenden Urteils hier etwas anderes zur Einsicht gegeben hat, gebeten mir das Gerichtsurteil ,mal per e-mail zu zusenden, aber natürlich passiert dann, wenn es für alle von Wichtigkeit sein könnte nichts!
Das etwas bei der ARGE gängige Praxis ist, heisst ja noch lange nicht das dies Rechtens ist. Irgendwie ist schon einleuchtend, das sofern die ARGE dem Missbrauchsgedanken folgt, grundsätzlich diese Rechtmässigkeit besteht, was ich nur immer wieder bemängel ist diese grundsätzliche Unterstellung dem Hilfeersuchenden gegenüber, sich so zu verhalten. Insbesondere die Tatsache das die Haushalte der Kommunen mehr oder weniger über leere Kassen verfügen, sollte doch kein Kriterium dafür sein solche Unterstellungen in grundsätzlicher Weise anzunehmen.
Die ARGE ist in erster Linie ein Dienstleister und sollte sich zunächst einmal als solcher verstehen und erst in zweiter Reihe als Moralapostel und verlängerser Arm der staatlichen Straftaten verfolgenden Einrichtungen.
Deswegen halte ich den Ton der oft genug in den ARGE'n vorherrscht auch für völlig daneben, aber genau diese Kritik wird von Leuten die in Deinem Bereich tätig sind oft genug falsch verstanden!
Gruß