Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Diablo!


    Danke für die Info! Ich habe auch den Forumsteilnehmer , der hinsichtlich eines entsprechenden Urteils hier etwas anderes zur Einsicht gegeben hat, gebeten mir das Gerichtsurteil ,mal per e-mail zu zusenden, aber natürlich passiert dann, wenn es für alle von Wichtigkeit sein könnte nichts!


    Das etwas bei der ARGE gängige Praxis ist, heisst ja noch lange nicht das dies Rechtens ist. Irgendwie ist schon einleuchtend, das sofern die ARGE dem Missbrauchsgedanken folgt, grundsätzlich diese Rechtmässigkeit besteht, was ich nur immer wieder bemängel ist diese grundsätzliche Unterstellung dem Hilfeersuchenden gegenüber, sich so zu verhalten. Insbesondere die Tatsache das die Haushalte der Kommunen mehr oder weniger über leere Kassen verfügen, sollte doch kein Kriterium dafür sein solche Unterstellungen in grundsätzlicher Weise anzunehmen.


    Die ARGE ist in erster Linie ein Dienstleister und sollte sich zunächst einmal als solcher verstehen und erst in zweiter Reihe als Moralapostel und verlängerser Arm der staatlichen Straftaten verfolgenden Einrichtungen.


    Deswegen halte ich den Ton der oft genug in den ARGE'n vorherrscht auch für völlig daneben, aber genau diese Kritik wird von Leuten die in Deinem Bereich tätig sind oft genug falsch verstanden!


    Gruß

    Hallo Salle!


    Hinsichtlich der Bemerkung : einzig logische Schlussfolgerung


    Nicht nur bei den Test von Sportlern ist es in den testeten Instituten schon mehrfach zum Vertauschen von Proben gekommen.


    ich will gar nicht behaupten das dies auch im vorliegenden Fall möglich sein könnte, aber daraus zu schließen das dies eben nicht passieren kann, ist für mich nicht grade logisch!


    Krümel 3982 Du solltest natürlich, bevor Du Dich derartigen Vorwürfen anschliesst, wirklich ganz, ganz sicher sein das da nicht doch irgendwo ungeahntes Potential lungert. Ansonsten musst Du wohl oder Übel um nochmalige Prüfung der Daten bei der zuständigen Stelle ersuchen.


    Aber wie gesagt, nur nach wirklich sorgfältiger Überprüfung aller wenn und aber, sonst kann das für Dich auch ziemlich teuer werden!


    Gruß

    Hallo Schlagerfee1


    Du bist demnach Selbstständig ohne Einkommen?


    Ist das von Dir bewohnte Objekt denn jetzt der Betrieb oder die private Wohnung oder hast Du gegenwärtig gar keine private Wohnung und warst nur genötigt in den Betriebsräumen zu nächtigen weil Du ansonsten unter der Brücke schlafen müsstest? Stellt sich dann nur noch die Frage wie Du die Kosten für die Betriebsräume aufbringst?


    Gruß


    und mal über diese Darstellung nachdenken?

    Hallo Celice 82!


    Alleinstehend hat man grade mal 347 € und damit muss man ebenso klar kommen.


    Du schreibst das Ihr zusammen 665 € habt und wenn er ALG II bezieht stimmt meiner Meinung nach an dieser Aussage etwas nicht denn 2x 347€ + 1 x Kinderanteil und Erziehungsgeld, da ist meines Erachtens irgendetwas nicht richtig in Deinen Angaben!


    Vielleicht klärst Du uns mal auf!


    Gruß


    Habt Ihr evtl. das Auslaufen des Elterngeldes nicht der ARGE mitgeteilt ? Ihr seit nämlich aufgrund der Mitwirkungspflicht dazu verpflichtet!

    Hallo Infinity!


    Was ist wenn der Kindesvater nicht zahlen will? Hallo?! Was für eine Frage!


    Der Staat wird schon entsprechend agieren wenn dies der Fall sein sollte, oder glaubst Du das es in Deutschland einfach ist sich seiner Verantwortung zu entziehen indem man erklärt das man nicht zahlen will?


    Der Pfändungsfreibetrag ist die Messlatte dessen an der sich der Kindesvater zu orientieren hat. Er wird sich dann damit abpfinden müssen, sobald er in der Lage ist Unterhalt zu leisten, dieser verpflichtung auch nachkommen zu müssen!


    Gruß

    Hallo Daphne 1988!


    Was hälst Du davpon Dein Problem mal bei einer Erziehungs-und Beratungsstelle in Deinem Wohnort vorzutragen. Ich denke das ein Auszug nicht sonderlich viel an der Problematik ändert die Du im grundsätzlichen Umgang Deiner Eltern mit Dir hast. Die Einrichtung besteht z.B. bei der Caritas oder auch der Kath. Kirche.


    ich denke einige Gespräche in dieser Form würden Deinen Eltern aber auch Dir hilfreicher zur Seite stehen wie der Bezug von Sozialleistungen durch den Staat.


    Gruß

    Hallo Manni!


    Auch hier im Gebiet sind es zunehmend nur Zeitarbeitsfirmen die in der Bemühung stehen Menschen zu qualifizieren oder in Arbeit zu bringen, ist schon merkwürdig! Und wenn man das SGB III §1 .4 liest muss man sich eigentlich noch viel mehr wundern!


    Gruß

    Hallo Miteinander!


    Diablo, als Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung kannst Du doch bestimmt etwas dazu beitragen in wieweit die hier im Forum gemachte Aussage eines anderen Mitgliedes, das nur der letzte Kontoauszug eingesehen werden darf, er hat angeblich einen diesbezüglichen Gerichtsbeschluss, rechtens ist.


    Damit wäre die gesamte Problematik doch beantwortet.


    Gruß

    Rechtens ist das sicherlich nicht, nur durch die Aufnahme der 400€ Tätigkeit hat Deine Tochter doch bewiesen was mit Druck alles machbar ist. Natürlich ist das eine menschenverachtende Praktik aber wer hat letztlich recht, der den Erfolg belegen kann, so siehts aus.


    Gruß

    Mitwirkung nachholen führt nicht gleichzeitig zur Aufhebung der Sanktion!


    Inzwischen weis ich wie die ARGE solche Dinge betrachtet, nämlich ziemlich engstirnig und ich frage mich jedesmal ob das sein muss.


    Die lieben Leute dort, so wie auch diablo, sehen nur die Verpflichtung gegenüber Ihrem Dienstherren und vergessen immer das sie im Grunde ein Dienstleister sind der aus den Steuergeldern bezahlt wird. Natürlich nicht mehr aus den meinen, da ich ja nur faul Zuhause rumsitze und mein Bemühen stetig in Frage gestellt werden kann. Tja leider bin ich keiner der sein Leben nach der Uhr gestaltet, will ich auch gar nicht denn dann wüsste ich ja wann diese abgelaufen ist. Im Nachhinein dann immer den Klugscheisser abgeben zu können ist für mich absolut daneben, schön für den der damit kein Problem hat, der wird in seinem leben wohl alles richtig gemacht haben und arbeitet daher im gesicherten Staatsdienst, was dann die Rechtfertigung zu beinhalten scheint anderen vorzuschreiben wie sie ihr Leben zu leben haben.


    Leg Widerspruch ein und geh mit einem rechtsanwalt dagegen an, sonst wird es nur noch problematischer!


    Gruß

    Hallo Nataly!


    dann nimm halt den Punkt 4!


    Unterwertig ist eine Beschäftigung nicht nur dann wenn man eine höhere Qualifikation besitzt, zB. Ing.Ausbildung und dann wohlmöglich Räume putzen soll, sondern auch wenn die Bezahlung nicht als dieser Qualifikation angemessen zu betrachten ist. Oder siehst Du die Tätigkeit eines Zahnarztes von der Wertigkeit gleichgestellt mit einem Fensterputzergehalt?


    Gruß

    Hallo Kio100!


    Macht der Rechtsanwalt, wegen besonderer Härte ect. pp. irgendetwas mit §84 (habe da keine Erfahrungen, hinterfragt das am besten beim Rechtsanwalt oder beim Rechtspfleger! Aber aufgrund der vielen Verfahren würde eine normale Wartefrist dazu führen das Tochter und Kind verhungern und auf der Straße landen müssten, deshalb gibt es diese Möglichkeitdes Eilverfahrens! Soviel ich weis geht das dann innerhalb von 4 Wochen über die Bühne!


    Sonst erstell doch einfach mal das Thema "Eilverfahren" fürs Forum!


    Gruß

    In vorliegendem Fall hat der Fallmanager zunächst sogar einen Betrag zur Vorstreckung angeboten, den man in Raten zurück zahlen sollte, da der Leistungsbezieher allerdings wegen andere Verpflichtungen bereits um die 120 € vom Regelsatz für solche Dinge aufwenden muss, kam der Gutschein für die Abholung aus dem ARGE - Lager!


    Gruß

    Hallo Chambes!


    Wie Salle schon geschrieben hat, mit Anerkennung der Vaterschaftspflichten kannst Du durch das Zusammenziehen auch ALG II Leistungen beantragen die Du gegenwärtig nicht erhältst.


    Stellt sich aber noch die Frage, wenn Du schon jetzt mit der Freundin zusammenziehst, ob Dir dann nicht auch schon jetzt ALG II gewährt werden muss, die Vaterschaft ist ja schon gegeben und eine Berechtigung zum Zusammenzug besteht ja auch schon. Ich denke das man, seitens der ARGE nicht auf den Geburtstermin verweisen kann, was diese Verpflichtungen hinsichtlich der Familiengründung betrifft.


    versuch macht klug - oder anders gesagt, fragen kostet nichts!


    Gruß

    Das ist nicht ganz richtig!
    Eine Waschmaschine gehört zur Grundausstattung und auch wenn man sich 15 Monate anders beholfen hat so kann es doch sein, das Ihr diese zusteht.


    Fragen kostet nichts und wenn die Freundin mit der man sich diese bisher geteilt hat weggezogen ist besteht der Bedarf erstmalig und das ist meiner Meinung nach ausreichend um einen diesbezüglichen Erstbedarf geltend machen zu können!


    gruß

    Hallo Kio 100!


    Ja! Widerspruch und Rechtsanwalt und Eilverfahren! Wegen dem Eilverfahren denke ich solltet Ihr unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen!


    Mit altem Leistungsbescheid, dem neuen Bescheid zum Amtsgericht und einen Beratungsgutschein für eine Rechtsanwaltliche Vertretung gegen die ARGE holen.


    Damit kostet der Rechtsanwalt bis ins Verfahren nichts, oder aber Ihr habt eine eigene Rechtschutzversicherung, dananch wird man aber bei Gericht (Rechtspfleger) euch schon befragen!


    Gruß

    Hallo Hoppelfritze!


    Also das was man mir erzählt hat sind das 11-17€ pro Tag pro Teilnehmer + Beratungsgutschein (1250€+1250€ nach 6 Monaten) bei Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis.


    Warum sind denn die Kammern IHK ect. nur noch an Eingliederungsscheinen interessiert? Da werden nicht gelernte Elektriker in Firmen vermittelt die Elektriker suchen und nach etwas mehr als 6 Monaten ist da Ende!


    Gruß

    Hallo Kio 100!


    Was ist der Grund warum Deine Tochter die Erklärung der Vaterschaft nicht angibt? Nicht können ist etwas anderes wie nicht wollen! Wer nicht will, der hat bekanntlich schon und damit ist es sicherlich nicht gerechtfertigt Geld von der Allgemeinheit in Anspruch nehmen zu dürfen.


    Nicht können, weil Amnesie, Volltrunkend oder aus anderen Gründen, so denke ich beinhaltet wiederum die Chance des Widerspruchs gegen eine solche Entscheidung!


    Denke das reicht als Anregung!


    Gruß

    Hallo Damaja!


    Wann Du Deine Erstausstattung geltend machst dürfte eigentlich nicht das Problem sein, aber die Fallmanager blocken da sehr oft. Hatte hier einen Fall das jemand nach der Scheidung auch eine Waschmaschine brauchte, weil die Frau und das Kind diese mitgenommen hatten. Es ist immer Auslegungssache was manunter Erstausstattung betrachtet. Für den Betroffenen war es somit das erste mal das er mit über 40 Jahren einen eigenen Hausstand gegründet hat, er durfte sich die Waschmaschine aus dem Lager der ARGE Organisation kommen lassen!


    Es geht also alles wenn man will!


    Gruß