Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo


    Ja, Fehler machen kann man mehr als genug und das schlimme ist das die Sachbearbeiter statt Ihrer Dienstleistungspflicht gegenüber den betroffenen Menschen nachzukommen nur die Verpflichtung Ihrem Dienstherrn gegenüber im Kopf haben. "Souverän des Staates ist aber nicht ein Amt oder eine Institution sondern der Bürger, dieser zahlt letztlich die Kosten die derartige Menschen mit dem Bezug von Gehalt und
    der Einrichtung entsprechender Arbeitsstätten verursachen! Dessen scheint man sich aber auf der Ebene von Staatsangestellten nicht mehr bewusst zu sein!


    Du solltest erklären das Du den Bürokratischen Fragestil nicht gewohnt bist und man möge Dir bei der Ausfüllung behilflich sein, und dann unterzeichne das mit den Kürzeln "i.A." weil Du im Auftrag des Sachbearbeiters unterschreibst, da Du dich auf dessen Erklärungen verlassen musst.


    Das ist zwar auch nur einen halbwegs sichere Sache aber besser als wenn Du Dein Kreuz an der falschen Stelle machst und man Dir dann Geld streicht wegehn falscher Angaben.


    Gruß

    Hallo


    als Ergänzung sei erwähnt das meine Ex natürlich dem Verfahren nicht zustimmt, sie erlaubt die Arbeitslosmeldung nicht. Da das alleinige Sorgerecht mittels Jugendamt zu Ihren Gunsten entschieden wurde habe ich die Verantwortlichen dort einfach mal damit konfrontiert, sie sollen jetzt mal schauen wie sie den Karrren aus dem Dreck ziehen.


    Und wenn die Ex-Frau die Mitwirkung verweigert wird mein Antrag lt. Auskunft des Fallmanagers wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt! Dafür stehe ich seit heute auch mit einem weiteren Plakat vorm Rathaus!


    Das ist absolute Hirnsinn den sich die Bediensteten das aus ihrer Gehirngegend quetschen. Statt dem Leistungserbitter die gesetzlichen Möglichkeiten zu zugestehen unterstellt man immer nur Missbrauch!


    Weitere Info's folgen!


    Gruß

    Hallo Gabi!


    Der Unterhalt fällt zwar weg weil Dein Ex nicht zahlen kann, Du kannst aber den Unterhalt darüber hinaus einklagen, nur bringt das natürlich gegenwärtig nichts.


    Dein Kind wird aber in die Bedarfsgemeinschaft mit eingerechnet und Du erhälst über 200€ für ein zusätzliches Kind in der Anrechnung des Regelsatzes.


    Gruß

    Hallo Krümel!


    zunächst einmal geht es um die Leistung des Grundbedarfs und zu dem ist die ARGE im Grunde verpflichtet.


    Wenn sie diese Leistung verweigert muss es dafür gute Gründe geben, da reicht es auch nicht einfach mal zu erklären Du wolltest jemanden schützen, diese Behauptung muss die ARGE beweisen und das geht aus meiner Sicht nicht, nur weil man Dir unterstellt das Du einen potentiellen dritten Vater nicht nennen willst.


    ich würde mit einem Rechtsanwalt ein Eilverfahren in Ga<ng bringen das die ARGE zunächst einmal verpflichtet Dir diesen Grundbedarf zu leisten und dann augrund der Beweislage der ARGE aggieren und mich nicht von denen in die schlechtere Position der Beweislast drängen lassen.


    Gruß

    Hallo Frank 231!


    Ja auch Selbstständige können ALG II beantragen, das Problem ist nur das trotz des Mutes zur Selbstständigkeit die Bewilligungskriterien was die Nachweispflich der Bedürftigkeit betrifft diesem Personenkreis um ein vielfaches erschwerter ist.


    Du bist noch beschissener dran wie ehemalige Angestellte!


    So z.B. wird Dir auch schon mal die Aufnahme eines Kredites zugemutet, bevor Du einen lesitungsanspruch geltend machen kannst!


    Gruß

    Ja und wenn man dann zu den besser Verdienenden gehört sehn wir ja was in der Praxis dabei rum kommt, futsch isse die sogenannte Solidarität!


    Die größten Egoisten kommen von der Uni, Ellenbogenmentalität und Vorteilssuche und Solidarität nur solange es Vorteile bringt!

    Typisch was bei der ARGE praktiziert wird, es wird ein Druckmittel eingebracht! Anders kann man bei der ARGE scheinbar die Menschen nicht in Arbeit bringen, z.B. mit Hirn und Verstand!


    Wenn man jemanden ständig angreift wird dieser immer besonders bemüht sein um Arbeit, klar doch typische Bürokratendenke!


    Wenn ich etwas erreichen will dann versuche ich doch jemanden von diesem oder jenen zu überzeugen!


    Es wird immer Menschen geben die ein System auszunutzen wissen, das war in der DDR so, das ist in den USA so, das Ist in China und Russland so und das ist auch im Nahen Osten so!


    Ich denke, Druck erzeugt Gegendruck, zumindest wird bei mir niemand mit dieser Methode erfolgreicher aggieren können wie mit der Vorgehensweise der Überzeugung und so denken vermutlich viele!


    Gruß

    Und wenn Du das auf dem Amt angibst musst Du sogar aufpassen das man Dir nicht noch ein paar € vom Regelsatz streichst, Deine Eltern sorgen ja für Dich was Deinen Anspruch diesbezüglich der Lebensmittelversorgung sicher stellt. Lass Dir eine Quittung gebe, jeden Monat!


    Gruß

    Hallo Lambsdorff!


    da kann ich Dir nur zustimmen, aber die Medien wissen schon wie man uns als Abzocker und Schmarotzer, Arbeitsunwillige und Systemausbeuter darzustellen hat. Meine Genugtuung besteht darin das es hier und da ja auch mal den einen oder anderen so Denkenden selbst erwischt!


    Gruß

    Hallo !


    Bei meinem heutigen Termin in der ARGE teilte mir mein Fallmanager mit das er bereit wäre mir den gesetzlichen Mehrbedarf anhand der im Gerichtsurteil festgehaltenen Besuchszeiten zu bewilligen.


    Verwundert war ich allerdings, als es hieß das meine beiden bei der Mutter lebenenden 15 und 16 -jährigen Söhne sich dafür aber beim Arbeitsamt arbeitwslos melden müssten! Wie das wenn sie doch schulpflichtig sind? war meine Frage!


    Ich habe mich darauf hin beim Arbeitsamt erkundigt! Im Grunde geht es nur darum einen schnellen Datenabgleich vornehmen zu können um Missbrauchsfällen vorbeugen zu können. Hierzu bezieht sich die ARGE auf die Rentenversicherungs-Nr. mit der dies scheinbar am einfachsten zu prüfen ist ( besteht da eventuell eine Datenschutzrechtliche Lücke dei den Bürgern nicht bekannt ist?)


    Fakt ist nun das ich über die Krankenkasse der Kinder / evtl. Mutter für beide Kinder diese Rentenversicherungs-Nr. beantragen darf, muss um in den Bezug der im Grunde rechtlich zustehenden Mehrbedarfsregelung zu kommen.


    Ich denke das diese Info für viele Väter aber auch Mütter die nur das Umgangs-/Auffenthaltsbestimmungsrecht besitzen eine sehr wichtige Info ist!


    Gruß

    Hallo Miteinander!


    Da ich aus dieser Branche stamme, kann ich die Antwort von "salle" bestätigen. Aber vorsicht, einige skrupelllose Zahnärzte verkaufen darüber hinaus Privatleistungen " z.B. Implantate ! Als böses Erwachen mussten bereits mehrere Patienten sich dies bezüglich mit Forderungen konfrontiert sehen, weil der Zahnarzt erklärte über die sozialen Verhältnisse des Patienten nicht informiert worden zu sein. Ebenso werden zusätzliche Leistungen angeboten die man über einen Finanzierungsplan abstottern darf.


    Grundsätzlich beinhaltet die Regelleistung nur die absolut notwendigste Versorgung des Patienten.


    Da es den gewerblichen (nicht praxisanhängigen) Dentallabors / Zahntechnikern durch Importe aus China, Tschechien und anderen Ostblock und Billigländern zunehmend schlechter geht, ist es empfehlenswert sich ein Labor des Vertrauens zu suchen und über diesen Weg den Zahnarzt der die Umsetzung der Versorgung im Interesse des Patienten durchführt.


    Gruß

    Hallo sybille 1!


    Mach eine Gewinn - Verlustaufstellung damit die ARGE erkennt das keinerlei Mieteinnahmen zu Euren Gunsten erfolgen und das Dein Grundbedarf zum Lebensunterhalt nicht gedeckt wird. Da auch ein Kind mitbetroffen ist würde ich mich zeitgleich an das Jugendamt wenden.


    Stell darüber hinaus, egal was der Sachbearbeiter Dir erklärt einen Antrag auf ALG II Leistungen, die Fallmanager sind oft genug nicht mit allem vertraut was an Möglichkeiten besteht. Lässt der Fallmanager keine Kooperation erkennen wende Dich an den Teamleiter der ARGE.


    Bei zu teuern Wohnungen z.B. fordert die ARGE auch schon mal zum Umzug auf und übernimmt doch bis zunächst einmal 6 Monate die volle Mietleistung und man kann dies auch auf 12 Monate ausweiten sofern keine Alternativen bestehen.


    Auch über eine Darlehnsweise Gewährung solltest Du Dich mit der ARGE vielleicht einmal untérhalten, auch da gibt es sicherlich Möglichkeiten, weil der Zeitrahmen wo Dein Mann wieder in Arbeit kommen kann klar überschaubar zu sein scheint.


    Gruß

    Hallo Lilliput 84!


    ...und Tagesmütter gibt es in Deutschland keine? Soviel dazu das man nicht arbeiten kann weil.....!


    Jeder hat Gründe und man muss sie nur klug genug formulieren und rüber bringen!


    Ich bin nicht Kinderfeindlich eingestellt aber so manche Argumentation hier im Forum geht mir gewaltig auf die Eier!


    Wenn 2 Personen sich den Luxus erlauben können zu studieren, sollten sie sich mal fragen ob ihr Anspruchsdenken, gemessen an den Problemen anderer Mitmenschen gerechtfertigt ist.



    Will auch versuchen..... ( aber werde wohl keinen Erfolg haben! - weil ich eben doch nicht richtig will!)


    Sorry aber Klartext (ala Anthony Robins) würde, wenn und aber.... Ihr seit ja beide studierte Leute, dann versteht ihr ja was ich von dieser Schreibform halte und damit aussagen will! ich schreibs aber gerne auch noch etwas deutlicher!



    Gruß

    Hallo Jessy!


    Die Auskunft von Krümel ist im Grunde richtig! Das Jugendamt klagt über den Kreis (Kommune) gegen den Kindesvater um die Unterhaltsvorschusszahlungen auch gesichert zurück fordern zu können. solange diese Forderungen bestehen kann der kindesvater durch die ARGE sogar genötigt werden auch schlechter bezahlte Arbeiten anzunehmen! (Dies stellt für mich immer und immer wieder die von den Politikern gemachten Aussagen, nämlich keinen Einfluss auf die arbeitspolitischen Gegebenheiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu nehmen in Abrede) Die eingeklagte Forderung besteht darüber hinaus bis zum 12. Lebensjahr weiter und kann nur durch Heirat eines neuen Lebenspartners bedingt beendet werden, weil nach dem Gesetzt dann der neue Lebensgefährte für die Verpflichtung der Versorgung des Kindes eintritt. Alle bis dahin angelaufenen Forderungen bleiben gegen den Kindesvater bestehen; auch wenn er ALG II bezieht und müssen sofern er irgndwann wieder in Arbeit kommt zurück gezahlt werden.


    Darüber hinaus besteht auch eine Privatrechtliche Möglichkeit den Kindesvater auf Unterhalt zu verklagen, wird aber meist wegen der geringen Erfolgsaussichten von dem enstprechenden Lebenspartner dann nicht praktiziert.


    Gruß

    Hallo infinity!


    Ich weis nicht aus welcher Region Du kommst, bei uns gilt die Düsseldorfer Tabelle und ich denke das diese sich an Bundesweite Vergleichszahlen orientiert. Vielleicht fragts Du da mal bei einem Anwalt für Familienrecht nach!


    Gruß

    Hallo Markus 123!


    Die Auskunft von Salle ist absolut zutreffend, rate Dir wirklich nach einem Überbrückungsgeld zu fragen, denn hier im Forum ist oft genug zu lesen, das Überzahlungen von ALG II sofern Du am Monatsende nochmals Leistungen bekommst zurück gezahlt werden müssen.


    Gruß