Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo David !


    Nicht aufregen und immer ruhig bleiben! Übergeh die Dummnase von Fallmanager und wende Dich an den Teamleiter der ARGE!


    Mit 28 Jahren bildet man eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft, selbst bei einer bestehenden WG könnte der Sachbearbeiter daher niemanden der anderen Mitbewohner auffordern irgendwelche Belege vorzulegen.


    Wenn er sich weiter quer stellt erkläre einfach das Dein Bruder sich eine andere Wohnugn ausserhalb des Elternhauses nehmen wird.


    Viele Mitarbeiter der ARGE kommen ja entweder aus der Sozialhilfe oder von der Bundesagentur, daher kommt oft genug die Auffassung dei Bedarfsgemeinschaften nach dem alten Sozialhilfebestimmungen zu betrachten, das geht natürlich nicht!


    Also locker bleiben, bibt ganz andere Sachlagen, die schwieriger sind. In Falle Deines Bruders wird nur versucht den Mietanteil zu mindern weil ja noch weitere Personen das Haus bewohnen, aufgrund des geschlossenen Mietvertrages ist dies aber auszuschließen.



    Gruß

    Hallo tutmosis!


    Die ARGE verfährt oftmals so das man die Warmwasserproduktion zu Lasten des Leistungsbeziehers rechnet, da Du keine Nebenkostenabrechnung vorlegen kannst aus der dieser Anteil ersichtlich ist, denke ich mal das man dafür den betrag von 50€ ansetzt.


    Warum macht Dein Vermieter keine ordentliche Nebenkostenabrechnung? In der Regel doch wohl nur weil er einen Gewinn dadurch erzielt. Deshalb kürzt Dir die ARGE einfach mal die Leistungen, nur so kann Sie Druck auf Dich ausüben, abgesehen von dem § der fehlenden Mitwirkung, was aber zur Folge hätte das Dich eine Sanktion von 104€ treffen würde.


    Klär mal mit dem vermieter warum er keine NK Abrechnung erstellt?!


    Gruß

    Hallo nataly!


    Alex schrieb "Ende Juni, Anfang Juli"


    Du hättest indirekt Recht wenn der Lohn erst im Juli eingehen würde. Allerdings ist der Arbeitgeber ja auch verpflichtet den Lohn vor dem Letzten des Monats auf dem Konto des Empfängers als Eingang verzeichnet zu haben.


    Die ARGE argumentiert darüber hinaus auch mit der Möglichkeit, die Bedürftigkeit durch eine Vorschusszahlung des Arbeitgebers auf den zu erwirtschaftenen Teil beheben zu können, was ja im Grunde auch richtig ist!


    gruß

    Hallo Salle !


    Jedem seine Meinung, allerdings denke ich, das ich mir schon ein Urteil in dieser Form erlauben darf, denn ich habe in meinen Berufsjahren ziemlich viel mit diesem Personenkreis zu tun bekommen und glaub mir nur wenn ich muss nehme ich einen Anwalt, sonst nicht und meine Arztbesuche im Jahr kann ich auf das Abzählen meiner Finger an einer Hand beschränken, sofern sie aus privaten Gründen statt gefunden haben.


    Deine und auch die Kritik anderer an meinen Praktiken ist mir gelinde gesagt "Wurst" und zu Deiner Kritik hinsichtlich meiner wirtschaftlichen Defizite in dr Betrachtungsweise nur mal folgende Anmerkung, es gibt eine Einladung des örtlichen Gymnasiums um im Wirtschaftskunde Unterricht vielleicht mal etwas praktisches fürs Leben zu lernen, soviel im übrigen auch zu den zwecklosen Plakataktionen gegen den Staat.


    Und wo ich grade dabei bin, ich schicke Dir gerne mal einen Rentenauszug über meine Versicherungspflichtigen Beiträge wo bisweilen mein Jahres-Höchstsatz bei etwas über 64.000€ liegt, ich denke da habe ich schon einen gerechtfertigten Anspruch mich gegen die asoziallen Praktiken des Staates zur Wehr zu setzen, Du magst das gerne anders sehen!


    Aber genau das ist es was mich an den Studierten so ankotzt, diese Arroganz sich als etwas Besseres zu sehen. Die kleinen Leute werden von vorne bis hinten beschissen, aber diese Menschen gehören ja nicht dazu und wenn dann nur kurzweilig!


    Salle, ich schätze Deine Beiträge im Forum und das ist es dann aber auch!


    Nur mal zu der Bemerkung das ich dem Staat ja auch auf der Tasche liege; - gestern habe ich in 4 Stunden bei praller Sonne für eine 87 jährige Frau den Garten umgegraben, für 40€ und das habe ich der ARGE gemeldet, ebenso habe ich in der letzten Woche 2 Tage in Schleswig-Holstein 2 Zahnarztpraxen entrümpelt und abgebaut, für 45 € + Hotel und Essen aber auch mit insgesamt 26 Stunden Autoffahrt, auch das habe ich der ARGE angegeben und heute Nachmittag liefer ich 2 Stunden Schrankgruppen aus , und auch das habe ich der ARGE gemeldet und so geht das diese Woche weiter und nächste Woche auch noch und auch die letzten Wochen habe ich so verbracht.


    Also irgendetwas stimmt in Deiner Betraqcghtungsweise dann ja auch wohl nicht, oder?!


    Spar Dir die Antwort denn ich habe keinen Bock neben dem Stress mit der ARGE mich auch noch mit anderen Philiosophien aus dem Forum zu beschäftigen. Ich denke, dass was ich mache mache ich richtig und es interessiert mich nicht ob Du in mir oder meinem Verhalten etwas von "Robin Hood " siehst, und ob das Weltfremd ist ist mir im grunde auch einerlei. Ich mache etwas, vielleicht nicht super gut, aber immerhin sitze ich nicht nur am PC und versuche meine Vorteile zu erzielen, so wie es etliche hier im Forum machen.


    Du hast auch Tage mit unterschiedlichen Ansichten man kann ja alle Deine Berichte hier anschauen, sag mir also nicht das ich da die Ausnahme bin. was mich immer wieder wundert ist, das sich so viele Leute drüber aufregen wie ich aggiere. Das ist doch im grunde der Beweis für fehlende Toleranz und Freiheit der Gedanken.


    Gruß

    Hallo Kidaja!


    Zunächst einmal keine Angst, geht zum Amt und fragt für Mietzuschuss oder Wohngeld nach, notfalls auf Basis von HARTZ IV. Dort wird dann in jedem Fall auch die Volle Miete für die nächsten 6 Monate bewilligt, sofern Deine Mutter nicht ausreichend Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung hat.


    Natürlich kann es sein das das mit der Aufforderung sich eine neue Bleibe zu suchen verbunden ist, gelegentlich wird bis zu einem Jahr die Miete übernommen, man muss nur anständig begründen und es muss klar sein welche Unterstützung Deine Mutter noch beantragen muss.


    Hoffe das hilft euch zunächst weiter!

    Hallo BS 1981!


    So wie die ARGE verfährt geht das auch nicht, nur durch aufeinander folgende Sanktionen ist es im Grunde nur möglich den gänzlichen Leistungsbezug zu streichen und es kann bei darauf hin folgenden Zuwiederhandlungen auch auf die Leistungen für Miete und Nebenkosten ausgeweitete werden.


    Trotzdem darf die ARGE Deien Freundin nicht ohne Versorgung lassen, so steht im Gesetz das alternativ Lebensmittelgutscheine z.B. für Essen bei einer karitativen Einrichtung ausgegeben werden müssen, heisst im Klartext das Deine Freundin mal Ihrem Fallmanager diesbezüglich in den Hals gucken sollte.


    Auch die Rechtsanwältin sollte auf die Einhaltung des Eilverfahrens bestehen ( ich glaube §84 bin mir aber nicht ganz sicher)


    Strom sofort bei der ARGE auf Darlehnsweiser Übernahme vortragen, auch das ist möglich denn bei Stromschulden wird auch eine Übernahme bewilligt!


    Noch ein Tip, schreib mal Diablo hier im Forum an, ist auf der ARGE Leistungsbewilligung und kann Euch vielleicht noch besser weiter helfen wie ich!


    Die ARGE in ganz Deutschland fahren immer mehr auf der Schiene die Leute schon bei der geringsten Kleinigkeit zu sanktionieren, und im Wissen das die Sozialgerichte eh schon überlastet sind versucht man die Menschen umzuerziehen, wei es eigentlich nur in diktatorischen Regimen die Regel ist.


    Ich kann nur raten, wählen gehen und dem Dreckspack zeigen wer der Souverän im Staat ist, und wenn letztlich Rechts oder Links dabei raus kommt sind es diese Drecksäcke von Politikern dann selbst schuld, die denken eh immer nur an sich sieht man ja jetzt wieder bei den Diäten.


    Hoffe meine Tips helffen Euch, gruß!

    Hallo coyote 76!


    Aus HARTZ IV kannst Du jeder Zeit raus! Denn Du musst ja dem Fallmanager mitteilen das Dir der Verdienst von 400 € reicht und Du zukünftig mit einem neuen Lebenspartner zusammenleben willst!


    Gruß


    Ps.: Niemand wird gezwungen HARTZ IV zu beziehen!

    Hallo Gatto
    Hallo Andy,


    die Miete wird in angemessenem Rahmen übernommen, ob Deine Wohnfläche für Dich und das Kind als angemessen gilt sagt Dir in der Regel der Fallmanager, sofern diese zu groß oder als zu teuer bewertet wird
    wird Dir nahe gelegt eine ander Wohnung zu suchen, die Kosten müssen aber zunächts für eine angemessene Frist (in der Regel 6 Monate) übernommen werden. Dir steht dann auch Hilfe in Bezug auf Umzugskosten, Kaution oder Wohnungsrenovierung zu.


    Andy, woher stammt die Info 351€ bisher ist der Regelsatz 347 € oder hat man aufgrund der Rentenerhöhung bereits Info's auf Deiner ARGE hinsichtlich einer Erhöhung von 4€?


    Gruß

    Hallo Alex!


    Das ist alles soweit richtig und es ist gut das Du Dich so schnell informierst, viele ander ALG II Bezieher die eine Arbeit antreten nutzen einfach das eingehende Geld für den laufenden Monat.
    Da man aber in diesem Monat eigenes Geld verdient ( Höhe bei Dir 240 € + 160 € Freibetrag) besteht ja nur noch ein aufstockender Bedarf.


    Du kannst aber Deinen Fallmanager auf ein Überbrückungsgeld / eine Eingliederungsbeihilfe ansprechen. Dies ist ein Zuschuss und wird nicht zurück gefordert, weil ja keine Überzahlung statt findet. Eine Sauerei ist nur, das die ARGE Mitarbeiter diese Möglichkeit nicht offen ansprechen, die sind von oben her angewiesen Mittel einzusparen. Dafür sacken dann unsere Politiker wieder fette Diäten Mitte des Jahres ein!


    Denke das Du dies ganz schnell ansprechen solltest. Noch was, manchmal bieten die Fallmanager auch eine Darlehnsweise Unterstützung an, ist aber ebene keine Eingliederungshilfe und muss auch zurück gezahlt werden, also nicht verarschen lassen!


    Gruss

    Sorry Andi39,


    wo steht das Izzy74 di Arbeit aufgeben will?
    und was bedeutet zusammen ziehen? In NL oder hier vor Ort?


    Das Einkommen des Mannes wird in die BG einbezogen und aus dem Bedarf für die gesamte BG ergibt es sich dann, ob eine Aufstockung mit ALG II erfolgt, dies gilt hier in unserem Land in den NL gibt es ander Bestimmungen, da gilt kein ALG II !!!


    Gruss

    Hallo over!


    Wenn Dein Arbeitgeber nicht zahlt, ist die ARGE verpflichtet Dir weiter zu helfen und sei es nur das Dir ein Geldbetrag auf Darlehnsbasis für die Überbrückung des Zeitraumes bewilligt wird.


    ich bekommen seit nunmehr 2 Jahren 1200 € von einer ehemaligen Arbeitgeberin, der jetzt die Pfändung über einen Niederländischen Gerichtsvollzieher ins Haus steht, in der Zwischenzeit musste die ARGE zahlen, da gibt es kein vertuen!


    Lediglich wenn man Dir eine fehlende Mitwirkung bei der Beibringung der Forderung nachweisen kann, ist die ARGE berechtigt die Leistungen einzustellen!


    Gruß

    Hallo Gipsy King!


    Ist doch klasse, diese Anfrage!


    Du musst nur belegen das Du mit allen Mitteln versuchst von diesen paar Kröten das Leben Deiner Familie zu finanzieren. Klar versucht man Dir den unberechtigten Bezug zu unterstellen weil es irgendwie auch fast unmöglich ist eine 3-köpfige Familie damit zu versorgen, nur Nebentätigkeiten darfst Du natürlich nicht ausgeübt haben, denn darauf zielt die Anfrage ab bzw. auf die Nichtangabe vorhandener Finanzmittel.


    Auch Privatverkäufe würden angerechnet. Erklärt den Intelligenzbestien doch mal wie beschissen es sich mit der Unterversorgung lebt, vielleicht erhälst Du dann noch aufstockende Mittel z.B. bei der Miete!


    Gruß

    Hallo Laya!


    Bezüglich der Freibeträge bestehen immer wieder Defizite in der Information!


    als ALG II Bezieher darf man bis 100 € dazu verdienen, bei einem 400€ Job ist der anrechnungsfreie Betrag aber 160 € und dann gibt es noch eine Freigrenze von 165€ wäre schön wenn die beabsichtigte Irreführung der Leistungsbezieher mal bei einer der nächsten Reformen beendet würde!


    Gruß

    Hallo Anna 69!


    Bei Gericht würde Dir Prozesskostenhilfe zustehen!


    Die Kosten für den Anwalt hat der Vermieter zu tragen er ist Auftragsgeber!


    Erkläre dem Anwalt der Gegenseite das Du ALGII beziehst und seine Rechnungsstellung Dir gegenüber ungerechtfertigt ist weil Du die Zahlung der Miete durch die ARGE direkt veranlasst hast, er soll sich mit der forderung an die ARGE wenden.


    Der wird zwar toben, aber wenn er etwas von Dir will soll er das einklagen! Da steht Dir Rechtschutz zu!


    Auch eine zu große Wohnung muss zunächst von der ARGE gezahlt werden, mann muss Dir einen angemessen Frist zur Suche zugestehen!


    Gruß

    Hallo alegra!


    Schön das alles mal aus der Feder eines anderen zu lesen !? Ich antworte schon teilweise gar nicht mehr auf den Blödsinn den einige hier denken, da wird man sowieso nur deswegen angegriffen weil man eine andere Meinung vertritt.
    Warum ich hier im Forum überhaupt noch was zum Besten gebe sind die leute wie "Salle und nataly" und ein paar andere die versuchen zu helfen und wenn mich hier im Forum mit direkten Nachrichten kontaktieren und sich für die Hilfe bedanken ist das Lohn genug. Zwar mag der ein oder andere ja auch Recht haben mit Aufrufen nach Berlin zu maschieren, aber a) haben wir eh alle keine Kohle dafür und b) halten viele den Mund aus Angst vor der nächsten Sanktion!


    Ich habe verdammt zu kämpfen mit knappen 180 € die übrig bleiben für den laufenden Monat und trotzdem opfere ich immer noch ein paar € um hier im Forum weiter zu helfen. Die Klugscheisser die sich da nur politisch darstellen müssen, sollen es machen! Wir Deutschen sind ja alle so Selbstbewusst in der Anonymität und selbst wenn ich durch den Flur der ARGE laufe trauen sich nur ganz wenige mal mit Zustimmung zu reagieren, meist geschieht das wenn sie wieder mal gefrustet aus dem Büro des Fallmanagers kommen oder ein Problem zu lösen ist.


    So wird man in Deutschland nichts ändern!



    Aber lass die Leute nur weiter jammern und im Glauben dessen was sie denken, denn Zustimmung erhältst Du mit Aufklärung und Angriffen auf den Verstand schon aufgrund des beleidigten Egos von nur ganz wenigen Menschen. Denn dazu müsste man Hirn haben und die Intelligenz in unserer Gesellschaft wurde ja schon durch die Pisa Studien beschrieben! Dumme Kinder kommen aber nicht nur durch dumme Lehrer, sondern auch von dummen Elteren!



    Trotzdem war es mal schön etwas mit Hirn zu lesen!

    Hallo schnatterinchen!


    Die Kontoauszüge werden bekanntlich kopiert, zu Dokumentationszwecken!


    Also berufe Dich auf die vorhandenen Kopien in Deiner ALG II Akte, denn diese muss bei einem Gerichtsverfahren vorgelegt werden, wenn sie dann fehlen solltest Du die Beweisführung da hingehend der ARGE anzeigen das diese den Verlust erklären müssen, weil es ja gängige Praxis ist und diesbezüglich eine Kopie bestehen muss. Außerdem verfolgt das Ordnungsamt vermutlich die angebliche Ordnungswidrigkeit aufgerund der Meldung des Verdachtes auf Missbrauch und hat vermutlich ohne Deinen Hinweis das eine solche Kopie besteht aufgrund Datenschutzrechtlicher Bestimmungen keinen Einblick in selbige.


    Also nicht nerven lassen und den Bürokraten ihr System von "Selbsterhaltung durch Nachfrage" einfach genau so blöd beantworten.


    Ich habe einen ähnlichen Fall in dem man mir meine Mitwirkungspflicht vorhält und wo ich aufgrund diverser Kopien der Sachverhalte sogar ein erhebliches Maß an Mehrleistung diesbezüglich belegen kann.


    Gruß

    Hallo Pirat1957!


    Wieviel Personen können denn noch im Umzugswagen mitfahren? In der Regel reicht der Platz für 3 Personen, dann würde der Anteil an Bahnkosten doch sicherlich etwas geringer ausfallen?


    Gruß

    Hallo Freddis!


    Willst Du etwa etwas anderes beahupten ? Man kann doch daran erkennen wie sehr sich die Leute angagieren ob es Ihnen darum geht gegen HARTZ IV aktiv zu werden oder nur nach der Möglichkeit noch einen Vorteil hier und einen anderen da mitzunehmen.


    Das Gute ist das sich genau diese Leue über meine Art muckieren!


    Schönen Abend!

    Hallo mike K-Town!


    Da machst Du vermutlich die gleichen Erfahrungen wie viele andere schon vor Dir und das kuriose ist das die ARGE immer die gleiche Ausrede parat hat. Vermutlich ist entweder ein Fehler im System aufgetaucht oder irgend jemand hat Deine Akte zur Bearbeitung geöffnet und diese nicht geschlossen oder ein ähnliches Bla bla!


    Ich denke das ist ganz klares Kalkül! Gehört zum Demoralisieren der Leute damit man die Schnauze voll hat sich mit den Praktiken der ARGE auseinander setzen zu müssen und lieber etwas schlechter bezahltes annimmt als sich auf den Leistungszugang der ARGE zu verlassen!


    Mein Denken darüber, knallhart diese Vorwürfe dem Fallmanager unterbreiten, darfs Dich gerne auf meine diesbezügliche Äusserung hier im Forum berufen, nur so bekommt man die dreckigen Praktiken der ARGE'n in den Griff.


    Frage mich was sich diese Sesselpuppser eigentlich einbilden, wir die Leistungsbezieher haben in de Vergangenheit auch gearbeitet und damit dazu beigetragen das diese Damen und Herrren in Arbeit und Brot gehalten werden konnten, das scheinen diese Wichtigtuer leider nur zu schnell zu vergessen.


    In der freien Wirtschaft haben die im allgemeinen keine Chancen auf eine vernünftig bezahlte Tätigkeit und uns gegenüber spielen sich diese Lackaffen auf als ginge es um Ihr eigenes Kapital!


    Freue mich über jede Beschwerde aus anderen Regionen die auf der ARGE Geilenkirchen gegen meine Person eingeht, denn ich lasse mich von diesen Typen nicht auf ein Niveau runterstutzen.


    Man hat mich schon aus der ARGE per mündlichem Hausverbot rausdrängen wollen und trotzdem stehe ich jeden Tag Mittags 10-15 Minuten vor der Pause wieder mit meinen Plakaten im Flur und anschließend eine Stunde vorm Rathaus/ARGE und zeige was ich von diesem Mist halte! Wie z.B. mein Mehrbedarf davon abhängig gemacht wird das meine schulpflichtigen Kinder sich Arbeitslos melden müssen! Mal sehn was die ARGE sagt wenn Rektorate und Bürgermeister und Presse von meinem Schreiben an den Petitionsausschuß des Bundestages lesen und sich dem entsprechend öffentlich äußern!


    Also gib am Montag ruhig mal Gas, denn vor der Wahl kann man noch was ändern, dannach siehts für lange Zeit wieder schlecht aus!


    Gruß

    Hallo!


    .....aber ich wäre doch dumm wenn ich nach dem Arbeiten bei plus/minus 0 rauskomme.


    Aber jedem nicht Studierten wird auf diese Aussage hin die Leistung gestrichen!


    ich habe in meinem Praktikum erfahren das es 97 arbeitslose ALG II beziehende ausgebildete Zahnärzte in Deutschland gibt, vermutlich sogar noch viel mehr und die Ausreden, trotz eines Angebotes sich eine eigenen Praxis erarbeiten zu können, quillen mir noch heute aus den Ohren!


    Da fordern diese Leute mehrere Tausend € Gehalt, sind nicht bereit sich irgendwelcher Umsatzvorgaben selbst bei einem Praxiswert von knapp 30.000€ zu verpflichten obwohl lt. Alternative nur der ALG II Bezug steht. Warum wohl ? Vielleicht weil viele mal eben am Wochenende in England für einen Wochenenddienst gute Kohle kassieren!


    Und was in diesem Bereich an der Tagesordnung ist sehe ich auch bei anderen Studierten, soviel zu meinem agressiven Ton auf derartige Anfragen!


    Gruß