Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo!


    Also Ich habe normal 712 € für alles incl. Miete!


    Und bei der 3 monatigen Sanktion waren es 104 € mtl. weniger, und ob die ARGE dies nachzahlen muss erfahre ich in 8-12 Monaten!


    Meine beiden Jungs haben auch Hobbys, das würde dann nochmal 100 € weniger machen!


    Das Ihr nicht zuviel Geld habt ist mir schon klar, aber Handy, Reiten und Mobil sein ist so hart e sauch klingt der pure Luxus!


    Ich denke das 1380 € dagegen mehr als gut zu bewerten sind!


    Gruß

    Hallo Berlin 0815!


    Manche Frage kann man bei etwas Nachdenken selbst beantworten!


    Wenn Du Deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kannst, steht es Dir frei so oft umzuziehen wie Du möchtest.


    Reichen Dir die 491€ dann darfst Du umziehen ohne die ARGE fragen zu müssen, reicht es nicht so bist Du gezwungen Dich mit dem Fallmanager zu arrangieren!


    Bei Letzterem ein Tip von mir, argumentiere mal damit das Du bei einer Wohnung in der Nähe Deiner Praktikumsstelle durch die gesparte Fahrzeit eventuell auch noch einen zusätzlichen Job suchen könntest und so der ARGE dauerhaft nicht mehr auf der Tasche liegst, manchmal findet dies bei dem einen oder anderen Fallmanager die Anerkennung die Du für die Zustimmung zum Umzug eben nötig hast!


    Versuch macht klug, und wer nicht fragt bekommt auch keine Antwort und ein "Nein" hast Du ja sowieso schon also versuch doch einfach das "Ja" zu bekommen!


    Gruß und viel Erfolg

    Hallo Wolfsgesang!


    Nein, nicht jeder € sondern alles was über 100 € für die gesamte Bedarfsgemeinschaft erwirtschaftet wird.


    100 € sind frei, allerdings musst Du jeden erwirtschafteten Cent belegen! Formular 2.2. wird bei der ARGE dafür in der Regel verwendet, der Arbeitgeber gibt dabei an wieviel Du bei ihm verdienst.


    Was leider keiner berücksichtigt ist die Tatsache das durch die Mitteilung des Arbeitgebers auch Leistungen seinerseits an die Sozialkassen fällig werden. Einer meiner Arbeitgeber der Selbstständig ist durfte darauf hin auf's Jahr gerechnet über 400 € nachzahlen, denn für die ARGE ist wichtig soviel Kosten wie nur eben möglich von der Backe zu bekommen.


    Mein Tip, den Arbeitgeber darüber nicht unnötig im Vorfeld informieren, die sollen auch mal merken was auf der ARGE so abgeht und Du hast zumindest bist zum Bekanntwerden einen Verdienst!


    Gruss

    Sorry nataly!
    Hallo Samyjo!


    So ganz ist das nicht richtig, denn ALG II Bezug erübrigt sich ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme. Man kann aber ein Überbrückungsgeld beantragen, welches in der Regel bewilligt wird, der Vorteil, dieses muss nicht zurück gezahlt werden, der Bezug von ALG II Leistungen im Monat der Arbeitsaufnahme allerdings schon, nur ist es nicht gerade förderlich wenn die ARGE die Hilfebedürftigen über diese Möglichkeit nicht aufklärt.


    Gruß

    Hallo Kalo!


    Auf der ARGE nicht das Problem von selbst ansprechen, sondern nur das Deine Tochter auszieht und zukünftig nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft zu zurechnen ist. Wer weis, die Fallmanager haben auch viel zu tun und wohlmöglich bringst Du sie erst auf die Problematik mit der zu großen Wohnung?!


    Gruß

    Hier in der ARGE eiern Sie jetzt schon Monate um meinen Antrag auf Mehrbedarf wegen des Umgangsrechtes mit meinen beiden Söhnen herum!
    Nachdem ich vor über 2 Jahren eine klare falschauskunft erhalten habe, wird jetzt seit Januar 2008 alles mögliche versucht das ich den Mehrbedarf fehlerhaft beantrage, damit dieser dann abgelehnt werden kann.


    Ich habe inzwischen die gerichtliche Umgangsregelung eingereicht und erst letzte Woche der Rechtsabteilung der Geschäftsleitung mal klar gemacht das keines der Kinder in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden muss, sondern nur eine gesetzliche Auflage (nämlich den Umgang mit meinen Kinderrn nachzukommen) diesen Mehrbedarf begründet.


    Heute Vormittag wollte mein Fallmanger dann wissen aus welchem Grund ich den Mehrbedarf denn beantrage, wörtlich aus der Tatsache heraus das ich dies für medizinische Zwecke ect. benötige!


    Genau das ist es warum ich auf die ARGE so einen dicken Hals habe, habe ich ihm ins Gesicht geantwortet, weil ihr glaubt die Leute verarschen zu können!


    Für Essen, ein Geburtstagsgeschenk und Aufwendungen dergleichen habe ich meinen Anspruch begründet.


    Das Ganze zielt darauf ab nur die Tatsächlichen Bedarfskosten zu erstatten, also das was bereits angefallen ist, dies ist aber nich zulässig, da der Mehrbedarf sicherstellen soll das die Kinder den Umgang mit dem Elternteil nicht von dessen Vorleistungsmöglichkeiten erleben!


    Jetzt will man den Mehrbedarf ermitteln, da bin ich ja mal gespannt!

    hallo mauserle 87!
    Hallo nataly!


    Sorry das ich meinen Senf dazu gebe! Punkt 3 ist meines Wissens nach falsch beantwortet, denn:


    100 € Freibetrag gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, nicht nur für eine jeweilige Person daraus.


    Sollte sich also durch den Einbezug des Freundes überhaupt noch ein Bedarf ergeben, könnte es auch sein das durch die 100€ Dazuverdienst diese Grenze überschritten ist, das kann dazu führen das kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht und somit dieser Betrag auch keinen Freibetrag mehr darstellt, denn der Freibetrag wird auf das Gesamteinkommen angerechnet und bei einem Verdienst ab 400 bzw. 800 € sind auch unterschiedliche Anrechnungsfreigrenzen gegeben!


    Gruß

    hallo mbergler!


    Wenn das Amt so entscheidet, dann wollen wir doch mal sehen wie mächtig die sind?


    Lass die Größeltern schriftlich erklären, das sie Ihren Lebensabend in gewohnter ruhiger Atmosphäre verbringen wollen und es Ihnen nicht länger möglich ist das Enkelkind in den Wohnräumen mitleben zu lassen.


    Da es für Sie darüber hinaus eine gewisse Unruhe in Ihren Lebensumständen bedeutet und das sie daher der Enkelin das Wohnangebot ab dem ..... versagen!


    Dann muss Deine Freundin eine eigene Wohnung haben und zwar ziemlioch schnell und als "dankeschön" für soviel Entgegenkommen nehmt Ihr euch die neue Wohnung als WG-Gemeinschaft zunächst mal für ein Jahr, weil Du solange noch nicht für die Freundin in allen Belangen einstehen willst. Danach darf die ARGE dann gerne aus der Beziehung eine Bedarfsgemeinschaft konstruieren.


    Ich hoffe, das einige Bürokraten mal kappieren das sie nicht alles regeln können ohne dabei auch mal zu verlieren!


    Gruß

    Hallo Kalo!


    Ja und nein, denn als angemessen kann man die Wohnung nach dem Auszug nicht mehr betrachten, aber Dir muss eine angemessene Frist (6 Monate sind Standard) für die suche einer Alternative belassen werden. Du kannst natürlich auch auf die soziale Umgebung und die dadurch geschaffenen Beziehungen verweisen, denn niemand soll aus seinem sozialen Umfeld gerissen werden. Im Grunde heisst das das Dir die ARGE nachweisen muss das in Deiner Nähe kleinere, preiswertere Wohneinheiten zu bekommen sind.


    14 Jahren sind aus meiner Sicht eine entsprechend lange Ziet die eine solche Begründung untermauern dürfte.


    Gruß

    Hallo Wurtschel!


    Hatte das Thema grade vor 5 Minuten bei meinem Fallmanager. Da geht es um Weiterbildung (Abitur) in Abend-oder Tagesform was zum Verlust von ALG II führen sollte weil man nach ansicht der Fallmanagerin nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde und Schulische Qualifikationen mit Bafög Hilfe möglich seien. Das Sozialgericht Aachen hat aber entschieden das einer Person (da zu alt) die ie kein Bafög mehr erhalten kann, ALG II zusteht!


    Ich denke das trifft dann auch auf Dich zu!


    Gruß

    Hallo NTLBOY!


    das Recht auf eine eigene QWohnung kann Euch niemand absprechen, allerdings gibts dafür nicht unbedingt staatliche Hilfe. Im ALG II Recht heisst es das man bis zum 25 Lebensjahr bei den Eltern unterkommen muss, sofern die Finanzierung der eigenen Wohnung und des Lebensunterhaltes nicht gegeben ist.


    Es gibt Ausnahmen, aber die sehe ich bei Deiner Beschreibung noch längst nicht erfüllt.Bei Streitigkeiten mit den Eltern Deiner Freundin könnte diese vielleicht über das Jugendamt zu einer eigenen Wohnung kommen, aber Du hättest die gleiche Problematik zu belegen und ganz ehrlich gesagt steht bei Euch nur die Absicht auf eine eigene Privatsphäre im Vordergrund, dies reicht nicht aus - berufliche Perspektiven wären da schon wesentlich besser um eine Rechtfertigung bei der ARGE für eine derartige Notwendigkeit belegen zu können, aber wenn diese gegeben wären bekämt Ihr vermutlich keine Leistungen aufgrund eurer Einkommenssituation, denn jeder von euch beiden müsste diese belegen!


    Gruß

    Hallo Mama-Löwe!


    Schön das es Menschen wie Dich gibt, da freuen sich die Geldsäcke von Politikern die sich ohne Skrupel die Diäten erhöhen immer mit dem Wissen das davon locker zwei ALG II Bezieher einen ganzen Monat überleben könnten.


    Bei Dir stellt sich mir die Frage ob der Stolz oder die Dummheit zu Lasten Deiner Person und Deiner Kinder gehen sollten. Hier im Forum gibt es ganz andere Anfragen, bei denen ich mich Frage ob es berechtigt ist das der Staat dafür zahlt.


    Bei Dir ist mir das ganz klar, Du hast Anspruch auf aufstockende Mittel nach ALG II und willst nur nicht zu der Masse der Betroffenen gehören! Wie zahlst Du Miete ect. von dem Geld? oder wer zahlt das?


    Inzwischen sind mehr Leute mit Ausbildung und Studium in ALG II Bezug wie unqualifizierte, im Grunde nicht ausgebildete Arbeitslose, denkst Du die wollen alle nur abzocken? Jeder hat da seine eigene kleine Geschichte und etliche würden sicherlich auch für erheblich weniger Geld zur Arbeit gehen, aber diese Politik suggeriert Erfolge und in der Praxis siehste davon nur sehr wenig. Ich will Dich nicht anmachen, aber jemand in Deiner Situation sollte mal darüber nachdenken was für die Kinder wirklich besser ist! Als Idealisten können sich Menschen wie ich bewehren, die im Grunde Tag ein Tag aus alleine leben.


    Gruß

    Hallo BS 1981


    auch wenn es zuvor eine Überzahlung gegeben hat, muss die ARGE den Lebensunterhalt sicher stellen.


    Bei Rückzahlungen gilt im Übrigen der Geldwerte Anteil der bei einer Sanktion zum Tragen käme und das wären nicht mehr wie 104€ ich weis das einige ARGE nur 50€ oder 100€ für einen solchen Fall ansetzen, weil man sich für die Möglichkeit der Sanktionierung auch noch einen gewissen Spielraum freihalten möchte.


    Also irgendetwas stimmt in den Darstellungen entweder nicht oder die zuständige ARGE verhält sich nicht entsprechend dem was in solchen Fällen angedacht ist!


    Gruß

    Hallo Black!


    So sieht es aus, völlig richtig erkannt! Denn viele Träger haben plötzlich umfirmiert weil sie erkannt haben das für die Vermittlungstätigkeit auch ganz gut Kohle von der ARGE rauszuholen ist. TERTIA, ein von mir besuchter Maßnahmeträger der mit der AWO kooperiert hat, hat Mitte 2007 plötzlich auch die Jobvermittlung
    im Programm gehabt, gilt jetzt auch als Arbeitsvermittler, so wie Ramstad und andere. Da wird auf Teufel komm raus nach Bewerbungen geschaut, egal ob qualifiziert oder nicht Hauptsache man kann gegenüber der ARGE belegen das der Teilnehmer durch sie den Kontakt zum Arbeitgeber erhalten hat. Bringt nach 6 Monaten satte 2.500€ bereits nach 6 Wochen sahnt die gesellschaft schon die ersten 1000€ ab.


    Die Qualifikation entspricht dann natürlich der die der einzelne Referent/Dozent inne hat und das ist oft nicht das Beste, aber das ist ja auch gar nicht mehr das Ziel. Entweder man fügt sich dem System oder aber man wird gegenüber der ARGE als unwillig dargestellt und von dort dann sanktioniert, habe ich persönlich erleben dürfen.


    Da hat jeder seinen Nutzen nur nicht der Arbeitslose, es sei denn er gibt sich mit der dann vermittelten minderwertigeren Arbeit und der meist auf Zeitarbeitstarif basierenden Entlohnung zufrieden gestellt.


    Leider haben die meisten ALG II Bezieher nicht die Courage sich diesen Praktiken zur Wehr zu setzen und so fasst das Prinzip des "Stärkeren" wieder einmal Fuss in der angeblichen sozialen Gesellschaft.





    Als ALG II Bezieher muss man die Eingliederungsvereinbarung zwar unterschreiben, es steht aber nirgends das mein sein Einverständnis geben muss!
    Ich unterzeichne diese daher immer mit dem Vermerk *absolut nicht (einverstanden).

    Hallo Ginger !


    Kätzchen hat Dir schon die richtige Antwort gegeben! Du solltest Dich aber in keinem Fall schon jetzt auf die Zahlung des Differenzbetrages einlassen, denn es gilt auch das die ARGE belegen muss das anderweitig ausreichender Bedarf im sozialen Umfeld besteht und abgedeckt werden kann. Nimmt man die Umzugskosten und evtl. anfallende Renovierungskosten für eine neue Wohnung dazu ist es für manche ARGE gleich ob man die Miete übernimmt oder nicht.


    Dem Mehrbetrag als Eigenanteil solltest Du aus folgendem Grund nicht unbedingt zustimmen, angenommen die ARGE sanktioniert Dich in der Zukunft so rechnet sich der Sanktionsbetrag vom vollen Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft. Bei einer Einzelperson sind das schon 104 € mtl. und die Saktionszeit beträgt in der Regel 3 Monate und nur in besonderen Ausnahmefällen ist dies auf 6 Wochen reduzierbar. Wenn Du also schon 80 € vom Regelsatz opferst und dann noch 104€ (Minimum) hast Du im Grunde nur noch 163€ für den Monat. Wie gesagt die Sanktion bezieht sich auf den Regelsatz und da kann man nur froh sein wenn die ARGE wie in einem hiesigen Fall nur einen Familienteil sanktioniert hat, denn dem Gesetz nach müsste der Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft als Bezugsgröße gerechnet werden.



    Gruß



    Warum sollte die ARGE Dich sanktionieren? Weil Du dadurch in eine noch grundlegendere Notsituation gerätst und so viel besser zu bearbeiten bist was Deine Zumutbarkeit hinsichtlich aller anderen Vorgaben der ARGE angeht!

    Hallo mbergler!


    Wir sind nicht alle in der Lage jeden Tag hier im Forum aktiv zu sein, da kann es schon mal was dauern bis sich jemand für Deine Anfrage zuständig fühlt.


    Du schreibst das Deine Freundin Übergangsweise bei den Großeltern lebt, wo ist sie denn sonst Zuhause?


    Ausserdem lässt Du uns im Unklaren darüber ob Du älter oder unter 25 bist!


    Die ARGE wird nicht akzeptieren das Deine Freunden Deiner Bedarfsgemeinschaft beitritt, sofern es dafür keine trifftigen Gründe gibt.


    Das Schlafen auf einer Couch gilt sicherlich nicht als solcher, selbst wenn Deine Freundin gesundheitliche Schäden belegen könnte käme höchstens eine Bewilligung für ein Bett heraus!


    Wie ist es denn mit der Nähe zu einer möglichen Arbeitstelle? Oder ist durch den Umstand des lebens bei den Großeltern eventuell der Ausbildungserfolg Deiner Freundin gefährdet, sofern sie sich in einer solchen befindet?


    Du siehst, private Gründe reichen nicht aus, wenn Ihr Heiratet oder ein Kind bekommt ist dies wohl die einzig zulässige Begründung die aus privaten Gründen erfolgreich zu einer Bewilligung führen würde. Alles andere sollte mit der Verbesserung der beruflichen Situation zu tun haben, das verspricht am Ehesten den gewünschten Erfolg!


    Gruß

    Hallo Rockport!


    Nanunana macht hier eine Aussage die Sie besser nicht machen sollte, zwar sehe ich auch keine Gründe warum die ARGE Dir die Wohnung versagen sollte, aber nehmen darfst Du die Wohnung erst nachdem Dir die Zusage der ARGE diesbezüglich positiv beschieden wird!


    Also frag den Fallmanager und las Dir die Zusage schriftlich geben, dann siehst Du nämlich nauch ob irgendetwas aufgrund der Größe zu Deinen Lasten verbleibt!


    Genehmigt, heisst nämlich längst nicht das der volle Betrag übernommen wird, dies stellt man dann bei den Nebenkosten fest und wenn dann nichts chriftlich besteht, steht man da.


    Gruß

    Guten Tag Frau .....,


    ich darf Sie bitten sich mal mit folgendem Sachverhalt auseinander zu setzen.


    Vor mehr als 2 Jahren habe ich auf der ARGE Nebenstelle Geilenkirchen bei Frau .... angefragt ob es eine Unterstützung für Väter die das Umgangsrecht mit den eigenen Kindern ausüben in zusätzlicher finanzieller Form gibt.


    In der für Frau .... scheinbar über Jahre erarbeiteten Form von bestimmt (un)-höflicher Art der Beantwortung derartiger Fragen wurde mir eine diesbezüglich, wie ich heute besser weis definitiv falsche Antwort auf diese Anfrage erteilt.


    Am 24.01.2008 stellte ich dies Anfrage erneut, jetzt wissend das mir tatsächlich diesbezüglich Mehrleistungen zustehen.


    Nach allerlei Ausreden der ARGE Geilenkirchen, angefangen damit das man angeblich die E-Mail nicht erhalten habe bis hin zu, das diese versehentlich gelöscht worden seien wegen des bei der ARGE bestehenden Software-Sicherheitsprogrammes, konnte ich mich immer weiter vorarbeiten.


    Soweit das der gegenwärtige Fallmanager Herr ..... sich sehr bemüht zeigt zu einer Beantwortung meiner Anfrage zu kommen, besteht das Problem aber immer noch. Leider und deshalb denke ich das Sie da die richtige Ansprechspartnerin sind, besteht aber bei der ARGE die Auffassung das meine Kinder meiner Bedarfsgemeinschaft zugerechnet werden müssen.


    Hier aber irrt die ARGE !!!!!


    Die Kinder gehören, wenn überhaupt der Bedarfsgemeinschaft um die Lebensgemeinschaft meiner Ex-Frau an, weil diese das Sorgerecht zugesprochen bekommen hat.


    Auch kann die ARGE nicht den Fall konstruieren, das die Kinder zumindest zeitweise meiner Bedarfsgemeinschaft zugerechnet werden.


    Ich habe auch keinen Antrag auf Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft gestellt, sondern lediglich einen Antrag auf Mehrbedarf und das dieser besteht, ist ebenso unstrittig.


    Das Urteil um die Umgangsregelung besagt nicht nur, das ein Mehrbedarf unbestritten ist, sondern dem Gesetz nach besteht sogar ein Rechtsanspruch der Kinder gegen den nicht im Sorgerecht befindlichen Elternteil dem dieser Umgang mit dem Urteil sogar auferlegt ist; und das muss noch nicht einmal schriftlich fixiert sein.


    Damit steht ausser Frage das mein Anspruch berechtigt ist.


    Ich frage mich was diese vielen Fehlinformationen bewirken sollen, es ist nicht die Aufgabe der ARGE Leistungen durch Frustrationserzeugung bei den Betroffenen zu einem Verzicht auf rechtlich einwandtfrei zustehende Leistungen zu verweigern, dies und genau dies wird aber auf der ARGE Nebenstelle Geilenkirchen aus welchen Gründen auch immer betrieben!!!



    Wenn sich dort irgendwelche Angestellten derart profilieren müssen, wie dies schon zu Sozialamtszeiten als Vorzeigeamt für ganz NRW der Fall war, dann bitte durch Leistung und nicht auf Kosten der Leistungsbezieher!


    In meiner Klage gegen die ARGE des Kreises Heinsberg beim Sozialgericht in Aachen habe ich auch diesen Punkt mit eingebracht.


    Ich sehe mich nicht als Sozialhilfe-Empfänger noch als Sozial-Schmarotzer und schon gar nicht als Arbeitsunwilliger so wie es mir der Teamleiter der ARGE Herr ...... unterstellt, ich bin lediglich ein Langzeitarbeitsloser in einer Branche die aufgrund jahrelanger gesundheitspolitischer Fehlentscheidungen so sehr in ihren Fundamenten erschüttert ist das es sehr schwer ist überhaupt Fuss zu fassen, nur meine jahrelangen Anfragen auf Umschulung ect. wurde Seitens der Bundesagentur für Arbeit doch auch nur mit Phrasen von noch nicht erfüllten Zeiträumen beantwortet und heut will man mich dafür bestrafen, das ich mit meiner Haltung gegen dieses beschissenen System stelle.


    Jeder Bürger in diesem Land hat darüber hinaus zumindest nach meiner Auffassung selbst das Recht ob er dem Kapitalistisch geführten Grundprinzipien dieses Landes folgen möchte oder nicht.


    Ob "Punk" oder "jugendlicher Perspektivloser" oder "ausgemusterter Alter"
    wer sich den Praktiken der immer enger geschnürrten Kapitalorientierten Gesellschaftsstruktur nur durch eine Auswanderung entziehen könnte, hat meiner Ansicht nach dann auch das Recht sich der sozialen Möglichkeiten um die Grundversorgung zu bedienen; und soviel ich verstanden habe, sieht es das Bundessozialgericht ebenso, ansonsten hätte es ja gerade um die Praktiken der ARGE bundesweit nicht ein Urteil gegeben, das eben die Nachbesserung ab 2009 vorsieht.


    Da sich Herr ........ auf Ihre rechtliche Auskunft beruft, denke ich das ich mich einfach mal an Sie wende um diesen ARGE Missstand in der Nebenstelle Geilenkirchen zu beheben. Es wäre ausgesprochen nett wenn ich diesbezüglich in kürzester Zeit eine entsprechende Antwort von Ihnen erhalten würde.


    Wie gesagt, für mich steht ausser Frage das die Kinder überhaupt meiner Bedarfsgemeinschaft zugeführt werden müssen.


    Die ARGE hat lediglich über den Umstand eines berechtigten Mehrbedarfes zu entscheiden und dies ist nach den vorliegenden Unterlagen absolut ohne Probleme möglich.


    Eine, von Herr ...... schon avisierte Belegbarkeit der Häufigkeit und des Aufwandes ist meines Wissens nach ebenso wenig in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen.


    Ich denke, das es nicht die Aufgabe der ARGE ist hier einen unnötigen Mehrarbeitsaufwand zu erzeugen.


    Die Missbrauchsvermutung, wenn sie denn gestellt würde obliegt dann, sofern hier ein Antrag gestellt würde, der Bedarfsgemeinschaft um meine Ex-Frau aber in keinem Fall um meine Person.


    Dem zufolge ist es völlig überflüssig das sich meine schulpflichtigen Kinder "arbeitslos" melden müssen, ebenso hat es die ARGE überhaupt nicht zu interessieren ob Vermögen auf beispielsweise Sparbüchern der Kinder vorhanden ist - unmissverständlich ausgedrückt heisst das selbst wenn beide Jungs ein Sparbuch mit einem Guthaben von 1.000.000€ besässen, hat dies für dei Bewilligung des Mehraufwandes um meine Person keinerlei Relevanz.


    Ich denke, das meine Ausführungen klar und deutlich den Sachverhalt betreffen, was und wie dem Zufolge auf der ARGE Nebenstelle Geilenkirchen versucht wird den unangenehmen Leistungsbezieher Grunert klein zu kriegen, ist mir gelinde gesagt scheiss egal - ich werde mich auch zukünftig gegen unterstellende, unfaire Praktiken zu wehren wissen, und sei es nur um der Öffentlickeit zu beweisen das ich mehr auf der Pfanne habe, wie ein paar Wichtigtuer auf Seiten der ARGE.




    Wer Menschen mit Mitteln des Angriffs gegen die Persönlichkeit kommt,so wie dies auf der ARGE Geilenkirchen durch einige Mitarbeiter geschieht, bekommt von mir mit Sicherheit die Lektionen in gleicher Weise zurück, egal wie er heisst und was er ist!


    Da hilft auch kein schön reden und gelegentlicher Zuspruch solange es blos nicht gegen das eigene Haus geht!


    In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichem Gruß