Beiträge von Horst GRUNERT

    TERTIA ist ja mein Liebling unter den Organisationen die Arbeitslose qualifizieren sollen, darüber was da abgeht hatte ich ja schon mal berichtet. Gestern im Nachbarstädtchen Übach-Palenberg entdecke ich den Schriftzug von diesem Haufen an einem Schaufenster das mit Schnickschnack dekoriert war, ähnlich unprofessionell wie man das von schlechten Reisebüros her auch gewohnt ist. Ausgeschnittene 1m-Sonne, halber Eimer Sand aus dem Sandkasten bei den Puten geklaut, aus einem Stück Holz grob geschnitztes Schiffchen zwiefarbig angemalt und jede Menge Barbie-Püppchen im Liegestuhl. Vor dem Landen ein ausländischer Mitbürger an die 60 und der Deutschen Sprache doch recht gut mächtig. Da musste ich doch mal fragen was den Leuten da so vermittelt wird, auf der anderen Seite ein vom Kolpingwerk um Klassen besser gestaltetes Ladenlokal, vermutlich nur für Akademiker attraktiv - es liegen Welten zwischen dem optischen Eindruck den beide Buden vermitteln. Was also läuft da bei TERTIA? Musste ich doch mal nachfragen!


    Jetzt kommt der Knüller, das Ladenlokal ist nur ein Lager, aber kein normales in dem man was unterstellt und dann wieder verschließt, nein, es beinhaltet all das was die Schulungsteilnehmer die einige Meter weiter in den Schulungsräumen die ein wenig versteckt liegen so übrig haben dann dort untereinander tauschen können!!! Da musste ich aber erst mal nachfragen, der Laden der offensichtlich für jeden Bürger zugänglich erscheint wird als Abstellraum für eine Art Tauschbörse verwendet. Nicht nur das diese Tauschbörse auch nicht von anderen ALG II Beziehern nutzbar wäre, nein,für sowas schmeisst man bei TERTIA jeden Monat eine Miete raus, scheinbar werden die verdammt gut von den Kommunen für Ihre Qualifizierungen der ALG II Bezieher vergütet, als ob man die Kohle unbedingt zum Fenster raus hauen muss!°


    Geht es dann aber um Förderung von wirklichen Vollzeitjobs muss man sich über einen Prozentekatalog jeden Euro erhandeln und steht bei der Argumentation für eine Vollzeitstelle so alleine auf weiter Flur das man den SB'S im JC quasi schon verbieten muss das Gespräch auf diesen Punkt zu bringen. Das ist für mich nur noch sinnloser Aktionismus den die BA und die JC da betreiben! Was auch ganz klasse ist, Leute aus Heinsberg oder Geilenkirchen fahren nach Übach oder Alsdorf und Leute aus Übach fahren nach Erkelenz oder Hückelhoven Hilfarth, geschult wird überall der gleiche Mist! Aber scheinbar konnte man nur so das Sozialticket für ALG II Bezieher im Kreis Heinsberg durchsetzen - Alsorf ist dann aber schon Stadt Aachen zugeordnet!


    Man gebe mir eine Genehmigung den Verantwortlichen mal ne Ohrlasche zu verpassen, mehr kann man dazu eigentlich nicht mehr sagen!

    Hallo Kathrin, bin auch geschieden und habe 2 söhne die bei der Mutter und Ihrem neuen Lebensgefährten wohnen. Meine Wohnfläche 59,5 qm² und mich interessiert nicht ob das Gericht oder das Job-Center meint das sowas nicht angemessen sei, musste deswegen auch nicht beim Jugendamt vorsprechen und mir irgendwelche Unterlagen holen, Mehrbedarf ect. hat das Amt ja auch abgelehnt - auf Sorgerecht habe ich zu Gunsten eines damals ausgehandelten großzügigeren Umgangsrechts (täglich) mit meinen Kindern verzichtet. Mein einziges Problem war die Nachfolgerin des Richters mit dem damals die Absprache getroffen wurde, diese eingebildete Juristin meinte auch wohl das neue Besen besser kehren und hat das ganze dann auf Standard-Niveau regeln wollen obwohl es ein Familienpsychologisches Gutachten gab das eindeutig die damals getroffene Vereinbarung unterstützte, die gute Frau hatte nur ein Ego-Problem damit das sie für mich kein Gott in einer Amtsrobe war und ich ihr das auch deutlich zu verstehen gegeben habe. Für mich hatte die Alte sowieso nen Schatten weil Ihr das Kindeswohl scheinbar nichts sagte, aber sie unbedingt die Entscheidung Ihres Vorgängers kippen musste - das ich seither von dem ganzen Juristenpack nur noch ne negative Meinung habe dürfte wohl verständlich sein. Wenn man nicht mal mehr etwas auf eine mit einem Richter getroffene Vereinbarung bei der man sogar auf sein Sorgerecht verzichtet hat, geben kann dann gute Nacht Deutschland - und das bestätigt sich für mich immer mehr, wir haben nur noch Flitzpiepen in den Gerichtssäalen sitzen die sich gerne selber reden hören und zwar nur noch unter Ihresgleichen, statt mal über sinnvolle und vernünftig Urteile den Schädel zu bemühen.


    Du wie auch Dein Mann gehen ja beide Arbeiten, dann schau doch mal wie das oder die Kinder bei Dir auf der Steuerkarte berücksichtigt sind /werden. Wie Du unschwer erkennen wirst werden da die Kinder halbiert und somit gibt es doch für eine(n) vernünftig denkenden SB beim JC eigentlich doch gar keine Diskussionen mehr darüber wie Deine Wohnverhältnisse zu berechnen sind, so sollte es eigentlich auch mit den Leistungsansprüchen laufen und nicht das dem einen Elternteil dieses zugestanden wird und dem anderen wird es verweigert. Auch in diesem Punkt frage ich mich schon lange nicht mehr wo die Entscheidungsträger über solche Dinge denken lassen, für mich besteht auch bei getrennten Ehen nach wie vor erst einmal das Ganze als BG die dann anteilig gesplittet werden sollte in den Fällen wo ein Bedarf zur Hilfe beantragt wird und nicht dieses sich aus der Verantwortung stehlen des Staates weil man einen gegen den anderen ausspielen kann. Oft genug sind es ja die wirtschaftlichen Verhältnisse die nicht zuletzt zu einer Trennung führen und kann behaupten das der Staat da nicht die Finger im Spiel hat, das sehen wir ja gegenwärtig wenn nur 400€ Jobs und der Niedriglohnsektor bedient werden und dies beginnt ja schon beim Denken in den Dienstzimmern der BA und der JC. Die Aussage "das ist dann ja mal ein Anfang" beende ich immer mit " ein Anfang vom Ende, das man jemals wieder in eine Vollzeittätigkeit vermittelt wird - aus den Augen aus dem Sinn, ist eine alte Volksweisheit!


    Ich habe bezüglich der größeren Wohnung genau damit argumentiert das beide Jungs ja auch bei mir zu gleichen teilen unterkommen müssten, wenn sie selbst die Entscheidung treffen zum Vater ziehen zu wollen, zudem würden sie ja auch entsprechend auf der Steuerkarte berücksichtigt da könne es ja wohl nicht sein das ein JC das anders sieht. Beim Zahlen ist das dann okay und beim Kassieren würde das nicht akzeptiert - fertig war damit die ganze Diskussion und es wurden mir besagte 59.5qm² bewilligt. Ich denke das hängt alles ein wenig von der Bestimmtheit und den Argumenten ab mit denen Du dem SB gegenüber trittst, soll er Dir doch erst mal die rechtliche Grundlage zeigen auf der nicht so zu entscheiden ist! Die machen es bei Gerichtsverfahren doch auch immer so, statt das die was beweisen müssen musst Du das Gegenteil beweisen, also dreh den Spieß doch auch einfach mal um und frag wo im Gesetz steht das das auf der Steuerkarte aufgeführte anteilige Kindesverhältnis bei der Wohnungs-Bezugsgröße keine Berücksichtigung zu finden hat! und /oder wer das so entschieden hat!

    Jessy - um eine Umzugsgenehmigung vom Amt zu bekommen habt Ihr doch sicherlich 3 Angebote von in Betracht kommenden Umzugsunternehmen vorlegen müssen. Somit wird der Umzug doch bis zur genehmigten Höhe übernommen und dabei wird ja nicht nur das Umzugsfahrzeug sondern wohl auch die notwendigen Helfer berücksichtigt worden sein! Oder wie sah euer Antrag incl. Genehmigung aus ? War das nur eine Frage beim SB die der dann bejaht hat, denn dann besteht bei euch wohl kein richtiger Antrag auf Umzug und Unterstützung auf selbigen sondern nur eine pauschale Aussage das das in Ordnung geht wenn ihr in eine andere Wohnung wechseln wollt, das hat dann aber nicht unbedingt etwas mit dem Antrag auf Kostenerstattung eines Umzuges zu tun!

    Zitat

    Die Ablehnung auf Alg I erfolgte nur durch einen Wachmann der meiner Schwester mitteilte das sie keinen Leistungen bekommt

    @ Antje 84 - ganz ehrlich, dann hat Deine Freundin auch kein ALG I verdient, wenn sie sich von einem Wachmann der doch sicherlich einem Fremdunternehmen angehört und nicht ein Mitarbeiter der BA ist, diesbezüglich abwimmeln lässt. Der Mann hat eigentlich einen Festvertrag beim AA verdient, wegen dem Einsparpotenzial das in ihm schlummert !


    @ Turtle, dachte immer ALG I stünde den Leuten erst nach der Ausbildung zu - na zum Glück war ich da nicht der Wachmann, der hat auch wohl so gedacht!

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    genau darum geht es "Sie" fordert nach , nicht das Jobcenter.

    .. Sie hat nichts zu fordern, das JC ist für die Dauer Ihres Leistungsbezugs derjenige der hier fordern darf, hat der SB ja auch eigentlich so geschrieben, er muss prüfen was Dein Lebensgefährte an sie zahlt bzw. zu zahlen hat, wenn sie euch zu Zahlungen auffordern will muss sie schauen das sie aus dem Leistungsbezug kommt. _ Mein Nachbar hat so ein ähnliches Problem: Seine Noch-Frau lässt über Ihre Rechtsanwältin mitteilen das er keinen Unterhalt zahlt, der zahlt aber - nur die gut Frau ist ein wenig dumm, naiv oder was auch immer und hat geglaubt wenn sie sich von Ihrem Mann trennt bekommt sie von Ihm Unterhalt und vom Amt auch noch ALG II, klar und der neue Lebenspartner schleppt auch schon mal Kohle ran - damit ginge es ihr dann super! Aber was will man von migrierten Hauptschülern auch verlangen - Glauben ja auch das Israel das Land ist in dem Milch und Honig in den Flüssen fließen, nennt man glaube ich Gottesfürchtigkeit! Ich denke so ähnlich ist das auch mit der Ex Deines Lebenspartners.


    Dein Lebenspartner muss aber nur das zahlen was zumutbar ist und mein Nachbar muss trotz 2200 Netto nur den Kindesunterhalt für seine leibliche Tochter zahlen, noch nicht einmal für seine Frau, da er Altersvorsorge und das Haus weiter ab bezahlen muss, er zahlt die Kindergartenbeiträge für seine leibliche sowie für die Tochter, die die Noch-Ehefrau mit in die Ehe brachte, auch ein Schulgeld.


    Weil Mutti aber zu blöd ist zu kapieren das sie nicht von allen Stellen kassieren kann ohne das diese sich austauschen und gegenseitig aufrechnen, behauptet sie dann per RA'in der Kindesvater würde den Unterhalt schuldig bleiben und das peinliche ist das es die RA'in nicht stört solch einen Mist als Forderung an die Gegenpartei abzuschicken, sie verdient ja damit nur Ihre Kohle, soviel zu rechtmässigen Forderungen oder dem vertreten von Mandanten!


    Das was Turtle euch da geraten hat wäre somit der sinnvollste Weg, wenn die Ex dann was zu kamellen hat kann sie sich jedesmal mit dem SB auseinandersetzen, ausserdem erleichtert das doch dann auch seine Prüfungspflicht, er muss nichts mehr bei euch erfragen!


    Zitieren kannst Du, wenn Du mit der Maus auf das letzte Item fährst, dort Klickst Du und fügst den zuvor woanders markierten und kopierten Text genau zwischen den Balken der Worte Quote / Quote ein, aber bitte genau zwischen die beiden Klammern des endenden und beginnenden jeweiligen Wortes!
    mit dem Klicken auf "antworten wird daraus dann das Zitat-Feld !

    @ dms - auf mich kann zukommen was will, hatte heute das Vorstellungsgespräch Teil 2, das war zwar von gegenseitiger Sympathie getragen aber auch, wie nicht anders zu erwarten bei unseren selbstständigen Unternehmern die übliche "Ich Chef, erst mal alles meins und dann ich tue ja was für meine Mitarbeiter im Rahmen der Jahresendgrativikation! Ist ja auch alles okay, so darf gerne jeder AG argumentieren - nur ich entscheide dann auch ob ich einen 400€ Job ausübe oder nicht - da kann Vater Staat Gesetze erlassen soviel er will, es ist nicht Sache des JC oder der dort Beschäftigten die Bedingungen zu Gunsten der Lobbyisten so zu verändern das man dafür bestraft wird wenn man sich dieser Ausbeutung wiedersetzt. Da habe ich klare Standpunkte und wie weit ich dafür einstehe sollte man nicht herausfordern. Mag sein das man 99% der Leistungsbezieher damit knacken kann, das man Ihnen Leistungen verweigert weil sie sich dem System verweigern, das 1% das man aber nicht zu knacken vermag sollte man nicht zu sehr reizen! Veränderungen sind immer dann bewirkt worden wenn Menschen bereit waren große Opfer zu bringen - es stellt sich doch nur die Frage wie weit jemand dazu bereit ist!
    Ich habe 2 super Jungs und wenn ich sehe wie deren Zukunft von dem Dreckspack das in Berlin regiert tag täglich in eine Richtung gesteuert wird die ich meinen Kindern aber auch anderen Menschen die mit ehrlicher Leistung Ihr Bestes geben nicht als Zukunft wünsche dann bleiben einem nicht viele Lösungen will man daran etwas ändern solange man dazu noch in der Lage ist.


    Ich habe am Mittwoch und auch heute den SB's verboten uach nur darüber nachzudenken eine 400€ Tätigkeit ins Gespräch zu bringen, ich habe ausreichend gute Argumente in meinem Vorstellungsgespräch hinsichtlich einer Vollzeit-Beschäftigung vorgebracht und wenn das den heutigen AG aus irgendwelchen Gründen nicht genug ist, sollen sie sich von mir aus die Leute von wo auch immer ins Land holen, aber dann sollen sie auch nicht wie "lacki" hier immer wieder als klassisches Beispiel zum Besten gibt, über mich als Faul und unwillig urteilen! Leistung hat Ihren Preis und wenn die Gewerkschaften und die Politik nicht in der Lage sind das den AG zu vermitteln dann müssen es wohl Leute wie ich übernehmen indem man klare Ansagen macht! Ich lasse mich nicht Fremdbestimmen nur weil ich meinen Prinzipien, die so schlecht mit Sicherheit nicht sind, treu bleibe! Solange ich mich im Rahmen der Gesetze dagegen zu Wehr setzen kann, stören mich sowieso nicht die Meinungen der anderen, die aus Feigheit aufgeben und sich den Bedingungen unterordnen! Und wenn die Gesetze weiter so verbogen werden das man sie hinterher nicht mehr zur Gegenwehr nutzen kann dann gibt es immer noch das Gesetz des Stärkeren, bei dem ich solange im Vorteil bin wie es für die andere Seite eine Überraschung darstellt. So einfach ist das letztendlich!

    Antje 84 - hat sie denn gearbeitet ? Soviel ich aus Deinem Beitrag lese ist sie doch lediglich in der Ausbildung gewesen und die endet mit dem Datum der Abschlussprüfung wenn sie diese besteht, zwar arbeiten dann alle noch bis zum Eigentlichen Lehrvertragsdatum weiter aber grundsätzlich endet das Ausbildungsverhältnis mit dem bestehen der Prüfung! Eine Übernahme in das darauf folgende Arbeitsverhältnis besteht aber meines Wissens nach nur dann wenn dies vereinbart ist. Davon hast Du aber nichts geschrieben und somit ist das Vorgehen dem Grunde nach richtig. EinAnspruch auf ALG I kann ja nur aus einem Arbeitsverhältnis hergeleitet werden, nicht aus einem Ausbildungsverhältnis.


    Schwangerschaft ist ja eigentlich nur ein Zustand und keine Krankheit, wenn also die Krankenkasse nicht leistet, müsste sie riuchtiger Weise ALG II beantragen, dies kann sie geltend machen ab dem Datum wo die ALG I Meldung erfolgt ist, es ist ja nicht Ihr Fehler wenn sie dort für die Beantwortung dieser Problematik Termine auf einen späteren Zeitpunkt bekommt! Von bürgernahem Service kann man schon erwarten das man dort kurzfristig zu den richtigen Stellen weitergeleitet wird, also bitte drauf achten das dadurch kein Leistungsanspruch auf ALG II nach hinten verschoben wird. Die Krankenversicherung könnte evtl. in die Verantwortung zur Leistung von Zahlungen kommen wenn sich Komplikationen ergeben würden, was anzunehmen ist weil die Ärztin ja ein Beschäftigungsverbot erlassen hat.


    Zu Deiner Frage: ja man hat zunächst erst einmal einenzu prüfenden Anspruch auf ALG I wenn man gearbeitet hat - nur Deine Freundin befand sich in keinem Arbeits - sondern in einem Ausbildungsverhältnis! :D

    @ Karotte - So wie Turtle 1972 es schreibt ist das der sinnigste Weg, wenn Du natürlich wieder in alte Denkstrukturen zurück fällst, naja, dann wird "lacki" wohl Recht behalten, allerdings ist er ja der Pessimist und Negativ-Aburteiler vor dem Herren. Es ist schon so wie Turtle es schreibt, die letzte Krankenkasse bei der Du versichert warst ist verpflichtet Dich wieder aufzunehmen! Da können die sich auf den Kopf stellen und mit den Beinen Fliegen fangen wollen, das wissen die auch und natürlich wollen die solche Kunden wie Dich nicht, bei denen schon abzusehen ist das mehr Kosten wir KV-Beiträge in nächster Zeit anfallen. Du kannst auch nicht auf der einen Seite damit argumentieren rückständige Vorsorge nicht zu betreiben und auf der anderen Seite dann mal eben mit einem Schlag die Rundumsanierung von der Kasse bezahlt zu bekommen! Wenn Du jetzt zu einem Arzt gehst macht der die dicke Rechnung bei der KV und genau so musst Du das sehen wenn Du jetzt bei Deiner Krankenversicherung andackelst, die machen jetzt auch erst mal die dicke Rechnung auf. Dein Pluspunkt ist, das die ganz genau wissen das sie Dich wieder aufnehmen müssen und Du das jetzt auch weist, Turtle hat es Dir ja ausführlich dargelegt. Du solltest also dort vorsprechen und die Bedingungen akzeptieren zu denen Du wieder den einstieg geboten bekommst! Wer zu spät kommt den bestraft nun mal das Leben und Unwissenheit schützt ebenso wenig vor Strafe wie Dummheit! Lass Dich nicht unterbuttern, aber akzeptiere das Du die Nachforderungen präsentiert bekommst, über deren Ausgleich kann man aber sicherlich verhandeln. Sollte da keine Bereitschaft bestehen gehst Du zum JC und stellst den ALG II Antrag und erklärst Krankenvesicherungstechnisch den Sachverhalt, ich denke das die Rechtslage dann den Rest soweit regelt das Du von da an eine KV hast. Wenn der SB mitzieht bist Du nach wenigen Tagen in der Lage die Stelle bei Deinem neuen AG anzutreten - allerdings solltest Du dann auch mal über ein Umdenken nachdenken, nicht das der liebe "lacki" am Ende doch Recht behält! Dann müsste ich Ihn ja als neuen "Sozialgott" neben mir dulden :D :D :D


    Übrigends:

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    aber ich kann nur zu illegalen Ärzten gehen

    was ist den darunter zu verstehen? Ich habe ja nun einige Jährchen im Gesundheitsbereich hinter mir, aber sowas kenne ich nicht! Sind das jetzt Ärzte denen die Approbation aberkannt wurde, Scharlatane die sich als Ärzte bezeichnen aber im Grunde wie Du und ich keine entsprechende Ausbildung haben oder sind das Ärzte die sich hier unberechtigter Weise aufhalten? Ich kenn nur legal, illegal, scheiss egal, :D aber illegale Ärzte sind mir gänzlich unbekannt, könnte ne neue Rockband sein!

    @ anfree72 - im Normal-Deutsch heißt das: Das die ARGE /JC der Kindesmutter Leistungen zahlt und das daher die Ansprüche auf Unterhalt aufgrund des Gesetzes für die Dauer des Bezugs auf das Amt über gehen - ganz einfach deshalb, damit die Leistungen nicht doppelt erfolgen nämlich vom Amt und vom Deinem Lebenspartner an die Unterhaltsberechtigten (wer auch immer dazu zählt, müssen ja nicht immer nur die Kinder sein!). Dein Partner kann nach wie vor an die Ex-Frau und Ihre Kinder zahlen, das hat nichts damit zu tun das das JC (dort der SB) nicht trotzdem verpflichtet ist dies zu prüfen und in seinen Berechnungen zu berücksichtigen! Deshalb ist ja auch der Zahlbetrag nochmals aufgeführt, denn wenn der nicht mit den tatsächlichen Leistungen übereinstimmt, zunächst einmal egal ob nach oben oder unten, muss der SB aktiv werden! Entweder fordert er dann den Fehlbetrag, bei nicht oder zu wenig gezahltem Unterhalt beim Kindesvater(also Deinem Lebensgefährten nach - bis zur Höhe des Unterhaltsanspruches den die Leistungsempfänger Deinem Lebensgefährten gegenüber haben -; oder er berücksichtigt höhere Leistungen indem er beim Regelsatz diese höheren Unterhaltsleistungen anrechnet - die Ex-Frau und Ihre Kinder somit weniger Leistungen vom Staat gezahlt bekommen, denn entscheidend ist dann die Grundsicherung und die ist im Grunde für alle gleich! Sollte Dein Lebensgefährte also die ganze Zeit Leistungen in ausreichendem Umfang an seine Kinder und die Ex - hier Leistungsberechtigte genannt - zahlen oder gezahlt haben, -dies gilt lediglich für den Bezugszeitraum wo dieser Personenkreis Leistungen vom JC/ARGE bezieht oder bezogen hat - so ist im Grunde keine (Nach-)Forderung zu erwarten, es findet ja ein Ausgleich statt. Nur für den Fall, das Dein Lebensgefährte zu wenig oder gar nicht gezahlt hat, ist das Amt verpflichtet ihn zur Leistung dieses Betrages aufzufordern, da es für diesen Zeitraum die Unterhaltsansprüche der Leistungsbezieher vertritt und das ist im Grunde die Aussage die mit diesem Schreiben angezeigt (mitgeteilt) wird. Wie gesagt, es steht da ja auch nochmals ausdrücklich: der SB ist verpflichtet dies zu prüfen, denn es könnte doch sein das die Leistungsbezieherin beim JC/ARGE Hilfe einstreicht und erklärt der Ex-Lebensgefährte zahle nichts und der zahlt aber die ganze Zeit den Unterhalt! Wer anderes wie Dein Lebensgefährte kann darüber aber besser Auskunft geben als selbiger ? Also schreibt ihn das JC an und erklärt zunächst einmal das es von nun an für die Unterhaltanspruchs-Sicherung besagter Personen zuständig ist, sind sie ja im Grunde auch, z.B. wenn der Kindesvater, wie in meinem persönlichen Fall auch, selbst ALG II bezieht. Dann erhalten die Unterhaltsberechtigten zunächst Leistungen vom JC/ARGE und diese werden sobald man als Leistungsverpflichteter zahlen kann, weil man einen neuen Job gefunden hat, im Rahmen des Erlaubten von der Kommune zurück gefordert. Diese muss z,B. im Falle einer EV (Eidesstattlichen Versicherung) z.B. auch alle 3 Jahre diese überprüfen!
    Hoffe jetzt ist Dir der Sachverhalt etwas verständlicher, das Bürokratendeutsch hat immer etwas sehr verbindliches und gleich anschuldigendes, man muss ja seine Kompetenz und Befugnisse damit unter Beweis stellen sonst würde ja jeder den Schrieb vom Amt gleich zum Altpapier werfen!

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    Du selbst bist aber unabhängig vom Jobcenter.

    Du lebst dann nur mit Deinen Eltern in einer HG (Haushaltsgemeinschaft) und das wird Deinen Eltern dann dahingehend zum Nachteil weil sie von Dir jetzt unbedingt den Mietanteil und eventuell auch den Verpflegungsanteil haben müssen um auf den Satz zu kommen den sie vorher auch hatten als Du noch zu Ihrer BG gezählt wurdest. Wenn Du ausziehst und sei es nur in die Nachbarwohnung, wird Deinen Eltern zwar zunächst die volle Miete weitergezahlt, aber da dann die Wohnung vermutlich nicht mehr als angemessen gilt, werden sie wohl möglich aufgefordert eine eben angemessenere Wohnung zu suchen oder sich mit der Anrechnung eines Eigenanteils den sie dann vermutlich aus dem Regelsatz bedienen müssen, abzufinden! Für das Amt wird es allerdings schwieriger nachzuweisen in wieweit Du dann trotzdem mit Papa und Mama Deine Mahlzeiten zu Dir nimmst! Es besteht ja für die Mitarbeiter des JC's so gesehen keine Möglichkeit mehr zu überprüfen ob Du über eine eigene Küche verfügst, Du bist ja kein Kunde mehr bei Ihnen, also müssen sie sich auf die von Euch gemachten Angaben beziehen! Ich kenne zudem keinen ALG II Bezieher der, wenn er zum Essen eingeladen war dies dann dem Amt mitgeteilt hätte, genau genommen müsste man dies nämlich auch machen! Nur wenn Gelder von Dir in Richtung BG von Vater und Mutter fließen muss man diese angeben weil man sich sonst strafbar machen würde. Im Falle der HG kann man dies voraus setzen, da müsst Ihr dann beweisen das es nicht so ist, weil Du vielleicht in der Kantine der Unternehmens Frühstückst oder Mittag ißt und am Abend mit Freunden ausgehst, was dann aber im Rahmen Deiner Möglichkeiten liegen müsste! Ansonsten ghet man davon aus das Du Deinen Eltern zum Essen ebenso Geld gibst wie bei der Miete und das geht dann zu Lasten des ALG II Bezuges indem man dies anrechnet!

    ich denke das hat eher mit dem 400e Job zu tun davon sind Dir 160€ anrechnungsfrei 240werden Dir aber vom Regelsatz abgehalten evtl . habt Ihr aber noch weiter Gelder die dem Freibetrag zugeschlagen werden dann bleibt vom 400€ Job noch weniger wie die 160€ und dadurch ergibt sich dann vielleicht die Differenz

    Teil 2 der kuriosen Geschichte: Um am Freitag Vormittag auch vernünftig argumentieren zu können, wenn es darum geht statt eines 400€ Jobs eine Vollzeitstelle zu bekommen bin ich heute früh gleich wieder ins JC ! Natürlich hat die zuständige SB heute frei, sei Ihr gegönnt also rein zur Vertretung die mich inzwischen sogar mit Namen begrüßt - Wunder über Wunder geschehen doch noch und ein freundlicher Ton dazu! Ihr also meine Fragen offenbart, ich möchte möglichts konkret und genau wissen wie der Deal auszusehen hat damit ich die Vollzeitstelle bekomme! Also erst mal die Handicaps abgekloppft:


    Langzeitarbeitslos 5%
    über 50 Jahre alt 10%
    fehlende Ausbildung 5% (trotz vorhandenen Berufsabschlusses)
    die Erkrankung 5% ( da hätte es mich fast vom Stuhl gehauen, Einschränkungen ohne Ende und dann lächerliche 5% bei Gesundheit)
    naja wir sind dann auf bisher 45% gesamt gekommen wobei ich dann die Auskunft erhielt das die Kollegin das sicherlich hin bekommt, abhängig ist das Ganze aber vom AG wie der die Mängel einschätzt und erkennt, das ist doch schon die erste miese Nummer in dem Deal denn wenn der da irgendwas in der Auflistung nicht nennt gibt es nur 30 oder 35% bei mir wird das dann aufgrund des Alters auf 12 Monate gefördert, normal scheinen 6 Monate zu sein dafür muss der AG einen dann aber auch noch weitere 12 Monate ohne Förderung beschäftigen und (!) sollte man vorher gekündigt werden muss alles zurück erstattet werden! Wenn ich das mit den lächerlichen Bildungsgutscheinen vergleiche wo die Kohle zum Fenster raus gehauen wird muss sich ein AG eigentlich verarscht vor kommen! Naja am Freitag Morgen rappelt das Telefon, ich hab ja für den AG noch ein paar Argumente in der Hinterhand, schließlich müssen größere Unternehmen ja auch Ausgleichsabgaben zahlen wenn man keine behinderten Mitarbeiter einstellt und evtl . übernimmt somit das Haupthaus auch einige Kosten die der AG durch meine Einstellung somit wett machen kann.
    Ach Schulden sind ein weiteres Kriterium und ganz geil war, das ich, sollte ich Haftentlassener innerhalb der letzten 12 Monate gewesen sein ich genau so viel Förderung in Prozenten bekomme wie mit der Krankheit.


    Zu diesem Punkt hab ich nur noch gemeint, dafür könnte ich sorgen, hab ja grade sowieso die DAK auf der Abschussliste! Hab die heute in der Geschäftsstelle schon mal damit konfrontiert, 5% mehr um dann die 50% Engliederungshilfe zu bekommen, zur Not erkläre ich dem zuständigen Richter halt das dies aus gegebenem Anlass nicht anders zu erreichen war !


    Aber ist schon krass, da stellen die sich in fernsehen und labern was von mehr Einstiegshilfe bei jungen Menschen und bei Behinderten und dann so ein hin und her Getrickse um dem AG doch noch 5 oder 10% mehr zu zumuten ! Es lebe der bürokratische Schwachsinn. Und das Beste dies Auflistung der Kriterien kriegtse nicht in die Hand die Argumentation obliegt der SB - damit sie sich hinterher die Vermittlung auf die Fahne schreiben können!

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    sie weigert sich das zu bezahlen mit den Worten "das sehe ich gar nicht ein und ich habe damals nicht gearbeitet bla bla bla".

    sie war aber Arbeitsfähig und hätte arbeiten können und somit besteht sicherlich ein berechtigter Anspruch - das Ihr dafür wohl möglich die Einsicht fehlt mag ja sein aber das geht anderen Menschen bisweilen auch so, z.B. im Strassenverkehr da gibts auch ne Knolle wenn man neben dem Zebrastreifen die Strasse überquert ist dem Vater meiner damaligen Freundin passiert, der kam aus der Sparkasse und ging 3 m links vom Zebrastreifen beginnen diagonal drüber und auf der anderen Seite stand der Hilfs-Sheriff und hat ihn um 10 DM erleichtert, hat er auch nicht eingesehen und das sogar in die Presse gebracht mit nachgestelltem Photo - war halt so, musste trotzdem zahlen! Das sieht der bis heute nicht ein !

    Alternativ könnte sie ja auch ein Darlehn vom JC erfragen und statt der 90 € dann vielleicht 30 oder 45 € mtl an das JC zurückzahlen - das wäre dann ja mal ne richtige Hilfe und nicht nur eine vorgegaukelte !!! - Ich höre sie alle schon wieder schreien, das der Regelsatz und die Leistungen zur Unterkunft ja auch ne richtige Hilfe sind! Was wäre denn die Alternative wenn dies den Menschen nicht Zuteil würde ? Vielleicht einfach mal etwas mehr die alten Dokumentationen aus der Weimarer Zeit schauen, dann weis jeder wie das zu verstehen ist !!!


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    seit April 2007 gibt es die Pflichtversicherung bei den Krankenkassen.
    D.h. - jeder, auch du, ist krankenversichert und hat das Recht - zumindest in wichtigen medizinischen Belangen, behandelt zu werden.

    über 150.000 Deutsche haben noch immer keine KV !!! Da haben selbst 5 Jahre FDP Gesundheitsminister nichts dran geändert! :D
    Abgesehen davon, wieviele ausländische Mitbürger betreiben hier eine Selbstständigkeit und sind ebenfalls nicht Pflichtversichert geschweige denn Privatversichert !?
    Da wird uns doch vielmehr vorgegaukelt wie tatsächlich stimmt !

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    Wenn er dies nicht binnen eines Jahres tut, kann nicht mehr geltend gemacht werden. Da das JC sich seit 2009 nicht mehr gerührt hat, ist der Unterhaltsübergang mittlerweile erloschen.

    Turtle hier wird ja laufend gezahlt, was ist wenn der Unterhaltsschuldner die EV abgegeben hat und dies 3 Jahre her ist dann muss er ja normaler Weise erneut die EV abgeben wenn Rückstande bestehen, was wenn das JC zwischenzeitlich nie diese/eine Geltendmachung erhalten hat!? ie müsste ja vom Kreis gegenüber dem JC erfolgen, richtig ? Erst jetzt fragte der Kreis als Gläubiger nach dem AG welcher ja so gesehen das JC wäre!? Zuvor hat es sich an den damaligen AG gehalten!

    Ich kenne das, meine Ex hat auch bei Gericht behauptet sie habe nichts von Ihrer Oma in Polen geerbt, war so gesehen auch die Wahrheit, da gab es einen Verfahrensfehler den der Opa zu verantworten hatte und einen Onkel dessen frau nur darauf bedacht war einen möglichst großen Anteil aus dem Erbe herauszuschlagen. Am Ende hat Ihre Mutter entschieden das die Jüngere Schwester mit Ihr zu gleichen Teilen das Erbe teilt weil die jüngere Schwester dadurch mehr bekommen hat. Ich kann nicht mehr machen, wie sowas bei Gericht zur Sprache zu bringen, wenn die Richterin dann nur nen Meineid abnimmt und danach die Staatsanwaltschaft keinen Überprüfungsauftrag erhält sind die Deutschen es doch selber schuld wenn sie alle nur blechen müssen. Die Schwester und Ihr Slawischer Freund haben hier von HARTZ IV gelebt und der damalige Türkische Freund mit dem die Schwester zuvor zusammen war hat sogar eine Anzeige gemacht wegen Sozialbetrug weil sie Fotos von sich für so einschlägige Seiten hat machen lassen, dafür Kohle kassiert hat und trotzdem ALG II bezogen hat, da ist nix passiert - und auf Leuten wie mir wird rumgehackt nur weil man den Mut hat den Deutschen SB mal den Marsch zu blasen, wenn sie bei denen blind sind und bei mir die Sau raus lassen, sollen sie mich doch alle! Der Erbanteil von dem ich spreche sind 5 ha Land Mitten in Lodz da lecken sich die Konzerne wie Mercedes die Finger wenn sie da dran kommen können insbesondere wenn der Verhandlungspartner dann noch hier in Deutschland lebt. Meine kinder erzählen mir das Mutti ein Sparbuch in Polen hat und die 2. Staatsbürgerschaft ist Ihr auch wichtig, warum wohl !?


    Ich rege mich da nicht mehr drüber auf, wenn Vater Staat was von mir will hebe ich meine Finger und dann sollen sie mich am Arsch lecken, das korrupte Pack wird doch als die Macher hier hoch gelobt ! Habe heute nachmittag von einer Bekannten gehört wie alte Leute Pflegestufe 1 von den Polnischen schlecht ausgebildeten Altenpflegern übern Tisch gezogen werden, das war Insiderwissen, aber was hilft es, machste den Mund zuweit auf kommt das Pack und hält Dir nen Knarre vor die Nase und nicht jeder weis sich dann zu wehren! Ich für meinen Teil bin dazu in der Lage nur was ist bei meinem Bekannten, dessen Frau oder deren Kindern. Die Scheisse brocken uns doch die gierigen Unternehmer ein die immer mehr Zuwanderung befürworten und wehe Du sagst ein Wort dagegen dann bist Du gleich ein Nazi ! Es wird der Tag kommen da kriegt die Merkel ne Kugel, nen Messer oder irgendwas in der Art ab, so wie der Schäuble damals und vor ihm andere ! Ich z.B. hab mir grade vorhin den Baseballschläger geordert wenn ich in nächster zeit nichts von der DAK höre, lernen die mich persönlich kennen - das habe ich denen angekündigt und was Glaubwürdigkeit betrifft werde ich dann dem Herrn Prof. Rebscher und seinen Juristen einfach mal eine Unterrichtsstunde zukommen lassen! Die wollen es ja scheinbar nicht anders! Deswegen - einfach nicht aufregen, wenn es Deinem Lebensgefährten zu arg an die Substanz geht muss er halt mal ein Zeichen setzen - machen andere doch auch!

    Nachdem man mich ja über Jahre nicht mehr vermitteln wollte hat man vor der NRW Wahl wohl begonnen umzudenken. Inzwischen hat der Kreis ja auch so seine Dämpferchen bekommen, ganz so einfach wie es sich einige der zuständigen SB machen wollten geht es ja nun doch nicht und so wurde ich zunächst mal wieder zur Amtsärztlichen Untersuchung geschckt, nur da kamen noch schlechtere Ergebnisse bei rum wie man sich das vielleicht zuvor gedacht hatte.


    Nun darf ich mich ja wieder bewerben, über die 4 Bewerbungen die ich im Monat vorzulegen habe, kann ich weis Gott nicht meckern, aber nachdem ich klipp und klar meine Meinung zu 400€ Job's erklärt habe, will man mich scheinbar provozieren, sanktionieren dürfen die mich in diesem Zusammenhang gerne, denn dann lernen die Damen und Herren des JC wie schnell wir uns deswegen vor dem Sozialgericht wiedersprechen. Ich bin aber auch nicht so dumm und nehme solche Bewerbungsvorschläge war, schon um mir ein Bild von den AG zu machen und um mal soetwas wie eine "rote Liste" zu erstellen. Ich bekam also am Freitag einen Vermittlungsvorschlag wo 9 Arbeitsstunden die Woche auf 400€ Basis angeboten wurden, großer bekannter Versicherungskonzern mit vielen Geschäftsstellen! Gesucht wird halt jemand auf der Basis 2x3 Stunden Vormittags, 1x3 Stunden Nachmittags Bürotätigkeiten. die Stelle war bereits zum 12.06.12 ausgeschrieben.


    Da ich gestern Krankenhaustermin hatte bin ich heute hin, erste Überraschung - Büro ist schon besetzt, Chef war nicht da, aber man sucht nach wie vor. Hab mich also vorgestellt und klipp und klar gesagt das ein 400€ Job für mich keine Perspektive sei aus dem ALG II Bezug raus zu kommen, das aber aufgrund meiner Handycaps eine Förderung von bis zu 50% möglich ist sofern ich tariflich entlohnt würde und das ich mir vorstellen könnte das so große Unternehmen doch auch eine Quote zu erfüllen haben was das Einstellen von behinderten Menschen betrifft, somit der Chef dies doch auch mal im Hauptsitz hinterfragen könnte wie es da mit einer Bezuschussung aussieht und siehe da, es wurde telefoniertmit dem ergebnis das ich den Chef selbst an die Strippe bekam! Dem hab ich dann das ganze nochmal so kurz und knapp wie möglich verklickert und nun habe ich Freitag um 10 Uhr einen Termin und zwar wegen keines 400€ Jobs sondern einer Vollzeitstelle!


    Bin ich nun nur so genial, oder sind die auf dem Amt einfach nur unfähig, kann ja nicht angehen das man von denen Stellenangebote auf 400€ Basis bekommt wenn man da gleichzeitig eine Vollzeitstelle vermitteln könnte! Was für Versager arbeiten da eigentlich, sowas kann ja eigentlich nicht war sein! Das ärgerlichste ist doch das die sich hinterher auch noch den Erfolg auf Ihre Fahne schreiben wenn ich da einen Arbeitsvertrag bekomme und in Vollzeit nach Tarif vergütet werde! Wo bitte hat sich diesbezüglich durch die Reform in der qualität der Arbeitsvermittlung etwas zum Positiven verändert ??? Ich kann nach diesem Termin nur den Kopf schütteln ! Leute die einen nur kritisieren und sowas nicht im Interesse Ihrer Kunden hinbekommen, füttert dieser Staat doch auch unberechtigter Weise durch, mal sehen ob sich hier jetzt auch soviele darüber aufregen, oder ob das immer nur dann geschieht wenn ein ALG II Bezieher sagt, ne für 400€ gehe ich nicht arbeiten!