Beiträge von Horst GRUNERT

    @ jeannot - ich sehe das so, bisher hast Du ALG II bekommen zudem bist Du wie Du sagst erkrankt (BurnOut) - allerdings in so jungen Jahren wohl eher ungewöhnlich. das dann auch nicht gemeldet ! Schon mal was von Mitwirkungspflicht gehört ??? Dem Zufolge hättest Du das dem JC melden müssen dann wäre eine Amtsärztliche Untersuchung fällig gewesen und wenn bestätigt hätte man die Krankenkasse oder weiter ALG II bewilligt ! ALG II eben dann nur aufgrund einer anderen Gesetzesgrundlage ! Schlage vor Du begibst Dich noch mal zum Amt und klärst da den Sachverhalt mal auf, kann sein das Dir dann später noch eine Sanktion droht aber der Grund für Leistungen könnte dann erkennbar sein, stellt sich dann auch die frage ob dies ausreicht um nach den neuen Arbeistanweisungen die Freizügigkeit zugesprochen zu bekommen ! EU Rechtlich kann man meines erachtens eben nicht alles, wie es Deutschland gegenwärtig macht, ausklammern um nicht zum Zahlemann für ganz Europa zu werden und auf der anderen Seite nach Solidarität, Zusammenrücken und einem Europa rufen, ja gradezu krakelen, so wie es unsere Kanzlerin immer wieder macht. Ist klar das sich Deutschland nur das positive ins Land holen will. Ne Wurst kann man aber nicht ganz bekommen indem man sich das bessere Ende davon abbeisst und so denke ich mal das Deutschland vor einem Europäischen Gerichtshof damit scheitern wird wenn man dies mal als ausländisch stämmiges EU Mitglied einmal drauf ankommen lassen würde. Zur not musst Du Dich mal mit einem Plakat vor das JC setzen und dies groß und breit in der Öffentlichkeit aufzeigen, vorher bei der Presse oder dem TV anrufen und dann deutlich was zu dieser Politik sagen! Manchmal geschehen dann Zeichen und Wunder !


    Würde mich freuen, wenn das in unserer Kommune statt fände, bin ja auch grenznah zu Holland, da Du aber studiert hast sehe ich da nur Aachen oder Oldenburg in Betracht kommend! Viel Erfolg !!! oder die Nachbarkommunen also Herzogenrath!

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    kann doch nicht sein, dass man noch für 28jährige, denen endlich mal einfällt, eine Ausbildung zu machen, blechen muss.", dann hätte ich das verstanden.

    ... schön das wir da einer Meinung sind, deswegen meinte ich ja auch das der Vater da noch einen einkommensnachweis abliefern soll, also bitte ! Wenn das alles läuft mach ich ab August auch noch ne Ausbildung, meine Mutter bekommt schon Rente und eine fehlende Zielstrebigkeit hab ich mir erst zu schulden kommen lassen nachdem Deine lieben Kollegen hier vor Ort gemeint haben sie würden mich nicht vermitteln wollen, inzwischen hat man sich ja eines Besseren besonnen und eine gewisse Freundlichkeit hat sich nach dem Amtsärztlichen Gutachten dort auch schon eingestellt, ist eben doch nicht immer der erste eindruck der Richtige! Bezüglich des Unterhalts des Kindesvaters gegenüber dem Kind lässt sie da auch vermutlich die Zügel schleifen, sucht sich da den bequemsten weg und Papa hat's ja ! Verstehe ja das Stern61 Ihre Stieftochter so lobt, wenn sie Ihren Lebenspartner einer tendenziell anderen Denkweise hierzu zuführen will, macht es sich besser sie stellt sein Kind uns gegenüber positiv da, dann kann der sich auch nicht drüber aufregen was sie hier für nichtzutreffende Aussagen über seine Tochter macht ;D - manchmal muss man auch das lesen was nicht geschrieben wurde !

    @ turtle - das hört sich doch schon mal ganz anders an ! Beim Vater reden wir hier vom Vater der 28-jährigen Tochter - nicht vom Vater des 7-jährigen Kindes; ich denke da sollten viel eher mal beim Vater des Enkelkindes die Ansprüche und Möglichkeiten überprüft werden. Mit dem eigenen Kind stellt die Tochter doch bei ALG II z.B. auch schon eine eigene BG da, selbst wenn sie noch im Hause des Vaters leben würde, ich stell mir grade vor der Vater des 7 -jährigen Kindes wäre Arzt und könnte z.B. den Kindesunterhalt leisten. Das das Amt da zunächst einmal eine Forderung gegenüber dem "Opa" zur Zahlung auf Unterhalt sehen will sollte eigentlich zur umfassenden Aufklärung eines Hilfeersuchenden gehören, nebst Erklärung warum! Sparen ist ja gut und schön, aber man sollte es sich im Amt auch nicht so einfach machen und das auf betuchte Eltern abwälzen und deren Unkenntnis der Rechtslage ausnutzen nur damit die Staatskasse nicht belastet wird!


    Unterhalt für die Tochter - nicht Unterhalt für das Enkelkind - könnte missverstanden werden !°

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    Ich finde es auf der einen Seite verwunderlich, wie du das Mädel so lobst, auf der anderen Seite ihr aber nicht bereit seid, ihr -obwohl ihr es finanziell könntet- den Weg für ein auskömmliches Leben (nämlich die Ausbildung) zu finanzieren.

    also jetzt hört es doch echt auf hier! Über was wird hier eigentlich diskutiert??? Wieso glaubt hier jeder der Vater bzw. die Eltern müssten noch eine 28-jährige Tochter bis zum Berufsabschluss unterstützen? Ich traue meinen Augen nicht, auf der einen Seite, wie turtle schon richtig bemerkt lobt man die Tochter in alle Höhen und genau so Banane ist die Annahme der Vater müsste eine solche Unfähigkeit einen Berufsabschluss zu erwerben bis in alle Ewigkeit erdulden. Liebe Leute, die Zielstrebigkeit der besagten Tochter mag ja gegenwärtig geben sein, weil Ihr der Arsch auf Grundeis geht, aber das die Ausbildungsbeihilfe abzulehnen weil der Vater zuviel verdient ist ja ebenso ein Witz. Sie hat eine abgebrochene Ausbildung (Schulschwänzen) ich glaube da muss man über Zielstrebigkeit wohl nicht mehr groß nachdenken! Der Vater ist raus aus der Nummer mit der Unterhaltspflicht, da rüttelt doch niemand mehr dran! So und damit ist die Basis dann schon mal eine etwas andere: Sich nen Braten in die Röhre schieben lassen und dann 7 Jahre auf "ich bleib wegen dem Kind Zuhause" ist doch der 2.Punkt der zur Entlastung der Eltern hinsichtlich jedlicher Unterhaltspflicht eingebracht werden kann. Unterhaltspflichtig ist jemand anderes derVater von dem 7-jährigen Kind und da geht man dann mal zum Amt und schaut das man da mal dran kommt !


    @ turtle - hier geht es ja wohl nicht darum das man das Kind unterstützen könnte, sondern vielmehr darum das man ein Kind mit solch einer Biographie nicht mehr unterstützen muss und somit das Amt überhaupt kein Recht hat, das Einkommen den Vaters bei der versagten Bewilligung mit einzubeziehen!


    Und es stellt sich weiter die Frage ob das nicht sogar eine 2. Ausbildung ist, denn nur weil kein Abschluss vorliegt heisst es ja nicht das die erste Ausbildung eben nicht als solche, wenn auch nur bedingt bei der weiteren gesetzlichen Regelung zu berücksichtigen hat!


    @ Moni - ich würde mal sagen, das Ihr zunächst mal ganz schnelll gegen den ablehnenden Bescheid in Widerspruch geht, weil der Vater überhaupt nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist, zur Not muss er das gerichtlich feststellen lassen aber, die Begründung nur weil die Eltern sich das leisten könnten die Tochter zu unterstützen ist keine sehr erfolgreiche Begründung, zumindest nicht in diesem Fall - da würde ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen!

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    und ich kann nicht nachvollziehen, dass ich im Jahr 2012 "dafür büßen muss"

    wieso büßen ? Hattest Du nicht die freie Wahl die Erklärung in 2007 oder 2008 einzureichen? - "Wer zu spät kommt, den bestraft bekanntlich das Leben!" ebenso "Den letzten beißen die Hunde" - Hättest Du Dich eher entschieden die Steuer abzugeben, hättest Du evtl gar kein ALG II in einer gewissen Zeit beziehen müssen, das wird doch jetzt nur gegen gehalten und da kannst Du doch froh sein das besagter Betrag auf 6 Monate verteilt wird, so hast Du doch nur ein weiteres mtl. Einkommen von 374 € und vielleicht immer noch einen kleinen Aufstockeranspruch und danach gehts dann ja sowieso wieder in voller Höhe weiter mit dem Aufstocken! :D

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    in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden

    wo ist das Problem ? Der Allgemeinheit entstehen doch in Aachen ebenso Lasten als würde dies in München bearbeitet , JC und Leistungsbezug über JC stellt doch Bundesweit keine Besonderheit da; also bitte, darauf hättest Du nun wirklich auch selbst kommen können. Deine Lebensgrundlage ist doch von Aachen bis Cottbus und München bis Flensburg die gleiche ALG II Bezug bzw. drohende Obdachlosigkeit! Da steht zu Lasten der Algemeinheit, nicht zu Lasten der Stadt München oder des Freistaates Bayern ! :D

    Ein Problem wird besagter 400€ Job werden, denn ein Ausbildungsvertrag verlangt in der Regel das Du Deine volle Aufmerksamkeit und Leistungsbereitschaft eben diesem Ausbildungsabkommen gegenüber Deinem AG nachkommst. Etwas anderes ist es wenn z.B. ein weiterführendes Studium bezogen auf den Ausbildungsberuf geplant ist, aber auch dies muss mit Zustimmung des AG erfolgen. Sind Deine Leistungen im Ausbildungsalltag aus Sicht Deines AG zu schlecht kann er Dir die Zustimmung zu einem zusätzlichen Studium während der Ausbildung sogar versagen ! Eine 2. Ausbildung ist in vielen Fällen sogar gänzlich eigene Sache, also auch wie Du dann über die Runden kommst - schließlich hast Du ja einen Ausbildungsberuf und im Deutschen Arbeits-Recht ist bezüglich eines Austestens und dann Umorientieren schon seit Jahren kein Platz mehr für junge Menschen die zu spät erkennen was Ihren Neigungen entspricht, hinzu kommt einmal eine Ausbildung aus diesem Grund abgebrochen ist das sehr oft ein Ausschlußkriterium bei vielen AG!

    @ Turtle -

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    Warum gehst du eigentlich nicht mal zum Jugendamt und fragst dort nach Hilfe?

    ... ich denke sie weis sehr genau das man ihr dort erklären wird das es nicht immer nach dem "wollen" geht sondern auch nach dem "können". Die Ansichten die Sie bisher gehegt hat werden von Ihr ja in ihrem letzten Beitrag schön richtig eingestuft, da hat sich also in der Zwischenzeit eine gewisse Reife ergeben, Spontanität hat ja sicherlich viel Gutes, aber die Realität scheint sie bereits eingeholt zu haben! Denke mal, das sich auch diesbezüglich die Erleuchtung sehr schnell einstellen wird!

    Hallo Stephi,


    nicht verheiratet, somit gibt es bei euch ja bei einer Trennung kein Trennungsjahr und damit fällt auch die vom Lebenspartner in dieser Zeit übliche Versorgung weg. Ein Anspruch auf Unterhalt besteht aber für euer gemeinsames Kind, das eine Unterhaltsleistung für Dich in Betracht kommt denke ich mal eher nicht. Wärst Du verheiratet wäre dieser vom Lebenspartner zu leisten, insbesondere weil Dein Kind ja noch sehr klein ist. Das Elterngeld ist ja auch nicht grundsätzlich für Dich alleine gedacht, es heißt nicht umsonst Elterngeld! Das Sorgerecht ist grade vor kurzem auch für nichteheliche Väter gestärkt worden, - ich vertrete zudem die Ansicht wer zahlen darf sollte auch Anrechte in diesem bereich haben, auch wenn er diese Leistungen nicht erbringen kann weil wie in Deinem Fall die volle Miete auf ihn zukommen wird, daran wirst Du also nicht vorbei kommen. Dein Lebenspartner wird, wen Du die Wohnung verlässt, Deine Mietbelastungen im günstigsten Fall mittragen, aber auch hier könntest Du durchaus vom Vermieter in Verzug gesetzt werden wenn Du Deinen Mietanteil nicht bedienen kannst und somit ergibt sich für Deinen Lebenspartner ein weiterer Punkt der Unterhaltsmindernd für Ihn ins Gewicht fällt wenn er diesen Anteil mitträgt. Es stellt sich also die Frage über wieviel Einkommen Du letztlich wirklich verfügen kannst! Nehmen wir mal an das Du über das volle Elterngeld und das Kindergeld zu 100 % verfügen könntest so wirkt sich das Leistungsmindernd auf einen möglichen ALG II Bezug aus. Bei einem solchen Antrag werden aber noch weitere Dinge geprüft, z.B ob Du über Vermögen verfügst oder ob Du die Bedürftigkeit auch auf eine andere Art und Weise vermeiden kannst, auch kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, das Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dies wäre aber notwendig um überhaupt einen Antrag auf ALG II durch zu bekommen, es gibt da zwar auch weitere Regelungen insbesondere für Mütter denen die Versorgung des Kindes oberste Priorität hat, aber es gibt auch andere Lösungen wie z.B. Tagesmütter ect. damit eine zur Verfügungstellung für den Arbeitsmarkt auf Dauer ermöglicht wird. Es hängt auch sehr viel vom SB auf dem JC ab, sofern Du von Leistungen nach SGB II abhängig sein wirst, beim Kind ist es so das der Kindesvater hier in der Verantwortung steht bevor Leistungen des Staates greifen, dies gilt aber auch für Dich, zumindest was die Phase nach der Elternzeit betrifft wirst Du da einiges schlucken müssen bevor der Staat in die Pflicht genommen werden kann. Ich würde an Deiner Stelle mal auf das JC Deines zukünftigen Wohnsitzes fahren und dort einfach mal abschecken was möglich ist und wie der SB dem Ganzen gegenüber steht. Du solltest in keinem Fall eine Wohnung anmieten ohne auf dem Amt ein diesbezügliches Gespräch geführt zu haben oder deren Zustimmung dazu erhalten zu haben. Verheiratet wäre das Ganze relativ einfacher geregelt!

    Ich denke mal ja, es sind ja zwei unterschiedliche Leistungssysteme und auch unterschiedliche Zuständigkeiten und bei ALG II zählt doch alles als Einkommen wobei unter ALG II die Höhe eines Zuschusses soviel mir bekannt ist auch auf 3.000 € beschränkt ist. Keine Ahnung ob da bei ALG I ein anderes Limit gilt ! Logisch gedacht würde das dann ja bedeuten das alles was darüber hinaus geht auf jeden Fall unter Einkommen anzurechnen ist!


    Aber vielleicht weis darüber ja noch jemand etwas Verbindlichers.


    ALG II zu beantragen kann ja im Grunde nicht schaden, da kannst Du dann zumindest auf dem JC etwas mehr vom SB zu dem Problem erfahren. Im Grunde läuft Dein ALG I dann ja nur noch bis zum besagten Datum, was ist denn mit dem Zeitraum bis 01.09. da müsste dann ja der Bezug von ALG II Gültigkeit besitzen, oder aber Dein Einkommen läge trotzdem über dem Bedarfs-Regelsatz weil Du vielleicht Vermögen besitzt.

    Wenn ich das richtig interpretiere hat man Ihrem ALG II Antrag dann nur soweit zugestimmt als das Ihr ALG II auch in dem Umfang gewährt wird wie dies der Fall beim Verbleib in der BG der Mutter wäre. Im Grunde ist das dann nur eine ergänzende Berücksichtigung des Leistungsanspruchs der Mutter, quasi wie bei geänderten Verhältnissen eine Neuberechnung erfolgt nur das man die Leistungen an sie und nicht die Mutter auszahlt. Was ich nicht so ganz begreife ist, das die Tochter ja so gesehen eigentlich in der BG der Mutter verbleiben müsste, da Ihr ja kein Umzug bewilligt wird, durch den eigenen Antrag entsteht aber sowas wie eine 2.BG (ähnlich einer HG) nur hier wird der BG der Mutter kein Mietanteil abgezogen den eigentlich die Tochter aufbringen müsste, wäre es eine HG - ist es denn zulässig das auf diese Weise 2.BG's gebildet werden und wenn das geht, dann müsste die Mutter doch eigentlich aufgrund Ihrer Zustimmung auch einen Mietanteil für die Tochter aus Ihrem BG Bescheid leisten, ob sie dazu in der Lage ist oder nicht! Sie kann ja schließlich nicht der Tochter auf der einen Seite sagen. "Ich stimme zu das Du ausziehst" und dann sagen "schau vorher Du die Miete bekommst" Bei diesem Konstrukt von 2 BG's müsste es doch eigentlich logisch gedacht so geregelt sein das für jeden neben den Leistungen zum Leben auch Leistungen für die Unterkunft beider berücksichtigt sind. Wer dann "grob fahrlässig" dem Auszug zustimmt, was ja eigentlich nicht hätte sein müssen, sollte dann auch die Pflicht haben einen Teil davon abzugeben! Sowas kann doch nicht ungeregelt sein, der Staat regelt doch sonst fast jeden Huster bei ALG II ???

    @ Turtle 1972 - Deine Argumentation in Ehren, aber wie kann es dann zu Leistungen von ALG II kommen? Wenn sie nicht ausziehen darf, sind die ALG II Leistungen die sie gegenwärtig erhält doch im Grunde ungerechtfertigt !? Wenn die Mutter die Vollmacht zum Auszug unterschreibt, entbindet sie das ja auch nicht Ihrer Unterhaltspflicht, im Gegenteil wer als Elternteil sowas unterschreibt sollte eigentlich wissen und in der Lage sein das er für die Unterkunft der Tochter aufzukommen hat, selbiges gilt ja auch für den Kindesvater, sofern noch existent !
    Ist alles etwas kurios was da in Schwerin abläuft, von Antragstelllerseite ebenso wie von JC -Seite - wenn Du Dich da auf die Minderjährigkeit berufst, müsste das doch auch wohl für den ALG II Antrag gelten, oder ??? Abgesehen davon das besagte WG ja auch noch irgendwann nach 12 Monaten als BG betrachtet werden könnte - geht sowas überhaupt bei einer Minderjährigen ??? Ab Nov. wird sie dann ja 18 sein aber grundsätzlich müsste das doch eigentlich auch ein Kriterium für eine Nichtzusage sofern ein Antragsteller dann noch keine 18 ist. Ich würde an "jules" Stelle auf jeden Fall in Widerspruch gehen! Sind die Mitarbeiter des JC nicht grundsätzlich verpflichtet bei Hilfesuchenden, vollständig, richtig und umfangreich Auskunft zu erteilen ??? Einem ALG II Antrag zuzustimmen, der je eigentlich nicht Rechtens ist, wäre demnach dann wohl ein klares Fehlverhalten! Und wenn ALG II berechtigt ist, stellt sich doch die frage warum dann keine Leistungen für die Unterkunft geleistet werden, da kann es ja nicht sein das so eine Argumentation wie sie hier zu lesen war auf Dauer diese Leistung versagt!

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    Ist es irgendwie möglich dieses auf mein Hartz 4 anrechnen zulassen, so dass ich mehr bekomme?

    @ Icebox - Wieso mehr ??? An dem Bedarf den Du zum Leben hast, ändert sich doch so gesehen nichts. Angenommen das sind bei Dir 800€ dann sind das, solange Dein Einkommen unter diesem Betrag liegt immer diese 800€ minus Deinem Einkommen !!!


    Der Vorteil, der sich durch ein höheres Einkommen ergibt, ist der Freibetrag solange Du im Leistungsbezug steckst; denn dann ergibt jeder € den Du mehr verdienst auch einen Mehrbehalt von 20% des Betrages der über dem grundsätzlichen Freibetrag von 100€ hinaus geht. Du hast also durch den Fahrkostenanteil den Dir Dein AG zahlt schon ein "Mehr" zum Leben, aber natürlich nur durch den Freibetrag. Eine Erhöhung des ALG II Anspruches ergibt sich dadurch aber nicht!

    @ Nachfrager - An die Spesen kann sowieso keiner dran, denn die sind ja eine Aufwandsentschädigung die Dein AG Dir zahlt, diese Diskussion hatte ich auch mal und was die Bank betrifft. geh einfach mal hin und frage sie ob es Ihnen lieber wäre wenn Du das Konto kündigen würdest - denn dann haben die gar keinen Einblick mehr, vielleicht ist es einem guten Bekannten möglich Dir über die Postbank ein reines Guthabenkonto zu besorgen dann haste den ganzen Quark mit der Bank von den Füssen, ich hab es so gemacht und das JC hat, sofern der Inhaber des Konto's keine Leistungen bezieht auch kein Anrecht die Kontoauszüge einzusehen, geschweige denn zu kopieren, so wie es ja fast schon Standard ist. Ich habe auch die EV abgegeben, bei mir hatte die Sparkasse trotz kompletter Rückführung eines 50.000€ Darlehns als die Scheidung anstand plötzlich die Welle gemacht, haben gleich das Geschäftskonto gekündigt und auf die sofortige Rückführung des Dispo von knapp 15.000 € bestanden und das wo ich seit Jahrzehnten dort und nur dort, Kunde war. Ich habe noch die Zusagen des stv. Bankdirektors wenige Monate zuvor in den Ohren und dann hieß es plötzlich, Scheidung, Risiko, Basler Gesetze, bla bla bla - Auf dem Privatkonto gab es zudem auch noch eine Risikoversicherung der Provinzial ohne die ich das Darlehn damals zur Existensgründung sonst nie bekommen hätte, da ich keine reichen Eltern oder Verwandte als Bürgen hatte! Mir muss also niemand mehr in Deutschland etwas zum Thema: "Machen sie sich doch Selbstständig!" erzählen, ich habe da einschlägige Erfahrungen gemacht!


    So wie dms es schon schreibt, es sind eigentlich 2 Paar Schuhe auch wenn die Bank ganz genau weis wie die Situation aussieht, so sitzen da dann nur noch Leute die Dir das Leben schwer machen. Ich kann Dir nur sagen, das Geld vom AG bis zum 5. vom Konto holen und Zuhause oder bei einer wirklich vertrauenswürdigen Person bunkern und mit den Spesen ebenso verfahren, alles andere nervt nämlich nur noch und führt kurz über lang dazu das der AG das dann auch nicht mehr lange mit macht. Das die Idioten von der Bank dadurch nichts gewonnen haben begreifen die sowieso erst wenn sie gar nichts mehr bekommen! Deswegen sind das auch die Gläubiger die bei mir ganz zuletzt bedient werden !°

    Wieso sollte das so sein ? Woanders müssen die ALG II Bezieher doch auch für das Sozialticket zahlen, sei doch froh das der AG es Dir zusätzlich vergütet auch wenn das dann eine zusätzliche Einnahme bei der Verrechnung mit dem ALG II bedeutet so hast Du durch die Freibetragsregelung zumindestens 20% geschenkt bekommen, anderen ALG II Beziehern, die z.B. keinen Hinzuverdienst haben geht das dann zu 100% als Kostenfaktor zu vollen Lasten!

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    Ist es irgendwie möglich dieses auf mein Hartz 4 anrechnen zulassen, so dass ich mehr bekomme?

    indirekt geschieht das ja somit gegenüber den anderen Leistungsbeziehern denn die bekommen von keinem Chef das Geld hinzu!

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    will ich diese wissentschaftliche Masterarbeit mit Hilfe dieses freiwilligen Praktikums

    darin wird wohl der Grund liegen warum da eben nichts zu erwarten ist!? Man muss das ja mal so sehen, regulär geht es ja auch ohne dieses Praktikum, auch wenn das sicherlich alles im Rahmen Deiner Masterarbeit begründbar und auch sicherlich sehr positiv zu beurteilen ist aber es ist eben keine zwingende Notwendigkeit ich vergleich das mal jetzt ziemlich plump mit einem Vorstellungsgespräch in meiner Branche. Da wäre es sicherlich auch sehr Positiv, wenn ich da z.B. an meinen alten AG denke, wenn man mit einem Jaguar zum Termin vorgefahren kommt statt mit einem Ford Fiesta oder VW Golf, es macht ja gleich einen ganz anderen Eindruck, nur ist das natürlich nicht zwingen notwendig, so sehr man das selbst auch so sehen mag! Selbst wenn Du und ich sehr wohl wissen das sowas natürlich Pluspunkte bringt wenn man erfolgreich zum Abschluss kommen will. Aber wie hier auch schon andere User geschrieben haben: Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert!


    Was die Studienverlängerung betrifft, so ist das nicht auf irgendwelche Versäumnisse von mir bezogen gewesen sondern einzig das die Bezugsdauer/der Bezugstermin z.B. durch den Wehrdienst oder das Soziale Jahr nach hinten verschoben würde. In Deinem Fall könnte man die 6 Monate jetzt vielleicht auch so sehen, aber der Zeitraum für diese Einbeziehung liegt ja schon nach dem dafür letzten Termin einer möglichen Bezugsdauer, denke ich mal - muss ja nicht richtig sein, evtl. findet ja noch jemand eine diesbezügliche Regelung die Dir die 6 Monate noch nach hinten hinaus zugesteht!

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    Es geht doch auch um die Zeit nach einer absolvierten Ausbildung.

    das ist richtig "dms" nur hat sie da ja nicht gearbeitet, so wie ich das verstehe, hätte der Chef sie in der Metzgerei/Fleischerfachabteilung einsetzen wollen nur dazu kam es dann ja nicht. Also war nur die Ausbildungszeit das, worauf man einen ALG I Anspruch begründen konnte und das hat turtle ja klargestellt !

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    chdem Sie ihrem Chef noch während der Ausbildung mitgeteilt hat das sie schwanger ist


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    Von ihrem Chef wurde sie nun nach der Ausbildung nicht übernommen.

    ...also kann für den ALG I Anspruch ja nur die Zeit der Ausbildung herangezogen werden und dazu hat Turtle geschrieben:

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    Gruni: ALG 1 Anspruch besteht für Auszubildende, die eine betriebliche Ausbildung gemacht haben, denn da werden ja Beiträge zur AV abgeführt.