@ dms - das hängt vermutlich zwischen den anderen beiden Standbeinen und kann nicht denken!
Beiträge von Horst GRUNERT
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Nein, mach Dir da keine Sorgen! Um zum Unterhalt gegenüber Deinen Eltern herangezogen zu werden müssen einige andere Faktoren bestehen! ich geh mal davon aus das Deine Mutter dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht!
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@ Betrogener 1 - dann setze ich da mal noch einen drauf, die Bekannte stirbt bevor sie zur Rückerstattung der Leistungen etwas beitragen konnte, da auch keine Familienangehörigen ausfindig gemacht werden konnte und der ganze Fall in Bayern statt gefunden hat, stellt sich die Frage " Wird die Bekannte beerdigt oder wie in anderen Bundesländern inzwischen üblich durch das Ordnungsamt krematorisch entsorgt! - Da sich Deine Fallgestaltung ja rein fiktiv aufbaut ist es ja nicht so schlimm wenn Du falsch antwortest! Ich frage mich was solche konstruierten, in der Realität vermutlich nicht eintretenden Fälle hier sollen !?
Übrigends, bevor Du suchst, Bayern und Hessen sind die einzigen Bundesländer wo sicher gestellt ist das ein Mittelloser unter die Erde kommt und zwar in angemessener Zeit und nicht wie unlängst in den Medien berichtet über Wochen und Monate im Kühlhaus gelagert und dann wegen der Kosten in den NL eingeäschert!
Zu Deinen Fragen: X dohen keine Konsequenzen, da es sich ja um ein fiktives Konstrukt handelt ! Vielleicht bewirbst Du Dich mal bei der von der Leyen, gestalterisch hat Dein Tread ja etwas, zumindest ich bekomme von sowas Augenkrebs!
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Wenn ich jetzt nicht genug verdiene und dafür z.B. ab Oktober wieder richtig gute Aufträge reinkommen, dann bin ich doch bei der Steuererklärung über dem Minimum obwohl ich derzeit keine Einnahmen habe.
... wovon träumst Du Nachts ??? warum sollte zu den Wintermonaten hin die Auftragslage besser werden? Bist Du im Köstümverleih für Karneval und Nikolaus tätig oder in einem Skigebiet als Winterausrüstungsverleiher? Sorry für die Ironie, neben dem was Turtle geschrieben hat kommen noch ein paar heftige Punkte auf Dich zu, nämlich das man mtl. Bilanz der Gewinn-Verlustrechnung sehen möchte, Dir zumutet zunächst einmal mit einem Darlehn das anstehende Fiasko zu überbrücken, und und und, das schlimme ist das man, wenn man solche Praktiken die einem angeraten werden sich auch sehr schnell mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung konfrontiert sehen muss und das ist bei Leibe kein Vergnügen! Ich kann Dir auf der einen Seite nur sagen, zögere es solange wie möglich heraus in den Bezug von staatlichen Leistungen zu geraten, denn wenn Du die einmal inne hast, ist Hopfen und Malz verloren - unsere lieben Staatsdiener kännen nämlich nur zwei Dinge, Dir Deine Fehler aufzählen und 400€ Jobs anbieten, mehr ist im Normalfall nicht drin. Waren die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit noch teilweise in der Lage Abläufe nach zu vollziehen und den einen oder anderen Arbeitsuchenden, qualifiziert zu vermitteln so ist dies mit der Einführung von HARTZ IV nur noch ein Wunschdenken unwissender Politiker!
Schau das Du einen Kredit von der Bank erhältst und das Ihr gesund bleibt, mehr kann ich Dir eigentlich nicht mehr raten, das was diese Regierung unter Merkel und von der Leyen Arbeitsmarktpolitisch zu bieten hat, entspricht grob dem was man in den DDR Zeiten in ganz normalen Lebensmittelgeschäften auch erhalten konnte wenn angegündigt wurde das es dies oder das am Tag X geben wird , die Leute stehen für wenige wirklich gut bezahlte Stellen Schlange und die Qualität der Vermittler geht gegen Null. Wenn diese Menschen aber keine Arbeit finden, von wem willst Du dann noch einen Zuwachs an Aufträgen erwarten!? Als AG hast Du versagt, weil Du Dir den Luxus geleistet hast, statt 2 Leute auf 400€ Basis auszubeuten, zumindest Deiner Frau ein halbwegs sicheres Einkommen zu ermöglichen!
Der einzig legale Tip den ich euch geben kann ist der sich zu trennen, und noch ein Jahr weiter dahin zu vegetieren, dann hat Deine Frau zumindest nach der Trennung noch einen vollen Anspruch auf ALG I ohne das dies noch auf Deinen ALG II Bezug angerechnet würde, wie gesagt 1 Jahr Trennungsunterhalt musst Du wohl mit berücksichtigen! getrennte Wohnungen sind ein "muss". Beziehungen darf man haben nur sollte man nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.
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also zum Psychater mit ihr!
klaro, und auch gleich zur CARITAS - Antrag auf "Betreutes Wohnen" stellen - Sie hat einen Abschluss und in der Folge kann sie auch jede andere Arbeit aufnehmen, aber hier kommste mit Deiner 400€ Job Empfehlerei nicht mehr weiter und dann werden andere Wege gesucht um Leistungsansprüche durch zubekommen! Bist doch sonst immer dagegen das so junge Leute nur an staatliche Hilfen denken! Solltest Dich vielleicht mal enstcheiden was Du an Hilfe gewähren willst, Zuhause kommt den Staat doch erheblich billiger wie kannst Du denn jetzt plötzlich so großzügig die Seite wechseln!
@ Kitty 121, da merkt man das Du sowas noch nie durchlebt hast! Es gibt Menschen die sind derart eingeschüchtert das sie ohne den Zuspruch anderer oder ein gewisses Alter und der sich damit vielleicht ergebenden Reife und Selbstsicherheit nicht zu solchen gravierenden Schritten durchringen können wenn sie 13, 14 oder 15 sind und das alles ertragen bzw. erdulden! Genau so gibt es ja auch Jugendliche in dem Alter, ich hab es selbst schon erlebt, die lassen an Ihren Eltern kein gutes Haar, nur weil sie sich selbst was in den kopf gesetzt haben und schon als reif und Erwachsen darstellen müssen und dabei weit über das Ziel hinausschießen und einige von denen machen sogar eine Ausbildung als Erzieherin oder beim Sozial-oder Jugendamt! Du erzählst Kristy was von wenn und hätte ohne zu wissen ob Ihr überhaupt zum damaligen Zeitpunkt schon bewusst war welche finanziellen Mittel Ihr zugestanden hätten, - später kann man immer den Menschen die Weisheiten vorpredigen die man Ihnen zuvor nicht vermittelt hat, oder was glaubst Du was im Schulunterricht in Volkswirtschaftslehre oder Sozialkunde so für Themen auf der Tagesordnung stehen. Ich habe vor knapp einem Jahr mit einen Berufsschullehrer die den Stoff in der Berufsschule und Fachoberschule in den Zertifizierungsplan eingetragen, selbst da war sowas kein Thema. Also, wo soll es herkommen! Manchmal sind Eure Argumente genau so wie die auf dem JC, die wissen im Nachhinein auch alles was man falsch gemacht haben soll, nur ist das wie mit "lacki" sagt dann mal, Leute dann gebt mir doch eine anständige Arbeit, dann ist Funkstille im Schacht!
Kristy hat eine abgeschlossene Ausbildung, was also soll die scheiss Diskussion darüber sie müsse Zuhause bei den Eltern leben! Es geht dem Staat doch nur darum, nicht noch eine Wohnung voll finanzieren zu müssen, und auf der anderen Seite dann bei der BG der Mutter den Wohnanteil der Tochter in Anrechnung bringen zu können! Eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht aber nicht mehr!
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Im jobcenter sagt man mir das ich nicht ausziehen darf da ich UNTER 25 bin,
das ist Quatsch, entscheidend ist das Du in der Lage sein musst Deinen Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren also Miete und Verpflegung - darüber hinaus ist noch nicht einmal entscheidend ob Du das gegenwärtig durch die Arbeitslosigkeit nicht kannst, sondern, ausgehend davon das ein Berufsabschluß grundsätzlich der Einstieg in den Arbeitsmarkt eröffnet wärst Du ja in der Lage jeder Zeit auch mit einer anderen Tätigkeit Vollzeit zu arbeiten. Und selbst wenn jemand 18 oder 19 ist keinen Berufsabschluß hat aber als Hilfsarbeiter ein Einkommen erzielt mit dem er beides finanzieren kann, darf der von Zuhause ausziehen. Mit dem Berufsabschluß fällt zudem auch die Verpflichtung der Eltern in der Regel weg für Deinen Unterhalt aufzukommen, darauf solltest Du den SB vielleicht mal aufmerksam machen. Die Tatsache das Du nicht mehr in Deinem erlernten Beruf tätig sein kannst, hindert Dich ja nicht daran in einem anderen Beruf zu arbeiten und somit eigentlich für Deinen Lebensunterhalt eigenständig aufkommen zu können! Warum solltest Du dann Zuhause wohnen bleiben müssen ???
Das Alter hat so gesehen mit einem Zuhause wohnen bleiben müssen, nicht viel zu tun. Entscheidend ist das Du Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können müsstest und das kann man bei einem Menschen mit Berufsabschluß eigentlich auf Dauer annehmen! Viele Maler und Lackierer haben zudem ja auch noch die Qualifikation als Glaser, weiß jetzt nicht ob das bei Dir auch zutrifft aber das könnte ja auch noch eine berufliche Alternative sein! -
Ja ja - wieder so ein hinterfotziger Trick mit dem Vater Staat noch den letzten Euro aus den Ärmsten rauspressen will ! - Da kann ich nur sagen, Leute lasst eure Bausparverträge auf mtl. Zinsauszahlung umstellen, damit Ihr den Freibetrag ausschöpfen könnt ohne das die von der Leyen und Ihr Konsortium an korrupten Rechtsverdrehern erfolgreich abkassiert! Das ist doch immer nur ein danach schauen wo man bei den Menschen noch was kürzen kann!
Bin mal gespannt, nachdem die jetzt den Asylbewerbern das gleiche Geld zahlen müssen wie den HARTZ IV Leuten, wo die da wieder anfangen und an der Rechtsprechung rum wurschteln nur damit die Ausgaben gleich bleiben. Vielleicht kommt da dann auch so eine Liste wie bei den EU-Arbeitslosen wo dann aufgeführt ist welcher Asylant Leistungen in dieser Höhe beziehen darf und welcher dann davon ausgeschlossen wird. War doch bisher immer so, alle einig und dann werden plötzlich die aussortiert die man schon immer aussortieren wollte. Ein Kriterium hätte ich schon mal, wer sich in der Öffentlichkeit in Landestracht zeigt wird vom Bezug ausgeschlossen, das wäre es doch noch! Manchen von diesen Advokaten sollte man echt beide Hände abhacken bei dem was sie so zu Papier bringen, nur kann man leider heute auch per Sprache einen PC bedienen! DA hilft dann wohl nur noch, die stimmbänder auch gleich mit durch zutrennen! Bürokratischer Wahnsinn nimmt eben nie ein Ende, zumindest nicht in Deutschland!
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Na ja, so einfach ist das mit der Strafanzeige ja nun auch nicht, er verletzt ja seine Unterhaltspflicht im Grunde nicht, denn er zahlt ja"!
Einzig die Höhe ist hier ja der Knackpunkt und auf selbige will ich dann noch mal zu sprechen kommen!
Auch wenn Bautechnikmeister schreibt das sie ruhig hätten den vollen Satz pfänden können, so gebe ich zu bedenken das er in besagtem Zeitraum aufgrund des geringeren Einkommens dazu ja gar nicht verpflichtet war, weil in besagtem Zeitraum sein Einkommen so gering war das man ihm nur den für diese Einkünfte gültigen Betrag in Abzug bringen konnte. So gesehen ist beim Zahlen alles korrekt abgelaufen! Turtel1972 - ich denke da holt Thor mit dem Hammer ziemlich weit aus wenn man da eine Unterhaltsverletzung draus machen will! Für den besagten Zeitraum ist es doch wohl eher so das das Jugendamt da die besagten 334€ nicht unbedingt als Schuld fortführend auflisten kann sondern vielmehr die für die Zeit gültigen maximalen Sätze und die hat er schließlich geleistet. Etwas anderes anderes ist es doch wohl wenn er gar nichts gezahlt hätte, dann nämlich hätte das Jugendamt zunächst die Forderungen bis zur Reha mit 334€ als Säumig notieren können und dann den reduzierten zu leistenden Betrag. Wenn diese Beträge aber gezahlt wurden, wie kann es dann zu einer solch hohen Forderung kommen?
Irgendetwas stimmt da tatsächlich nicht! Sind in der Zeit der Reha die Unterhaltsleistungen nicht einbehalten worden ? Ich lese hier nur das er gezahlt hat und was aus meiner Sicht nicht korrekt ist, sind die weiterhin gleich hohen Unterhaltsleistungsforderungen während der Reha, hier hätte eine Anpassung auf die tatsächlichen Gegebenheiten erfolgen müssen. Gut wenn das Jugendamt das nicht mitgeteilt bekommt kann es das auch nicht riechen und so gesehen war die Kontopfändung ein Eigentor, Frage ist nur ob der daraus erwachsene Titel nicht doch anfechtbar ist, weil ja eine falsche Berechnungsgrundlage besteht und (!) das gebe ich auch mal zu bedenken die Ämter sich ja in sonstigen Dingen auch immer ungefragt austauschen! Wenn es zum Wohl der Staatskasse geht, besteht hier nie ein Problem, wenn es um simple Rechte (und auf mehr will ich mich hier bei der Unterhaltsfestsetzung der Zahlungen ja nicht berufen) für den Bürger geht, bestehen da plötzlich alle möglichen Hindernisse!
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wenn KEIN Bodenbelag in der WOhnung ist (also der nackte Estrich in der WOhnung ist.
.. na da hoffen wir mal das es kein altes Fachwerkhaus ist in dem es lediglich in der Paterre oder dem Keller sowas wie Estrich gibt, es soll ja noch Zwischendecken geben die sind aus reinem Holzfussboden, Balken neben Balken mit einer anständigen Querverlattung - aber Ihr seit ja ins Paterre gezogen.
Was mich wundert ist allerdings, was der angemessene Zeitraum damit zu tun hat das man so etwas bewilligt oder nicht, das macht für mich überhaupt keinen Sinn. Wohl eher das Vermieter die Renovierung bei Einzug dem neuen Mieter überlassen, der kann dann nämlich beim Einzug die Räumlichkeiten zumindest farblich so gestalten wie er möchte und muss dann bei Auszug nicht auch noch den Urzustand wieder herstellen, der bei renovierten Wohnungen ja meist aus simplem Weiß an den Wänden besteht!
ZitatSollte schon ein Bodenbelag vorhanden sein, gewährt das JC keine Beihilfe.
...ist auch so eine geile amtliche Überlegung, was wenn der Dielenboden in schönem rot oder grün gestrichen ist?? Ist doch auch ein Belag ein Farbbelag! - Aber ich will da mal keine schlafenden Hunde wecken!
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...ich denke doch mal, das ihr mit der Variante das dies bei Deiner Nichte einfließen muss auch in der Hinsicht besser bedient seit weil dann ja beide Male auch im Falle von Einkünften entsprechende Freibeträge geltend gemacht werden können, und wenn 2 BG's bestehen ist das Wohnverhältnis ja auch anteilig klar jedem stehen dann ja 40qm² Wohnraum zu und damit kann eine gemeinsame Wohnung ja auch wesentlich teurer sein als würde man von einer HG ausgehen, nehme ich mal an. Du hast Deine Nicht ja nicht adoptiert nehme ich mal an, und es ist ja auch keine Verwandte ersten Grades, also ist die Lösung der 2 BG's doch optimal!
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Tja, so sind sie unsre Ossis - immer fühlen sie sich benachteiligt und die Halunken leben im Westen, ach wie ich es liebe dieses einig Deutschland und der Seehofer schlägt jetzt auch noch ne Bresche für die armen Bayern! Und mit solch einer Grundlage soll europäische Politik funktionieren, wenn jedem nur das eigene Hemdchen wichtig ist! - Nur gut das ich aus dem Norden stammen und ganz im Westen heimisch geworden bin zur Not reichen ein paar Schritte und ich bin bei den Holländern oder den Belgiern wenn es hier Bürgerkrieg gibt!
Dabei ist das alles so einfach, die Versicherung angeben und ruhend stellen, damit man keine Verluste macht. Hab noch nie gehört das einen das JC unter diesen Umständen zum vorzeitigen Auflösen einer LV zwingen kann und ob dann zum Zeitpunkt der Auszahlung immer noch Grundsicherung bezogen wird und dann der auszuzahlende Betrag als Einkommen angerechnet wird, mein Gott wer weis denn schon wie lange er überhaupt noch lebt und ob er das Ereignis dann noch erlebt. Ich für meinen Fall habe als Bezugsperson sowieso meine Kinder in die Verträge eintragen lassen und die haben Ihr Geld halt bekommen, so schlau wie der Schlecker sind wir doch alle Male auch, oder ??? - ob die Reichen sich allerdings so an die Köppe kriegen wie die kleenen Lüe, dät glöw ich net.
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Jetzt habe ich aber gelesen, das sehr wohl ein Teppich bewilligt werden kann
- Kann, kann somit vieles, nämlich aus Sicht auf stetig leere Kassen den Bürgen die Ansprüche stellen, alles ebenso abgelehnt werden! So ist das wenn irgendwo im Gesetz steht "kann" - dann kann ein SB, ein Amt prüfen und in der gegenwärtigen Zeit mit besagter Begründung auch einfach alles abgeschmettert werden. Man sollte daher nicht so naiv sein und glauben das eine Verwaltung im Interesse eines einzelnen Individuums da auch wirklich mal etwas in dessem Interesse prüfen kann! Das würde ja zur Individualität eines jeden Antragstellers führen, schon damit dieser Eindruck erst gar nicht aufkommt zieht man in größeren Institutionen des täglichen Lebens ja auch eine Nummer. Begründen lässt sich zudem im Nachhinein immer alles, zur Not tun es dann auch solche Phrasen wie: "sie hätten wissen müssen"!
Ich frage mich ob der Umzug in eine kleinere Wohnung zwingend notwendig war und wenn ja aus welchen Gründen und von wem diese vorgebracht wurden! Rein aus Nebenkostengründen weis schließlich jedes Kind das Etagenwohnungen in der Regel weniger Kostenaufwendig sind wie Paterre, Dach oder alleinstehende Wohnobjekte. Aber sicherlich war die qm² Zahl als Wohnfläche wieder einmal unangemessen hoch. Nur gut das im Falle eines Hausinternen Umzugs keine großen Kosten anfallen. Denn dann ist der Nutzen der Mieteinsparung relativ leicht errechenbar, oft genug wird auf eine angemessenere Wohnung verwiesen und wenn man dann die Umszugskosten dazu addiert und auf die nächsten 3-5 Jahre verteilt, wären die Betroffenen besser dort wohnen geblieben wo sie vorher waren! -
@ Don Chicotte - es gibt einen nicht unerheblichen Grund jetzt auszuziehen, die lästigen Diskussionen mit dem JC sollte im Laufe der Ausbildung irgendetwas anders kommen wie geplant, z.B. Du brichst ab, wirst krank, wirst gekündigt, der Laden geht insolvent, ect. - dann hast Du Deinen eigenen Hausstand und musst später nicht bei Deinen Eltern wieder einziehen. Oder nach abgeschlossener Berufsausbildung findet sich keine Arbeit, Du könntest dann zwar rechtlich auch ausziehen, nur oft genug wird den Betroffenen auch etwas anderes zur Auskunft gegeben!
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@ lacki - Bei soviel Privilegien lässt es sich natürlich locker über HARTZER lästern!
Ich kenne ja auch einige Amerikanische Unternehmen hier in Deutschland und was Du da aufzählst stimmt sicherlich und das macht dann auch den großen Unterschied zu unseren Deutschen Arbeitgebern, vor allem wenn es sich nicht um TOP Unternehmen handelt. Du weist aber ebenso wie ich das man in solchen Unternehmen jährliche Leistungssteigerungen von 10% im Umsatz und oft genug auch im Gewinn erwartet und das in der Vorplanung von Dir auch ein Budget angemeldet werden muss, was Deine Personalstelle betrifft, und wenn Du das Ziel dann nicht erreichst und im Budget keine Notgroschen für alle möglichen Eventualitäten eingeplant hast, bist Du da auch ganz schnell unter erheblichem Druck. Man sieht es doch wie in Amerika mit den Leuten verfahren wurde als der Arsch brannte, da kannst Du doch nur hoffen das Du nicht in die Schußlinie gerätst wenn Kürzungen oder Kündigungen anstehen. Meist kommt doch alle 6-7 Jahre bei den Ami's ein fetter Einschnitt weil der Chef die meiste Zeit auf dem Golfplatz rumdackelt, dann passiert das was grade bei OPEL zu sehen ist, sowas hat doch keine Kultur!
Wir sollten das was wir in Deutschland über Jahrzehnte erfolgreich aufgebaut und praktiziert haben nicht einfach so fallen lassen nur weil im Moment der Dollar lockt! So souverän wie einst steht die amerikanische Wirtschaft doch längst nicht mehr in der Welt ! Die Arbeitskultur ist bei den Ami's bisweilen erheblich lockerer, aber auch erbarmungsloser, nämlich dann wenn Leute keine Chance bekommen sich zu beweisen! Zudem besteht immer die Gefahr in seinem Leben auch nichts anderes mehr wie Arbeit zu durchleben, weil man Dich selbst in Deiner Freizeit für allen möglichen Firmenmist vereinnahmt!
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was ist denn mit dem vergleich den Dir Dein AG angeboten hat? Da Du 3 Monate Sanktion erhältst und in der Zeit davor ja auch kein Geld hattest würde ich das mal mit einfließen lassen! Ausserdem, wie Du schon gesagt hast, der AG wird vermutlich den Prozess verlieren! _ Also warum behaarst Du dann nicht auf die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses. Stell Deine Unpünklichkeit ab und kauf Dir 2 zusätzliche Wecker und gut ist der Käse - auf eine Abfindung solltest Du Dich gar nicht erst einlassen, davon bleibt eh nichts übrig, der Wert der abgeschlossenen Ausbildung liegt viel höher, schon aufgrund des Zeitverlustest falls Du eine neue Ausbildung in Betracht ziehst.
Zeig Reue und verständnis und ändere Dein Verhalten, dann kannst Du Dir den ganzen anderen Mist ersparen- betrachte es einfach mal wie einen Schuß vorn Bug !
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@ Turtle 1972 - jetzt hat das hier so schön in letzter Zeit mit Dir funktioniert, nun such Dir doch nicht schon wieder ein neues Opfer zum Rumstänkern, "anonymer" hat einfach mal nicht auf das Datum geachten, kann doch passieren ! - Der gute Wille zählt !
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ich denke mehr wie Ratschläge geben können wir auch nicht. Fakt ist das die jetzige Inhaberin sich definitiv der Insolvenzverschleppung strafbar macht! Wenn beide Frauen so klug sein wollen und das außer acht lassen, kann es durchaus sein das sie nicht mehr sehr lange ein Paar in Freiheit sein werden. Eine von beiden wird dann unweigerlich damit rechnen müssen auch mal wegen o.g. Straftatbestand mit Freiheitsentzug konfrontiert zu sein und sei es nur für die Dauer der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft, das kann aber bis zu 6 Monaten nach meinem Wissen betragen!
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dann muss sie alg4 beantragen
@ lacki - Du sollst doch nicht soviel Appelwoi trinken ! ALG 1 ist doch wohl gemeint !? Das nennt sich dann Freudsche Fehlleistung wenn man ALG I meint und schon an HARTZ IV denkt, solltest vielleicht nicht ganz so eifrig sein!
Dem Rest kann ich mich nur anschließen! Auch wenn da aus der Übernahme heraus und aus der langen beruflichen Gemeinsamkeit von Ihr und Ihrer Freundin irgendwo eine moralische Mitverantwortung in der Luft liegen mag für die eine oder die andere, so ist doch die neue Ladeninhaberin dafür verantwortlich das sie keine Insolvenzverschleppung begeht und danach sieht es hier aus! Sie hätte längst handeln müssen, damit zumindest über die Hilfe vom Arbeitsamt das Konkursausfallgeld für die Mitarbeiterin (wenn auch ehemalige Chefin) gesichert ist. Darüber hinaus hätte sie für das Unternehmen ja auch evtl. zu einem früheren Zeitpunkt noch Hilfen bekommen können, z.B. die Beschäftigung von Mitarbeitern die das JC gefördert hätte, was ja hier und da zur Existenssicherung hätte beitragen können, oder aber die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen bei fehlenden Qualifikationen, das alles ist jetzt, bis auf einen vermutlich halbwegs sauberen Abschluß wohl nicht mehr möglich, woran das Scheitern auch immer liegen mag.
Deine Freundin fällt somit in ALG I weil sie ja wohl mehrere Jahre in einem Angestellten Verhältnis tätig war, hoffentlich wurden die Sozialabgaben vom AG auch wirklich abgeführt, im schlechtesten Fall kommt wie "lacki" schon dargestellt hat dann aufstockendes ALG II oder Mietzuschuss in Betracht. Den Mietrückstand kann sie eigentlich nur durch ein Darlehn begleichen, dies müsste sie dann auf dem JC oder dem AAmt mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen, evtl. bekommt sie ja einen kurzfristigen Vorschuss aufgrund Ihres ALGI/IIAnspruchs. Gegen die säumige Chefin muss sie wohl Klage erwirken um für die bisher nicht gezahlten Monate einen gültigen Titel zu erwirken, woher sollte die AG'in sonst zahlen, der Titel ist wichtig damit sie nicht am Ende der Gläubigerkette steht, denn Banken und Finanzamt sowie Zulieferer sind mit diesen Dingen meist viel schneller und dann ist das was noch zu Geld gemacht werden konnte auch ganz schnell weg!
@ "lacki" - Frage : Wieder einer der selbst Schuld an der Miseree ist ??? ich sehe das im Moment an allen Ecken und Kanten und eine Menge dieser Einzelhändler geht nicht zuletzt aufgrund des Internethandels kaputt - dazu würde ich gerne mal was von Dir hören! Das sind doch nicht alles dumme Menschen die man dann nach einem halben Jahr mit 400€ Jobs abspeisen kann - sowas ist doch eine absolut assoziale Politik was hier mit dem Binnenhandel passiert!
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Sundown hat das wesentliche schon geschrieben, und mit dem Gerichtsvollzieher lässt sich in der Regel auch verhandeln. Du hast 6000€ Rückstand und liebe "kitty 121" Deine Kritik ist ziemlich ungerechtfertigt! Wenn er in seiner Reha Maßnahem nicht den vollen Unterhalt zahlen musste, obwohl er selbst sagt das er mehr hätte zahlen können so hat das sicherlich auch Gründe gehabt. So groß ist zudem der Titel gar nicht, aber wie soll eine Mutter die nur einfordert und nicht in die Situation kommt das Ihr eine solche Forderung ins Haus steht auch mal den Blick für die andere Seite gewinnen?!!!
Trotz Emanzipation ist es doch immer noch so das Mütter die Kinder in die Obhut bekommen und die Väter dann den Unterhalt zahlen dürfen, selbst wenn Sie arbeiten gehen und die Kinder bei ihm besser versorgt sind wie bei der Mutter, ein gutes Beispiel wohnt direkt nebenan bei mir. Mutter stock doof aber große Klappe und kann nicht mal ne Putzstelle in der Pommesbude als Arbeitsstelle behalten und beide Kinder verhaltensauffällig weil geschlagen werden aber nicht vom Vater! Umgangsrecht wird nicht eingehalten und und und, Papa zahlt was ihm bei aller Belastung noch möglich ist und Mutti dachte wohl es kommt alles noch auf das HARTZ IV oben drauf - Jugendschutzbund musste jetzt sogar tätig werden weil das Kindeswohl bei der Mutter gefährdet ist - und das Jugendamt macht auf "Vogel Strauss" - Manchmal kann ein Vater eben auch nicht immer wie er will. Der Gerichtsvollzieher hat in der Regel das Ziel mit 6 Raten die Forderung bei zu treiben, ein Gespräch mit ihm sollte das aber auch auf 8, 10 oder 12 Raten möglich machen und dann bliebe sogar mehr als der übliche Freibetrag - Pfändungsfreigrenze!
Warum der Staat manchmal Forderungen nicht bei treibt oder in vollem Umfang ist auch mir nicht klar, hatte auch Rückstande beim Unterhalt und trotz des Umstandes eines Titels gegen einen früheren AG wurde dort nicht alles gepfändet, dafür stand dann der GV plötzlich vor der Tür und forderte zum Glück für mich der Gleiche der zuvor beim alten AG vorstellig wurde und dort eben nicht die gesamte Summe gepfändet hat, hat einfach damit zu tun von wo die Titel kommen ! Andererseits konnte ich dann mit dem natürlich auch ganz anderes in der zweiten Sache verhandeln! Als letztes Mittel bleibt dann sowieso nur noch die EV!
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frage ich mich wenn ich den Mehraufwand selbst bezahle ob mich das Amt zwingen kann aus der Wohnung auszuzuiehen?
na, wenn ein Amt Leistungen für Dich bereit stellen kann, dann kann es doch sicherlich Regeln für diesen Leistungsbezug aufstellen, anordnen und durchsetzen, oder ? Ansonsten kann man sich den Kram dann doch ebenso sparen ! Es muss schließlich sicher gestellt bleiben das Dein lebensunterhalt auch bestritten werden kann von den dafür vorgesehenen Leistungen, deshalb stellt sich jedesmal die Frage warum ein Eigenanteil an der Wohnung vom Lebensbedarf anteilig gezahlt werden sollte! Ab einer gewissen Größenordnung ist dann sicherlich immer der Lebensunterhalt gefährdet und dann denke ich, ist es sogar die Pflicht des Amtes einzuschreiten!