Hallo....
arbeitssuchend kannst du dich schon melden, allerdings gibt es da sonderregelungen wegen dem erziehungsurlaub und eine kinderbetreuung würde das arbeitsamt auch übernehmen.....mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen.....
Beiträge von LittleBlackAngel
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Hallo.....
Zuschüsse zum Umzug und zur Renovierung gibt es schon.....du solltest den Rauswurf und den Grund dafür allerdings schriftlich haben und diesen dann auch bei der Arge vorlegen.....genaue beträge kenne ich da nicht, da müsstest du mal auf deiner zuständigen arge nachfragen.....normalerweise müsste dein Sohn mitziehen, da er noch unter 25 ist....es gibt aber sonderregelungen, das er aus sozial schwerwiegenden Gründen nicht mehr bei dir wohnen kann, was allerdings schwer nachzuweisen ist....Liebe Grüße.......
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Hallo....Bekomme schon seit Dezember 06 Hartz IV.....seit dem nur 345 Euro und seit diesem Monat 347 Euro....so ist das hier bei mir geregelt....und ich muss auch mit dem Geld auskommen....
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Solange du noch bei deinen Eltern wohnst wird das Geld von denen geprüft, denn sie konnten ja auch bis jetzt für dich sorgen....wenn diese genügend (was nach der Ansicht von der ArGe genug ist) Geld haben hast du keinen Anspruch....
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Hi.....
Du brauchst von den einzelnen Ämtern die jeweiligen Ablehnungen. Erst dann kannst du zum Arbeitsamt mit den Ablehnungen gehen und diese müssen dir dann das Geld bewilligen, solange du nicht noch irgendwelches Vermögen hast, was ich kaum glaube....:)LG
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Da du selbst ja nur in dieser Wohnung dann wohnst und die Kinder nur zu "Besuch" da sind stehen dir auch nur diese 45 qm zu und nicht mehr....Die Kalt- bzw Warmmiete gilt nicht allgemein und somit musst du dich bei deinem zuständigem Amt erkundigen.....die Beträge dafür gelten nur pro Kreis.....und der Betrag der dir dort genannt wird ist die Kaltmiete plus Nebenkosten, allerdings ohne Heizkosten, denn diese musst du selber tragen....
Allerdings.....
Du machst doch eine Ausbildung, oder?Wieviel Geld bekommst du da? -
Bekommst du ALG2?Lebst du mit weiteren Personen in einem Haushalt zusammen?
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Hallo....
Wieviel Rente bekommst du denn?Wenn diese den Betrag von 345 Euro übersteigen musst du für deine Frau aufkommen. Jedoch die Miete für eine in Deutschland angemessene Wohnung mit 60 qm darfst du erst nach der abrechnung des Unterhaltes deiner Frau von deinem Geld bezahlen, wenn dieses nicht reicht, würdet ihr Zuschüsse zum Unterhalt deriner Frau und Wohngeld bekommen.....LG -
Arbeitet dein Mann?
Wieviel bekommt deine Mutter an Rente......wenn diese die Leistungen von 345Euro übersteigen wird der Rest auf dich angerechnet.....Zahlst du Miete oder ähnliches?oder ist die Wohnung Eigentum deiner Familie? -
Hallo....
Da ihr 1500Euro von deinem Mann habt und dies weit über dem Satz von Eltern und einem Kind liegt, könnt ihr auch die Wohnungskosten selbst übernehmen...345,00 Euro Haushaltsvorstand
311,00 Euro Partner
207,00 Euro Kind
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863,00 Euro Zusammenalso noch 637 Euro übrig für Miete und Nebenkosten was bei eurer Miete völlig ausreicht.Das Auto ist für die auf dem Amt unwichtig, weil diese euch nur das zahlen was ihr auch zum Leben braucht und dies ist eben kein Auto....Hoffe das hilft mal die ganze Sache zu überdenken und auch mal zu schauen was andere so bekommen und wie gut es eigentlich manche menschen haben.....Liebe Grüße........
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Normalerweise ist es so, wenn zum Umzug zugestimmt wurde übernimmt das Amt Darlehnsweise die Kaution, sie wird dir dann also monatlich in Raten abgezogen....Hoffe das hilft dir weiter....;)
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Hallo an alle....
Habe mal ein paar Fragen...aber erstmal zu meiner Situation selbst....
Bin 19, Schülerin und bin vor einem Jahr bei meiner Mutter aufgrund schwerwiegender sozialer Gründe ausgezogen...das hat dann auch alles mit der Bewilligung der Anträge für die Wohnung und meinen Lebensunterhalt geklappt....
Bin mittlerweile seit 9 Monaten mit meinem Freund zusammen und bin seit 10 Wochen schwanger...das war nicht gewollt, jedoch ist das ein Leben was ich nicht vernichten will...und nun weiter....mein Freund macht eine Ausbildung und wohnt noch bei seinen Eltern...jetzt mit der Schwangerschaft wissen wir nicht, wie das geregelt wird, wenn ich ihn als Vater angebe....wieviel muss er jetzt zahlen bzw. nach seiner Ausbildung???
Wäre es besser ihn nicht anzugeben?Kann man ihn später noch nachtragen lassen in der Geburtsurkunde?Wenn er zu mir zieht, wird er dann automatisch als Vater des Kindes angegeben?Naja....und dann noch weiter....
Wohne zur Zeit in einer 33qm 1Zimmer Wohnung....Es ist also nicht genügend Platz für mich und ein Kind....also ist die Wohnungsgröße nicht mehr angemessen ab dem Zeitpunkt, wo ich das Kind bekommen werde...oder?Ich habe auf dieser Seite den Eintrag nicht verstanden, das man mit zwei Personen 60qm haben darf jedoch nicht bei einem Säugling....Wie ist das zu verstehen?Muss ich in der 33qm Wohnung mit Kind wohnen bleiben?So...
das wars erstmal....ich hoffe ihr könnt mir wenigstens die eine oder andere Frage beantworten...
Liebe Grüße.....