Vielen Dank für die Antwort. Ja, an diese Personen können wir uns wenden.
Ich hoffe ihr kommt alle zu eurem Recht und wir zu unserem
Beiträge von dusti
-
-
also....wie hoch der bedarfssatz ist weiss ich nicht. Erst hat das Amtverlangt, dass mein Freund bei seinen Eltern lebt. Das ist aber ausgeschlossen. Wohngeld wurde abgelehnt. Wohngeld wir komischerweise NUR gestattet wenn BAFÖG gezahlt wird !!!.-... verstehen tun wir das alle nicht so ganz. Sie sagen das Einkommen der Eltern würde überschritten. ok es wird wohl stimmen aber nicht sehr weit überschritten. Ausserdem wie gesagt hat sich der vater um die wohngelgenheit meines freundes zu unterstützen schon einen kredit aufgenmommen.
Die Erzieherausbildung findet an der Fachschule für Sozialpädagogik statt. Sie geht 3 Jahre. Nur das letze (Anerkennungsjahr) wird bezahlt. Wie hoch allerdings ist unterschiedlich. Sie ist in Köln.
Unter welche BAföG-Vorschrift fällt die Ausbildung? § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2? Oder Nr. 3? Bemisst sich der Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2?
fragtest du... mhh das weiss ich leider nicht.Heute erfahren wir erstmal wie teuer und wie groß die uns angebotene wohnung sein wird. Bescheide sind bis jetzt bei keinem bei uns eingegangen ..... Hoffen die kommen bevor die wohnung weg ist wenn sie nicht so teuer ist. Nur immer noch die frage ob wir überhaupt dürften wenn NICHTS vom Amt gezahlt würde. Dann könnten die ja nichts dagegen haben..... ok.. das wird sicherlich nicht machbar sein aber nur mal theoretisch gesehen !???
Nein natürlich wird die nicht verlangt. ... aber kinderpfleger werden noch schlechter bezahlt als erzieher bzw. sind dann häufig nicht nur zweitkräfte sondern gar drittkräfte....
Wir wollen doch gar kein wohngeld oder mietzuschuss. nur ein wenig geld zum leben.... mensch das ist so schwer...
-
schau doch auch mal bei den beiträgen zu zusammenziehen bafög/ALGII nach. haben fast das gleiche porblem....
-
ich hänge an fast der gleichen frage.... schau mal unter zusammen ziehen bafög/ALGII
lg, dusti
-
Also wir machen beide die Ausbildung zu Erziehern. Diese ist schulisch und wir bekommen für die zwei Monate Praktikum, welche wir in Einrichtungen machen kein Geld. Im Anerkennungsjahr werden wir einen geringen Betrag bekommen und soweit es uns möglich ist wollen wir dann auf Stütze verzichten.
Wie schon erwähnt würden wir uns die Miete+Nebenkosten durch die Unterstützung unserer Eltern teilen. Der Vater meines Freundes bezahlt derzeit seine Wohnung. Dieser musste hierfür schon einen Kredit aufnehmen. Es besteht keinerlei Möglichkeit, dass er bei seinen Eltern einziehen kann. Die Räumlichkeiten sind nicht gegeben. Nach den Ämtern sollte er in einer Abstellkammer leben. Und das ist nicht übertrieben!!! (Stellt euch ein Gäste WC vor). Nun, wir sind auf die Idee gekommen uns die Miete zu teilen um so den Vater zu entlasten und natürlich nicht uneigennützig zusammen zu ziehen. Wie schon angegeben würden wir dank örtlicher gegebenheiten (dennoch selbe Stadt) Spritkosten und uns sonstige Wege sparen.-Ich weiss nicht genau von wem die Empfehlung kam ALGII zu beantragen. Ich weiss nur das mein Freund an den Oberbürgermeister Fritz Schramma schrieb und dieses Schreiben dann an eine Bearbeiterin weitergeleitet wurde.
Nun, der Antrag ist draußen. Von meinem Bafög Antrag habe ich bis jetzt nichts gehört. Ich habe die restlichen Unterlagen am 15.11 per Einwurf Einschreiben verschickt.Nun bleibt immer noch die Frage ob wir zusammen ziehen DÜRFEN. Wir "verlangen" kein Wohngeld oder sonstiges. Nur eine Kleine Unterstützung. Meine etwa 200€ Bafög und sein Betrag wenn er denn auch etwa über 200 wär würden uns vollkommen reichen !!
Achja, ich denke das ist nicht so einfach wie ich mir das vorstelle aber theoretisch wenn ich Bafög bekommen sollte könnte es dem Amt von meiner Seite aus gesehen doch egal sein ob ich umziehe. Sie bezahlen das gleiche ob ich nun bei meinen Eltern bleibe oder umziehe. Sehe ich das falsch?? Wir machen uns nur gedanken darüber was meinem freund wohl zusteht. Dazuzusagen ...hatte ich ganz vergessen meine ich. Er hat schon eine Abgeschlossene Berufsausbildung als Kinderpfleger. Hat jedoch noch nicht in dem Beruf gearbeitet (deswegen verstehe ich das mit dem Anspruch auf ALGII nicht). Er ist diekt in die unbezahlte schulische ausbildung gegangen.
Bei fragen...einfach nachhaken. Wir sind euch für jede Hilfe dankbar !!
lieben Gruß, dusti
-
Hallo allerseits,
also bei uns besteht das Problem ich (19) mein freund (20) würden gerne zusammenziehen. ER hat schon eine eigene wohnung die nicht von sozialleistungen unterstützt wird. Mein Freund hat Bafög beantragt, welches abgelehnt wurde. Angeblich aufgrund des zu hohen einkommens der eltern. Nun wird ihm geraten ALGII zu beantragen. Ich habe schon Bafög beantragt aber habe noch keinen Bescheid erhalten.
Wir haben ein wohnungsangebot bekommen welches uns aus gründen wie (bahnverbindung weil sprit zu teuer etc.) zusprechen würde. Wie teuer diese wohnung sein wird wissen wir noch nicht.
Nun ist die frage ob wir zusammwenziehen dürfen wenn die beiden Leistungen also ALGII und mir Bafög gezahlt würden.
Wie verhält sich das? wir sind beide wie gesagt unter 25. Es ist abgeklärt dass sie wohnung der eltern von meinem freund zu klein ist als das er dort einziehen könne. Ich allerdings könnte bei meinen eltern wohnen bleiben . die räumlichkeiten sind gegeben.
Nun... ich fordere keine weiteren leistungen und wir fordern auch kein wohngeld. Ist uns nun gestattet zusammenzuziehen???
Wie verhält es sich wenn er oder ich keine unserer leistungen erhalten werden???
Was ist wenn die wohnung die qm² zahl überschreitet?
Dazu zu sagen ist, dass wir nicht fordern das die wohnung bezahlt wird. das würden unsere eltern bezahlen und sich das geld teilen.
Das geld welches wir bekommen wollen wir nur um uns lebensmittel kaufen zu können,Doch wenn das amt sagt das er ALGII bekommt und das amt bezahlt die wohnung... darf ich dann mit einziehen als untermieter??? die qm² zahl ist uns eigentlich egal.. nur die uns angebotene wohnung hat mehr.
wir machen beide eine unbezahlte ausbildung.
danke