HalloiIch habe ein paar Fragen. Wir leben in euner Bedarfsgemeinschaft Nun ist unsere minderjährige Tochter schwanger.Wenn das Baby da ist bildet sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Kind.Muss sie ,nach der Geburt,einen Neuantrag stellen?Und braucht sie ein eigenes Konto? Vielen Dank im voraus für Antworten