Beiträge von vivien_

    Hallo,


    das ist eine Fehlinformation und nicht richtig.
    Ein Kind hat Anspruch auf beide Elternteile und somit darf euch ein Zusammenzug nicht verwährt werden.
    Wendet euch direkt an den Vorgesetzten der SB (Teamleiter) und tragt ihm euren Fall nochmals vor.


    Oftmals ist aber si, das einem Zusammenzug erst dann gesattet wird, wenn die Vaterschaft nachgewiesen wurde (Vaterschaftsanerkennung beim Jugenamt).


    Okay vielen vielen dank:) Da bin ich aber Beruhigt! :) Gaanz Lieben Dank!

    Hallo ich bin neu hier im Forum! Für mögliche Fehler bitte ich um Entschuldigung!


    Also ich fange mal an,
    Zu meiner Situation! Ich lebe in Hamburg, bin 19Jahre alt und wohne bei meinen eltern!
    Ich lebe von Hartz4, und bin im 6ten Monat schwanger.


    Zu mein Freund,
    Es war geplant das wir zusammenziehen, doch er verlor seine arbeit.
    Wohnt ebenfalls in Hamburg bei seinen Eltern, und Bekommt hartz4


    So nun zur Problematik,
    Wir waren beim Arbeitsamt, um uns zu erkundigen was uns zusteht ob wir zusammeinziehen können usw.
    Dann wurden wir allerdings Bitter entäuscht! Die Unfreundliche person beim Arbeitsamt meinte, dass nur Ich mir eine wohnung suchen könne. Mein Freund dürfe nicht mitziehen, weil es nicht wichtig sei das der Kindsvater beim Kind wohnt!
    Ich habe soetwas noch nie voher gehört! ist das Wahr? wenn nicht Worauf kann ich mich denn Beziehen? Giebt es da was womit ich mich wehren kann?


    Ich danke euch schonmal im Vorraus! Danke