Hallo,
das ist eine Fehlinformation und nicht richtig.
Ein Kind hat Anspruch auf beide Elternteile und somit darf euch ein Zusammenzug nicht verwährt werden.
Wendet euch direkt an den Vorgesetzten der SB (Teamleiter) und tragt ihm euren Fall nochmals vor.
Oftmals ist aber si, das einem Zusammenzug erst dann gesattet wird, wenn die Vaterschaft nachgewiesen wurde (Vaterschaftsanerkennung beim Jugenamt).
Okay vielen vielen dank:) Da bin ich aber Beruhigt! Gaanz Lieben Dank!