Beiträge von betina

    Hallo nataly,


    man hat abgelehnt, weil die Heizkosten nur danach gezahlt werden, was verbraucht werde in seiner Wohnung, also was aufgrund der Heizkörper-Ablesegeräte berechnet wurde, daß wren dann die ca. 170,00 Euro.Die restlichen Beträge, die Umalge der 50 % wurden ja nicht von meinen Bruder verheizt, es werden nur die Heizkosten bezahlt, die auf diesen Röhrchen angezeigt werden, da dies den Verbrauch darstellt. Wir hätten sogar bis ca. 600,00 Euro verheizen können. Das geht wohl so, daß pro qm ein Betrg von ca. 1,10 Euro gerechnet wird, das wären bei 48 qm = 633,60 Euro pro Jahr. Würde mein bruder aufgrund der Ableseröhrchen für ca. 600 Euro heizen, so wären das dann die Kosten die er bezahlt bekäme. Nur dann hängen immer noch die 50 % in der Luft, die er ja trotzdem immer zahlen muß. Es ist verwirrend. Aber wie gesagt, ich lasse da nicht locker.


    Dies Wort "tatsächliche" Heizkosten ver bezahlt, ist nicht genau geklärt. Welche sind damit gemeint??


    Gruß betina
    Gruß betina

    Laetitia, eigentlich wollte ich den Vorgang abschließen, aber Du scheinst sehr rechthaberisch zu sein. Ich habe geschrieben, es geht nicht darum, was bzw. der Vermieter abrechnet, sondern es geht uns einfach darum, ob die ARGE berechtigt ist, einen Teil der Heizkosten nicht zu übernehmen, dieses war die Frage und bisher konnte diese mir niemand 100 %ig beantworten. Auch die "Gesetzgebung" des LAndes NRW nicht. Hier scheint nämlich ein "Gedankenfehler" vorzuliegen bzw. hat hieran niemand gedacht. Man rätselt dort noch??


    Nochmals, ein neuer Vertrag wurde nicht unterschrieben, in dem die Änderung stand. Also reite nicht dauernd darauf rum. So, jetzt ist gut. Es ist genug geschrieben worden.
    betina

    Hallo Laetitia,


    ich habe zwar keine Lust mehr, hier zu persönlich zu werden und wie bereits geschrieben, wir sollten sorgfältig miteinander umgehen. Trotzdem kann ich es nicht so stehen lassen.


    Natürlich werden die Betriebskosten gesondert abgerechnet. Darum geht es gar nicht. Es sind die reinen Heizkosten. Nur zu Deiner Information. Ich bin nicht so dumm, daß ich durch eine Heizkosten bzw. Betriebskostenabrechnung nicht durchfinde. Ich war Sekretärin und u.a. auch lange Jahre in einem techn. Büro Ingenieure und Architekten tätig. Ich kenne mich mit diesen Problemen und Abrechnungen aus. Nur so zur Information, damit niemand auf die Idee kommt, ich sei vielleicht so ein bisschen durch den Wind.
    Grüße betina

    HAllo, hier ist nochmals betina,


    ich denke, wir sollten uns hier nicht noch in die "Haare" kriegen. Jeder hat seine eigenen Probleme, ausserdem kennt niemand die Bedingungen und persönlichen Verhältnisse des anderen. So dass niemand beurteilen kann, ob jemand mit dem Geld auskommt oder nicht, warum jemand der ALG II bekommt oder arbeitet, evtl . mehr oder weniger hat.


    Nochmals zu den Heizkosten.


    Es sind wirklich die reinen Heizkosten die dort berechnet sind, alles andere wie Schornsteinfeger, Licht Treppenhaus etc. wird gesondert unter dem Punkt "Nebenkosten" abgerechnet. Auch gibt es Wasserzähler, dieses steht gesondert (warum und kalt). Es hat nichts mit den Heizkosten zu tun, d.h., die ARGE muß den Rest bezahlen und danke, daß ich Euch zuviel Gedanken gemacht habt. Ich habe jetzt einen Termin bei uns in der Nähe, woe eine Beratungsstelle ist.


    Ich denke auch, daß die ARGE bezahlen muß. Grüße betina

    HAllo nataly,


    ja, mein Bruder hat selber nur Heizkosten von ca. 170,00 Euro.
    Bezahlen muß er ca. 430,00.
    Die ARGE hat eine Vorauszahlung von ca. 330,00 Euro.


    Also möchte die ARGE 160,00 EURO zurück
    AN den Vermieter muß er 100,00 Euro nachzahlen.


    Also insgesamt Heizkosten di er selber zahlen muß gesamt 260,00 EURO. Weil eben nur seine Kosten gezahlt werden und nicht die restlichen 50 % über die Umlage.


    Ich finde es einfach nicht in Ordnung. Aber Du bist ja auch der Meinung, daß die ARGE diesen betrag zahlen müßte. Grüße betina

    Mir ist es egal wie der Vermieter abrechnet, er soll sein Geld bekommen, finde es nur nicht richtig, daß die Arge diese Kosten nicht bezahlt, den normalerweise werden die Heizkosten übernommen. So wie auch bereits ein anderes Forummitglied geschrieben hat.


    Ausserdem wohnt mein Bruder seit über 35 Jahre in dem Haus / Wohnung und der Mietvertrag wurde seinerzeit von der Umlage über qm auf die jetzige Regelung ohne Vertragsänderung umgestellt. Ich finde Deine Einstellung fast verachtend. Bist Du auch ALG-II-Empfänger? Gönne doch diesen Menschen auch ein wenig . Gruß betina

    Hallo, tut mir leid, ich habe da etwas verwechselt, die Antwort war nicht für Dich. Habe 2 Antworten verwechselt, dafür micht ich mich entschuldigen. Du wart das mit dem Geizhals nicht.


    Die Antwort auf Deine Mail war die nachfolgende:


    Das mit den Verträgen ist zwar richtig, hat meines Erachtens nichts damit zu
    tun, daß die ARGE nicht die anfallenden Kosten gesamt bezahlt. Der ALG II
    Empfänger muß diese Kosten doch auch bezahlen. Das die übrigen nach dem
    Schlüssel bezahlen müssen, ist in Ordnung. Nur finde ich nicht in Ordnung,
    daß die ARGE die Kosten nicht übernimmt. Übrigens die anderen Kosten werden
    über Betriebskosten abgerechnet. Hier geht es nur um den
    Heizkostenverbrauch. Auch finde ich die Aussage nicht richtig, daß die
    anderen für meinen Bruder mitbezahlen. Wir sind ein Sozialstaat, für was
    bezahlen wir denn und an wenn noch alles. 45 Jahre habe ich als Ledige
    gearbeitet und viel Steuern bezahlt. Ich habe den Sozialstaat in dem Sinne
    noch nicht in Anspruch genommen, so muß man es auch sehen. Auch sind die ALG
    II Empfänger Menschen, die vielleicht auch bereits einmal während Ihrer
    Arbeitszeit für andere gezahlt haben, daß Sie arbeitslos oder krank geworden
    sind, dafür können sie selber eigentlich nichts. Daher finde ich Deine
    Antwort nicht gerechtfertigt. Möchtest Du die Menschen einfach ausgliedern?
    Soweit ich das sehe, stellen diese Menschen keine hohen Ansprüche, aber auch
    sie möchten leben. Sie müssen teilweise schon ohne jeglichen Komfort leben,
    wenn der Kühlschrank defekt wird, der Fernseher (oder dürfen diese Menschen
    nicht mehr am Leben und z.B. am Fernsehen teilnehmen?) Das war es. Grüße
    betina

    Also, das mit dem Geizhals finde ich unpassend. Es sind nicht alles HArzt IV - Empfänger. Diese müssen sparen. Und ich finde es nicht in Ordnung, dann diese Menschen als Geizhälse zu bezeichnen. AUch diese Menschen hatten mal Arbeit und haben ihre Steuern bezahlt. MAn sollte diese nicht abwerten. Ich finde es einfach ungerecht, für andere mitzubezahlen. Natürlich ist es richtig, daß auch wir für diese Menschen bezahlen, aber immerhin haben wir einen Sozialstaat. Ich habe 45 JAhre gearbeitet und viel Steuern bezahlt als ledige Frau, auch für andere und heute arbeite ich ehrenamtlich. Also Deine Antwort finde ich fast schon beleidigend.


    Die Antwort, daß die Kosten eben doch übernommen werden müssen, ja, genau dam meine ich eben auch.


    Trotz allem danke ich für Antworten. betina

    Ich lese gerade, die Heizkosten müssen voll übernommen werden. Nun ja, mein Bruder hat eine Wohnung 48 qm.
    Wie sieht es aus, wenn aufgrund einer Nebenkostenabrechnung man an die Gemeinde die Hartz IV auszahlt ca. 300 Euro zurückzahlen muß, überwiegend Heizkosten.


    Die Hausabrechnungen werden berechnet:
    50 % der Kosten werden auf alle Mietwohnungen umgelegt
    50 % nach Verbrauch


    Somit ergab es sich, daß man zwar sehr wenig verbraucht, aber durch die Umlage der restlichen 50 % viel verbraucht wurde.


    Die Gemeinde bezahlt aber nur den tatsächlichen Verbrauch des HartzIV-Empfängers. Zum Beispiel Verbrauch ca. 150 Euro mit den 50 % der übrigen Mietwohnungen ca. 450,oo Euro. Also müssen 300 Euro nachbezahlt werden.


    Angeblich sollen Hartz-IV-Empfänger den Heizkostenbetrag erhalten, den sie zahlen müssen, cal 450,00 Euro? Auch sagte man mir, wer sehr sparsam ist, brauch auch nichts zurückzahlen. Trotzdem muß an die Gemeinde in Raten, der Differenzbetrag zurückgezahlt wrden. Das heißt auch für mich:
    andere, die mehr Geld zur Verfügung haben, heizen auf Kosten der Harzt IV-Empfänger.


    Habe bereits soviele Stelle, auch das Land, den Bund etc. angeschrieben, aber keine Antwort. Irgendwo muß so etwas doch genau festgehalten werden. Jedenfalls die Gemeinde besteht auf Zahlung.


    Das ist hart, da ja bereits bald die nächste Abrechnung kommt. Mit anderen Worten, der Betrag von 347,00 Euro wird gar nicht mehr gezahlt, da immer Abschläge vorgenommen werden.


    ISt das wirklich richtig? Gerecht ist es natürlich nicht.



    Wenn ich doch auch diese 50 % bezahlen muß, weil die Abrechnungen so sind, daß habe ich das Geld doch bezahlt und müßte auch übernommen werden.


    Gruß betina
    [email protected]

    Ich lese gerade, die Heizkosten müssen voll übernommen werden. Nun ja, mein Bruder hat eine Wohnung 48 qm.
    Wie sieht es aus, wenn aufgrund einer Nebenkostenabrechnung man an die Gemeinde die Hartz IV auszahlt ca. 300 Euro zurückzahlen muß, überwiegend Heizkosten.


    Die Hausabrechnungen werden berechnet:
    50 % der Kosten werden auf alle Mietwohnungen umgelegt
    50 % nach Verbrauch

    Somit ergab es sich, daß man zwar sehr wenig verbraucht, aber durch die Umlage der restlichen 50 % viel verbraucht wurde.

    Die Gemeinde bezahlt aber nur den tatsächlichen Verbrauch des HartzIV-Empfängers. Zum Beispiel Verbrauch ca. 150 Euro mit den 50 % der übrigen Mietwohnungen ca. 450,oo Euro. Also müssen 300 Euro nachbezahlt werden.

    Angeblich sollen Hartz-IV-Empfänger den Heizkostenbetrag erhalten, den sie zahlen müssen, cal 450,00 Euro? Auch sagte man mir, wer sehr sparsam ist, brauch auch nichts zurückzahlen. Trotzdem muß an die Gemeinde in Raten, der Differenzbetrag zurückgezahlt wrden. Das heißt auch für mich:
    andere, die mehr Geld zur Verfügung haben, heizen auf Kosten der Harzt IV-Empfänger.


    Habe bereits soviele Stelle, auch das Land, den Bund etc. angeschrieben, aber keine Antwort. Irgendwo muß so etwas doch genau festgehalten werden. Jedenfalls die Gemeinde besteht auf Zahlung.


    Das ist hart, da ja bereits bald die nächste Abrechnung kommt. Mit anderen Worten, der Betrag von 347,00 Euro wird gar nicht mehr gezahlt, da immer Abschläge vorgenommen werden.

    ISt das wirklich richtig? Gerecht ist es natürlich nicht.


    Wenn ich doch auch diese 50 % bezahlen muß, weil die Abrechnungen so sind, daß habe ich das Geld doch bezahlt und müßte auch übernommen werden.


    Gruß betina
    [email protected]

    HAllo, Hilfe ich werde noch verrückt. Bekomme keine Stelle, die mir eine genaue Auskunft geben kann. Folgendes:


    .
    Die Situation:

    Wie sieht es aus, wenn aufgrund einer Nebenkostenabrechnung man an die Gemeinde die Hartz IV auszahlt ca. 300 Euro zurückzahlen muß.
    Die Hausabrechnungen werden berechnet:

    50 % der Kosten werden auf alle Mietwohnungen umgelegt
    50 % nach Verbrauch

    Somit ergab es sich, daß man zwar sehr wenig verbraucht, aber durch die Umlage der restlichen 50 % viel verbraucht wurde.

    Die Gemeinde bezahlt aber nur den tatsächlichen Verbrauch des HartzIV-Empfängers. Zum Beispiel Verbrauch, ca. 150 Euro Gesamtverbrauch mit den 50 % der übrigen Mietwohnungen ca. 450,oo Euro. Also müssen 300 Euro nachbezahlt werden.

    Angeblich sollen Hartz-IV-Empfänger den Heizkostenbetrag erhalten, den sie zahlen müssen, cal 450,00 Euro? Kann man diese Bestimmungen eigentlich irgendwo nachlesen, es muß doch irgendwo festgehalten werden, wie die Berechnungen laufen?

    ISt das wirklich richtig? Gerecht ist es natürlich nicht.

    Die Gemeinde muß doch eine Verordnung haben, wo drin steht, wie verfahren wird. Ich weiss z.B. das noch mehr Wohnungen von ALG II-Beziehrn bewohnt werden, die keine Nebenkosten vorlegen mußten und sogar auch wenig geheizt haben und ganz viel wieder zurück bekamen. Das hat noch niemanden interessiert.

    Wenn ich doch auch diese 50 % bezahlen muß, weil die Abrechnungen so sind, daß habe ich das Geld doch bezahlt und müßte auch übernommen werden. Auch wird gesagt, wenn jemand sehr sparsam geheizt hat, so würde ihm das nicht abgenommen. Ich möchte gern einmal nachlesen, wie das Verfahren ist. Das muß einem ALG II - Empfänger doch zustehen. Wir hat die Gemeinde jedenfalls gesagt, daß wir zurückzahlen müssen.

    Vielleicht können Sie mir weiterhelfen oder eine entsrchende Stelle sagen, wo ich eine Verordnung erhalten zur Einsicht, Danke Regine