Hallo,
ja, die Stelle muss schon sozialversicherungspflichtig sein und eine deutliche finanzielle Verbesserung darstellen.
Es ist doch super wenn deine SB einem Umzug trotzdem zustimmen würde, lasse dir das aber schriftlich bescheinigen und dann ab auf Wohnungssuche.
Viel Glück
neiiiiiiiiiiiiin....du hast mich falsch verstanden....
pass auf jetzt wirds kompliziert:
die jetzige für mich zuständige ARGE sagt zu mir dass ich mit einem Mietangebot zu der "neuen" Arge in der anderen Stadt gehen soll und dass die mir die Miete, sobald sie im Rahmen liegt, übernehmen müssen.
Die "neue" ARGE aber sagt mir, dass die OHNE diese Notwendigkeitsbescheinigung ( ich hasse dieses Wort) mir nicht weiterhelfen können.
Blickst Du da noch durch, oder qualmt Dir schon der Schädel???:o
Tjaaaa....wie ist das aber wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe ohne deren "Einverständniss"???
Übernehmen die dann die Kosten? Ich mein die können mich doch nicht auf die Strasse setzen mit meinen 3 Kindern???