Beiträge von Pecki

    Ich arbeite schon mehrere Jahre selbstständig nebenbei. Am Anfang erhieltich noch Arbeitslosenhilfe, seit 4 Jahren lebe ich von Witwenrente, welche zum Leben nicht reicht. Seit dieses Jahr habe ich auch einen Gewerbeschein und arbeite nun für 3 verschiedene Firmen Aufträge ab. Ich arbeite zur Zeit keine 15 h in der Woche und mein Enkommen ist unter 400 ? im Monat. Das Arbeitsamt will nun, daß ich mich nun an einer Maßnahme gem §421i SGB III teilnehme mit der Begründung, das ich ja Sozialleistungen erhalte. Welche Sozialleistung erhalte ich? Ist es die Meldung zur Rentenversicherung? Geld erhalte ich jedenfalls nicht, will ich auch nicht, denn ich arbeite gern. Welche Unterstützung kann ich als Nichtleistungsempfänger vom Staat erhalten, damit ich sozialversicherungspflichtig sein kann?
    Hat das Arbeitsamt das Recht, mir meine Arbeit zu verbieten? Und von heute auf morgen zur Schule zu schicken?
    Jeden Auftrag, den ich kurzfristig zurück gebe, muß ich 15 ? Bearbeitungsgeld zahlen, da andere Menschen gesucht werden müssen, welche dann die Arbeit für mich erledigen.
    Oder soll ich mich vom Arbeitsamt abmelden, damit die Statistik im AA besser aussieht? Dann verliere ich den Anspruch auf EU Rente. Ich habe noch fast 10 Jahre bis zu meiner Rente!.