Beiträge von kaba

    Guten Morgen!
    So etwas habe ich noch nie gehört, das wegen Teilmöblierung die Bezüge gekürzt werden.
    Kann es vielleicht sein, das Dir für die wichtigsten Möbel ein Darlehen vom Amt gewährt wurde? Wenn nicht, sofort Widerspruch einlegen und neu berechnen lassen.


    Es grüßt Dich Karin

    Hallo Morgana,
    es bleibt zu überlegen was für Euch wichtig ist!!! Beengtes Wohnen und ein paar Euro mehr, oder abwägen und ausrechnen ob Ihr den Betrag der über der Bewilligung liegt selber tragt. Ich mache das zur Zeit so, denn ein Umzug kommt nicht in Frage für mich, nur weil das Amt an ein paar qm rumnörgelt. Gebt nicht auf und rennt denen die Bude ein! Mit 4 Kindern sollten die Berechnungen wirklich anders sein als für einen 2Personen-Haushalt.
    Halt mich auf dem Laufenden was bei Euch rauskommt.


    Liebe Grüße von kaba

    Hallo Morgana!
    Es gibt vom Amt ein Merkblatt zu angemessenen Unterkunft-u.Heizkosten. In diesem Merkblatt kannst Du genau ersehen was Euch an qm und Mietzuschuß zusteht. Hol Dir das Blatt, denn es wird in jeder Region anders berechnet. Nicht das nach dem Unterzeichnen des Mietvertrages das böse Erwachen kommt. Spreche aus Erfahrung, kämpfe aber weiter um meine "Rechte".


    Wünsche Dir (Euch) alles Gute!

    Gebe Salle vollkommen Recht!!!
    Wenn mymoney damit Geld verdient, schön für ihn. Ist aber in meinen Augen die übelste Abzocke, denn es trifft meistens die Menschen, die eh schon wenig Geld besitzen und dann ihre letzte Hoffnung in eine Sache stecken, die illegal ist. Und dann auch noch ein Forum benutzen das eigentlich für Ratsuchende gedacht ist!!?? Einfach nur schämen mymoney und selber ein Forum gründen in denen du die benötigten Idioten findest die 25Euro überweisen.
    Wünsche Dir ein schlechtes Gewissen und den anderen einen schönen Tag!

    Vielen Dank für Eure Antworten!!!
    Habe sofort Widerspruch eingelegt und denen mal vorgerechnet was zwei Wohnungen für den Steuerzahler kosten würden. Mal schauen was jetzt dabei rauskommt. Ich berichte Euch dann von dem Ergebnis.



    Danke sagt noch einmal
    Karin

    Hallo zusammen!
    Ich bin seit Juni diesen Jahres in Hartz4 und mein 28jähriger Sohn ist seit 8Jahren, also gleich nach der Lehre, arbeitslos.
    Wir wohnen aus Kostenersparnis zusammen in einer 3Zimmer Wohnung. Die Arge betrachtet uns als eine Bedarfsgemeinschaft und zahlt auch nur dementsprechend, obwohl eigentlich jeder von uns Anspruch auf eine Zweiraum-Wohnung hat. Aber wir wollten den Steuerzahler nicht überfordern und sparen, denn zwei Wohnungen würden auch das Doppelte kosten. Mit der 67qm sind wir natürlich etwas drüber und sollen uns jetzt eine kleinere Wohnung suchen. Die Leistungen wurden schon gekürzt und auf einen mündlichen Widerspruch das sie uns nicht als Paar einstufen sollen, haben die nur mit einem Schulterzucken abgetan.
    Jetzt meine Frage: hat von Euch jemand die gleichen Erfahrungen gemacht? Welche Rechte haben wir und was können wir tun, damit wir zu unserem Recht kommen. Jeder seine eigene Wohnung nehmen, was noch genehmigt werden müßte, oder mal wieder klein beigeben und die gekürzten Leistungen von den 354 Euro selber tragen?
    Würde mich über schnelle Antworten sehr freuen