Noch ein Nachtrag..... wir würden innerhalb der gleichen Samtgemeinde ...umziehen. D.h. die KdU wäre nach Adam Riese die gleiche.
Beiträge von Kampfhase
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Ih habe mich hier schlauer gelesen..
sicher werde ich den Umzug vorher angeben...mit Vermieter Bescheinigung.Aber wenn der Fallmanager das nicht "sehen" will. was wäre dann die "höchstrafe"
und wie lange können die MANAGER die aufrecht erhalten.Das Kampfhasentum
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Danke für die Antwort salle:)
Aber mein Haupthema...kann die Arge uns auf Grund eines Nicht genehmigten Umzugs Geld abziehen.
Ich werde keine Umzugs oder Renov. kosten beantragen. Werde hoffentlich mit dem "neuen " Vermieter wegen der Kaution auf einen Nenner kommen.
Kann die Arge deswegen Geld kürzen?
Die ganze Story würde den Thread sprengen.
l.g.
vom zähnebleckenden:)
Kampfhasen -
Hallo
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich bin 100% erwerbsunfähig(Rente) mein Mann und meine Tochter beziehen Harz4.
Wir wollen umziehen. Die Arge wird es wohl nicht genehmigen:( . Wenn wir trotzdem Umziehen... welche Sanktionen haben wir von der Arge zu erwarten.
Ich werde keine Leistungen beantragen. Die Miete die nicht höher ist als jetzt, und die qm sind gleich. Allerdings würde ich in der anderen Wohnung weniger Strom und Heizkosten haben. Könnte ich die Kaution beantragen? Es bliebe auch die gleiche Arge.Ich hoffe mir kann jemand auskunft geben.
Danke ruft der Kampfhase