Nein, es ist keine Hinterbliebenenrente nach dem BVG. Dennoch habe ich ein wenig weiter geforstet und betrachte das Thema durch aktuell vorliegende Bescheide anders. Wie vermutet wird die Arge die laufende Rente ab Februar anrechnen. Die NAchzahlung von Mai 07 bis Januar 08 will sie auch einstreichen. Das will ich aber zu verhindern wissen. Ich weis von einer Möglichkeit, das Einkommen nur für den Monat anzurechnen, in dem man es bekommt, also jetzt im Februar. Damit würde mir zwar ein Monat Regelsatz wegfallen, ich hätte aber die volle Nachzahlung.
Wenn nicht, besteht auch hier die Möglichkeit der Einkommensbereinigung um 30€ wie beim Kindergeld? Dann würde noch ein kleiner Teil (220€) der Nachzahlung bei mir landen. Ansonsten habe ich mir gerade Urteile der Sozialgerichte angeschaut in denen es unter anderen um ähnliche Fälle ging, nur mit Verletztenrente. Der Sinn hinter einer Klage wäre aber, den Bescheid mit der Begründung anzufechten, die Halbwaisenrente diene nicht dem gleichen Zweck wie das ALGII, sondern ist eine "Entschädigung". Im Prinzip also privilegiertes Einkommen wie auch die Waisenrenten nach dem BVG. Allgemein verstehe ich nicht, warum BVG Renten privilegiert sind, BVA "Hinterbliebenenrenten" aber nicht, obwohl sie eigentlich dem gleichen Zweck dienen. Anders als die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit dient die Waisenrente nicht der Sicherung des Lebensunterhaltes.
Die Auffassung der Gerichte ist da sehr gemischt. ein spezielles Urteil das sich auf ALG II und Waisenrente bezieht, konnte ich allerdings nicht finden. Eventuell sollte ich eins provozieren?
Danke für die Ratschläge