ich war heute bei einer obligatorischen Informationsveranstaltung des Jobcenters. Nach der Frage des Jobcenter Mitarbeiters ob wir interessiert an weiterführenden Veranstaltungen für den Job wären (Lagerarbeit) sagte ich als einzige Teilnehmerin nein. Ich brauche Bedenkzeit. Bekomme ich hierfür eine Sanktion?
Beiträge von Zara
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Im Übrigen zählt die GEZ nicht nur PCs mit tatsächlich vorhandenem Internetanschluss dazu, sondern JEDEN PC, der theoretisch ins Internet gehen könnte ... einige LEute haben schon erfolgreich dagegen geklagt, bei anderen Verfahren hat die GEZ Recht bekommen. Ein Urteil des BGH gibt es aber noch nicht dazu.
Die GEZ-Befreiung geht übrigens nicht rückwirkend, sondern gilt erst ab Antragstellung.
Liebe Grüße,
Jana
Hallo Jana,
ja, danke für deine Antwort. Ich möchte aber auch gerne wissen, ob die GEZ irgenwie nachprüfen kann, ob ich einen Internetanschluss habe, also bei Anbietern nachfragen z.Bsp.
Für dien güntigsten Telefontarif mit Internetanschluss braucht man bei der Telecom eine GEZ Befreiung, stimmt das? Wenn ich aber gar kein Gerät angemeldet habe? -
ist doch wurscht als ALG II empfänger kannste ne befreiung beantragen
ich kann erst eine Befreiuung beantragen, wenn ich keinen befristeten Zuschlag mehr bekommen. Wann dieser wegfällt, weiß ich nicht. -
überprüft die GEZ, ob man ein sogeannntes neuartiges Rundfunkgerät angemeldet hat? Das ist ein Internetempfang über Computer, mit dem man Radio hören kann. Hat die GEZ irgenwelche Möglichkeiten, dies zu überprüfen, z.Bsp. durch Anruf bei den Internetanbietern oder Datenüberprüfung?
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Vielen Dank für deine Antwort, Horst.
weißt du auch, wo die finanzielle Grenze für Aufwandsentschädigungen ist?
Noch eine Frage: gelten Geldgeschenke als Einkommen? z.Bsp. wenn ein Verwandter mir etwas auf das Konto überweist?
Zara -
Vielen Dank, Horst.
Vielleicht bekomme ich ja auch noch ganz detaillierte Auskünfte, aber das reicht mir schon einmal zu meiner Erleichterung. Das wenige Geld möchte ich nämlich nicht abgezogen bekommen.
Wo ist denn die Grenze bei Aufwandsentschädigungen?- nur Interessehalber. -
Hallo,
ich jobbe eine oder zwei Stunden in der Woche für die Caritas und andere soziale Organisationen. Dafür bekomme ich eine Aufwandsentschädigung. Ehrenamtliche Tätigkeiten mit Aufwandsentschädigung gelten nicht als Einkommen. Richtig? -
Hallo Salle,
danke für die Information. Ich verdiene schon 165€ im Monat. Kann ich zusätzlich noch einen Gewinn von z.Bsp. 200€ bekommen, oder wird das dann zusammengerechnet (bei ALG I)?
Wenn ich z.Bsp. 1000€ gewinnen würde, was würde passieren?
Ich bekomme noch 3 Monate ALGI, wie lange wird das Konto rückwirkend überprüft, nachdem man ALGII beantragt hat? -
Hallo Salle,
was heißt "gilt als Einkopmmen"? Ich darf 165 € dazuverdienen, oder? Davon habe ich jetzt schon 110 € verdient?
Ich bekomme noch ALG I, ist es da anders? Wird das Konto rückwirkend überprüft, wenn man ALG II beantragt? -
werden Gewinne vom ALG II abgezogen? Ich habe 110 ? bei Sportwetten gewonnen. Kann ich mir das aufs Konto überweisen lassen?