Hallo Sale,
Entschuldigung für die späte Antwort - viel um die Ohren zur Zeit.
ja, alle wissen, dass ich eine Diplomarbeit schreibe und das Arbeitsamt zwingt mich auch nicht zu arbeiten, aber die Firma möchte, dass ich kündige, weil ich so lange nicht zur Arbeit kommen kann.
Ich habe dort erklärt, dass ich im Falle einer Kündigung den Anspruch auf ALG verliere. Darauf meinte das Personalbüro, ich soll dann einen Aufhebensvertrag unterschreiben, weil dann, wie sie es gehört haben, nichts gekürzt wird.
Weißt du vielleicht, ob das wirklich so ist?
Wird mir nichts gekürzt, wenn ich einen Aufhebensvertrag/Aufhebungsvertrag unterschreibe?
Kann man eigentlich mit so einer Frage auch zum Sachbearbeiter gehen? Wird er nicht denken, dass ich diese Arbeit einfach loswerden möchte?