Beiträge von Ghost_he

    Die Höhe der Kaution beträgt zwei Kaltmieten plus Nebenkosten. Das sind alles in allem rund 610?.


    Also nicht mal eben ne Kleinigkeit und ja den Vermieter hab ich diesbezüglich gefragt und er hat damit schlechte Erfeahrungen gemacht und besteht auf sofortige Zahlung der Kaution, doch selbst wenn er drei Raten angenommen hätte wäre es mir unmöglich diese allein aufzubringen.

    zitat:


    Hartz-IV-Empfänger, die eine Wohnung neu beziehen, müssen eine unter Umständen anfallende Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil (AZ.: L 6 AS 145/07). Demnach dürfe auch ein vom Staat gewährtes Darlehen nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden.


    Der Landkreis Kassel hatte von einem Bezieher von Hartz-IV verlangt, ein für eine Mietkaution gewährtes Darlehen in monatlichen Raten in Höhe von 50 Euro zurückzuzahlen. Die Richter des Landessozialgerichts werteten dieses Vorgehen allerdings als rechtswidrig.
    Ein gewährtes Darlehen müsse für den Empfänger zins- und tilgungsfrei sein, so die Richter. Dabei wiesen sie zudem auch auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin.
    Zudem, so die Richter, sei dem Landkreis Kassel auch keinerlei Schaden entstanden. Immerhin sei es vertraglich geregelt, dass dem Kreis als Leistungsträger auch die Kaution zurückgezahlt werden sollte.

    Bei meiner alten Wohnung habe ich keine Kaution gebraucht da mein Vermieter aufgrund meiner ALG Bezüge Verständnis hatte dass ich die Kaution unter großen Schwierigkeiten nur aufbringen könnte. Ablöse für die alten Möbel bekomme ich keine, da es meine Schwester ist die meine Wohnung übernimmt und sie sich gerade von ihrem Mann trennt der natürlich nicht zahlen will.


    Also hab ich da leider keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
    Mein derzeitiger Wohnort ist etwa 150km vom Arbeitsplatz entfernt also viel zu weit.....die kosten für die ARGE die entsehen würden wäre ja nur ein Darlehen das sie ja zurückgezahlt bekommen von mir...also entstehen ja in wirklichkeit keine kosten für die.

    hallo...


    ich habe folgendes Problem !!!


    Ich wohne in Helm. (Nds.) und möchte jetzt nach Einb. (Nds.) umziehen weil ich dort in der Nähe einen 400? Job gefunden habe mit der Oprion auf Übernahme in einen festen Vollzeitjob Anfang nächsten Jahres. In Einb. habe ich sogar schon ein möbiliertes Appartment gefunden bei dem die Miete wesentlich niedriger ist als in meiner jetzigen Wohnung. Für meine Wohnung habe ich auch bereits einen Nachmieter gefunden der die Wohnung inkl. Möbel komplett übernehmen würde. Es fallen also für die ARGE in Helm. keinerlei Umzugs- oder sonstige Kosten an. Trotzdem wird mir die Zustimmung der ARGE Helm. verweigert.
    Dadurch kann ich in Einb. bei der zuständigen ARGE aber keinen Antrag auf Darlehen stellen um die notwendige Mietkaution für das Appartment bezahlen zu können. Da ja jeder weiss dass es so gut wie keine Wohnung mehr ohne Mietkaution gibt, ergibt sich ergo, dass ich in Einb. keine Unterkunft bekomme und dadurch den Job nicht anfangen kann...


    Wer weiss Rat ob sich ein Gang zum RA lohnen würde. Bitte um Eure Infos da ich den Job nicht aufgeben will nur weil die ARGE Helm. befürchtet dass ihnen kosten durch meinen Umzug entstehen könnten


    Gruss


    Ghost_he