Beiträge von ekp

    Ich weiß nicht ob dieses Thema hier schon behandelt wurde. Trotzdem habe ich einen Hinweis im RTL-Text entdeckt der die Zahlung des Fahrtgeld von und zum Amt betrifft.


    Zitat vom 08.12.2007 22:02:38 Uhr


    ALG II: Fahrtkosten werden erstattet.


    Hartz iV-Empfänger können sich die Kosten für Fahrten zu den Pflichtterminen bei den Sozialberichten erstatten lassen.
    Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Agentur für Arbeit auch geringfügige Beträge erstatten muss.


    Die Ansicht der Abeitsagentur, sie müsse nur Kosten über 6 Euro erstatten, folgten die Richter nicht. Denn eine "Bagatellgrenze" von 6 Euro wird den beschränkten Verhältnissen eines ALG II-Bezihers nicht gerecht.


    Zitat Ende


    Az. B 14/7b AS 50/06 R

    Hallo liebe Forums-Mitglieder,
    ich bin neu hier und weiss daher noch nicht in welchem Thread ich meine Frage einstellen soll.
    Auch meine Suche nach diesem Thema hat mir nicht geholfen.


    Meine Frage lautet: Darf das Amt für Arbeit mich und meine Frau als ALG-II Bezieher unter Druck setzen zum Amtsarzt zu gehen ? Ist das nicht eine Zwangmaßnahme ? Lt. Fallmanager besteht die Notwendigkeit unsere Arbeitsfähigkeit fest zu stellen. Ist diese Maßnahme eigentlich gesetzlich geregelt ?


    Dieser Arzt kennt jedoch nicht die Vorgeschichte meiner Krankheit (Epilepsie). Mein Neurologe bzw. Hausarzt wissen viel mehr über mich und meine Frau, die übrigens psychisch erkrankt ist, bescheid. Warum reicht ein solches "GUTACHTEN" von diesen Ärzten, denen ich vertraue, nicht ?


    Was geschieht wenn ich den Gang zum Amtsarzt verweigere ?


    Besten Dank im Voraus.


    EKP