Beiträge von tannediebeste

    hallo, soviel ich weiss, wird das geld, in dem monat, in dem es zufliesst, als einkommen angerechnet.


    angegeben werden muss jedes einkommen, wo da der freibetrag liegt, weiss ich nicht, beim nebenjob sind es hundert euro.


    ich glaube es ist auch ein unterschied, ob das geld regelmässig zufliesst oder nicht.......


    im nächsten monat gilt es als sogenanntes vermögen, da hat das kind seit 2004 4100euro frei. bin mir aber auch nicht sicher, ob sich der vermögensfreibetrag geändert hat.


    würde einfach mal bei der arge nachfragen, wieviel du wann für dein kind sparen darfst.


    oder lass doch die großeltern ein konto für dein kleines eröffnen.


    ich weiss es werden jetzt manche wieder " DAS IST BETRUG!!!!!!!!!":mad: schreien............



    ich weiss, dass es um die feststellung der bedürftigkeit geht.........und ich habe nix zu verbergen!!!
    wie schon erwähnt, es geht mir nur darum , nicht über alle jemals gehabten konten auskunft geben zu wollen. da werd ich ja nimmer fertig........


    dennoch verstehe ich alle, die ihr geld vor beginn des leistungsbezuges beiseite schaffen wollen.


    Denn wenn man irgendwelche anschaffungen zu tätigen hat, z. Bsp. autokauf oder man geld für die ausbildung der kinder zurücklegen will (ganz abgesehen von der rente), dann ist das von den hartz IV leistungen schlicht und einfach unmöglich. Doch selbst wenn es möglich wäre, so ist es nur bis zum Freibetrag erlaubt, da kommt man aber nicht sehr weit mit.


    Ich glaube, wer sein geld beiseite schaffen will, tut das nicht um reich zu werden, sondern um sich abzusichern........


    ich weiss dennoch, dass dies nicht rechtens ist, aber verständlich allemal..........


    schönen abend noch...........

    Grüsst euch, hallo zusammen, ich habe zwei Fragen.


    1. Kann die Arge nur Bankauskünfte bei Banken einholen, die man bei Antragsstellung angegeben hat oder gibt es eine zentrale Stelle, die ihnen nennen darf, wo man welche Konten in Deutschland hat oder hatte?


    2. Wie lange darf/kann sich die Arge über vor der Antragsstellung gekündigte Konten Auskunft holen.
    BSP. Konto gekündigt am 1.6.2006, Antragsstellung am 1.7.2006


    Vielen DAnk für eine Auskunft............Macht es gut.........