Beiträge von Humpert

    Das der Mieter der Vertragspartner ist, ist mir bewusst nur frage ich mich ob die ARGE sich so aus der Verpflichtung ziehen kann? Sie bewilligt doch den Wohnraum wenn er angemessen ist.


    Wie sieht es aus wenn die jemanden für 3 Monate sperren, können die auch dann die Miete einbehalten?


    Wenn JA, ist es doch das beste das man solchen Menschen keine Wohnung mehr anbietet. Der Gesetzgeber lässt uns Vermieter dann im Stich und das wird so nach und nach seine Runde machen.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hallo Mitglieder


    ich bin Vermieter von einer Wohnung in Schwerte und seit einem halben Jahr kommt die Miete von der ARGE in Schwerte unregelmäßig bei mir an. Es wurde mit der Mieter (ALGII Empfänger) und der ARGE Schwerte vereinbart, das die ARGE die Miete auf das Konto des Vermieters, also meinem, überweist.
    Wie gesagt wird seit einem halben Jahr nur unregelmäßig gemacht. Wenn man versucht nachzufragen wo die Mietzahlung abgeblieben ist, ist keiner zu erreichen und andere Mitarbeiter können keine Auskunft geben. So zuletzt am 02.11.07
    Es macht den Eindruck das ich als Vermieter dazu missbraucht werde die ALGII Empfänger zur Ihren Pflichten zu rufen. Sanktionen wenn die erforderlich sind, was ich aber nicht weiß, werden mit nicht Zahlung der Miete geahndet.
    Jetzt möchte ich mich gegen diese Machenschaften zu wehr setzen. Wie kann ich wirkungsvoll dagegen vorgehen? Wer weiß Rat?


    Ansonsten sehe ich das derzeitige Mietverhältnis als gefährdet und werde die außerordentliche Kündigung aussprechen. Das bedeutet Fristlos.


    Kann ich die Kündigung mit einem Gerichtsbeschluss durchsetzen? Meine Existenz ist dadurch gefährdet.


    Vielen Dank für Eure Hilfe und Meinung.