Alles anzeigenHallo Christina,
das Wort ansich besagt ja schon was eine Aufwandsentschädigung ist. Nämlich kein Zusatzverdienst sondern die Entschädigung für einen Aufwand den Du zuvor geleistet hast.
Es ist also richtig dagegen notfalls zu klagen. - Kostet zudem noch nicht einmal soviel wie man immer glaubt, denn als Leistungsbezieher von HARTZ IV hast Du in der Regel einen Anspruch auf Auskunft und Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Dazu musst Du allerdings zuvor bei Gericht, ähnlich dem "Armenrecht" einen Antrag auf "Rechtsbeihilfekostenübernahme" stellen ( denke dran das Du den Leistungsbescheid dabei hast) ( Manchmal wird auch nach einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gefragt ). Mit diesem gehst Du dann zu einem Rechtsanwalt, meist empfiehlt Dir der Rechtspfleger sogar einen sehr guten und dort zahlst Du eventuell 10,-€ ähnlich wie bei den Ärzten. Die Wartezeiten für Verfahren sind allerdings sehr lang und können bis zu einem Jahr betragen, nur oftmals führt die Korrespondenz des Anwaltes mit der ARGE schon zu Einsicht auf höherer Ebene, die verlieren nämlich genügend Verfahren und begreifen langsam das Sie nicht alles mit den Menschen machen können.
Hinsichtlich des Freibetrags / Anrechnungsfreier Zuverdienst weis ich von Zahlen zwischen 100 und 165€
die ohne Berücksichtigung als Einnahme zum HARTZ IV Geld dazu verdient werden dürfen, was sich ja aus Deiner Zahl heraus auch zu bestätigen scheint.
Mit der Abwesenheit musst Du vorsichtig sein, in vielen Vereinbarungen steht das darüber der Fallmanager im Vorfeld informiert werden und seine Zustimmung geben muss, sonst drohen Sanktionen. Der Einzugsbereich der ARGE darf oftmals nur mit ausdrücklichem Einverständns verlassen werden.
Das Driite Reich läßt Grüßen!
Ich hoffe, das Dir die Informationen weiterhelfen.
Nachdem ich deine zig hetzerischen und anmaßenden Beiträge gelesen habe frage ich mich, ob du die Zeit und Aufwendungen auch für deine Jobsuche aufbringst???