Beiträge von julitschka



    Nachdem ich deine zig hetzerischen und anmaßenden Beiträge gelesen habe frage ich mich, ob du die Zeit und Aufwendungen auch für deine Jobsuche aufbringst???

    Hallo,


    erstmal, wenn du versuchen würdest etwas genauer und mit weniger "blabla oder okay, okay" zu schreiben, wäre dein Bericht einfacher zu deuten. Versuche es jetzt trotzdem mal.
    Dein Vater hat damals nicht den Antrag auf ALG II Leistungen gestellt, oder? Habt ihr einen Ablehnungsbescheid bekommen? Wenn ihr keinen Antrag gestellt habt - Pecht gehabt. Dein Vater hätte die tun können. Habt ihr einen gestellt und es war eine Ablehnung, wegen zu hohem Einkommen kann man da auch nichts machen. Es ist richtig, dass du dich selber hättest versichern müssen. Hättest darüber aber auch einen Antrag im Job Center stellen können. Zuschuss zur KV/PV nennt sich das.
    Nun da du 25 bist, bildest du deine eigene BG, ohne Angaben der Eltern ( nur als Haushaltszähler, damit die Miete nur zu einem Anteil gezhalt wird). Es ist egal ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder eine eigene Wohnung beziehst. Eine BG bildest du ketzt nur noch wenn du heiratest, eine eheähnliche Gemeinschaft führst oder ein Kind bekommst. Bis dahin bist du eine ein Mann BG. Und wenn es nur 197 Euro sind, weil du Zuhause halt nichts abgeben musst und auch zu essen bekommst, ist das so. Der Staat zahlt doch nicht alle Nase lang, obwohl man versorgt wird.
    Zur Krankenkasse würde ich sagen, da musst du in den sauren Apfle beißen und zahlen.


    Warum informiert ihr euch alle erst, wenn es zu spät ist und das meckern losgeht und nicht vorher???????


    LG Jule

    Nein, deine Tochter muss dich nicht von Ihrem Geld unterstützen. Sie ist dir zu keinem Unterhalt verpflichtet. Haushaltszähler heißt, dass nur noch 2/3 ( du und dein anderes Kind) von der ARGE an Mietkosten übernommen werden. Solltest du von deiner Tochter Mietkosten verlangen, musst du das bei der ARGE anzeigen, damit das als Einkommen gewertet werden kann.


    LG Jule



    Falsch!!! Deine Tochter wird nur noch als Haushaltszähler gewertet und muss nicht Ihr Einkommen für euch aufbringen. Gem. § 7 Abs III Nr. 4 SGB II gehören unverheirate, erwerbsfährige Kinder dann zur BG wenn sie Ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten können. Dies kann deine Tochter. Somit nicht BG und kein Einkommen was angerechnet wird.
    Finde es tlws. krass,w as hier für Aussagen getroffenw erden.


    LG Jule

    Da die Pfändungsgrenze bei mindestens 990 Euro liegt, wirst du wohl an deinen Mann etwas zaheln müssen. Da dua ber durch die km zur Arbeit hohe Werbungskosten haben dürftest, würde ich mich an deiner Stelle mal beim Amtsgericht oder einem Anwalt erkundigen, ob diese mit angerechnet werden, so dass deine Grenze höher liegt.
    Sinn und zweck der Pfändungsgrenze ist, dass du selberd ucrh die Unterhaltszahlungen kein Sozialfall wirst.


    LG Jule

    Ich würde versuchen den Antrag zu stellen. Bei mir haben schon Leute mit mehr EK einen Antrag gestellt. Immerhin hast du ja noch einen Freibetrag..in diesem Monat von 224 Euro ( 720E, davon 100 Euro frei und von den 620 Euro nochmal 20 % frei). Somit könnte es durchaus sein, dass du noch einen geringen Anspruch hast. Du müsstest monatlich deine Verdienstabrechnungen einreichen, damit monatlich eine Neuberechnung durchgeführt werden kann. Sollte der Antrag bewilligt werden, annst du dich von der GEZ befreien und bei der Telekom u.U. eine geringere Telefongebühr. Deine tatsächliche Miete würde längstens 6 Monate übernommen werden.


    LG Jule

    Hallo,


    vorneweg sei gesagt, dass ich nicht glaube, dass Ihr wieder zu euren Eltern ziehen müsst. Ihr habt die Wohnung erst bezogen als Ihr davon ausgegangen seit in Arbeit zu stehen und nicht auf staaliche Hilfe angewiesen zu sein. Es kann nicht verlangt werden, dass wenn man einen festen Job mit geregeltem Einkommen hat, bis 25 bei den Eltern zu wohnen. Hast du einen befristeten Vertrag? Warum denkst du, dass du bald a´los bist?
    Ihr wolltet euch ja nicht mutwillig hilfebedürftig machen. Was allerdings, im Falle des ALG II Bezuges, geprüft wird, ist ob Unterhalt von deinen Eltern für dich gezhalt werden kann. Sie sind noch verpflichtet dich, im Falle von hilfebedürftigkeit, zu unterstützen.
    Deine Freundin und du werdet eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sprich, auch Ihr Einkommen wird angerechnet werden. Ihr wohnt zusammen und wirtschaftet auch zusammen ( Mietzahlungen, Einkauf etc.) somit wird vermutet, dass ihr eheähnliche Gemeinschaft führ und als BG zu betrachten seit.
    Bezieht deine Freundin BaB?


    Lg Jule

    Das stimmt nicht! Gem. § 7 III SGB II gehören zur Bedarfsgemeinschaft die unverheirateten Kinder nur dazu, wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Umkehrschluss, jeder der das 25. Lebensjahr vollendet hat, ist eine eigene BG.
    Dies ist auch das, was ich und meine Kollegen seit 2006 praktiziere.
    Somit, eigenen Antrag stellen, die Nachweise für die anfallenden Kosten des Hauses mitbringen, so dass der Anteil errechnet und aneraknnt werden kann. Nachweis über die Zahlungen nicht vergessen.
    LG Jule