Beiträge von MmeScully

    Ich habe eine Frage, die nicht direkt auf Wohngeld zieht aber damit zu tun hat / haben kann.


    Es geht um eine Wohnberechtigungsschein-ähnliche Wohnungsförderung für Leute, die unter einem Gesamteinkommen pro Jahr von ca. 24 000 liegen. Um sich für diese Wohnung zu bewerben, muss ein sogenannter RLvF-Schein beantragt werden, einem WBS (Wohnberechtigungsschein) ähnlich.


    Es scheint so, dass es schwierig bis unmöglich ist, zwei Scheine zu beantragen (jeder einen beim jeweils zuständigen Bezirksamt) und diese beim zukünftigen Vermieter zusammenrechnen zu lassen. Wird jedoch ein gemeinsamer Antrag gestellt, so muss eine Erklärung zur Lebenspartnerschaft ausgefüllt werden, in der man sich verpflichtet, mit dem anderen Mietbewerber "eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft i.S. von § 18 Abs. 2 Nr. 4 WoFG [...] zu begründen".


    Was bedeutet das genau: Und können Folgewirkungen für später eventuell erfolgende Anträge - auf Wohngeld, Arbeitslosengeld etc. entstehen, auch wenn sie in anderem Kontext gestellt wurden? Geht man damit eindeutig eine Bedarfsgemeinschaft ein - bzw. kann dieser Wisch später zur Belegung dessen herangezogen werden?