Beiträge von Wasabi

    Danke!


    Ja, also dass es prinzipiell Einkommen ist, das weiß ich.
    Nur wie begründe ich ihr die Freibeträge? (es geht ja nur um das Krankenkassengeld und ca. 200?, die komplett für Lehrmaterial und so da sind)
    Sie meinte halt immer "neee, wird nur der 100? Standardfreibetrag beachtet". Mehr nicht.


    Gibt es da irgend nen Paragrafen zu? Denn bei meiner Anmeldung wurde mir eben gesagt, dass diese Kosten (o.g.) eben abgerechnet werden.


    Ich werde denke ich vorerst den BEscheid abwarten. Denn wer ihr Teamleiter ist, weiß ich nicht. Sie geht auch bereits nicht mehr ans Telefon, wenn ich anrufe (nach 3 Anrufen in 2 Wochen...)


    Bin echt irgendwie überfragt zZt.


    lg!

    Hallo!


    Mein bzw. unser Problem ist folgendes:
    Mein Freund und ich leben zusammen, er bekommt ein Stipendium (Doktorarbeit) und ich bin derzeit dabei meinen ALG2 Antrag durchzubekommen.
    Leider habe ich eine extrem schlimme Sachbearbeiterin, die mir einfach nichts sagt und mich ständig weitervertröstet.
    Eins jedoch hat sie mir gereits klipp und klar gesagt: Sie wird das gesamte Stipendium als Einkommen berechnen und ist auch auf meine Vorlage des §11 hin nicht davon abgewichen. Das Stipendium enthält ja zweckbestimmte Einnahmen (wurde auch bescheinigt vom Chef) und v.a. muss davon auch Krankenkasse bezahlt werden - all das will sie nicht anerkennen.


    Ich hab auf jeden Fall schriftlich gefordert, dass Sie mir dies ausführlich begründen soll (im Bescheid oder so). Nur fällt mir ausser deisem Paragraph des SGBII auch nichts mehr ein.


    Kennt irgendjemanden so einen Fall bzw. noch andere "Argumente", die ich nutzen kann?


    Habe immer noch keinen BEscheid, daher nichts handfestes, nur wird das auch noch dauern... ihr fällt immer noch was ein, was sie haben will :(


    danke und lg!