Beiträge von Steffi_RN

    'Nabend...


    Mein Freund ist in einer schulischen Ausbildung zum Sozialassistenten, die er mit diesem Schuljahr beendet. Ab August beginnt er die Ausbildung zum Erzieher. Er bezieht Schüler-Bafög, 455 Euro im Monat. Ab August bekommt er kein Kindergeld mehr und muss sich selbst versichern, weil er quasi die Altersgrenze erreicht hat. Diese Umstände führen dazu, dass das Bafög nicht mehr ausreicht. Eine Mitarbeiterin beim zuständigen Bafög-Amt sagte, er hätte Anspruch auf zusätzliches ALG II. Ich hab nachgeschaut und § 22 Abs.7 SGB II gibt der Mitarbeiterin Recht. So weit so gut. Ab da beginnt aber die Unklarheit. Denn letzte Woche waren wir bei der Arge hier vor Ort. Mein Freund hatte sich schon mal allein erkundigt und da hieß es wir müssten beide kommen, da sie von beiden die Ausweise bräuchten, da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft sind. Nun gingen wir also zu zweit da hin. Und wir bekamen einen kompletten Antrag auf ALG II. Nun ist mein Kenntnisstand allerdings der, dass man nur einen Antrag auf Kosten der Unterkunft stellen muss, also einen ganz anderen Antrag. Es geht schließlich nicht um eine Eingliederungsleistung im Sinne des SGB II. Welchen Antrag müssen wir nun stellen? Ich trau dem Amt nicht über den Weg. Wie wird der Zuschuss im Endeffekt überhaupt berechnet? Anhand der normalen Bedarfsprüfung für das ALG II, oder werden da angemessene Kosten für Unterkunft und der Betrag, den das Bafög zum Wohnen dazugibt, gegengerechnet? Hab im Internet nichts Eindeutiges gefunden und nun dachte ich ich frage mal hier.


    Danke und liebe Grüße,
    Steffi_RN

    Hallo!


    Ich studiere momentan im zweiten Semester. Wegen einer Krankheit kann es sein, dass ich ein Urlaubssemester einlegen muss. Bekomme ich währenddessen weiterhin Bafög, zumal ich ja kein weiteres Einkommen hab? Oder stehen mir andere Leistungen zu?


    LG Steffi

    Nee, will ja nicht betrügen. Wusste nur nicht, wie die Rechtslage da aussieht... In meinem Bafögbescheid steht die Halbwaisenrente drin, ist korrekt. Ich bekomme 341 Euro Bafög (ohne Wohnzuschuss), 117 Euro Halbwaisenrente und 154 Euro Kindergeld. Die Wohnung, die wir in Aussicht haben kostet etwa 350 Euro warm.

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem: Mein Freund und ich wollen nach Möglichkeit Anfang 2008 zusammenziehen. Er ist momentan noch beim Bund, bezieht aber ab Anfang 2008 erneut ALG2. Er wohnt noch zu Hause bei seiner Mum. Die Wohnung hat ein Zimmer zu wenig, sodass seine Mutter im Wohnzimmer auf dem Sofa schläft, also kein Zimmer für sich hat. Zwischen den Beiden ist immer wieder Streit, meist wegen Platz und vor allem wegen Geld.
    Ich bin Studentin, beziehe Bafög. Wir haben ein Wohnungsangebot... Ein Antrag, dass er trotz U25 ausziehen darf aufgrund der Wohnsituation wurde gestellt. Nehmen wir mal an, er darf ausziehen (bei einem Freund von uns hat das funktioniert, die Wonsituation war dort genauso...), dürfen wir dann zusammenziehen? Ich habe gehört, dass Einkommen verrechnet wird. Aber zählt mein Bafög als Einkommen? Darf das verrechnet werden? Wir möchten nicht als Wohngemeinschaft zusammenziehen, wo jeder sein eigenes Zeug haben muss und würden natürlich gern auf legaler Ebene zusammen wohnen. Welche Möglichkeiten haben wir? Was wird verrechnet und was nicht? Zusätzlich beziehe ich nämlich noch Kindergeld und Waisenrente...


    LG Steffi_RN