Werde demnächst mit meiner kleinen Tochter von meinen Eltern in eine eigene Wohnung ziehen. Die Wohnung liegt in einer anderen Stadt, damit ändert sich mein zuständiges Amt.
Welches Amt zahlt mir nun die Erstausstattung? Es wäre völlig unsinnig, wenn ich die Erstausstattung erst nach dem Umzug und nach erneuter Beantragung des ALGII in der neuen Stelle beantragen kann. Das würde ja bedeuten, daß ich erstmal 2-3 Monate ohne die nötigen Dinge mit dem Kleinkind in der Wohnung hocke.
Kann mir jemand raten, wie und ob ich eine Möglichkeit habe, die Erstausstattung noch beim alten Amt zu beantragen, damit das Geld auch zum bzw, vor dem Umzug zur Verfügung steht?
In der neuen Wohnung sind einige Dinge, wie z.B. Küche und zwei Schränke, die ich gebraucht vom Vormieter übernehmen kann. Kann ich darauf bestehen, daß mir das vom Amt übernommen wird oder muß ich mir gefallen lassen, das die bestimmen was in die Wohnung darf?