Beiträge von Sarah Hase

    Habe heute eine Mietbescheinigung bei einer neuen Arge abgegeben, bin eigentlich in einem anderen Ort bei der Arge, möchte aber zum 01.03. umziehen und da wäre dann die neue Arge zuständig.
    Der SB ist aber sehr seltsam, er stellt lauter Fragen die mir irrelevant und schikanös vorkommen und ausserdem bestellt er mich immer in die Arge und am Ende komme ich genauso schlau wie vorher raus.
    Ich hab ihm gesagt dass ich das mit der Wohnung schnell wissen muss, und er meinte nur ich solle mich wegen der Wohnung Anfang Februar nochmal melden, jetzt muss ich aber wegen dem Kindergarten (ist ja auch dann ein neuer), wegen dem Vermieter der neuen Wohnung und meinem Nachmieter (den ich schon parat hätte) und wegen einem Krankenhausaufenthalt im Februar schnell wissen, ob ich die Wohnung haben kann oder nicht.
    Ich habe überlegt ob es nicht sinnvoll wäre, aufgrund der Behandlung des neuen SB schriftlich die schnellstmögliche Bearbeitung der Genehmigung zu fordern, da ich und alle anderen dass schnell wissen müssen und ob es als Provokation aufgefasst wird, wenn ich dem Teamleiter eine Kopie dieses Schreibens zukommen lasse (würde dem SB gegenüber in dem Schreiben natürlich erwähnen dass der Teamleiter eine Kopie erhält).
    Ich habe nämlich in dem Ort eine passende Wohnung für mich und meinen Sohn gefunden die tatsächlich von Preis und Größe her passt und würde gern bald wieder halbtags arbeiten gehen. Aber wenn der SB weiterhin so einen Ärger macht (ist nicht der erste unangenehme Kontakt bisher gewesen), dann zögert sich mein Umzug zu lang hinaus und mein Nachmieter springt mir noch ab.
    Gute Gründe für den Umzug habe ich genug und meine bisherige Arge ist auch bereit mir die Umzugskosten zu erstatten. Von daher alles kein Problem, aber ich verstehe nicht warum ein SB zwei, drei Wochen lang brauchen soll um die Mietbescheinigung anzusehen, fest zu stellen dass die Kosten angemessen sind und die Wohnung abzusegnen.
    Der Ort in den ich ziehen will ist eine Reichen-stadt und die dazugehörende Arge gilt als eine sehr schwer umgängliche, sie hat ehrlich gesagt einen ziemlich miesen Ruf.
    Der Teamleiter der Arge gehört allerdings auch zu meiner jetzigen Arge, mit denen ich sehr, sehr gut klar komme, also erhoffe ich mir von ihm ein wenig Entgegenkommen. Und daher auch die Frage ob ich ihm eine Kopie zukommen lassen sollte, damit es schneller geht?

    antrag auf darlehen für eine mietkaution braucht sie nicht stellen sondern einen antrag auf übernahme der kaution, die arge bekommt die kaution beim auszug eh zurück. daher ist ein darlehen nicht nötig, ist sogar verboten, ich hab das im internet noch gesehen. bitte selbst googlen, hab grad den link nicht sorry, bin in eile.

    War bei der ARGE.
    Ich habe meine Gründe=> Förderung des kranken Kindes, Selbstständigkeit im sozialen Leben, bessere Verkehrsanbindung, Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme, Fahrschule, etc. angegeben. Und das ansich ist soweit nicht das Problem des SB gewesen.
    Was er aber trotz der Tatsache dass es sich hier um eine WG und nicht um eine HG noch um eine BG handelt(!), versucht hat mir weis zu machen ist, dass er mir nur eine 75qm² Wohnung zu 315 € kalt (hiesiger Mietspiegel für eine BG[=Bedarfsgemeinschaft!]) berechnen dürfe.
    Ich halte das für reinen Unsinn!
    Ich nutze schließlich nicht die Räume meines (zukünftigen) Untervermieters mit! Noch zahle ich bzw die Arge die komplette Miete, sondern nur einen Anteil. Der SB wollte die Tatsache dass er einen Untermietvertrag bewilligen soll nicht akzeptieren, sondern beharrte auf die Angaben für den Hauptmieter.
    Ich frage mich jetzt ob der SB das einfach so willkürlich berechnen darf, ich bezweifle das stark und werde mich noch bei sozialen Einrichtungen darüber informieren und hoffen, dass auch jemand in diesem Forum darüber Bescheid weiß.
    Ausserdem würde ich gern wissen was passiert wenn ich, rein theoretisch, einfach für eine Wohnung einen Untermietvertrag bekommen könnte bei dem mein Wohnraumanteil und mein Mietanteil für mich und mein Kind angemessen wären. Dürfte die ARGE das ablehnen?
    Würde mir gegebenenfalls ein Sozialgericht Recht geben?
    Ich habe natürlich schon daran gedacht dass es sein kann dass mein UnterVermieter seinen Hauptmietvertrag kündigen kann und ich dann auch ausziehen muss. Bei einem Untermietvertrag ist doch klar, dass ich dann ja nicht mehr in der WG bleiben kann. Somit würden auch keine (bis zu) 6 Monate überhöhte Kosten der Unterkunft anfallen, weil ich eh aus der Wohnung rausmuss, wenn diese gekündigt ist.

    Wenn abzusehen ist dass die Kosten zu hoch für dich sind, würde ich aber vorher einen Antrag stellen. Aber wenn du schon selbst gezahlt hast, dann wird weder gezahlt noch sonst was getan. Also auch nichts geprüft.

    Wenn die Arge dich zum Umzug zwingt, müssen die meines Wissens nach für die Kosten eines Umzugsunternehmens und Möbelpacker aufkommen. Aber ich glaube da musst du dann Kostenvoranschläge für einreichen. Lass das vorsichtshalber machen bevor irgendwas unterschrieben ist, sonst bleibst du auf den eventuellen Kosten nachher noch sitzen!
    Neue Möbel musst du beantragen. Googel mal oder such hier im Forum da steht sicher was zu. Bestimmt haben schon andere in einer ähnlichen Situation ihre Erfahrungen und ihr Wissen ins Internet gestellt.



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    3 Fragen wenn man bei der ARGE ist: Warum? Wo steht das? Können Sie mir das schriftlich geben?

    Kann mir auch nicht vorstellen dass die was dagegen sagen können, aber ich frag mal lieber vorher bevor ich was tue wo ich mir die Energie auch hätte sparen können. Denn diese Situation zur Zeit macht einen schon echt fertig und mit der WG erhoffe ich mir wesentliche Verbesserungen für mein Kind und mich. Vorallem hab ich ja auch nicht vor arbeitslos zu bleiben.... :)
    Falls trotzdem jemand noch Tipps hat, gerne, vielleicht hat ja auch einer mit genau sowas schon Erfahrung. Hab sonst im Internet nichts dazu gefunden. : /

    Hallo, ich bin grad noch 25, werde in ein paar Tagen 26, bin alleinerziehend mit einem 3jährigen, chronisch kranken Kind und möchte gern mit einem guten Freund eine Wohngemeinschaft gründen.
    Ich bin anderweitig vergeben und ich habe keine eheähnliche Beziehung zu oben genannten Freund. Wir hätten in der Wohnung (Maisonette, also über 2 Etagen) die wir uns schon angesehen haben, eine perfekte Raumaufteilung, mein Kind hätte endlich ein eigenes Zimmer, ich ein eigenes Schlafzimmer, separate Toilette mit Waschbecken, gemeinschaftliche Küche, gemeinschaftliches Wohnzimmer mit Essbereich und gemeinschaftliches Badezimmer, der Bekannte hätte ein eigenes Schlafzimmer und ein eigenes Arbeitszimmer.
    Er geht ganztags arbeiten, ist fast nie zuhause, allein schon wegen der langen Arbeitszeiten und ein sehr ruhiger Zeitgenosse, so dass ich mir eine WG mit ihm gut vorstellen kann.
    Wir haben einige Gründe warum eine WG sinnvoll für uns wäre. Erstens wir möchten beide gern endlich wieder in unserem Heimatort leben, zweitens die Mieten für Alleinlebende sind einfach zu horrend oder die paar wenigen Wohnungen die vom Preis her gehen, sind Bruchbuden mit kriminellen und sozialschwachen Umfeld, ausserdem ist meine jetzige Wohnung für mich und das Kind zu klein, liegt weit ab vom Schuss und ich habe kein Auto geschweige denn Führerschein, muss zum Kindergarten sehr weit laufen, habe keine Einkaufsmöglichkeiten, keine Ärzte, so gut wie nichts eben in der Nähe und die Busverbindung ist weit entfernt und ziemlich schlecht. Arbeiten gehen ist in diesem Umfeld leider geradezu unmöglich, da ich nicht wüsste wie ich zur Arbeit kommen soll von hier aus, ausserdem bin ich gar nicht rechtzeitig zurück da der Weg vom Kindergarten (Nachbardörfchen) hin und zurück so lang dauert dass es von der Zeit her nicht reicht. Da das Kind zudem chronisch krank ist, kann es auch nur halbtags in den Kiga gehen, nachmittags muss ich es zuhause behalten. Ich würde sehr gern endlich den Führerschein machen und wieder in den Beruf einsteigen (bin Arzthelferin).
    Jetzt frage ich mich, was muss ich beachten, bin grad erst (Mai-Juni) vom Erdgeschoss aus einem(!) Zimmer in die erste Etage bei meinen Eltern (ARGE zahlt normale Miete) in zwei Zimmer eingezogen, der nächste Umzug wäre aber eh frühestens März nächsten Jahres.
    Würde die neue ARGE (neuer Wohnort) die WG genehmigen (wir könnten nachweisen dass wir keine Bedarfsgemeinschaft sind, Hausbesuch würde ich nicht ausschließen), dürften die das überhaupt abweisen? Meine jetzige ARGE würde einem Umzug sicher zustimmen, aber das kläre ich noch.
    Kann mir einer helfen, wäre wirklich sehr dankbar. Halte es in diesem abgelegenem Dörfchen nämlich wirklich kaum noch aus, möchte endlich wieder in die Gesellschaft integriert werden und meinem Kind bessere Fördermöglichkeiten zukommen lassen (am neuen Wohnort wäre auch ein integrativer Kiga, was wir jetzt hier nicht haben).
    Umzugskosten, geschweige denn Renovierungskosten habe ich für meine jetzige Wohnung übrigens keine erhalten und Kaution war nicht nötig, da Eltern Vermieter. Umzugskosten waren auch nicht nötig, aber von der Möglichkeit auf Übernahme von Renovierungskosten habe ich leider erst erfahren als es schon zu spät war, man muss ja immer alles vorher beantragen.... :(
    Naja ich glaub sonst habe nichts vergessen. Ich hoffe mir kann einer einen gescheiten Rat geben.
    Habe wirklich Sorge dass ich die Wohnung sonst nicht nehmen kann.
    Danke, liebe Grüße.

    Ich würde auf jedenfall da klagen, denn ihr seid schließlich die die darunter leiden müssen wenn Beamte ihren Job falsch machen, und so bekloppte aussagen von wegen dass die nicht miteinander arbeiten kenn ich auch schon, das müssen die aber. meine früherer arge hat sogar behauptet sie könnten nicht nach draussen telefonieren, was natürlich total gelogen ist, nur not kann man eine Untätigkeitsklage einreichen, es gibt dafür sogar vordrucke, evtl hab ich die noch auf meinem pc. aber morgen hab ich erst mal selber nen termin bei der arge. mal schauen was ich so erlebe.


    Argen sind immer wieder ein Abenteuer.


    Ach ja und zahlt erstmal nichts, die wollen nur versuchen doch noch irgendwo Geld rauszu bekommen, aber das könnt ihr euch als hartz4 empfänger nicht leisten, Beamte sind dreist!

    Ich bin alleinerziehend, ich rauche gar nicht, ich trinke vielleicht zweimal im Jahr ein bißchen ( Geburtstag und Silvester), ich verkaufe zu klein geratene Babysachen bei ebay und kaufe auch dort die größere, soweit ich nich auch einen Teil von großeltern geschenkt bekomme (reicht aber auf keinenfall aus), ich teile meine internetkosten mit meinen eltern und einer mitbewohnerin, daher geht es sehr billig, und da ich keine freunde habe, rufe ich auch nie jemanden an, ausser das amt und da geht eh nie einer ran, also entstehen so gut wie keine verbindungsgebühren, ich und mein kind essen oft bei meinen eltern zu günstigen konditionen (nicht kostenlos), ich gehe zur tafel um den rest an nahrungsbedarf zu decken wofür mich meine mutter verachtet (sehr nett, nicht wahr?), ich gehe mit meinem kind nur spazieren, denn ich habe keinen führerschein, meine eltern sind berufstätig und können (und wollen) mich mit dem kind nich kutschieren. hier fährt auch kaum ein bus, und wenn dann muss ich dazu durch den wald an einer schnellstraße ohne bürgersteig lang. mit kinderwagen sehr gefährlich, aber es bleibt mir oft nichts anderes übrig. ich habe meine möbel geschenkt bekommen und ich kaufe keine schminke und sowas. ich style mich nicht, kostet ja geld. ich seh aus wie ein armer schlucker, und die leute verachten mich. die gez macht mir nur ärger trotz freistellung, ich halte es aber ohne radio und fernseher manchmal nicht aus, trotzdem würde ich manchmal gern der gez meinen fernseher ins fenster schmeißen damit die mit dem terror endlich aufhören. ich gehe nur alle zwei tage kurz duschen und heize kaum, ich ziehe mein kind dafür wärmer an. ich trinke wasser aus dem kran, ich kaufe nie cola und säfte. ich leiste mir abends eine tasse tee. ich koche das meiste für mein kind selbst weil gläser sauteuer sind.


    ich glaube, das kommt so mancher hartz4 mama/ papa sehr bekannt vor....


    wo kann ich denn noch sparen? ich bin nicht mal versichert, ausser haftpflicht die ich seit jahren schon habe. ich fühle mich überfordert und unfähig. wo krieg ich beratung, wer hilft mir? das jugendamt schert sich nicht um mich, die sind unfreundlich und stellen immer nur gegenfragen statt zu antworten.
    und die nächste familienberatungsstelle ist viel zu weit weg von mir, da komm ich nich mal mit dem bus hin.

    Ich verstehe nicht ganz warum die Kindergeldstelle ihr Geld zurück will? Ihr habt doch nur Hartz 4 bekommen, vorallem nur einen Teil davon weil natürlich logischerweise der Restbetrag mit dem Kindergeld aufgefüllt wird. Die Kindergeldstelle versucht bloß Geld zu bekommen was dein Freund rechtmäßig bekommen hat soweit ich das sehen kann. Schließlich ist es normal dass die Arge ihren Kunden sagt dass sie Kindergeld solang wie vom Gesetz her möglich ist beziehen sollen damit die Arge selber weniger auszahlen muss und trotzdem die gesetzlich vorgeschriebene Menge zusammen kommt. Ich würde der Kindergeldstelle an eurer Stelle einfach alle Schreiben der Arge seit Anfang an in Kopie schicken und dann mal fragen warum ihr was deren Meinung nach zurückzahlen sollt. Die Mahnung würde ich nicht bezahlen. Zur Not zieht einen Anwalt hinzu, euer Anteil beträgt glaub ich lediglich 10 Euro, da ihr ja mit dem Hartz4 Beihilfeberechtigt seid. Ruft bei einem Anwalt an und fragt was ihr genau dazu braucht, die wissen das in der Regel ja. Ausserdem würde ich der Arge einen Brief schreiben dass die Kindergeldstelle jetzt Geld haben will und dass die sich doch mit denen auseinandersetzen sollen. Immerhin haben die euch damals deswegen beraten.