Danke für deine Antwort.
Gruß Sven
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Gruß Sven
Hallo!
Wir haben mal eine ganz dringende Frage. Wir sind vor ca. 2,5 Jahren umgezogen. Unsere Wohnung wird durch einen Boiler (hängt bei uns im Bad) mit Warmwasser versorgt. Jetzt haben wir festgestellt, dass uns in den kompletten 2,5 Jahren in unserer ALG II Berechnung eine Wohnung mit Warmwasser berechnet wurde, d.h. man bekommt ca. 27 Euro pro Monat weniger, als wenn eine Wohnung durch einen Boiler mit Warmwasser versorgt wird. (Haben wir durch einen ALG II Rechner im Internet jetzt erst zufällig rausgefunden) Wir mussten letztes Jahr über 500 Euro Strom nachzahlen, was zum größten Teil durch den Boiler verursacht wird. Wir haben nie angegeben eine Wohnung zu haben, die Warmwasser hat oder wurden diesbezüglich befragt. Auch bei dem Hartz 4 Antrag kann man das nirgendwo angeben. Eigentlich hätte doch die ARGE dies durch unseren damals abgegebenen Mietvertrag richtig herauslesen müssen oder nachfragen können.
Jetzt die Frage: Können wir für die gesamte Zeit der falschen Berechnung der ARGE (es sind ungefähr 800 Euro) diese 27 Euro pro Monat zurückfordern, weil es uns ja gesetzlich zusteht? Und wenn ja, wie gehen wir vor?
Gruß Sven