Hallo, meine Frage bezieht sich wie im Titel schon erwähnt. Habe ich nach 13 Monate Teilzeit Job (~600 €) mit Aufstockung (~ 300€ ) überhaupt Anspruch auf ALG 1 ?
Ich finde hierzu leider keine Informationen im Internet.
Hallo, meine Frage bezieht sich wie im Titel schon erwähnt. Habe ich nach 13 Monate Teilzeit Job (~600 €) mit Aufstockung (~ 300€ ) überhaupt Anspruch auf ALG 1 ?
Ich finde hierzu leider keine Informationen im Internet.
In den 7 Tagen habe ich mich weiter beworben um wieder einen Job zu bekommen.
Hab jetzt die Kündigung erhalten, aber muss noch auf die Arbeitgeberbescheinugung warten..
Erst dann kann ich meinen Antrag einreichen, diese kommt wohl erst am 15. Februar, kann ich bis dahin ALG2 bekommen, keine ahnung wie ich mit dem wenigen Geld bis dahin hinkommen soll.
Das war bisher auch mein einzigesw Mal wo ich mich nicht am 1. Tag krank melden konnte, wie und wo reiche ich denn so eine Kündigungsschutzklage ein?
Und wie lange sollte man maximal auf die Kündigung warten, also den Brief, ich warte jetzt schon 1 Woche und habe immer noch nichts erhalten, ich muss z.b ja meine Anträge einreichen und dafür bräuchte ich die Kündigung.
Nein es gab vorher keine disziplinarische maßnahmen gegen mich.
Hallo, ich bin gearde ein wenig am Verzweifeln, weil ich nicht weiß was jetzt genau auf mich zu kommt.
Ich bin am 11.01.12 erkrankt und konnt mich erst am 12.01 telefonisch bei meinem AG krankmelden, ich habe auch eine AU und diese am 12.01 zu meinem AG geschickt. Am Telefon habe ich mich für die verspätet KM entschuldigt und habe gesagt das ich am 16.01 wieder an den Schulungen teilnehmen werde.
Am 16.01 bin ich dann wie gewohnt zur Arbeit gefahren und dort hat man mir dann gesagt, was ich denn hier noch zu suchen hätte.
Bin dann geschockt wieder nach Hause gefahren und habe telefonisch beim AG nachgefragt ob ich nun gekündigt bin. Dort hat man mir gesagt, man überlege ob man die Kündigung aussprechen würde, aufgrund meiner verspäteten KM vom 12.01.12.
Man sagte mir ich solle mich schonmal wieder Arbeitssuchend melden, dies habe ich dann sofort getan und habe vom Amt einen Zettel bekommen wo ich nun ausfüllen muss, ob ich mich Arbeitswidrigverhalten habe? In diesem Punkt bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich das getan habe, und wenn ja was heißt das genau nun für mich? Bekomme ich dann kein ALG 1 mehr?
FAlls jemand eine Antwort weiß, ich wäre sehr dankbar, durch google.de konnte ich leider auch nichts erfahren.
Hallo , ich habe eine Frage bezüglich der Umzugskosten,
hab alles soweit beantragt auch ne genehmigung von meinem alten Sb fuer den Umzug bekommen, Mietverrtag unterschrieben muss jetzt in der neuen Region Hartz4 beantragen,
da ich nun zum 1.8 umziehe ist meine frage kann ich noch einen antrag auf umzugskosten stellen?
Pleiten , Pech & Pannen.
Ist es als Hartz4'ler überhaupt möglich, eine WG aufzumachen? Weiß jemand worauf ich dabei achten muss?
Ja ich ziehe in eine andere Stadt, dann ruf ich da morgen mal an und erfrage das dort mal alles, hoffe ich bekomme einen kompetenteren SB an die Strippe als hier bei mir
Vielen Dank für deine Hilfe.
Ich habe in etwa das selbe Problem.
Ich will mit einem Freund von mir einer 2er WG gründen um endlich aus dem Bauerndorf in die Stadt zu ziehen und zweitens kostet mich das weniger Miete als jetzt.
Meine frage is, wenn meine Wohnung Kalt 175 euro kostet und ich z.b ein WG - Zimmer für 140 kaltmiete finde, is das nen Grund den das Sozialamt akzeptiert?
Umzugskosten fallen nicht an und da ich damals nicht arbeitlos war, als ich die Kaution bezahlt habe muss die Arge das auch nicht bezahlen. Und was passiert wenn ich doch einfach Kündige? Bekomme ich dann gar kein Hartz 4 mehr, kann man mich somit also hier festhalten? Das Gefühl habe ich zumindest.
Hallo,
ich bin 20 Jahre alt und seit dem 01. August 2007 leider durch einen unglücklichen Zufall Hartz4 Empfänger geworden.
Ich möchte jetzt umziehen, weil ich es hier im Dorf nicht mehr aushalte und zweitens der nächste Lebensmittel Laden 4km entfernt und ich nur ein Fahrrad habe, was mir schwere Probleme bei der Lebensmittelbeschaffung bereit. Desweiteren komme ich morgens hier nicht mit dem Bus aus dem dorf und bin somit zu 100% auf mein Fahrrad angewiesen. Mein Sachbearbeiter sagte, diese Gründe währen nicht aussreichen um umzuziehen.
Ein Grund wäre z.b, die Wohnung in der Stadt ist günstiger als meine jetztige.
Z.z bezahle ich kalt 175 euro ( warm 255)
Ich habe dann bei der ArGe in der Stadt angerufen und die meinten zu mir sie würden in der Stadt bis 245 euro kalt als angemessen halten. Nun meine Frage, muss ich jetzt meinem SB ne günstigere Wohnung vorlegen als 175 euro obwohl in der stadt 245 als angemessen angesehen wird? Und muss ich ihm dann nen Mietvertrag vorlegen? Oder hab ich da einfach nur was falsch verstanden?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, vielen dank im vorraus.