....ich denke, dass Du nachweisen musst, dass Du einen Untermieter hast, der natürlich Miete zahlt und
seine eigenen Räumlickeiten nutzt. Getrennte Fächer im Kühlschrank..und natürlich getrennte Betten!
Je nach Kaufpreis der ETW wird man sich auch in das Grundbuch eintragen wollen.
Gruß Peter T.
Beiträge von Peter T.
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Rauchen aufgeben
Trinken aufgeben
Auto verkaufen
Kleidung aus dem Second Hand Laden kaufen
Frisör, Kneipe, Restaurant, Kino,.... streichen
Schlangestehen vor der "Tafel" (Fördert die Integration "unserer" ausländ. Minderheiten)
Nur alle 14 Tage kurz u. lauwarm duschen
Vom Urlaub träumen...beim Blutspenden... und diesen Obolus den Arge-Geiern verschweigen......und ich weiß nicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll.
Gruß
Peter T. -
...habe ich auch bekommen. Natürlich, selbstverständlich, zahle ich das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zurück. Aber der Tonfall des Schreibens. Ich fühle mich kriminalisiert.
Frage daher: Wenn man ein Guthaben erwirtschaftet, muss man dann sofort Meldung machen?
Oder ist es nicht normal wenn man jährlich die Nebenkostenrechnung dem Amt zukommen lässt....
und dann die Verrechnung vorgenommen wird? Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung wars
doch auch so.
Gruß Peter T.